Am 07.Mai 2021 wurden den Insassen der Abt. Sicherungsverwahrung (SV) per Aushang mitgeteilt, dass K. nunmehr verstorben sei. Er wurde 78 Jahre alt.
K. hatte Jahrzehnte im Strafvollzug und in der Sicherungsverwahrung zugebracht. Da er handwerklich im Holzbereich richtig etwas auf dem Kasten hatte, war er gerne gesehener Mitarbeiter der Anstaltsschreinerei. Zudem bekam er immer wieder die Chance sich in Freiheit zu bewähren, nur um dann ebenso regelmäßig zurück in Haft und Sicherungsverwahrung zu kommen. Er wirkte trotz seiner bald 80 Jahre bis zuletzt sehr rüstig. Vor kurzem wurde jedoch Krebs diagnostiziert und die eingeleitete Chemotherapie hatte keinen durchschlagenden Erfolg.
Das Jahr 2021 ist noch jung, doch schon ereilte Shorty der erste Gerichtsbeschluss. Mal wieder hat er sich, zumindest vorläufig, vor Gericht durchgesetzt.
Wer ist Shorty?
Geboren 1978, sitzt er seit einem halben Jahrzehnt in Freiburg in Sicherungsverwahrung. Immer wieder berichte ich über seine bisweilen sehr kreativen Einfälle, die den Haftalltag abwechslungsreich gestalten (zuletzt über Shorty und die Armbrustaffäre), auch wenn er mitunter der Anstalt dadurch Gelegenheit gibt, ihn abzustrafen.
So sitzt er seit rund drei Monaten in Isohaft, nachdem bei ihm eine kleine, selbstgebastelte Armbrust gefunden wurde. Für ihn, der an ADHS leidet, eine ganz besonders bedrückende Situation.
Immer wieder hat er sich aber erfolgreich gegen Maßnahmen der JVA vor Gericht gewehrt. Ob es auch in folgendem Fall für ihn erfolgreich ausgehen wird, das ist noch offen.
Seit nunmehr 100 Tagen dürfen sich in Baden-Württemberg Gefängnis-Insassinnen und -Insassen nicht mehr besuchen lassen. Ab dem 29.Juni 2020 werden nun wieder Besuchspersonen eingelassen – jedoch nur Angehörige!
Das total Besuchsverbot
Seit über drei Monaten wird den Inhaftierten (aber auch all deren Angehörigen und FreundInnen) ein totales Besuchsverbot zugemutet. Der durch die Inhaftierung bedingte hohe Stresspegel wird dadurch zusätzlich erhöht und hier in der JVA Freiburg nahm in den letzten Wochen der Unmut immer mehr zu. Die Ausweitung von Telefonzeiten half nur bedingt, denn Beziehungen leben existenziell vom unmittelbaren Gegenüber. Selbst als dann Skype eingeführt wurde (eine technische Revolution für die Justiz: man mag es kaum glauben, aber selbst in CSU-Bayern können bspw. Sicherheitsverwahrte schon seit 2015 skypen), galt dies im Regelfall nur für Angehörige und beschränkte sich auf 30 min/Monat, was zuletzt auf 60 min/Monat erhöht wurde.
Der Tweet der SPD-Vorsitzenden Esken, wonach in den Sicherheitsbehörden ein „latenter Rassismus“ vorhanden sei, führte zu den bekannten Beissreflexen, sei es aus besagten Behörden selbst, sei es aus der eigenen und aus anderen Parteien. Vergleichbar vielleicht mit dem Themenkomplex des Kindesmissbrauchs in der römisch-katholischen Kirche, wo ja auch hartnäckig jedwede Missstände geleugnet wurden (und stellenweise immer noch werden).
Latenter Rassismus
Was meint nun eigentlich ‚latent‘, denn Esken hatte hier die wohl zurückhaltenste Benennung gewählt. Der DUDEN verrät es: wir verstehen darunter „versteckt, verborgen, (der Möglichkeit nach) vorhanden, aber nicht offenkundig, nicht gleich erkennbar.
