>>>> Prozess gegen 5 Antifaschist_innen wg 2016 findet am 21.3.2017 um 8.30 Uhr im Landesgericht Klagenfurt/Celovec, Verhandlungssaal 283/II, statt! Kommt alle zur solidarischen Prozessbeobachtung!
Um was geht es – Quelle, Hintergrundinfos und mehr auf www.u-berg.at
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nun gegen Antifaschist_innen aus Kärnten/Koroška Anklage erhoben.
Kleiner Rückblick:
Im Oktober letzten Jahres fand das umstrittene Ulrichsbergtreffen statt. Einen Tag vor dem Nazi – Treffen wurde von Antifaschist_innen das Denkmal der Ulrichsberggemeinschaft auf dem Ulrichsberg beschädigt.
Es folgten Tage, Wochen und Monate der Bullenrepression in denen das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), Antifaschist_innen aus Kärnten/Koroška massivst bedrängte und bei weitem die Grenzen ihrer Zuständigkeit und ihres Handlungsbereiches überschritt. Noch dazu kommt, dass viele der Beschuldigten dank der Bullenmethoden, private Probleme bekamen und Freundschaften dadurch auch aufs Spiel gesetzt wurden.
Ständige Verhöre und Hausbesuche waren an der Tagesordnung. Manche wurden am Arbeitsplatz aufgesucht, was sich ebenfalls negativ auswirkte.
Als wäre dies nicht genug wurden von allen DNA Proben genommen, so als wären sie Mörder_innen. Das dies nicht zulässig ist interessiert die Polizei allerdings nicht.
Ankeklagt werden jetzt 5 Antifaschist_innen. Als „Opfer“ werden eine Stiftung, die am besagten „Tatort“ nicht einmal im Grundbuch steht und die Ulrichsberggemeinschaft (als Nebenkläger), die nicht einmal Schaden genommen hat, angeführt.
Wir rufen dazu auf am 21. März nach Klagenfurt/Celovec zu kommen um den betroffenen Aktivist_innen zu zeigen, dass sie nicht alleine sind. Da sie davon ausgehen, dass Neo – Nazis der Ulrichsberggemeinschaft auch vor Ort seien werden, ist dies umso wichtiger.
Denn Polizei, LVT und Staatsanwaltschaft haben nun sehr deutlich bewiesen, dass sie Nazis und ihre Veranstaltungen schützen und Antifaschismus kriminalisieren. Wir erwarten von ihnen keinen Schutz und keine Hilfe.
Solidarität ist unsere stärkste Waffe, setzen wir sie ein!
Ort: Landesgericht Klagenfurt/Celovec, Verhandlungssaal 283/II
Datum: 21. März. 2017
Beginn: 08:30 Uhr (vorrausichtliches Ende 12:00)
Stellungnahme des AK gegen den kärntner Konsens:
Obgleich sich der AK gegen den kärntner Konsens als Gruppe im März 2014 aufgelöst hat, erfordern es aktuelle politische Entwicklungen in Kärnten/Koroška zu den Geschehnissen rund um die Proteste gegen eine Demo der Identitären sowie gegen das Ulrichsbergtreffen 2016 Stellung zu beziehen.
Pensionierter AK
Der AK gegen den kärntner Konsens, der seit 2005 regelmäßig Proteste gegen das SS-Veteranen Treffen am kärntner Ulrichsberg organisierte, ging im März 2014 in „Pension“. Grund dafür war vor allem, dass die konstante Arbeit des AKs bereits nach fünf Protestjahren gegen das Ulrichsbergtreffen dazu geführt hatte, dass das sogenannte Heimkehrertreffen abgesagt werden musste. Der AK hatte 2009 aufgedeckt, dass der damalige geschäftsführende Obmann der Ulrichsberggemeinschaft, Wolf Dieter Ressenig, im Internet NS-Devotionalien gehandelt hatte und infolge der öffentlichen Kritik entschloss sich auch der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos keine weitere Unterstützung der Feierlichkeiten durch das Bundesheer bereitzustellen. Zwar fand das Treffen auch in den Folgejahren in minimierter Version statt, konnte aber nicht mehr an die Größe und Bedeutung davor anknüpfen. Somit war das Ziel des AKs, das Ulrichsbergtreffen zu verunmöglichen im Grund genommen erreicht.
Auch über die letzten Jahren hinweg verfolgten die ehemaligen Mitglieder des AK gegen den kärntner Konsens die politischen Geschehnisse im südlichsten Bundesland mit großer Aufmerksamkeit. Insbesondere aufgrund der Entwicklungen der vergangenen Monate hat sich der AK nun zu entschieden, „aus der Pension heraus“ aktiv zu werden, da die aktuellen Ereignisse nicht unkommentiert stehen gelassen werden können und dürfen.
