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[Schweiz] Update „Vollzugslockerungen“ für Marco Camenisch

Donnerstag, September 22nd, 2016

Quelle: contrainfo

m_camenischAm 1. September 2016 begann wie mit Update vom 26.06. 2016 angekündigt ein für sechs Monate vorgesehenes Arbeitsexternat im Raum Zürich.

Meine neue Adresse ist: mc, c/o Kasama, Militärstrasse 87/A, CH-8004 Zürich

Zum Aufbau und zum Schutz meiner Privatsphäre und derjenigen meines näheren sozialen/politischen Umfeldes will ich in der Folge keine öffentlich  zugänglichen Angaben mehr über meine neuen Lebensumstände wie z.B. Aufenthalts- und Wohnadresse, Arbeitgeber usw. machen, wofür nun auch kein sog. „öffentliches Interesse“ mehr bestehen dürfte. Selbstverständlich gilt dies für mein näheres Umfeld so nicht und ebenso selbstverständlich werde ich über den weiteren Verlauf meiner „Freilassung“ (umso mehr über etwelche „Rückschläge“ weiterhin informieren.)

Wie ich zum Teil auch schon der solidarischen Bewegungspresse mitgeteilt habe, habe ich in dieser Phase meiner „Gefangenschaft“ einen schon ziemlich „freien“ Zugang zur Information, zum Netz usw.. Daher bin ich nicht mehr „legitimiert“, eure bisher an mich gerichteten solidarischen Gratis-Gefangenenabos bzw. -Sendungen weiter zu erhalten und bitte euch dieselben einzustellen.

Für diese und allgemein die gesamte sehr starke, aufwendige, andauernde und tendenzübergreifende revolutionäre Solidarität gegen die Repression der Herrschenden möchte ich auch hier erneut meine herzlichste Anerkennung, Liebe und Dankbarkeit ausdrücken. Selbstverständlich im Bewusstsein, dass revolutionäre Solidarität niemals im Geiste einer „Dienstleistung“ bzw. einer Einbahnstrasse praktiziert werden kann. Daher hoffe ich auch, dass ich als spezifisch anarchistischer Gefangener mit meinem auch tendenzübergreifenden solidarischen Beitrag und mit meinem solidarischen Verhalten zum revolutionären Kampf dem zutiefst gegenseitigen Geiste der revolutionären Solidarität und Angehörigkeit wenigstens ansatzweise genügen konnte, kann und werde.

Sempre resistendo, sempre contribuendo, sempre solidale (anche tacendo…) – immer widerständig, immer beitragend, immer solidarisch (auch wenn ich mal die Klappe halte… 🙂 )

marco camenisch, anfangs September 2016, Zürich, CH

Ende Juni 2016: Update “Vollzugslockerungen”

Mittwoch, Juni 29th, 2016

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

freiheitfuermarco-245x300Nach meiner Versetzung im November 2015 von Bostadel nach Saxerriet in das “Geschlossene Übergangs Abteil” (GÜA) fand am 10. Dezember 2015 eine “Übertrittssitzung” mit der Direktion Saxerriet, dem Fallverantwortlichen Amt für Justizvollzug Zürich und meinem Rechtsvertreter statt, wo die folgenden nun schon stattgefundenen “Schritte” enschieden und anschliessend verfügt wurden:

– Januar 2016 interne Versetzung von der “GÜA” in ein “offenes Abteil”

– Februar 2016 2x Ausgang (je 5h) in Begleitung von Anstaltspersonal
– März 2016 2x Ausgang (je 5h) in Begleitung einer “die Verantwortung übernehmenden Bezugsperson”
– April 2016 2x Ausgang (1x 5h, 1x 12h) in Begleitung einer “die Verantwortung übernehmenden Bezugsperson”
– Mai 2016 2x Ausgang je 12h in Begleitung einer “die Verantwortung übernehmenden Bezugsperson”
– 18. Mai eine weitere “Vollzugskoordinationssitzung”

An dieser Sitzung wurde nun entschieden (schrifliche Verfügung ist Mitte Juni erfolgt) Juni und Juli je ein 12 h-Ausgang + je 1 Wochenendurlaub von 24h bzw. 36h und im August 2 Wochenendurlaube von 24h bzw. 36h zu gewähren; somit werde ich nach einer im August vorgesehenen weiteren “Vollzugskoordinationssitzung” und entsprechender Verfügung etwa 3 Monate früher als erwartet, bzw. im September 2016 ein 6monatiges Arbeitsexternat (tagsüber draussen arbeiten, Abend/Nacht im Knast, an Wochenenden meistens Urlaub) beginnen können. Der dazu notwendige min. 50%-Arbeitsvertrag und Vollzugsplatz in einer entsprechenden Anstalt im Raum Zürich sollte soweit gesichert sein.

I.d.F. könnte es zu einigen Monaten Arbeits- und Wohnexternat (draussen arbeiten, draussen wohnen) und spätestens Anfangs 2018 zur bedingten Entlassung kommen.