Kürzlich fragten Ulla Jelpke (Die Linke, Bundestagsabgeordnete) und weitere Abgeordnete die Bundesregierung nach der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2011 im Bereich der Sicherungsverwahrung. Mit Schreiben vom 17.3.2020 antwortete die Bundesregierung.
Statistisches Material
In der Bundestagsdrucksache 19/18038 (online aufrufbar unter dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/180/1918038.pdf ) stellt die Regierung die Entwicklung der Zahl der Sicherungsverwahrten seit 2009 dar. Gab es damals bundesweit 512 Verwahrte (darunter 3 Frauen), sind es mit Stichtag 30.09.2019 schon 574 (darunter 1 Frau). Ein Anstieg von rund 12%. Der insofern bemerkenswert ist, weil in Folge von Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte 2009/2010 und des Bundesverfassungsgerichts 2011 die Zahl der Insass*innen Ende 2012 auf 465 Verwahrte (davon 3 Frauen) sank. Seitdem also um satte 23,44% stieg.
Erster Toter nach Besuchsverbot im deutschen Knastwesen!
Am 17.0.3.2020 wurde in der JVA Bruchsal (Nordbaden) ein 25-jähriger irakischer Gefangener, also kurz nach Inkrafttreten des Besuchsverbots wegen Corona, tot in seiner Zelle aufgefunden. In der JVA Freiburg kam es, auch in Folge der ganzen Restriktionen wegen der Pandemie, zu einer Auseinandersetzung eines 39-jährigen Sicherheitsverwahrten mit dem Personal.
An niemandem dürfte die
Berichterstattung über den neuartigen CORONA-Virus vorbei gegangen sein.
Nun treffen Behörden auch erheblich in die Besuchsmöglichkeiten von
Gefangenen eingreifende Maßnahmen.
Vor einigen Jahren machte die Stationspsychologin Frau W. in der JVA Freiburg Furore mit dem Hinweis auf ‚Kollateralschäden‘, die im therapeutischen Alltag nun mal entstehen würden, wenn die Anstalt etwas umsetzt. Nun hat sie offenbar einem Sicherungsverwahrten den Rat gegeben, er möge sich aufhängen.
Ende Januar 2020 kommt es zu der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen des Verbots von linksunten. Auch aus Gefangenensicht ein bedeutender Prozess. Zum anderen sind das Verbot von linksunten und nun der Prozess ebenfalls Beleg für die zunehmende staatliche politischer Verfolgung linker, emanzipatorischer Projekte.
Herzliche, kämpferische und laute Grüße hier aus dem Knast. 2019 geht zu Ende. Und so wie sich der Irrsinn vor den Mauern scheinbar immer schneller dreht, wird auch das Leben im Knast nicht besser.
Auch dieses Jahr sind Menschen in den Knästen gestorben! Beziehungen sind kaputt gegangen! Insassen und Insassinnen landeten im Bunker und in ihrer Verzweifelung schlugen sie über Stunden an Zellenwände. Seelisch gewachsen wird kaum jemand sein. Die Liebe zum Leben hat wohl auch so gut wie niemand für sich entdeckt. Wie auch!? In einem System das auf Repression, Disziplinarmaßnahmen und Isolierung setzt!
Januar 2019: ein Video aus Bremen macht überregional Schlagzeilen, denn es soll zeigen, wie der AfD Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz niedergeschlagen wird. Der Abgeordnete phantasierte sodann von einem „links-extremistisch“ motivierten Mordanschlag, durchgeführt mit einem massiven Schlagwerkzeug. Die Polizei griff das dankbar auf und seitdem ist der Fall als „Politisch motivierte Kriminalität – links -“ (PMK – links -) in den Polizeistatistiken und auch Verlautbarungen eingestuft, wiewohl es hierfür keinerlei Belege gibt, sieht man mal von den haltlosen Äußerungen des Abgeordneten und seiner AfD-KameradInnen ab. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat den Vorgang mehrfach an prominenter Stelle ebenfalls dankbar aufgegriffen.