Opfer-Täter_innenumkehrungen
Nicht selten hat der AK gegen den kärntner Konsens über die Jahre hinweg erlebt, dass die (Repressions-)Behörden sowie die mediale Berichtserstattung auf die bitter notwendigen Interventionen in hegemoniale Geschichtsnarrative mit Diffamierungen und Schikanierungen reagierten. Seit Beginn der Proteste wurde immer wieder versucht, die kritische Beschäftigung mit kärntner Geschichtsmythen bzw. antifaschistische Kritik an sich mittels klassischer Opfer-Täter-Umkehrungsstrategien zu delegitimieren. Dies geschah einerseits auf einer historisch-ideologischen Ebene indem die vermeintlichen Gräuel der Partisan_innen nicht jedoch die Beteiligung der kärntner Mehrheitsgesellschaft am nationalsozialistischen Vernichtungsapparat in den Vordergrund der Geschichtserzählung gestellt wurden. Andererseits werden ähnliche Denkmuster ins Heute transformiert und Ursache und Wirkung der Proteste vertauscht. Es kommt zur Abspaltung der Tatsache, dass es sich bei den Interventionen um die Reaktion auf ein geschichtsrevisionistisches SS-Veteranentreffen handelt. Damit verbunden wird ein Bild der Protestierer_innen konstruiert, die scheinbar grundlos die längst abgeschlossene Vergangenheit nicht ruhen lassen, die Harmonie der kärntner Volksgemeinschaft ins Wanken bringen und die vermeintliche Ehre der einstigen Kameraden beschmutzen wollen. Die Abwehr der Beschäftigung mit der eigenen Schuld findet also ihre Fortsetzung in der Delegitimierung aktueller antifaschistischer Kritik. Anstelle einer Würdigung des antifaschistischen Kampfes, insbesondere jenem der kärntnerslowenischen Partisan_innen und dessen Bedeutung für die Beendigung der nationalsozialistischen Verbrechen, standen in Kärnten/Koroška stets Relativierung, Leugnung, Verharmlosung sowie eine Glorifizierung des am Ulrichsberg propagierten kameradschaftlichen Soldatentums. Die Fortsetzung dieses Gedankenguts findet sich bis heute in der Verweigerung, die Notwendigkeit der korrigierenden, antifaschistischen Aufarbeitung der Geschichte anzuerkennen sowie der Abwehr der Kritik an minderheitenfeindlicher Politik. Dabei stellt das Ulrichsbergtreffen nur die Spitze des Eisbergs dar, die Alltäglichkeit antislowenischer Brauchtumspflege durch Kameradschafts- und Heimatverbände, 10. Oktobertreffen sowie die Glorifizierung des Abwehrkampfes tragen ihr Übriges zur Aufrechterhaltung der Ressentiments bei.
Die beschriebenen Umkehrungsstrategien wurden auch im vergangenen Jahr mehrfach gegen Antifaschist_innen in Stellung gebracht. In den vergangenen Monaten kam es seitens der kärntner Behörden (erneut) zu Versuchen, Antifaschist_innen auf vielfältige Art und Weise zu kriminalisieren. Dabei scheinen vor allem zwei Vorfälle aus unserer Perspektive hervorstechend: die Ermittlungen gegen Antifaschist_innen wegen einem vermeintlichen Verstoß gegen das Verbotsgesetz sowie jene rund um die „Verschönerungen“ des so genannten Ehrenhains im Vorfeld des Ulrichsbergtreffens 2016.
Tito-Transpi vs. Hitler-Grüße
In der medialen Nachbereitung einer rassistischen Demonstration der neofaschistischen Identitären in der klagenfurter Innenstadt Anfang 2016 wurde bekannt, dass gegen Teilnehmer_innen der antifaschistischen Gegendemonstration wegen Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz ermittelt werde. Der fragwürdige Grund: Ein Transparent mit der Aufschrift „Tito hat’s bewiesen – Nazis erschiessen. Punkt“. Während die Ermittlungen in diesem Fall noch nicht abgeschlossen sein dürften, wurde eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz wegen zwei getätigter Hitlergrüße im Zuge der Demonstration trotz guter Belege eingestellt. Dies zeigt ein weiteres Mal, dass die zuständigen Behörden jedes Mittel auszuschöpfen versuchen, wenn es um die Kriminalisierung von Antifaschismus geht, während sich der Eindruck erhärtet, dass bei Ermittlungen wegen NS-Wiederbetätigung gerne mal ein Auge zugedrückt wird. Gleichzeitig verdeutlicht sich an Hand dieses Beispiels auch erneut die Herangehensweise, entsprechend extremismustheoretischer Fehleinschätzungen, links und rechts als gleichermaßen bedrohlich – bzw. linke Ideologie sogar noch als gefährlicher – darzustellen und qualitative Unterschiede zu leugnen. Diese ließen sich schon an den angestrebten politischen Zielen festmachen, da Linke ein gutes Leben für alle Menschen fordern, wohingegen Rechte ihre Besserstellung in der Gesellschaft ausbauen und dazu nutzen wollen, vermeintlich Andere zu diskriminieren und von (gleichen) Rechten auszuschließen.
