Posts Tagged ‘Gericht’

[Deutschland] Thomas Meyer-Falk: Verlegung nach Sachsen – never ending story?!

Samstag, Juni 11th, 2022

quelle: freedom for thomas

Seit November 2019 bemühe ich mich von Südbaden nach Sachsen in den dortigen Justizvollzug verlegt zu werden. Das Verfahren gleicht fast einer Odyssee, denn trotzdem ich im November 2021 vor dem OLG Dresden gewonnen hatte, verweigert das sächsische Justizministerium weiterhin meine Übernahme.

Das erste Gerichtsverfahren

Wie schon im November 2021 berichtet https://freedomforthomas.wordpress.com/2021/11/20/verlegung-in-ein-sachs… hatte ich in einem ersten Anlauf vor dem OLG Dresden einen Etappensieg errungen. Während die baden-württembergische Justiz der Verlegung ziemlich zeitnah im Frühjahr 2020 zustimmte, weigerte sich die sächsische Justizverwaltung mich in den dortigen Vollzug zu übernehmen, obwohl z.B. für Freund*innen aus der Region die Besuchsmöglichkeiten wesentlich besser wären; außerdem sollte nach Jahrzehnten in baden-württembergischen Vollzugsanstalten ein „Neuanfang“ unternommen werden. Beides überzeugte die Sachsen nicht, weshalb mein Antrag von dort abgelehnt wurde.

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[Deutschland] Communique zum Angriff auf das Amtsgericht Lübeck

Freitag, Juni 25th, 2021

quelle: schwarzerpfeil.de

Das Anarcha-queerfeministische Hausprojekt Liebig34 war während der Zeit des eigenen Bestehens etwas einzigartiges und unvergleichbares. Die Liebig34 war ein Ort, der den patriarchalen und cis-normativen Strukturen die unsere Gesellschaft durchziehen den Kampf angesagt hat.

Bei der Liebig ging es um weit mehr als die üblichen Themen wie Gentrifizierung und Verdrängung, die bei Hausbesetzungen aufgegriffen werden. Allzu häufig kommt es vor, dass in selbsternannten Freiräumen sich Macker und Sexist*innen breit machen und diese Orte somit ebenfalls keine Freiräume für Flinta*s werden.

Die Liebig war ein unangefochtener Gegenpol zu diesen Tendenzen. Bis zu ihrer Räumung im letzten Jahr war sie ein Ort für Subversion, Kampf, Auflehnung aber auch für Schutz, Träume und Selbstentfaltung. All dieses Potenzial wurde durch Profitgier und Herrschaftsanspruch des „Eigentümers“, des Staates sowie den Berliner Behörden und ihren Schergen, der Bullerei, zunichte gemacht. All das Wunderbare, was die Liebig zu bieten hatte wollte man überziehen mit einem Mantel aus Lügen, Beschämung und Degradierung seitens der Presse, diverser Parteien, den Bullen und etlichen Faschos, welche glauben durch die Räumung einen Sieg verbucht zu haben.

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[Kolumbien] Demonstrierende brennen Gerichtsgebäude nieder

Montag, Mai 31st, 2021

quelle: schwarzerpfeil.de

In Kolumbien, wo die Proteste seit dem 28. April nicht nachlassen, wurde in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ein Gerichtsgebäude in der Stadt Tulua, im Departement Cauca, im Südwesten des Landes von Demonstrierenden in Brand gesetzt.

Die Flammen haben einen guten Teil des Daches und der zweiten Etage des Gerichtsgebäudes zerstört.

Auch die Büros des Bürgermeisters von Tulua und die des Amtes für Bienenzucht und des Verkehrsamtes der Stadt sowie kapitalistische Geschäfte wurden von Revolutionär_innen bei den Protesten angegriffen.

Während die Polizei seit Beginn der Proteste in Kolumbien mindestens 43 Menschen ermordet hat, intensivieren Revolutionär_innen weiterhin den Widerstand gegen das rechte Duque-Regime mit Angriffen auf staatliche und kapitalistische Einrichtungen im ganzen Land.