Meine Kapazitäten zur persönlichen/politischen Beziehungspflege (vor allem Schreibarbeit) wurden schon in den letzten Jahren vor allem durch die ständigen Versetzungen und damit durch die wiederholten Neu-Organisierungen dieser Arbeit stark beeinträchtigt. In dieser langen Übergangsphase “zwischen drinnen und draussen” sind diese Kapazitäten in einer so spannenden wie auch sehr fordernden Neueinrichtung meiner Rest-Lebensumstände ausserhalb der Knastmauern dieser Knast-Gesellschaft noch reduzierter (oft auch einfach “Null”) oder einfach anderweitig beantsprucht. Und diese Anstrengungen müssen alle direkt solidarisch sich einsetzenden Compas und FreundInnen und ich in “Freiräumen” zu bewältigen versuchen, die manchmal noch enger und reduzierter und sicher unwägbarer sind als die hinter Knastmauern.

Es ist daher auch keinesfalls ein politisch/persönliches Desinteresse, Abwenden und Entsolidarisieren wenn ich jetzt und in Zukunft etliche Korrespondenz nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr zu führen in der Lage bin/sein werde.

Doch könnte sich die Lage schon in der Arbeitsexternat-Periode wegen den etwas erweiterten “Freiräumen” ansatzweise zu entspannen beginnen und damit auch die Neueinrichtung und -ausrichtung einer solidarischen persönlichen/politischen Restexistenz und Kommunikation.

Mit einer ev. baldigen Adressänderung (schon wieder…) werde ich auch den Beginn der obg. Periode mitteilen.

Sempre resistendo, sempre contribuendo, sempre solidale,

marco camenisch, 26.06.2016, Knast Saxerriet, Salez, CH

Schweiz: Update Marco Camenisch

Donnerstag, November 19th, 2015

(gefunden auf: de.contrainfo.espiv.net)

von: RH Dresden

Marco ist im offenen Vollzug in Saxerriet. Seine neue Adresse ist:

Marco Camenisch
PF 1
CH – 9465 Salez
(Schweiz)

Marco Libero!

November 2015: Update „Vollzugslockerungen“ Marco Camenisch

Mittwoch, November 11th, 2015

freiheitfuermarco-245x300November 2015: Update „Vollzugslockerungen“ In der letzten Oktoberwoche 2015 ist der Bericht der Fachkommission eingetroffen, wo erstaunlicherweise alle Punkte der vom AJV ZH vorgeschlagenen Vollzugslockerungsschritte befürwortet werden. Diese Befürwortung heisst auch, dass vor den Übergängen zu den verschiedenen Lockerungsstufen wie z.B. von den begleiteten zu den unbegleiteten Urlauben oder von den Letzten ins Arbeitsexternat die Fachkommission keine erneute Überprüfung ihrerseits fordert. Das ist insofern positiv, als das die entsprechenden Verzögerungen im Lockerungsverlauf entfallen und derselbe, wenn auch im vorgesehenen Rahmen, „flexibler“ gestaltet werden könnte. Ende letzter Oktoberwoche fand auch eine weitere Anhörung mit dem „Fallverantwortlichen“ statt, in der im Wesentlichen die Versetzung nach Saxerriet im Laufe dieses Monats bestätigt wurde. Infos/News werden weiter folgen.

marco camenisch, 01.11.2015, Knast Bostadel. Menzingen, CH

[Schweiz] 28. September 2015: 7. Update Nichtfreilassung Marco Camenisch

Donnerstag, Oktober 15th, 2015

(gefunden auf: de.contrainfo.espiv.net)

freiheitfuermarco-245x300Nach dem x-ten Wechsel des „Fallverantwortlichen“ fand im Rahmen der „Vollzugskoordinationssitzung III“ am 27. Juli 2015 die Anhörung des Unterzeichnenden statt. Anwesend waren: der „Fallverantwortliche“ und eine Protokollführerin vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH; der Sozialarbeiter, seine Praktikantin und die Vollzugsverantwortliche (in etwa Vizedirektorin) vom Knast Bostadel; mein Anwalt. Ich nahm teil, weil meine Voraussetzungen, bzw. Vorschläge zu realen „Öffnungsschritten“ abgesehen von den irren „ROS-Empfehlungen“ des forensisch-psychiatrischen Dienstes des AJV soweit erfüllt schienen. Tatsächlich hatte das AJV den „halboffenen“ Knast Saxerriet im Kanton Sankt Gallen angefragt, ob man mich für „Vollzugsöffnungen“ aufnehmen wolle und mir wurde die Kopie der ± positiven Antwort vom Saxerriet präsentiert.

Substantieller Vorbehalt vom Saxerriet war die noch nicht stattgefundene Konsultation der „Fachkommission des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats“ (FAKO). Es gibt in der CH deren vier bzw. eine für jedes der vier Strafvollzugskonkordate, die jeweils einige territorial zusammenhängende Kantone der CH vereinen. Die „FAKOs“ wurden in den letzten Jahrzehnten im Zuge der massiven Justiz- und Justizvollzugsverschärfungen eingeführt und sind aus KnastdirektorInnen, StaatsanwältInnen, PsychiaterInnen, PsychologInnen usw. zusammengesetzt. Sie tagen periodisch zur Beurteilung der von den AJVs vorgesehenen „Vollzugsöffnungen“ und „bedingten Entlassungen“ für Gefangene mit dem Stigma der „Gemeingefährlichkeit“ und geben dann ihre „Empfehlungen“ heraus, die oft und gerne negativ ausfallen und, obwohl nicht verbindlich, von den AJVs meistens befolgt werden.

Besagte FAKO sollte Anfang Oktober 2015 tagen um dann vielleicht schon im selben Monat ihre „Empfehlungen“ mitzuteilen.