Bei der Kriminalisierung von Antifaschismus können sich die kärntner Behörden freilich der wohlwollenden Zustimmung von rechtsextremer Seite sicher sein. Obgleich sich Burschenschaften ja nicht gerade durch demokratische Werte auszeichnen, sprach beispielsweise die aB! Allemannia Graz auf Facebook davon, dass das Transparent, „eine Schande für eine demokratische Gesellschaft“ sei. Das rechtsextreme Organ „Zur Zeit“ fühlte sich offensichtlich direkt angesprochen durch das Transparent, da in einem dort veröffentlichten Beitrag festgestellt wurde, dass „mit dem Begriff ‚Nazis‘ […] Patrioten gemeint“ (1) seien. Dass sich der Hauptredner der identitären Demo, der Rassentheoretiker Tomislav Sunic, darüber echauffierte, dass das Plakat „eine Beleidigung gegenüber den zahllosen Opfern des jugoslawischen Kommunismus und Titoismus“ (2) sei, kann nur als platter, einseitiger Antikommunismus entlarvt werden. Schließlich stellt sich doch viel eher die Frage, wie sich all jene von den Nazis vertriebenen, deportierten und ermordeten Menschen und ihre Angehörigen fühlen, wenn sich alte und junge Nazis gemeinsam mit Revisionist_innen beim Ulrichsbergtreffen zusammenfinden oder auch Rassist_innen und Neofaschist_innen u.a. Hitler-Grüße zeigend durch die klagenfurter Stadt marschieren? So werden auch durch diese Diskurse antislowenische Ressentiments bedient und aus Täter_innen erneut Opfer gemacht.
Sich von antifaschistischem Gedankengut beleidigt oder auch provoziert zu fühlen, deutet nur einmal mehr auf die Schuldabwehr und mangelnde Aufarbeitung der eigenen Geschichte hin.
Zwar hat auch die Autonome Antifa Koroška selbst eingeräumt, dass das Transparent „provokant“ gemeint gewesen sei. Dennoch zeigen sich auch hier erneut die beschriebenen Umkehrungsstrategien, da die Provokation ein weiteres Mal den „Linken“ zugeschrieben, obgleich es Anhänger_innen der Identitären waren, die mit Hitlergüßen provozierten und die Identitären selbst, die einen Rassentheoretiker als Hauptredner einluden, um ihre menschenfeindliche Propaganda gegen Geflüchtete zum Ausdruck zu bringen.
Eine Begründung, warum Antifas mit dem Transparent gegen das Verbotsgesetz verstoßen hätten und wie die vorgeworfene Wiederbetätigung in dieser Logik argumentiert wird, blieben die zuständigen Behörden bislang schuldig. Dieses wichtige und notwendige Gesetz, das ursprünglich als wichtiges Instrument der Entnazifizierung in Österreich entstanden ist und seit seiner Reformierung 1992 auch die Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung des NS-Völkermordes oder anderer NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellt, gegen Antifaschist_innen anzuwenden, ist ein Hohn – nicht nur für die Opfer des Nationalsozialismus sondern vor allem auch für all jene Menschen, die sich für eine den Opfern würdige Gedenkkultur hierzulande engagieren und dafür einsetzen, dass so etwas wie Auschwitz nie wieder geschehe. Aber auch in dieser Stelle blieb in Österreich mal wieder eine Skandalisierung der Ereignisse aus, zu alltäglich scheinen derartige Umgangsformen mit Antifaschismus (geworden) zu sein.