Louis Lingg: An das Gericht, 1886 [Prozess nach dem Haymarket-Massaker]

Mittwoch, Mai 5th, 2021

quelle: enough is enough14

Diese Woche jähren sich die Haymarket Riots von 1886 in Chicago. Anlässlich dessen hat Zündlumpen (Nr. 12, München, 4.05.2019) das Letzte Wort des Anarchisten Louis Lingg, der infolgedessen zum Tode verurteilt wurde, ins Deutsche übersetzt. Zündlumpen erschien das jedenfalls passender, als von den 1. Mai Protesten in München zu berichten, die mit ihrem historischen Vorbild so gar nichts mehr zu tun haben. Aber vielleicht inspiriert Lingg ja die:den eine:n oder andere:n.

Ursprünglich veröffentlicht von Zündlumpen.

LOUIS LINGG: AN DAS GERICHT, 1886

Gerichtshof! Mit der gleichen Ironie, mit der ihr meine Versuche, in diesem „freien Land von Amerika“ eine menschenwürdige Lebensgrundlage aufzubauen, betrachtet habt, gesteht ihr mir nun, da ihr mich zum Tode verurteilt habt, die Freiheit des letzten Wortes zu.

Ich nehme euer Zugeständnis an; aber nur, um die Ungertechtigkeiten, die Verleumdungen und die Gewalttätigkeiten, die mir angetan wurden zu enthüllen.

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[Schweiz] Marsch für´s Läbe: Politischer Prozess und Stellungnahme des Angeklagten

Donnerstag, April 1st, 2021

Quelle: barrikade.info

Am Freitag, dem 26. März 2021, stand der erste Angeklagte des erfolgreichen Protests gegen den „Marsch für’s Läbe“ vor Gericht. Viele Menschen haben sich mit dem Angeklagten solidarisiert und vor dem Gericht zu einer Kundgebung aufgerufen. Es folgt eine kurze Schilderung der Mobilisierung und die Stellungnahme des Angeklagten.

Nachdem eine Rede gehalten wurde und die Polizei mehrere Personenkontrollen durchführte, darunter auch an Journalist*innen, kam es zu einem Handgemenge mit der Polizei. Eine spontane Demonstration mit ca. 40 Menschen löste sich bei der Bäckeranlage selbstbestimmt auf. Eine Person wurde verhaftet und erst am nächsten Tag aus dem Polizeigefängnis entlassen. Solidarität mir den kontrollierten und verhafteten Menschen!

Der Angeklagte wurde, trotz einer sehr schwachen Beweislage in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Dies bestätigt, dass die Justiz eine patriarchale Klassenjustiz ist, wie sie in der Stellungnahme vor Gericht und auf der Strasse benannt wurde. Der Kampf geht weiter!

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[Wien] Kundgebung: Solidarity Under My Umbrella

Mittwoch, August 12th, 2020

Quelle:

++KUNDGEBUNG: SOLIDARITY UNDER MY UMBRELLA!++

3. PROZESSTAG

In Folge einer Protestaktion gegen die neofaschistischen „Identitären“ im Oktober kam es zu Ermittlungen und politisch motivierten Anklagen gegen 14 Antifaschst*innen. Nun stehen diese für ihr antifaschistisches Engagement vor Gericht.
Am 18. August kommt es bereits zum 3. Prozesstag, da die Staatsanwaltschaft, die immerhin ganze 22 (!) Monate Zeit hatte, die Ermittlungen zu führen, es bisher nicht für nötig erachtete, etwaige Zeug*innen zu befragen und am 2. Prozesstag in letzter Minute erneute Zeugenladungen beantragte, um mit aller Kraft antifaschistischen Protest doch noch erfolgreich kriminalisieren zu können. Neben einigen Polizeibeamten wird den Neofaschisten Martin Sellner, Philipp Huemer und Roland Moritz eine Bühne geboten, um sich als bemitleidenswerte Opfer eines grausamen Schirmwurfs darzustellen.

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[Deutschland] Gericht will Haftstrafe für Flaschenwurf nach Welcome To Hell-Demo beim G20-Gipfel

Samstag, September 14th, 2019

Quelle: united we stand

Ein Genosse aus Kiel wurde am Freitag, den 6.9.2019, in Hamburg in einem typischen G20-Prozess zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt – für einen angeblichen Flaschenwurf und Widerstand bei der Festnahme am Abend des 6.7.2017, nach der Zerschlagung der Welcome To Hell-Demo. Juristisch sei das Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung, tätlicher Angriff und Widerstand.