Mit Schreiben vom 24. August ersucht das AJV-ZH nun die FAKO um

„…Stellungnahme zur Frage, ob beim obengenannten Insassen die anlässlich der Vollzugskoordinationssitzung III vom 27. Juli 2015 in Aussicht genommenen Vollzugsöffnungen

♦ Versetzung in die geschlossene Übergangsabteilung der Strafanstalt Saxerriet

♦ Übertritt auf die offene Abteilung der Strafanstalt Saxerriet

♦ Aus der offenen Abteilung der Strafanstalt Saxerriet:
– mehrere begleitete Beziehungsurlaube
– unbegleitete Beziehungsurlaube

♦ Arbeitsexternat

♦ Wohn- und Arbeitsexternat

♦ Bedingte Entlassung (1. Quartal 2018) (!!!)

aus ihrer Sicht unter dem Aspekt der Gemeingefährlichkeit vertretbar sind.

Dabei sind die begleiteten und unbegleiteten Beziehungsurlaube an die nachstehenden Auflagen zu knüpfen:

♦ Vorgängige Einreichung und Einhaltung eines detaillierten Urlaubsprogramms;

♦ Ständige Begleitung durch Personal der Strafanstalt Saxerriet (begleitete Beziehungsurlaube);

♦ Verfassen eines Urlaubsberichts durch Marco Camenisch;

♦ Drogen- und Alkoholkonsumverbot (inkl. Cannabis), dessen Einhaltung von der Strafanstalt
Saxerriet mittels geeigneter Kontrollen zu überprüfen ist;

♦ Einhaltung eines Waffenerwerbs-, Waffenbesitz-, Waffentrag- und Waffenmitführverbots (sic!!!)

Während der Probezeit nach der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist die Anordnung von Bewährungshilfe sowie folgender Weisungen beabsichtigt:

♦ Drogenkonsumverbot (inkl. Cannabis), dessen Einhaltung von der Bewährungshilfe des Straf-
und Massnahmevollzugs 3 mittels geeigneter Kontrollen zu überprüfen ist;

♦ Teilnahme an regelmässigen Gesprächen mit der Bewährungshilfe des Straf- und
Massnahmevollzugs 3;

♦ Einhaltung eines Waffenerwerbs-, Waffenbesitz-, Waffentrag- und Waffenmitführverbots (!!!)

…“

Man bemerke die inakzeptable Absicht einer bedingten Entlassung von lächerlichen 4 Monaten mit einer unbestimmten „Probezeit“ mit „Weisungen“, die bis drei Jahre lang verfügt werden kann. Somit laufe ich Gefahr, nach dem Strafende weitere 2 Jahre und 8 Monate unter solchen „Weisungen“ leben zu müssen und im Falle einer „Nichteinhaltung“ jederzeit erneut verhaftet zu werden, um die letzten vier Monate im Knast abzusitzen. Gegen eine bedingte „Freilassung“ gibt es keine Rechtsmittel aber vielleicht gegen Probezeiten und Weisungen. Möglicherweise muss ich nun meine Zustimmung für „Vollzugsöffnungen“ zurückziehen oder dann, im Falle einer „bedingten Freilassung“ 4 Monate vor Strafende, die beiden ersten „Weisungen“ (Cannabisverbot…, „regelmässige Gespräche mit…“) unverzüglich „nicht befolgen“ um diese letzten 4 Monate bzw. die gesamte Strafe abzusitzen, worauf keine „Probezeit“ mit den entsprechenden Schikanen und Tänzchen („Weisungen“) mehr möglich wäre.

Sicher ist also zur Zeit nur: eine evtl. Versetzung nach Saxerriet könnte an einem unbestimmten Zeitpunkt erst nach der „Antwort“ der FAKO erfolgen; der „Fallverantwortliche“ hat nichts von den widerlichen „ROS-Empfehlungen“ angedeutet; für evtl. Beziehungsurlaube hat er eine Adressliste zur (nicht näher definierten) polizeilichen Überprüfung angefordert.

Dies, und wenn im Protokoll der Sitzung unter dem Titel „Legalprognose/ Risikoeinschätzung“ einerseits „Es bestehen keine Anzeichen für erneute Delinquenz (im Sinne der Anlassdelikte) während der anstehenden Vollzugsöffnungen“ steht, andererseits unter dem Untertitel „Zukunftsperspektiven/Zielsetzungen/Massnahmen“ jedoch vage von einem „Monitoring deliktassoziierter Tätigkeiten während den anstehenden Vollzugsöffnungen“ die Rede ist, lässt erahnen, dass sie die „ROS-Empfehlungen“ am liebsten wieder durchs Fenster rein holen möchten.

marco camenisch, 28.09.2015, Knast Bostadel, Menzingen, CH

Belgien, Brüssel: Spray für AREVA und ASEA BROWN BOVERI

Donnerstag, Juli 9th, 2015

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

Am 22. Juni 2015 haben wir MARCO LIBERO auf das Gebäude in rue de Guimard, n. 15, im 1040 Brüssel gesprayt!

Dieses Gebäude ist die Brüsseler Niederlassung der Unternehmen AREVA und ASEAN BROWN BOVERI.