Am 18. November 2019, es war draußen noch dunkel, betraten drei Uniformierte meine Zelle in der JVA Freiburg und forderten mich auf mitzukommen. Ich dürfe nichts mitnehmen, es handele sich um eine „Intensivkontrolle“. Die drei Gefängnisbeamten eskortierten mich in den Keller der Anstalt, ich musste mich nackt ausziehen, nach dem Ankleiden ging es auf eine andere Station als zuvor.
Das System der Intensivkontrollen
Im Knast geht es darum die BewohnerInnen unter Kontrolle zu halten, dies schließt die jederzeitige Durchsuchung der Körper der Menschen ebenso ein, wie der Räume in denen sie leben.
Vor einigen Monaten soll ein LKW der Firma Massak Logistik GmbH in Bayern verbrannt sein. Die Firma beliefert bundesweit Gefängnisse mit Waren des täglichen Bedarfs.
Kürzlich wurde ich von einem JVA-Beamten befragt, ob ich bereit wäre als Zeuge auszusagen, die Kripo Bamberg habe hier in der Anstalt angerufen. Ich verzichtete auf ein Gespräch. Nunmehr verschickte die Polizei, Abt. Staatsschutz wohl auch Briefe an Menschen in Dresden und Freiburg.
Im Frühjahr 2019 wurde Herr H. aus der JVA Straubing (Bayern) nach Freiburg verlegt. Zur Sicherungsverwahrung (SV) verurteilt wurde H., nachdem er in einer ostdeutschen Haftanstalt eine Geiselnahme begangen hatte. Seitdem wird er von JVA zu JVA weiter gereicht. Hier in der JVA Freiburg soll sich nun der Vollzugsleiter, Sozialamtmann G. von ihm bedroht fühlen, zumindest erzählt das so Herr H. Was war passiert?
Die Vorgeschichte
Nach einer umfangreichen Hauptverhandlung war H. ursprünglich wegen Mordes zu einer zeitlich befristeten Haftstrafe in Hessen verurteilt worden. Seine hessische Mundart hat er bis heute nicht verloren. Jedenfalls soll er dann in subkulturelle Aktivitäten verstrickt gewesen sein und wurde aus „Sicherheitsgründen“ in ein anderes Bundesland verlegt, so gelangte er damals in den Osten der Republik, wo er sich jedoch völlig fehl am Platze fühlte.
Die Gefängniswelt hält an ihren Rändern auch kleine Episoden bereit, über die sich trefflich streiten lässt. Sind es nun Petitessen oder steckt mehr dahinter? Heute geht’s in die Niederungen des schmutzigen Essgeschirrs. In der Freiburger Sicherungsverwahrung war es nämlich üblich, dass die als Stationsreiniger tätigen Insassen den uniformierten Vollzugsbeamtinnen und –beamten das Geschirr reinigten. Nunmehr wurde es strikt verboten, am 10. Oktober gab es zudem eine Belehrung der entsprechenden Insassen durch den Bereichsdienstleiter. Bei Verstößen gegen das Verbot könne es offenbar disziplinarische Verfahren gegen die entsprechenden Insassen (!) geben, so wurde es mitgeteilt.
Eine etwas plakative Überschrift, ich weiß, aber geht es nach der baden-württembergischen Justiz, ob nun der Verwaltung der Haftanstalt oder auch der Gerichte, werde ich in absehbarer Zeit wohl eher nicht frei gelassen werden.
Die Vorgeschichte
Ich wurde 1997 zu einer langjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, nachdem ich 1996 eine Bank überfallen hatte. Die sechs Menschen in der Sparkasse waren viele Stunden der Todesangst ausgesetzt, aber körperlich schwer verletzt wurde niemand, gestorben ist gleichfalls keiner.
