Die aktuelle und die letzte Ausgabe unseres monatlichen Infoblatts Bruchstellen sind online.
Nr. 43 Februar 2019
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Die aktuelle und die letzte Ausgabe unseres monatlichen Infoblatts Bruchstellen sind online.
Nr. 43 Februar 2019
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Quelle: contra info, dort veröffentlicht am 13. April 2018
Am 13. April sind zwei Jahre seit der Verhaftung der anarchistischen Gefährtin Lisa im Rahmen einer durch die Mossos d’Esquadra und der deutschen Polizei gemeinsam koordinierten Operation vergangen. Seitdem saß die Gefährtin in verschiedenen spanischen und deutschen Gefängnissen, beschuldigt in Aachen eine Bankfiliale enteignet zu haben.
Am frühen Morgen des 11. April wurde in Vallekas (Madrid) in der Carlos Martín Álvarez- Straße ein Bankautomat angezündet und aus Solidarität Graffiti gesprüht.
Am 20. Februar wurde unsere Gefährtin Lisa in die JVA Willich 2, etwa 60 km von Köln entfernt, verlegt.
Lisa Dorfer
JVA Willich II
GartenstraSSe 2
47877 Willich
Germany
gefunden auf contrainfo
Heute, am 21. Dezember, beteiligten wir uns am Internationalen Aufruf zur Solidarität mit der Genossin Lisa, die wegen Banküberfalls in Aachen angeklagt war, und hängten ein Transparent an der Polytechnischen Universität in Exarcheia, Athen auf.
Am letzten 7. Juni wurde sie vom Richter und der Staatsanwaltschaft Aachen zu 7 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Nun wartet sie auf die Antwort auf den durch ihre Anwälte gestellten Berufungsantrag. Wenn das Gericht ihn annimmt, bedeutet dies, dass sie schließlich einen zweiten Prozess haben wird.
Die Tatsache, dass unsere Gefährtin im Gefängnis sitzt, macht uns noch wütender, aber wir wissen, dass all diese Rache durch den Staat, uns jeden Tag stärker macht und unsere Ideen bestätigt.
Wir werden weiter kämpfen und uns an all unsere Gefährt*Innen im Gefängnis erinnern. Wir haben klar im Kopf, wer unsere Feinde sind. Das ist unsere Entscheidung, gegen die Staaten, die Polizei, die Richter, die Staatsanwälte und all diejenigen zu kämpfen, die Teil des Systems sind, das das Leben der Menschen miserabel macht. Wir werden nicht aufhören, es geht um unsere Leben, es geht um unsere Kämpfe!
Hier ist ein kleines Zeichen der Solidarität mit der Gefährtin, aber es ist auch ein Anspruch, mit dem Kampf innerhalb des Gefängnisses wie auch auf den Straßen weiterzumachen. Wir werden niemals eine*n Gefährt*in allein in den Händen des Staates lassen.
Bis alle frei sind, Stärke, Feuer, Liebe und Kampf!
Wir wollen sie in Freiheit haben, wir wollen sie auf der Straße!
Für Anarchie!
gefunden auf solidariteit.noblogs.org
Es erreichte uns die Nachricht, dass die Berufung gegen unsere Gefährtin aus Amsterdam von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen wurde. Es ist immer noch unklar warum.
Neben der Freude für unsere Freundin/Gefährtin sind unsere Gedanken bei denen die noch immer in den Kerkern des Staates sitzen.
Feuer allen Knästen und dem System, das sie benötigt!
(Die Gefährtin aus Amsterdam war die erste Angeklagte im Fall um die Banküberfälle in Aachen. Hier zum Freispruch.)
Heute, 7. Juni 2017, hat der Richter das Urteil im Prozess gegen unsere Kameradinnen ausgesprochen, die beschuldigt werden 2014 eine Filiale der Pax Bank in Aachen überfallen zu haben. Obwohl unser Kamerad freigesprochen wurde, haben sie unsere Kameradin und Schwester zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil zeigt deutlich, dass nicht nur der Tatbestand verurteilt wurde, sondern auch die Ideen, unsere anarchistischen Ideen, die Solidarität und die Haltung nicht mit der Herrschaft zu kollaborieren. Trotz der Absicht unseren Ideen und unserer anarchistischen Praxis einen Schlag zu versetzen und diese zu unterdrücken, sind wir und werden wir auch weiterhin stolz und überzeugt sein wer wir sind und wissen wofür wir kämpfen.
