quelle: soligruppe für gefangene
Am 17.06. begann um 9:10 Uhr vor dem Landgericht in Berlin-Moabit der zweite Verhandlungstag gegen unseren Freund und Gefährten Cem unter den gleichen Sicherheitsmaßnahmen wie beim letzten Prozesstag. Der Zuhörerbereich war mit ca. 14 Zuhörenden besetzt, eine Vertreterin der Presse war ebenfalls anwesend. Der vorsitzende Richter begann die Verhandlung mit der Verkündung des Beschlusses, dass der Antrag der Verteidigung bezüglich der fehlenden Akten zum Prozess – es handelt sich um zehn Ordner mit einem Umfang von ca. 2000 Seiten – zurückgewiesen wird. Hierzu stellten die Rechtsanwälte einen Antrag, in dem sie forderten, dass die Verhandlung bis zum übernächsten Prozesstermin unterbrochen werden soll, um der Verteidigung genug Zeit zur Durchsicht der nun aufgetauchten Akten zu geben, die sie erst am letzten Dienstag erhalten haben. Nach einer zehnminütigen Pause wies das Gericht diesen Antrag zurück mit der Begründung, dass das Verfahren ja noch lang genug dauere, so dass sich die Anwälte in die nun zugänglichen Akten einarbeiten und Zeugen erneut befragt werden könnten und die Akten ohnehin von geringer Relevanz seien. Des Weiteren handele es sich bei der Übergabe von digitalisierten Akten an die Rechtsanwälte um einen Service von Seiten des Gerichts, die Überprüfung auf Vollständigkeit müsse von den Anwälten ausgehen. In Bezug auf die fehlenden Akten merkten die Rechtsanwälte an, dass die Entscheidung von Relevanz oder Irrelevanz der Akten nicht dem Richter obliege, sondern von den Anwälten zu prüfen sei. Im Anschluss verkündete der vorsitzende Richter die Zurückweisung des Einstellungsantrages aufgrund nicht vollständiger Akteneinsicht, da sich daraus keine andere Verfahrenslage ergeben habe und die Frage, ob ein Verfahrensverstoß vorliege, werde in der Schlussberatung geklärt.
Im weiteren Verlauf des Verhandlungstages wurden dann sechs Zeugen zum vermeintlichen Brandanschlag auf das Haus der Wirtschaft am 4. Februar 2010 geladen, ein Mitarbeiter der Hausverwaltung, ein Feuerwehrmann und vier Bullen. Es wurden Fragen zu den entstandenen Schäden an der Fassade, den Fenstern, der Tür und des Kühlaggregats sowie der angeblichen Zusammenstellung des Brandsatzes versucht zu klären und ob sich Menschen zu irgendeinem Zeitpunkt im Gebäude und somit in Gefahr befanden. Es befand sich zur Tatzeit niemand im Gebäude, was auch alle Zeugen bestätigten. Zusätzlich ging es um den an der Fassade hinterlassenen Schriftzug, das Akronym RAZ und Hammer und Sichel sowie den Fund mindestens einer Ausgabe der klandestinen Zeitschrift radikal. Zu diesen Beispielen wurden die Zeugen nach dem Fundort, der Stückzahl, wer es gefunden hat, wie es als Beweisstück gesichert wurde – im Falle der radikal – und wie frisch der Schriftzug war, befragt. Bei dem verwendeten Brandsatz soll es sich um Gaskartuschen gehandelt haben, auch hier wurde nach Stückzahl, Fundort, Form bzw. Aussehen (denn es war auch die Rede von Spraydosen) und Art der Beweissicherung gefragt. Abgesehen vom Feuerwehrmann konnte sich kein Zeuge an die Tat oder die Ermittlungen am Tatort erinnern, deshalb wurden ihnen allen zur Auffrischung ihrer Erinnerung Fotos vom Tatort gezeigt, die bei den damaligen Ermittlungen entstanden sind. Die Bullen haben zur Vorbereitung auf den Prozess ihre eigenen Berichte erneut gelesen, nachdem sie diese vom Richter zugeschickt bekommen haben, was sich im Verlauf des Prozesstages offenbarte. Dieses Vorgehen der Richterschaft wurden von den Anwälte beanstandet, da es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe, denn „die gerichtliche Vorbereitung eines polizeilichen Zeugen ist eine Chimäre“. Einer der Anwälte begründete dies auch, weil somit die Annahme unterstrichen werden würde, dass Bullen immer die Wahrheit sagen würden. Auf wiederholte Nachfrage gab der Richter zu, dass es zu diesem Vorgehen auch keinen Aktenvermerk gegeben hat, und er habe kein Unrechtsbewusstsein diesbezüglich. Die Anwälte betonten, dass der Angeklagte durch den Verlauf des Prozesses im Nachteil stehen würde und erwähnten die Möglichkeit der Einbringung eines Befangenheitsantrages gegen den Richter, der sagte, dass dieser Antrag erst beim nächsten eingebracht werden sollte. Damit endete der zweite Verhandlungstag gegen 14 Uhr.
Der nächste Prozesstermin ist am Donnerstag, den 24.06.21, um 9:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstraße 91, Eingang Wilsnacker Str.