Mehrere Sicherungsverwahrte der Justizvollzugsanstalt Freiburg haben beim Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg gegen die Einführung der elektronischen Fußfessel Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Vorgeschichte
Nachdem vor wenigen Jahren ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Insasse kurzzeitig bei einer Ausführung entwichen ist, meinte der zuständige Justiz- und Touristikminister Guido Wolf, er müsse Schaufensterpolitik betreiben und setzte einen Gesetzgebungsprozess in Gang.
Immer wieder gibt es Gelegenheit über den Vollzugsalltag in einer Haftanstalt zu berichten, mal sonderbar, mal skurril und in selteneren Fällen ist sogar irgendwas „wahnsinnig gut“.
Und so soll es heute um die Intensivbetreuung eines Insassen im Rahmen eines Grillfestes gehen (1.), die fehlende Betreuung auf einer der SV-Stationen (2.), die Zellenrazzien-Problematik (3.) und den Schulbesuch (4.).
Am 21.März 2019 hat mir der Vollzugsleiter der Freiburger Sicherungsverwahrung, der Sozialoberinspektor G. mündlich eröffnet, dass ich bis auf weiteres Hofgang in einem Sonderhofbereich der Strafhaft machen müsse.
Die Vorgeschichte
Gut 15 Jahre ist es her, da saß ich in Bruchsaal in Isohaft und ein albanischer Mitgefangener der sah wie ich weggebunkert war ließ mir einen Weihnachtsstollen über die Stationsbeamten zukommen. Irgendwann trafen wir uns in Freiburg in der Sicherungsverwahrung wieder.
Am 12.3.2019 eröffnete mir der zuständige Jurist der Justizvollzugsanstalt Freiburg, Dr. K. mündlich, dass meinem Antrag von Januar 2019 auf Zulassung von Marco Camenisch als Besucher nicht stattgegeben werde.
Die Gründe
Zur Begründung verwies der „Staatsanwalt“ (so seine offizielle Amtsbezeichnung) darauf dass Besuche meine Resozialisierung gefährden, sowie die Sicherheit der Anstalt tangieren. Über Wikipedia habe man recherchiert, dass Marco Camenisch ein Ökoterrorist sei, der auch schon Gewalt gegen Gefängnisbeamte ausgeübt habe und ausgebrochen sei.
Immer mal wieder habe ich über Shortys Kampf um Cannabis berichtet; jetzt hat er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einen gerichtlichen Erfolg gegen die Justizvollzugsanstalt Freiburg errungen, die ihm nämlich kurz und bündig im August 2018 sein Medikament gegen sein ADHS entzogen hatte.
Die Vorgeschichte
Shorty ist 41 Jahre und seit 2014 sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Freiburg in Sicherungsverwahrung. Da bei ihm ADHS diagnostiziert wurde, bekam er Medikinet verordnet. Am 11.8.2018 kam es zu einem, wie es die JVA nennt, „Täuschungsversuch“.
Der folgend näher geschilderte Fall von Herrn H. beschreibt sein nun bald zwei Jahre andauerndes Vorgehen gegen die JVA Freiburg, um endlich mit medizinischem Cannabis versorgt zu werden. Das zuständige Gericht hat nun zum dritten Mal gegen die Anstalt entschieden
„Solidarität ist eine Waffe“, so das Motto der zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Zeilen noch nicht verbotenen Roten Hilfe e.V. in Deutschland, auch wenn deutsche Repressionsbehörden, so man Berichten in der taz und FAZ Glauben schenken mag, eifrig an einem etwaigen Verbot arbeiten.
Solidarität ist jedoch nicht nur eine Waffe, sie ist mehr, viel mehr: sie bedeutet, an der Seite von Menschen zu stehen, mit ihnen zusammen, auch wenn der Wind in Orkanstärke von vorne ins Gesicht bläst, wenn das Tränengas einen fast kotzen lässt, das die Polizei mal wieder versprüht. Solidarität meint, Menschen zu stützen, wenn sie bedrängt werden, sich vor, hinter und an ihre Seite zu stellen.