Genau das haben wir auch mit unseren Aufschreien der Wut und der Solidarität im Saal getan, genauso wie unsere Kameradin, die uns mit Würde, erhobenem Hauptes und erhobener Faust grüßte als sie mitgenommen wurde. Auf dass dieser Sturm der Wut, des Hasses und der Liebe für die Kameradin kräftig weht und sich auf diese ganze verdammte Welt ausbreitet.
Ohne Freiheit für unsere Kameradinnen, gibt es Krieg unseren Feinden.
Einige solidarische Anarchistinnen.
Demonstration in Barcelona um 20:00 – Plaça Lesseps.
Es lebe die Anarchie!
Die Sitzung des 31. Mai begann mit dem Antrag von einer der Anwältinnen der Verteidigung ihr Plädoyer ausweiten zu dürfen, indem sie die deutsche Übersetzung des Beschlusses zur Archivierung des Falles Pandora 1 einreichte.
Die Staatsanwaltschaft ihrerseits wollte den Prozess wieder aufnehmen, da es ihr zufolge neue Elemente gebe. Sie ist bei der Suche nach dem Namen des Kameraden im Internet darauf gestoßen, dass einer der Kameraden 15 Jahre im Gefängnis in Portugal verbracht hatte. Damals waren seine Vorstrafen beim portugiesischen Konsulat angefordert worden, diese kamen jedoch nicht zum Vorschein, da sie bereits verjährt waren. Die Staatsanwaltschaft legte außerdem einen Artikel vor, den sie auf Indymedia Barcelona gefunden hatte und der von seinen kämpferischen Erfahrungen und seinen Jahren im Gefängnis berichtet. Obwohl das Schwurgericht beschlossen hatte, keine neuen Beweise zu akzeptieren, wird man diese neuen Elemente auf Anfrage der Staatsanwaltschaft miteinbeziehen. Danach begann das Plädoyer der Verteidigung des Kameraden, welches noch ausständig gewesen war:
– Es wurde darauf bestanden, dass die neuen, durch die Staatsanwaltschaft vorgeführten, Elemente unbrauchbar seien, da jene Vorstrafen zu diesem Zeitpunkt in Portugal nicht existieren würden. Außerdem wurde bekräftigt, dass es sich beim Vorgelegten nicht um Beweise sondern um Propaganda der Staatsanwaltschaft handle.
– Es wurde noch einmal zur Sprache gebracht, dass die DNA-Probe illegal genommen worden war (ohne jegliche Genehmigung durch eine Richter).
– Die Zeugin (Angestellte der Bank), die meint den Kameraden erkannt zu haben, sei beeinflusst gewesen durch den Artikel in der lokalen Presse, in dem sein Foto verwendet worden war und behauptet wurde er sei der Räuber. Bei ihrer ursprünglichen Zeugenaussage bei der Polizei meinte sie eine Person gesehen zu haben, die keine Maske trug und die Person, die im Video des Tresors erscheint (laut Zeugen, die einzige die keine Maske trug), ist keine der Angeklagten (bestätigt durch die Expertin für Biometrie der Staatsanwaltschaft).
Er verlangte den Freispruch seines Klienten.
Die Urteilsverkündung wird am nächsten Verhandlungstag, dem 7. Juni, um 9:00 Uhr stattfinden.
Die Sitzung des 22. Mai begann mit der nochmaligen Behandlung des Themas der Reise von einer der Angeklagten mit Blablacar durch Frankreich. Die französische Zeugin hat einen Brief geschrieben, in dem sie mitteilt, dass sie nicht als Zeugin erscheinen wird, sie jedoch die Angeklagten auf einem Foto erkennen würde. An diesem Punkt meinte der Richter, dass er keine weiteren Zeugen oder Beweise akzeptieren würde.
Deshalb wurde daraufhin mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft begonnen, welches sich als sehr lange und vage darstellte. Die Anklage lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:
– Die Staatsanwaltschaft hat das Konzept „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten, welches das Argument gewesen war, das der Richter im Fall der Kameradin aus den Niederlanden angewendet hatte) genommen, um es umzudrehen und zu argumentieren, dass es viele Beweise gebe, die aufzeigen, dass die Angeklagten am Überfall teilgenommen haben.