Ins „Braune“ getroffen
Im Vorfeld des Ulrichsbergtreffens 2016, in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober, wurde in den Ehrenhain am Ulrichsberg, in dem Tafeln verschiedenen Wehrmachts- und (Waffen-)SS-Einheiten gewidmet sind, eingebrochen und mehrere Tafeln mit Farbe „beschädigt“. Aktuell wird sieben Jugendlichen vorgeworfen, an der Aktion beteiligt gewesen zu sein, sie geplant und durchgeführt zu haben. Obgleich bislang noch kein Prozess stattgefunden hat, kam es in der medialen Berichtserstattung bereits zu einer Vorverurteilung. So titelten gleich mehrere Tageszeitungen, dass die Täter_innen ausgeforscht, die „Farb-Attacke am Ulrichsberg geklärt“ worden sei und ein Verdächtiger wurde darüber hinaus als Rädelsführer ausgemacht. Der aktuelle Vorwurf lautet Sachbeschädigung in unbekannter Höhe und als Geschädigte werden die Privatstiftung Mons Carantanus von Ex-Hypo-Vorstand Tilo Berlin, dem ein großer Teil des Bergs gehört, sowie die Ulrichsberggemeinschaft genannt.
Wer auch immer im Vorfeld des Ulrichsbergtreffen in den Ehrenhain eingebrochen ist und die Tafeln durch Farbe beschädigte, scheint ins „Braune“ getroffen zu haben. Wie aus den Bildern der medialen Berichtserstattung hervor geht, wurde u.a. die so genannte „RAD Tafel“ im Zuge der Aktion „beschädigt“. Beim RAD handelt es sich um den „Reichsarbeitsdienst“, einer ehemaligen Organisation der NSDAP, die gemäß dem Verbotsgesetz als verbotene Organisation einzustufen ist. Auch nach dem Abzeichengesetz verstößt die Tafel, die auch das RAD Symbol beinhaltet, gegen ein Bundesgesetz: „Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen,“ lautet der Gesetzestext. So lässt sich schlussfolgern, dass hier eine Tafel „beschädigt“ wurde, die im Grunde genommen gar nicht existieren dürfte. Wären die zuständigen Behörden in Hinblick auf die Gesetzeskonformität der im Ehrenhain zur Schau gestellten Tafeln (schon vor Jahren) ihren Verpflichtungen nachgekommen, hätte es auch keine derartige Aktion gebraucht um auf die am Ulrichsberg betriebene gesetzeswidrige Brauchtumspflege aufmerksam zu machen. Wie der AK gegen den kärntner Konsens durch akribische Recherche über die Jahre hinweg aufgezeigt (4) und 2009 auch in einem umfassenden Buch (5) über das Treffen veröffentlicht hat, handelt es sich bei der RAD Tafel wahrlich nicht die einzige fragwürdige. „Des Soldaten Ehre ist seine Treue“, dieser leicht abgewandelte Wahlspruch der SS ziert beispielsweise eine weitere Tafel im „Ehrenhain“. Ebenso problematisch erscheinen u.a. jene Tafeln, die den Ritterkreuztägern (6), also den Trägern der höchsten militärische Auszeichnung des NS-Staates, gewidmet ist, oder auf der die Kameradschaft IV (7), eine Veteranenorganisation der ehemaligen Waffen-SS, glorifiziert wird. Auch einzelnen Verbänden der (Waffen-)SS wie beispielsweise der flämischen (8), dänischen (9) und lettischen (10) (Waffen-)SS-Division wird im Ehrenhain explizit gedacht.
Diese Tafeln und die damit verbundene Brauchtumspflege am Ulrichsberg beschädigen seit geraumer Zeit ein glaubhaftes Image einer aufgearbeiteten NS-Vergangenheit. Der eigentliche Skandal ist folglich darin zu finden, dass diese Tafeln nach wie vor unbehelligt, fernab von politischer und gesellschaftlicher Kritik sowie straf- oder verwaltungsrechtlichen Konsequenzen im Ehrenhain hängen können. Insofern sind die Tafeln das eigentliche Verbrechen und nicht eine Aktion, bei der mit Farbbeuteln auf die geschichtsrevisionistische und -relativierende Tradition am Ulrichsberg aufmerksam gemacht wurde. Denn das Ulrichsberggedenken steht bis heute für die Glorifizierung der Täter_innen der nationalsozialistischen Verbrechen sowie des Vernichtungskriegs der Wehrmacht.
Wir fordern daher auf, das laufende Verfahren gegen Antifaschist_innen einzustellen und den Ehrenhain am Ulrichsberg in ein Denkmal für Partisan_innen umzuwandeln! Antifaschismus ist kein Verbrechen!
(1) http://zurzeit.eu/artikel/linke-verherrlichen-massenmoerder_915
(2) http://www.hazud.ch/2016/02/tito-hats-bewiesen-nazis-erschiesen-punkt-schluss-mit-lustig/
(3) Link zum Gesetz im RIS
(4) Link zur Tafel
(5) Link zum Buch
(6) Link zur Tafel der Ritterkreuzträger
(7) Link zur Tafel der K IV
(8) Link zum Buch, S. 162
(9) Link zur Tafel der dänischen SS
(10) Link zur Tafel der lettischen SS