quelle: soligruppe für gefangene
Am 17.06. begann um 9:10 Uhr vor dem Landgericht in Berlin-Moabit der zweite Verhandlungstag gegen unseren Freund und Gefährten Cem unter den gleichen Sicherheitsmaßnahmen wie beim letzten Prozesstag. Der Zuhörerbereich war mit ca. 14 Zuhörenden besetzt, eine Vertreterin der Presse war ebenfalls anwesend. Der vorsitzende Richter begann die Verhandlung mit der Verkündung des Beschlusses, dass der Antrag der Verteidigung bezüglich der fehlenden Akten zum Prozess – es handelt sich um zehn Ordner mit einem Umfang von ca. 2000 Seiten – zurückgewiesen wird. Hierzu stellten die Rechtsanwälte einen Antrag, in dem sie forderten, dass die Verhandlung bis zum übernächsten Prozesstermin unterbrochen werden soll, um der Verteidigung genug Zeit zur Durchsicht der nun aufgetauchten Akten zu geben, die sie erst am letzten Dienstag erhalten haben. Nach einer zehnminütigen Pause wies das Gericht diesen Antrag zurück mit der Begründung, dass das Verfahren ja noch lang genug dauere, so dass sich die Anwälte in die nun zugänglichen Akten einarbeiten und Zeugen erneut befragt werden könnten und die Akten ohnehin von geringer Relevanz seien. Des Weiteren handele es sich bei der Übergabe von digitalisierten Akten an die Rechtsanwälte um einen Service von Seiten des Gerichts, die Überprüfung auf Vollständigkeit müsse von den Anwälten ausgehen. In Bezug auf die fehlenden Akten merkten die Rechtsanwälte an, dass die Entscheidung von Relevanz oder Irrelevanz der Akten nicht dem Richter obliege, sondern von den Anwälten zu prüfen sei. Im Anschluss verkündete der vorsitzende Richter die Zurückweisung des Einstellungsantrages aufgrund nicht vollständiger Akteneinsicht, da sich daraus keine andere Verfahrenslage ergeben habe und die Frage, ob ein Verfahrensverstoß vorliege, werde in der Schlussberatung geklärt.











