– Die DNA-Proben, die im Inneren der Bank (Schraubenzieher) und in einer Tasche außerhalb der Bank (Kleidung, Perücke und Brillen) genommen wurden, belegen, dass die Angeklagten am Überfall teilgenommen hatten, obwohl es sich nicht beweisen lässt, dass sie zu einem anderen Zeitpunkt in Aachen gewesen waren. Ein weiteres Argument (um zu erklären warum die Räuber bei einem dermaßen professionellen Überfall Spuren von DNA hinterlassen hatten) ist, dass die Angeklagten sich bewusst waren, dass ihre DNA in keiner Datenbank vorkam und sie es sich deshalb erlauben konnten, sie dort zu hinterlassen, um sich so schnell wie möglich der Werkzeuge und der Kleidung zu entledigen.
– Die Zugehörigkeit zur Bewegung der extremen Linken oder anarchistischen Bewegung der Angeklagten, die internationalen Verbindungen zu anderen Bewegungen und die Verbindung mit dem Umfeld der niederländischen Kameradin.
– Das Wiedererkennen einer Zeugin (Angestellte der Bank) von einer der Angeklagten auf einem Foto in einer Lokalzeitung. Außerdem wurde als erschwerend angesehen: Die psychologischen Folgeerscheinungen aller Angestellten, da die Räuber wussten, dass es sich um 18 Arbeiter innerhalb der Bank handelte. Die Vorstrafen von einer der Angeklagten (Versuchter Diebstahl mit Gewaltanwendung) und im Fall der Frau, dass sie von den Zeugen als Kopf der Gruppe dargestellt wurde.Deshalb wurden 9 Jahre für den Kameraden und 8,5 Jahre für die Kameradin verlangt.
Danach hielten die zwei Anwältinnen der Kameradin ihre Plädoyers:
– Die Anwesenheit der DNA in der Tasche lässt sich auch anderwärtig erklären. Außerdem gab die Expertin an, dass sich nicht bestimmen lässt, wie lange sich eine Spur bereits auf einem Gegenstand befindet, und dass sie zwischen Gegenständen übertragen werden kann.
– Die Zugehörigkeit zum anarchistischen Milieu belegt nicht, dass sie am Überfall teilgenommen haben, sie kennen beispielsweise viele Leute, die mit der Aktion sympathisieren, jedoch niemals eine Bank überfallen haben.
– Einige Zeugen haben ausgesagt, dass sie keine Frau bei dem Überfall gesehen hätten, während ein anderer angab zwei gesehen zu haben, wodurch man nicht belegen kann, dass die Angeklagte der Kopf der Bande gewesen sei.
– In Bezug auf das biometrische Gutachten, konnte keine der zwei Angeklagten identifiziert werden.
Deshalb verlange sie die Freiheit ihrer Klientin.
Auch einer der Anwälte des beschuldigten Kameraden hielt sein Plädoyer:
– Er legte Nachdruck auf die illegale Abnahme der DNA (ohne Genehmigung eines Richters). Und darauf, dass die DNA des Schraubenziehers sich auf viele Art erklären lässt (einer der beweglichsten Gegenstände, die es gibt).
– Außerdem habe die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die politische Frage gelogen (vor allem bei allem, was mit den Ermittlungen der Mossos d’Esquadra, GAC, dem Urteil im Fall von Pilar, etc. zu tun hat).
– Der Angeklagte hat Familie in Frankreich, die er häufig besucht und, dass dies nicht beweist, dass er sich an einem der Tage in Aachen befunden hatte.
Auch er verlangte die Freilassung seines Klienten.
Die nächste Sitzung wird am 31. Mai stattfinden, bei der auch der zweite Anwalt des Kameraden sein Plädoyer halten wird. Wahrscheinlich wird es am nächsten Verhandlungstag, dem 7. Juni, zu einer Urteilsverkündung kommen.
Sitzung des 18. Mai.