Der französische Multi AREVA ist einer der weltweit führenden Gesellschaften im Atombusiness. AREVA hat für die Elektrizitätsproduzenten Angeboten, die vom Uranabbau (AREVA hat Minen im Niger und in Kasachstan) bis zur Urananreicherung, von der Planung bis zum Bau von Atomreaktoren. AREVA generiert einen Umsatz von 9 Milliarden €.

Der Schweizer Multi ASEAN BROWN BOVERI mit Basis im Zürich ist eine der grössten Gesellschaften für Energietechnologien (Produktion und Transport), Automatisierung und Petrochemie. ABB spielte bis vor Kurzem eine grössere Rolle in der Planung und im Bau von Atomkraftwerken. Ist in fast 100 Ländern mit einem Umsatz von 42 Milliarden $ aktiv.

Marco Camenisch ist ein anarchistischer Gefangener, der seit 26 Jahren in Italien und in der Schweiz gefangen ist. Er wurde 1981 wegen Antiatomsabotagen verurteilt, bricht aus einem Schweizer Gefängnis aus und führt seine revolutionäre, ökologische und anti-nukleare Aktivität in Italien im Untergrund bis zu seiner zweiten Verhaftung fort. Nach zehn Jahren Gefängnis in Italien wird er in die Schweiz ausgeliefert, wo er bis heute sitzt und ihm jegliche Urlaube und Freilassungsmöglichkeiten verwehrt werden. Marco Camenisch bleibt bei seinen anarchistischen Positionen und verweigert die Kollaboration mit der Schweizer Justiz, was ihm die Verbissenheit der Schweizer Behörden einbringt.

Solidarität mit Marco Camenisch!

Solidarität mit allen revolutionären Gefangenen!

Üb., mc Knast Menzingen, CH, Juni 2015 aus franz. http://bxl.indymedia.org/spip.php?article7889&lang=fr

Internationale Aktionstage: Marco libero! (20. – 22. Juni 2015)

Donnerstag, Juni 4th, 2015

(gefunden auf: rotehilfech.noblogs.org)

marco-624x881Wir rufen für die Tage vom 20. – 22. Juni zu solidarischen Aktionen mit Marco Camenisch auf, der seit 1991 ununterbrochen in Italien oder der Schweiz im Gefängnis sitzt. Marco ist ein ungebrochener grün-anarchistischer Revolutionär mit einer politischen Geschichte, die zurück in die 1970er-Jahre reicht. Wegen Sprengstoffangriffen gegen Hochspannungsleitungen wurde er erstmals inhaftiert, ihm gelang die Flucht. Erst nach Jahren in der Illegalität wurde er 1991 in Italien bei einer Personenkontrolle verhaftet, er sass dort bis 2002 im Knast. Verurteilt wurde er unter anderem wiederum wegen militanten Aktionen gegen Hochspannungsleitungen. 2002 wurde er dann in die Schweiz ausgeliefert, wo er einerseits die Reststrafe seiner allerersten Verurteilung abzusitzen hatte, andererseits aber wegen dem Tod eines Grenzwächters verurteilt wurde. Marco hat immer wieder wiederholt, dass es nicht sein Toter ist.

In den vergangenen 24 Jahren hat Marco seine politische Identität nicht abgelegt, er kommuniziert mit zahlreichen Leuten auf der ganzen Welt, beteiligt sich an politischen Initiativen und unterstützt so den revolutionären Prozess aus dem Knast heraus. Dieser Fakt ist denjenigen, die über Schritte der Vollzugslockerungen zu entscheiden haben, ein Dorn im Auge. Immer wieder verweigern sie jeden Schritt in Richtung Freiheit, zur Begründung wird immer wieder herangezogen, dass er eine “delinquenzfördernde Weltanschauung” vertritt. Im Klartext: Er kommt nicht raus, weil er Anarchist ist und bleibt. Diese Argumentation wird sowohl vom zuständigen Amt für Justizvollzug des Kanton Zürich wie von den Gerichten stets wiederholt, wenn eine Entscheidung in seinem Fall einsteht.

Ein Faktor in dieser Auseinandersetzung ist zweifelsohne seine politische Identität an sich, das heisst der Angriff gegen Marco ist selbstverständlich in der allgemeinen politischen Auseinandersetzung anzusiedeln, wo es dem bürgerlichen Staat auch darum geht, an kämpfenden Subjekten ein Exempel zu statuieren. Sie hoffen damit abzuschrecken, gleich wie in anderen Fällen von Langzeitgefangenen (wie Mumia Abu-Jamal oder Georges Ibrahim Abdallah), die aufgrund ihrer politischen Identität nicht rauskommen.

Ein anderer Faktor, der im Zusammenhang mit Marco speziell ist, ist aber die zunehmende Rolle der forensischen Psychiatrie im Strafvollzug. Während in anderen Fällen von Langzeitgefangenen klar und offen politisch argumentiert wird, dass jemand nicht rauszulassen sei (wie im Fall von Georges Ibrahim Abdallah), bedient sich das Amt für Justizvollzug einer psychiatrischen Argumentation. Massgeblicher Verantwortlicher dafür ist Frank Urbaniok. So kleidet sich dann der politische Angriff in Begriffen der Psychiatrie, redet von Aufarbeitung und Bewältigung. Dabei ist klar: Eine politische Identität ist nichts, was sich psychiatrisch verhandeln lässt. Anarchist zu sein, ist kein psychisches Problem.