Warum auch immer, so gilt die (Vor-) Weihnachtszeit als eine besondere, auch hinter den Gefängnismauern. Die Woche vor dem 24. Dezember 2018 wurde dann aber doch zu einer außergewöhnlichen. Von zerschnittenem Zeigefinger, über eine demolierte Tanne, bis hin zu einem versuchten Angriff mit einer Schere reichen die Ereignisse der Freiburger Sicherungsverwahrung (SV)
Auch im nun zu Ende gegangenen Jahr sind hier Menschen gestorben, es wurde gelitten, Menschen verletzt, Tränen flossen bei Besuchen, ganz besonders wenn Kinder ihre inhaftierten Väter besuchten.
Trotz allem wurde und wird hier auch gelebt! Sogar gelacht, denn anders wäre der tägliche Irrsinn kaum zu ertragen.
Die Überbelegung im Bereich der Strafhaft nimmt weiter zu; anstatt die Menschen zu entlassen, werden lieber die kleinen Einzelzellen mit zwei Insassen belegt.
Vor wenigen Tagen ist im Duisburger Verlag DIALOG EDITION (https://www.dialog-edition.de/blog/) unter der Rubrik „Neuerscheinungen“ eine Auswahl meiner jüngeren Artikel erschienen, ausgewählt von Jerk Götterwind.
Titel des Buches „Notizen aus der Sicherungsverwahrung“, auf diese Weise einen Einblick in die Randbereiche des Strafsystems und des Justizvollzuges ermöglichend. Parteilich und immer aus Sicht der betroffenen Inhaftierten, dennoch um sachliche Information bemüht, damit sich die LeserInnen selbst eine Meinung bilden können.
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
Wie vor wenigen Tagen berichtet wurde am 10.09.2018 Peter B. tot in der Freiburger Sicherungsverwahrung in seiner Zelle gefunden. War Drogenkonsum die Todesursache?
Die Polizeirazzia
Am 20. September 2018 betraten mehrere Polizisten, sowie verschiedene Sicherheitsbeamte der JVA Freiburg die Station 5/2 der Sicherungsverwahrung. Die Polizisten kamen in Begleitung eines Drogenspürhundes. Die Delegation begab sich zu der amtlich versiegelten Zelle Peters, welche dann geraume Zeit durchsucht wurde. Anwesend waren auch noch die therapeutische Leiterin Frau Dr. S, der Vollzugsleiter Herr G., sowie der Abteilungsjurist Herr R.. Ob Drogen gefunden wurden ist nicht mitgeteilt worden.
Die Freiburger Sicherungsverwahrung und ihre Leitung sind immer für den einen oder anderen Kracher gut. Heute soll es gehen um den Zuschuss fürs Essen, um die Zugangsmöglichkeit zum Knasthof und um die Bewachung bei Spaziergängen.
Der Essensgeldzuschuss
Sicherungsverwahrte, das sind die, die erst ihre Strafe absitzen, danach aber nicht frei gelassen werden, weil sie als zu „gefährlich“ für die Gesellschaft gelten, abgestempelt werden als Gewohnheitsverbrecher, als „Sondermüll“, der in Endlagerstätten, den Sicherungsverwahrungs-Abteilungen der Justizvollzugsanstalten endgelagert wird. Seit 2013 gibt es für diese Klientel, über 500 Männer, Tendenz steigend, weniger als eine handvoll Frauen, eigene Gesetze, die ihnen gegenüber der Strafhaft „bessere“ Lebens- und Alltagsbedingungen gewähren sollen. Denn während die Strafhaft, so die Logik der PolitikerInnen und JuristInnen, der Sühne begangenen Unrechts dient, soll die SV rein präventiv wirken, nämlich künftige Straftaten verhindern (durch Einsperrung). Da also die Gesellschaft hier den Betroffenen ein „Sonderopfer“ abverlangt, müssen die Haftbedingungen besser sein als im Strafvollzug, urteilte 2011 das Bundesverfassungsgericht.