Die Staatsanwaltschaft begann die Verhandlung mit dem Vortragen von Information, die sie als relevant erachtet in Bezug auf die vermeintlichen Reisen, die einer der Angeklagten mit Blablacar zwischen Frankreich und Barcelona durchgeführt haben soll. Das heißt, dass das LKA Blablacar kontaktiert hatte, aufgrund einiger Nachrichten, die auf einem von der Polizei überwachten Telefon eingegangen waren und von dem Reservierungen für Fahrten durchgeführt worden waren. Blablacar stellte alle Informationen zu dieser Telefonnummer und den vermeintlichen Reservierungen zur Verfügung.
Bei der Verantwortlichen zur Erläuterung aller Informationen in Zusammenhang mit den Reisen und den Informationen von Blablacar, handelte es sich um eine Polizistin des LKA, die Teil der Ermittlungen ist. Sie gab die Anzahl der Fahrgäste im Auto, sowie die gemachten Stationen, Preis, ohne dass es sich dabei um wichtige Details für den Fall handelt. Der Richter hatte in der vorhergehenden Sitzung die Person kontaktiert, die das Auto lenkte, um sie als Zeuge zu laden, worauf diese geantwortet hatte, dass sie nicht erscheinen werde. Gleichzeitig hatte auch das LKA mit ihr Kontakt aufgenommen, um seinerseits einigen Antworten nachzugehen.
Sie baten sie um Details zur Reise, ob sie währenddessen Gespräche geführt hatte, wo sie auf der Strecke ausgestiegen wären, etc. Man hatte ihr außerdem ein Foto der angeklagten Person gezeigt, die sie als jene Person erkannte, die sie mit ihrem Auto abgeholt hatte, aufgrund einer Kontaktaufnahme durch die Webseite von Blablacar.
Während dem Vormittag wurde als Beweis jener Schraubenzieher vorgeführt, der im Tresorraum der Bank vorgefunden worden war und der angeblich die DNA von einem der Angeklagten enthalten soll. Es begann eine lange Debatte über die Herkunft dieses und anderer in der Bank vorgefundenen Werkzeuge, wobei aufgezeigt wurde, dass der Schraubenzieher von französischer Herkunft sein könnte.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die vom Schraubenzieher gewonnene DNA auf einer flachen Oberfläche gefunden worden war, und dieser von einer anderen Person verwendet worden wäre, dass die vorhergehende DNA verschwunden wäre, und verwendete dieses Argument als Teil der Beweisführung für die Anklage. Die Verteidigung zerpflückte diese Argumentation aufgrund von fehlender Schlüssigkeit der Analyse und der Richter lehnte diesen Beweis als Teil des Falles ab. Die Anwälte bezeichneten diese Behauptungen der Staatsanwaltschaft als „falsche Darstellungen“.
Nach einer ganzen Sitzung mit Diskussionen zwischen der Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Verteidigung, wurde nach Überlegungen zwischen den Richtern geschlussfolgert, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgeführten Beweise in Bezug auf die Reisen mit Blablacar von Frankreich nach Barcelona, nicht beweiskräftig oder relevant für den Fall sind, sodass sie nicht Teil der Anlage der Anklage sein werden.
Beim Versuch eine der angeklagten Personen mit der radikalen Linken und als bekannte und aktive Person in kämpferischen Milieus in Zusammenhang zu bringen, trug die Anklage zwei Situationen vor:
– Die Versendung eines Briefes mit einem Poster von einer mit dem Fall solidarischen Veranstaltung, in dem der Absender erklärt, dass es ungefähr einen Monat gedauert hat, um eine Antwort zu erhalten.
– Beschattungen der belgischen politischen Polizei (Staatschutz) durchgeführt im Jahr 2010 in Brüssel, im Rahmen eines „No Border Camps“.
Für die nächste Sitzung ist der Beginn der Vorschläge zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft vorgesehen, da der Teil der Beweise und Zeugen als abgeschlossen angesehen wird. Obwohl man nicht ausschließen kann, dass die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ansuchen einbringt, um mehr Zeugen zu laden.
Solidarische Menschen und Freundinnen waren im Saal anwesend, um die angeklagten Kameraden zu unterstützen!
Die nächste Sitzung wird für den 22. Mai um 9:00 Uhr bestätigt.
Die Verhandlungstage 31. Mai, 7. und 13. Juni bleiben aufrecht, jedoch offen für Änderungen und/oder Neuigkeiten.