Dies hat sich auch in der jüngsten Entwicklung in Marco’s Fall gezeigt. Aufgrund eines Urteils des obersten Gerichts der Schweiz musste das zuständige Amt prüfen, ob allfällige Vollzugslockerungen möglich seien. Ein Teil dieser Untersuchung ist ein sogenannter “Risikoorientierter Sanktionenvollzugs-Bericht”, kurz ROS. Dabei wird von ausgebildeten PsychiaterInnen über mehrere Seiten hinweg evaluiert, wie gross das Risiko bei Lockerungen ist. So erhält die Psychiatrie einen massiven Stellenwert im Vollzug. Da Marco die Psychiatrisierung seiner Identität verweigert, bleibt den “Experten” wenig übrig. Auch sie argumentieren damit, dass die Legalprognose stark belastet sei, da “er sich weiterhin stark und aktiv mit seiner Ideologie auseinandersetzt und in Kontakt mit entsprechenden Genossen steht”, was “seine Aussagen wie seine Vernetzung in die Szene zeigen”. Zusammengefasst: “Es hat sich gezeigt, dass MC’s Einstellungen verfestigt sind und die Freiheitsstrafen kaum einen Veränderungsprozess anstossen konnten.”

Der Bericht formuliert Massnahmen, die eine Lockerung des Vollzugs wahrscheinlicher machen würden. Allerdings sind die Massnahmen nicht hinnehmbar. So wird unter anderem gefordert, dass Marco sich in Zusammenarbeit mit dem Strafvollzug ein neues soziales Umfeld aufzubauen habe – ein kompletter Bruch mit Genossinnen und Genossen wird also verlangt:
– “Kontrolle auf Hinweise für Kontakte zu gewaltbereiten Gesinnungsgenossen.”
– “Dass sich MC dazu bereit erklärt, Kontrollen bezüglich seiner Aktivitäten zuzulassen und sich mit der Justiz auf gemeinsame Ziele bezüglich der Resozialisierung einigen kann”

Marco Camenisch wird aufgrund seiner politischen Identität nicht freigelassen. 2018 steht sein Strafende bevor. Bis dorthin findet jährlich eine Überprüfung statt, ob an eine Freilassung auf Bewährung zu denken sei. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie dabei immer und immer wieder auf seine Identität zu sprechen kommen und so jede Lockerung verhindern.

Wir denken, dass es gerade jetzt wichtig ist, sich zu Marco zu verhalten. Verbinden wir unseren vielfältigen Kampf draussen mit seinem Kampf drinnen!

INTERNATIONALE AKTIONSTAGE MIT MARCO CAMENISCH – 20. – 22. JUNI 2015

Rote Hilfe Schweiz – www.rotehilfech.noblogs.org
Rote Hilfe International – www.rhi-sri.org

Mehr zu und von Marco Camenisch:
http://rotehilfech.noblogs.org/post/tag/marco-camenisch/ (en / dt)
https://www.youtube.com/watch?v=iK1isWg0r3o (fr / en / dt / it / gr)

Marco Camenisch

Donnerstag, Mai 7th, 2015

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

Marco CamenischZur aktuellen Situation – Marco hat in Bezug auf Hafterleichterungen (Ausgang, Urlaub etc.) und dem „Fernziel“ der „bedingten Entlassung“ vom Amt für Justizvollzug in Zürich (Feldstrasse) Abtlg. 3 (u.a. für schwere Gewaltdelikte) ein 24 seitiges Schreiben bekommen. Das ganze hat die Bezeichnung „Risikoorientierte Strafvollzugsabklärung“ (ROS).  Der Fallverantwortliche hat dafür auch die forensisch psychologische Abteilung desselben Amtes bemüht, die immer nah an der „deliquenzfördernde Weltanschauung“ bleibt.

Nach Willen des Amtes soll sich Marco von seinem Umfeld trennen, ein neues suchen. Es geht um klare Kontaktverbote. Auch wird eine politische Distanzierung erwartet.

Mitte Mai ist die weitere konkrete Vollzugsplanung zu erwarten.

 

Wer ist Marco Camenisch?

Marco Camenisch (geb. 1952) ist seit dem Ende der 70er in der Anti-AKW-Bewegung aktiv, wurde 1980 verhaftet und 1981 zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt, u.a. wegen Anschlägen auf Anlagen der Atomindustrie. Er floh noch im selben Jahr aus der JVA Regensdorf und „verschwand“. Als 1989 in Brusio (Graubünden) nahe des Grabes seines Vaters ein Zollbeamter erschossen wird, wurde Marco dafür verantwortlich gemacht. Marco selbst wies das stets zurück. 1991 erfolgte die erneute Verhaftung in Massa Carrara (Italien), der 12 Jahre Gefängnis in Italien folgten, wieder wegen u.a. Sabotageaktionen gegen die Atomindustrie. 2002 wurde er in die Schweiz ausgeliefert. Dort muss Marco die 8 Jahre Reststrafe absitzen und bekam zusätzlich 8 Jahre Haft wegen Mordes. 2012 wäre der 2/3 Termin* (bedingte Entlassung) gewesen. Da sich Marco nie den Repressionsbehörden beugte, wurde die bedingten Entlassung abgelehnt u.a. wegen seiner „deliquenzfördernden Weltanschauung“ und „chronifizierter Gewaltbereitschaft“, wie es in einem behördlichen Schreiben des Amtes für Justizvollzug im Kanton Zürich heißt.