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Schweiz: Bundesgericht lehnt Haftentlassung von Marco Camenisch ab

Samstag, Dezember 20th, 2014

downloadNach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung von Marco abgelehnt. Dabei stützt sich das Bundesgericht (wie die vorhergehenden Ämter) auf eine politische Begründung: Marco distanziere sich nicht von seiner politischen Position, folglich sei ihm die bedingte Entlassung zu verweigern. Damit unterstreicht auch das oberste Gericht der Schweiz die politische Motivation, Marco nicht aus dem Gefängnis zu entlassen.

Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte der Gesuche zur bedingten Haftentlassung von Marco:

Seit Mai 2012 könnte Marco bedingt entlassen werden, da er zwei Drittel seiner Haftzeit abgesessen hat. Ein Antrag an das Amt für Justizvollzug in Zürich wird am 13. April 2012 abgelehnt, dagegen wird Rekurs eingelegt. Dieser wird zuerst von der Direktion der Justiz und des Innern des Kt. Zürich abgelehnt, bevor das kantonale Verwaltungsgericht den Rekurs gutheisst und die Sache zurück an das Amt für Justizvollzug an der Feldstrasse in Zürich gibt. Es kommt erneut zu einer Anhörung von Marco, die bedingte Entlassung wird ihm aber im Februar 2013 weiterhin verwehrt. Die Begründung dafür liefert nachwievor seine „chronifizierte Gewaltbereitschaft und delinquenzfördernde Weltanschauung“ – eine Begründung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss, und die die politische Motivation zur Nicht-Freilassung von Marco unterstreicht. Genausogut (noch dazu kürzer) hätten die Ämter einfach hinschreiben können, dass Marco nachwievor revolutionärer Anarchist ist.

In der Formulierung des Bundesgerichts zur Haftentlassung heisst es nun anders, inhaltlich ist es dasselbe: Grund dafür, Marco nicht zu entlassen, ist, dass „eine glaubhafte Lossagung von der früheren Gewaltbereitschaft und eine klare Distanzierung von Gewaltandwendung als Mittel politischer Auseinandersetzung“ fehlt. Nun, gegeben der globalen Realität, die von scharfer Krise und Kriegstendenz gezeichnet ist, ist es entweder unglaubliche Naivität so zu tun, als sei Gewalt nie Mittel der Politik, oder aber eben politisch motiviert. Da wir davon ausgehen, dass am Bundesgericht nicht nur naive RichterInnen sitzen, bleibt nur die politische Begründung übrig. Marco soll nicht rauskommen, weil er ungebrochen eine Position vertritt, die sich gegen die Gewalt der Herrschenden richtet. Klar, gefällt dies der Klassenjustiz nicht, klar, wollen sie ihn hinter Gitter sehen.

In einem Punkt aber zeigt sich ein Widerspruch zwischen dem für den Haftvollzug zuständigen Amt in Zürich und dem Kontrollinstanz der bürgerlichen Justiz in Lausanne, nämlich in Bezug auf Hafterleichterungen, die gemäss Bundesgericht ab sofort zu gewähren sind. So schreibt das Bundesgericht, dass spätestens im Mai 2018 mit einer Freilassung zu rechnen sei. Dies würde dem Ende der vollen Haftstrafe von Marco entsprechen, ein nicht sonderlich dezenter Hinweis darauf, was das Gericht von einer vorzeitigen bedingten Entlassung hält. Da nun das „Vollzugsziel“ in der Schweiz lautet, dass jede/-r Gefangene/-r nach Haftende fähig sein soll, straffrei zu leben, und dies ein schrittweises (Wieder-)Heranführen an das Leben ausserhalb des Knastes beinhaltet, schreibt das Gericht, dass „entsprechende Lockerungsschritte nunmehr ernsthaft zu prüfen sind.“ Das zuständige Amt für Justizvollzug hat bis anhin ernsthaft jede Lockerung verhindert, es wird sich weisen, was dieses Urteil für die Haftbedingungen von Marco bedeutet.

Marco libero!

Rote Hilfe Schweiz
11.12.2014

Post:
Marco Camenisch
PF 38
6313 Menzingen