update: nach 32 Jahren Knast kommt im August eine erneute Prüfung über die Unterbringung und Aussetzung des §36 auf Bewährung. 31 Mal hat der Richter nein, Fortdauer gesagt. Ich bin gespannt, ob er die Dreistigkeit hat, diesmal wieder Fortdauer auszusprechen…
In der südbadischen Haftanstalt Freiburgs sind die Sicherungsverwahrten seit 2012 in einem gesonderten Gebäude untergebracht. Dennoch konnten sie, wie all die Jahrzehnte zuvor, an der großen „Weihnachtsfeier“ in der anstaltseigenen Sporthalle teilnehmen. Für das Jahr 2017 verwehrte man ihnen die Teilnahme, stattdessen fand im Hofareal der SV-Anstalt eine von der Anstaltsleitung als „Weihnachtsmarkt“ etikettierte Ersatzveranstaltung statt.
Die Weihnachtsfeier in der Sporthalle
Die JVA Freiburg (http://www.jva-freiburg.de) verfügt über eine eigene Sporthalle auf dem Anstaltsgelände. Dort können die Insassen neben Kraftsport auch Volleyball, Fußball und andere Sportarten ausüben, stets unter den scharfen Augen der uniformierten Beamtinnen und Beamten. Zugleich dient die Halle als Veranstaltungsort für größere Veranstaltungen, wie Personalversammlungen, oder eben der an einem Wochenende im Dezember stattfindenden „Weihnachtsfeier“, dieses Jahr am Sonntag, den 10. Dezember.
Nach 20 Jahren Strafvollzug drei oder vier Mal im Jahr die Anstalt verlassen zu dürfen ist immer wieder eine spannende Angelegenheit. Zur Zeit befinde ich mich südlich von Freiburg im Markgräfler Land und besuche eine langjährige gute Bekannte. Bewacht werde ich von drei uniformierten Beamten der JVA Freiburg (https://www.jva-freiburg.de). es gab ein leckeres Frühstück und gegen 11:30 Uhr gehts es zurück in den alltäglichen Wahnsinn der Freiburger Sicherungsverwwahrung.
Was macht es mit Menschen wenn sie Jahrzehnte weggesperrt werden?
Als ich 2014 meine erste Ausführung nach 18 Jahren erhielt war ich doch auch irritiert, denn der Strafvollzug entwöhnt Menschen von den vielfältigen,bunten Anforderungen und eindrücken des Lebens- auch wenn mensch im Gefängnis „lebt“, ist dies doch ein sehr reduziertes, eindimensionales Leben, das wenig mit dem vor den Mauern zu tun hat.
Ein bisschen muten so Ausführungen wie in den sonntäglichen Zoo an, es bleibt immer die Distanz zwischen beobachtetem Objekt und einem selbst, denn stets ist im Hintergrund bewusst, es ist nur ein Ausflug von sehr übersichtlicher Dauer, wenige Stunden.
Besser als nichts!? Mehr als viele Menschen Gefängnisinsassen zubilligen würden!? Wie dem auch sei, es ist immerhin ein Minimum an Bezug zum Leben vor den Mauern.
26.09.24 | 20:00 Mein Genosse, der Spitzel. Über Security Culture und dem Umgang mit verdeckten Ermittler*innen und anderen Informant*innen @ekh [mehr Infos]
28.09.24 | 20:00 ABC Solidarity Ball - Dress up and celebrate with us! @ekh more infos soon!
ABC-Schreibwerkstatt
Aufgrund des fehlenden Interesses findet die offene Schreibwerkstatt im Moment nicht mehr statt.
Monatliches Infoblatt von ABC Wien
Internationale Woche der Solidarität mit anarchistischen Gefangenen
Internationaler Tag der Solidarität mit Marius Mason & allen anarchistischen Langzeitgefangenen