*Vorzeitige Entlassung unter Auflagen

http://www.abc-berlin.net/tag/marco-camenisch

http://www.lagota.ch/?p=1009

Marcos derzeitige Adresse ist:

Marco Camenisch

PF 38
CH- 6313 Menzingen MARCO LIBERO !

Chile, San Joaquin: Bekennung zu einem Angriff auf die Gendarmerie mit einem Sprengsatz dem COF

Donnerstag, Dezember 25th, 2014

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

RadioAzione - CospirazioneÜb. von mc, Knast Menzingen, CH, Dez. 2014 aus it. von RadioAzione 

In Chile existiert kein Terrorismus sondern nur politische Gewalt

Es ist der Staat, der die Gewaltebene festlegt, die von den Revolutionären angewendet wird.“ (MLN-Tupamaros).

Wir bekennen uns zum Sprengsatz am Morgen der ersten Woche des Monats November, der an einem öffentlichen Beleuchtungspfahl angebracht wurde, der in einem Abstand von einem Meter am Eingang des Schwimmbades der Gendarmerie in der via Vicuña Mackenna steht.

Hier unsere Bekanntmachung der Manipulierung des Sprengsatzes durch die repressive Institution der Gendarmerie, der GOPE oder durch etwelche „Neugierige“, die mittels der Massenmedien berichtet haben, eine Gruppe von Unbekannten habe um die Mittagszeit an einer Stange in der Nähe der S-Bahnstationen der Metropole San Joaquin einen Sprengsatz angebracht. Sie unterstellten auch, das Ziel sei die physische und psychische Verletzung von Passanten und Fahrgästen der Metro in der via Vicuña Mackenna gewesen und behaupteten, es handle sich um einen weiteren Angriff der „terroristischen“ Art im Lande. Das ist ein klarer repressiver Beleg zur neuen Strategie des Gegenaufstandes: es ist der historische schmutzige Krieg des Staates (auf Lügen, Manipulation und Konstrukten basierend) gegen Affinitätsgruppen und Gruppen der direkten Aktion.

Wir sind uns bewusst, dass die strategische Wende den ausländischen Beratungen und vor allem dem politischen Kontext entspricht, der nach dem Angriff auf das subcentro der Gemeinde von Las Condes aufgekommen ist.

Das Ziel der Überwachungs- und Sicherheitsinstitutionen des Staates ist präzise: direkten und/oder politischen Aktionen die Absicht, Zivilpersonen wahllos zu verletzen zu unterstellen und sie damit in Verbindung zu bringen. Unter Benutzung der Medien als ihr wichtigster Verbündeter, um eine öffentliche Meinung zu schaffen, die immer repressivere und invasivere Gesetze gegen die Meinungs- und Handlungsfreiheit verteidigt und absegnet.

Was den Sprengsatz angeht, räumen wir die unterbliebene elektrische Aktivierung des Mechanismus ein, der nicht programmiert war um am Morgen sondern um kurz nach der am Tagesanbruch erfolgten Legung zu explodieren und somit: Manchmal stellen Anarchisten und ihre Methoden Gerechtigkeit her. Wir haben niemanden, der unsere Aktivitäten finanziert, wie die Polizei vom Staat finanziert ist, die Kirche mit ihrem eigenen Vermögen oder der Kommunismus, der eine ausländische Macht im Rücken hat. Darum, um eine Revolution zu machen, müssen wir die Mittel ergreifen und raus auf die Strasse und unser Gesicht zeigen.“ (Miguel Arcàngel Roscigna) Wir verpflichten uns dazu, durch die Übertragung von Ideen, systematischen Studien und kollektiver Praxis, die notwendige Aufgabe der Verbesserung und Perfektionierung der Angriffsmethoden wahrzunehmen.

Über die Motivierungen und Absichten.

Das Ziel war, den Zaun der Gendarmerie materiell zu beschädigen und dazu die Sicherheitsanlagen des Gefängnisbereiches zu verletzen. Da wir diesen als eine Ausdehnung der konkreten und moralischen Herrschaft von Staat und Kapital erkennen; da er auch das Symbol der bürgerlichen Ordnung ist, die die Bewegungs-, Aktions- und Denkfähigkeiten der Individuen in einen juristischen und Strafvollzugsrahmen stellt. Den sie konstant mit bürgerlich-kapitalistisch ideologischen und moralischen Grundlagen ausstatten.

Die Gesellschaft, in der wir leben, charakterisiert sich dadurch, das sie sich innerhalb der kapitalistischen Verhältnisse erhält, welche die „Veränderung“ des jetzt neoliberalistisch genannten Systems aufzeigen: das durch die flexible Akkumulierung jede menschliche Kreation in Ware verwandelt, wo privilegierte und nicht privilegierte Gruppen im bestmöglichen Stil einer komplizierten und geschichteten Gesellschaft zunehmen. Die Anwendung politischer Gewalt ist nicht Selbstzweck, sie ist eines der vielen Instrumente für den Versuch, jede Form von Autorität anzugreifen und zu destabilisieren.

Der Staat, seine Institutionen und seine UnterstützerInnen haben in der gesamten Geschichte alle Spielarten von Gewalt ausgeübt, mit dem Unterschied, dass diese legal ist. Der Entscheid politische Gewalt auszuüben ist nicht unser Allheilmittel, es ist nur die selbstbestimmte Entscheidung gegen den Staat und seine Verbündeten zu reagieren und diese Antwort lehnt die Werte und die Praktiken der bürgerlichen Gesellschaft ab.