Die Sitzung des 12. Mai drehte sich um die Aussage der Expertin für Biometrie auf Ansuchen der Staatsanwaltschaft. Zu Beginn stellte sie klar, dass die Qualität der Bilder (Überwachungsvideos des Erdgeschosses der Bank, wo sich der Tresor befindet) sehr schlecht sei, dass sie eine sehr schlechte Auflösung hätten, was sich auch auf das biometrische Gutachten auswirke. In Bezug auf die Physiognomie des Körpers, lassen sich aufgrund der Kleidung, welche die Personen auf den Bildern tragen, weder die Silhouette noch die Größe oder die Form des Kopfes bestimmen. In Bezug auf das Gesicht der Frau, konnten ausschließlich die Gesichtszüge der unteren Hälfte bestimmt werden, bei denen nichts markantes übereinstimme, lediglich einige Teile könnten übereinstimmen, jedoch sind diese bei vielen Leuten sehr gewöhnlich, wodurch man nicht sichergehen kann, ob es sich um die gleiche Person handelt oder nicht.
Im Fall des Mannes, der in dem Video zu sehen ist, sind die Gesichtszüge noch weniger übereinstimmend. Die Expertin meinte, dass es sich ihrer Meinung nach nicht um die gleiche Person handelt.
Die Sitzung wurde mit einem weiteren „Beweis“ der Staatsanwaltschaft fortgeführt. Eine angebliche Zeugin soll mit einer der Angeklagten an den Tagen um den Überfall mit blablacar gereist sein. Diese (französische) Frau arbeitet für eine Firma, die Werkzeuge der gleichen Marke verkauft, von der auch einige in der Bank gefunden worden waren, etwas das die Staatsanwaltschaft als Zufall betrachtet.
Wiederum weigerte sich die Staatsanwaltschaft zu erklären, wie sie zu dieser Zeugin gekommen war (die sich übrigens weigert auszusagen), da die Ermittlungen weiterlaufen und sie den Anwältinnen jenen Teil der Akten nicht zu Verfügung stellen will. Schlussendlich hat die Staatsanwaltschaft einige Teile der Akten gestrichen und den Anwältinnen jenen Teil der Akten weitergegeben.
In der Sitzung vom 28. April sagte die Expertin der Polizei zum Thema Kommunikation aus. Man konzentrierte sich auf Mitteilungen, Anrufe und geteilte Kontakte der verschiedenen beschlagnahmten Telefonen. Es wurde konkludiert, dass es in den Telefonen keine Willkommensmitteilungen anderer Länder gab, und dass Vodafone keinen Zugang zu den Daten aus dem Jahr 2014 hat (da sie verpflichtet sind diese nach einem Jahr zu löschen). Im Vergleich der Adressbücher der Telefone kamen einige gemeinsame Telefonnummern zum Vorschein, aber andererseits gab es keine Anrufe zwischen diesen Telefonen im Zeitraum um das Datum des Überfalls. Es gab ein spezielles Interesse für die Bedeutung von Mitteilungen von Kurznummern (wie des Kundenservice der Telefongesellschaften) und die Staatsanwaltschaft gab an, dass das Ersuchen an Vodafone Spanien erst zwei Wochen zuvor durchgeführt worden war.
Außerdem war in einer der am 13. April durchsuchten Privatwohnungen nichts Beweislastiges gefunden worden.
Die Sitzung vom 5. Mai bestand aus der Verlesung einiger Teile der Akten. Einerseits brachte die Verteidigung anderes Beweismaterial ein, das Anhand des Urteils, das den Fall Pandora 2 eingestellt hatte, und des Urteils von Monica und Francisco, belegt, dass es sich bei den GAC nicht um eine terroristische Organisation handelt.
Andererseits wurde jenes Rechtsmittel verlesen, das im Dezember 2016 durch den Anwalt von einem der Kameraden gegen den Beschluss der Untersuchungshaft eingelegt wurde, in dem angeführt wird, dass u.a. die DNA-Probe (in einer vorgespielten Alkoholkontrolle) illegaler Weise genommen worden war, weswegen sie nicht gültig sei. Das Gericht in Köln rechtfertigte den Verbleib des Kameraden im Gefängnis mit der Schwere der Tat und fügte Hinweise zur Verbindung der Angeklagten mit der anarchistischen Bewegung hinzu.
