quelle: emrawi.org
Am 17.10.2020 wurden zwei Personen festgenommen und mehrere Stunden im PAZ Roßauerlände festgehalten. Die Festnahmen erfolgten im Zuge von Protesten gegen eine Versammlung von christlich-fundamentalistischen Abtreibungsgegner:innen. Einer der beiden Festgenommen wurde ein Mobiltelefon weggenommen und erst Ende Dezember vom LVT Wien wieder ausgehändigt. Was der Zweck der Wegnahme war und was der LVT über zwei Monate mit dem Handy machte, ist nicht bekannt, eine Begründung blieb der LVT schuldig. Das Verwaltungsgericht Wien erklärte die Wegnahme des Telefons jedoch für rechtswidrig.
Die Polizei warf den Festgenommen erst versuchten Raub vor. Dabei handelt es sich um ein Delikt mit besonders hoher Strafdrohung (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 10 Jahre). Der Vorwurf war aus juristischer Sicht absurd und so ordnete der Journalstaatsanwalt die sofortige Enthaftung an und leitete Ermittlungen wegen Nötigung, bzw. Körperverletzung (Höchststrafe: 1 Jahr) ein. Das schien den LVT jedoch wenig zu interessieren, den Abschlussbericht verfasste er wieder wegen „Raubes“, was auch die nächste Staatsanwältin aufgriff. So hatten die beiden Feminist:innen Anfang Juni 2021 eine Verhandlung vor einem Schöffengericht.