Für die bewaffnete Agitation ist die Deutlichmachung der Gegensätze der sozialen Ordnung und die Macht in Frage zu stellen und anzugreifen wichtig. Dies setzt die gesellschaftliche Überwachungslogik matt, die das Privateigentum und die Akkumulierung des Kapitals verteidigen. Unser Ziel ist nicht, die Schwachstellen des Staates offenzulegen um ihn zu verbessern, sondern wir versuchen jedes Mal die vielfältigen Möglichkeiten zur direkten Aktion zu verbessern, die verschieden sein kann und nur durch die unsererseits gegenüber des sozialen Krieges zutage gelegte kreative Fähigkeit bestimmt wird.

Es ist wichtig, die Ideen real und konkret umzusetzen, die uns befähigen über die Propaganda hinaus zu gehen. Kritisieren genügt nicht, notwendig ist der Aufbau einer politischen Praxis im Alltag. Der soziale Kampf ist kein Krieg der Worte und der Diskurse, sondern in jedem Individuum die Fähigkeit zum Versuch zu fördern, zum permanenten Hindernis für die Ausdehnung der Autorität und des Herrschaftssystems zu werden.

Ein geschwisterlicher Gruß an die politischen gefangenen in Chile und der Welt. Für die Befreiung der Spezies Mensch, der Natur und der anderen Arten.

Anarchistische Gruppe Sebastian Oversluij

Chile, Santiago: Angriff auf die Kaserne der PDI in Solidarität mit den in Mexico, Griechenland und in aller Welt gefangenen GenossInnen

Donnerstag, Dezember 25th, 2014

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

LeopardÜb. von mc, Knast Menzingen, CH, Dez. 2014 aus dem it. von RadioAzione 02.11.14 // Anmerkung von RadiAzione: Die folgende Bekennung wurde von mir für die it. Übersetzung verändert, aber nur in der Zeichensetzung und in einigen Fehlern über die Herkunft der gefangenen GenossInnen. Für die Misstrauischen in Originalsprache auf Controinformate 

Um uns mit den Gefangenen zu solidarisieren haben wir am 29. Oktober diesen Jahres um 15:00 h die Universität als Akademie des christlichen Humanismus mit dem klaren Ziel verlassen, eine der sich zur Verteidigung der Interessen des Bürgertums, des Kapitals und des Staates prostituierende Institution anzugreifen. Das, indem wir einige brandstiftende Geschenke (Molotow) schmissen, wobei einige davon das Innere der Kaserne erreichten und einige Fahrzeuge dieser Bastarde in Brand setzten, die dann mit ihren eigenen Waffen zurückgeschlagen wurden.

Mit dieser Aktion wollen wir uns mit den in Mexiko, Griechenland, Frankreich, Spanien, Italien, Russland, Deutschland, Chile und in der ganzen Welt gefangenen Geschwistern solidarisieren.

Wir solidarisieren uns mit Mario Gonzáles García, Carlos López Marin (Chivo), Fernando Cortes und Abraham Bercenas, anarchistische Gefangene in Mexiko, die sich vom 1. bis zum 17. Oktober als Akt der konstanten Rebellion in den Zellen der Macht und als Akt der Solidarität unter Gefangenen des anarchistischen Kampfes im Hungerstreik befanden.

Wir solidarisieren uns auch mit den gefangenen Anarchisten in Griechenland, Antonis Stamboulos (…) (Geschichte in Netz gut bekannt, d. Üb. mc)

Wir solidarisieren uns auch mit Juan, der sowohl von einigen Gefangenen als auch von den Knastwärtern konstant bedroht wird, mit der anderen Genossin Nataly und Guillermo, aber wir denken auch an Mónica und Francisco in den Zellen des spanischen Staates, an Gabriel Pombo da Silva, Andreas Tsavaridis und Spiros Mandylas in Griechenland, Gianluca Iacovacci und Adriano Antonacci, Nikos Maziotis, Nikos Romanos, Yannis Naxakis, Thomas Meyer-Falk, Ted Kaczynski, zusammen mit den gefangenen Geschwistern, die die Freiheit anderer verteidigt haben, Eric MacDavid und Marie Masson wie die ÖkoanarchistInnen mit langen Strafen, Walter Bond, Sol Farias, Freddy, Marcelo, Juan und Carlos, Hans Niemeyer. Und wir vergessen auch die zur Zerstörung dieser und jeder anderen Gesellschaft gefallenen Rebellen wie Punky Maury, Jonny Cariqueo, Claudia Lopez, Angry, Alexandros Grigoropoulos und viele andere nie und nimmer.

FEUER UND RACHE DEN KERKERMEISTERN, INTERNATIONALISTISCHE SOLIDARITÄT MIT DEN GEFANGENEN IN MEXIKO, GRIECHENLAND UND DER GANZEN WELT.

AUF DAS DER ANGRIFF GEGEN DIE MACHT UND DAS KAPITAL KONSTANT SEI.

FÜR DIE ZERSTÖRUNG ALLER ZELLEN DES KAPITALS/ TOTALE BEFREIUNG!!!

Manada de choque anarquica Heriberto Salazar

Anm: Die Grüße aus der Hölle sendet euch Heriberto Salazar, ihr Bastarde (…)

Anm: Ihr habt keinerlei Fotos und noch weniger Videoaufnahmen, weil wir in dieser Aktion entschieden haben in voller Sicherheit zu agieren und uns zu ihr zu bekennen und zwar um ihr Gewicht zu verleihen und nicht um der Polcar oder dem OS9 Beweismaterial zu geben. Wir glauben, dass es notwendig ist in Sicherheit zu agieren und dass in jeder Aktion noch besser aufgepasst werden muss, auch auf sich selbst. Für den Staat, wenn jeder von ihnen in Sicherheit sein will, würde es sich lohnen uns in seinen beschissenen Zellen zu haben.

In Sicherheit agieren weil wir draussen nützlicher sind als drinnen und die Knäste nicht weiter mit uns selber zu füllen, wird zur Reflexion, die jeder aktiven Gruppe oder Individualität nützt und uns in Erinnerung ruft, dass Fotos und Videos dem Staat und Innenminister dazu dienen, jedEn RebellIn zu verhaften. Auf das alle RebellInnen mit größerer Sicherheit handeln und denkt daran: keine Aktion ist ein Spiel.

Schweiz: Bundesgericht lehnt Haftentlassung von Marco Camenisch ab

Samstag, Dezember 20th, 2014

downloadNach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung von Marco abgelehnt. Dabei stützt sich das Bundesgericht (wie die vorhergehenden Ämter) auf eine politische Begründung: Marco distanziere sich nicht von seiner politischen Position, folglich sei ihm die bedingte Entlassung zu verweigern. Damit unterstreicht auch das oberste Gericht der Schweiz die politische Motivation, Marco nicht aus dem Gefängnis zu entlassen.

Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte der Gesuche zur bedingten Haftentlassung von Marco:

Seit Mai 2012 könnte Marco bedingt entlassen werden, da er zwei Drittel seiner Haftzeit abgesessen hat. Ein Antrag an das Amt für Justizvollzug in Zürich wird am 13. April 2012 abgelehnt, dagegen wird Rekurs eingelegt. Dieser wird zuerst von der Direktion der Justiz und des Innern des Kt. Zürich abgelehnt, bevor das kantonale Verwaltungsgericht den Rekurs gutheisst und die Sache zurück an das Amt für Justizvollzug an der Feldstrasse in Zürich gibt. Es kommt erneut zu einer Anhörung von Marco, die bedingte Entlassung wird ihm aber im Februar 2013 weiterhin verwehrt. Die Begründung dafür liefert nachwievor seine „chronifizierte Gewaltbereitschaft und delinquenzfördernde Weltanschauung“ – eine Begründung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss, und die die politische Motivation zur Nicht-Freilassung von Marco unterstreicht. Genausogut (noch dazu kürzer) hätten die Ämter einfach hinschreiben können, dass Marco nachwievor revolutionärer Anarchist ist.

In der Formulierung des Bundesgerichts zur Haftentlassung heisst es nun anders, inhaltlich ist es dasselbe: Grund dafür, Marco nicht zu entlassen, ist, dass „eine glaubhafte Lossagung von der früheren Gewaltbereitschaft und eine klare Distanzierung von Gewaltandwendung als Mittel politischer Auseinandersetzung“ fehlt. Nun, gegeben der globalen Realität, die von scharfer Krise und Kriegstendenz gezeichnet ist, ist es entweder unglaubliche Naivität so zu tun, als sei Gewalt nie Mittel der Politik, oder aber eben politisch motiviert. Da wir davon ausgehen, dass am Bundesgericht nicht nur naive RichterInnen sitzen, bleibt nur die politische Begründung übrig. Marco soll nicht rauskommen, weil er ungebrochen eine Position vertritt, die sich gegen die Gewalt der Herrschenden richtet. Klar, gefällt dies der Klassenjustiz nicht, klar, wollen sie ihn hinter Gitter sehen.

In einem Punkt aber zeigt sich ein Widerspruch zwischen dem für den Haftvollzug zuständigen Amt in Zürich und dem Kontrollinstanz der bürgerlichen Justiz in Lausanne, nämlich in Bezug auf Hafterleichterungen, die gemäss Bundesgericht ab sofort zu gewähren sind. So schreibt das Bundesgericht, dass spätestens im Mai 2018 mit einer Freilassung zu rechnen sei. Dies würde dem Ende der vollen Haftstrafe von Marco entsprechen, ein nicht sonderlich dezenter Hinweis darauf, was das Gericht von einer vorzeitigen bedingten Entlassung hält. Da nun das „Vollzugsziel“ in der Schweiz lautet, dass jede/-r Gefangene/-r nach Haftende fähig sein soll, straffrei zu leben, und dies ein schrittweises (Wieder-)Heranführen an das Leben ausserhalb des Knastes beinhaltet, schreibt das Gericht, dass „entsprechende Lockerungsschritte nunmehr ernsthaft zu prüfen sind.“ Das zuständige Amt für Justizvollzug hat bis anhin ernsthaft jede Lockerung verhindert, es wird sich weisen, was dieses Urteil für die Haftbedingungen von Marco bedeutet.

Marco libero!

Rote Hilfe Schweiz
11.12.2014

Post:
Marco Camenisch
PF 38
6313 Menzingen