Außerdem wurde der Lebenslauf (in Bezug auf ihre Anstellungen) von einer der Kameradinnen verlesen, damit das Gericht die Angeklagte besser kennenlernen könne.
Die nächsten Sitzungen:
12. Mai: Expertin für Biometrie vonseiten der Staatsanwaltschaft.
18. Mai: Plädoyer der Staatsanwaltschaft und möglicherweise Forderung des Strafmaßes.
22. und 31. Mai: Plädoyers der Verteidigung.
7. und 13. Juni: Ohne Programm, abhängig von den Geschehnissen der vorhergehenden Sitzungen.
WIR RUFEN DAZU AUF DER VERHANDLUNG BEIZUWOHNEN!!!!
Unsere Anwesenheit in diesen letzten Sitzungen ist wichtig!!!!!
Damit unsere Kameradinnen nicht alleine sind und die Wärme und Kraft der Freunde und solidarischen Personen fühlen!!!!!
(gefunden auf: contrainfo.espiv.net)
Vom 21. April 2017
Letztes Wochenende wurde die Filiale der Bawag-PSK Bank in Kuefsteingasse 37, 1140 Wien mit klebrig-stinkender schwarzer Flüssigkeit angegriffen.
Banken sind ein wichtiger Teil des gesamten kapitalistischen Systems der Ausbeutung. Hinter jeder Geschichte, die sie uns erzählen, warum wir unser Geld lagern sollen, werden wir herausfinden, dass der einzige Zweck der Profit ist. Auch sind Banken mit dem Wohl des Staates eng verbunden. Beide hängen voneinander ab, wie die Blumen von der Sonne. Wenn Banken bankrott geht, hat der Staat sie zu retten und auch anders rum.
Leider ist hier kein Raum für eine tiefgehende Analyse des gesammten verdammten Systems.
Wenn Banken angegriffen werden, ist es auch ein indirekter Angriff auf den Staat!
Solidarität mit den Anarchistinnen, denen Bankraub in Aachen (Deutschland) vorgeworfen wird. (https://solidariteit.noblogs.org/)
Solidarität mit dem Squat in der Kienmayergasse 15, das gestern geräumt wurde! (https://kienmayergasse15.noblogs.org/)
Was ist Bankraub, verglichen mit der Gründung einer Bank?
auf Portugiesisch / auf Französisch
(gefunden auf: solidariteit.noblogs.org)
Die Sitzung vom 24. April dauerte kaum drei Stunden. Anfangs wurde versucht die Termine so zu „koordinieren“, damit der biometrische Experte aussagen könne. Das sollte eigentlich am 25. April passieren, jedoch konnte der Zeuge nicht und da die Staatsanwaltschaft darauf insistierte, dass es sich um einen wichtigen Zeugen handle, wurde die Terminplanung des Prozesses angepasst. Das soll nun am 12. Mai der Fall sein (obwohl eine Bestätigung noch aussteht). Die für den 25. April geplante Sitzung wurde also abgesagt und vorläufig wurden drei zusätzliche Sitzungen geplant: 31. Mai & 7. bzw. 13. Juni.
Die Sitzung bestand aus der Verlesung eines Teiles der Akten. Auf der einen Seite handelte dieser von den bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Telefonen, es wurden Nummern verglichen, die sich im Speicher mehrerer Telefone befanden, ohne dabei die Schlussfolgerungen der Polizei zu hören, was die Anwälte verhindert hatten (sich auf irgendein deutsches Gesetz berufend). Außerdem wurde die Rechnung des Telefons einer der Angeklagten verlesen; es gibt einige SMS-Kurzmitteilungen, die nicht auf der Rechnung zum Vorschein kommen, und die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass es sich dabei um Roaming-Nachrichten handle, obwohl die Anwälte anmerkten, dass sich auch um Reklamenachrichten handeln könne (die ebenso wenig auf der Rechnung erscheinen). Darüberhinaus müssen, den Richtlinien der Firma Vodafone zufolge, die Daten nach einem Jahr gelöscht werden, weshalb die Daten dieser Rechnung (zur Verfügung gestellt von der spanischen Polizei) nicht verwendet werden können und sie illegaler Weise beschaffen worden waren.
Aufgrund all dessen, beantragten die Staatsanwaltschaft und der Richter die Kommst eines Experten der Polizei als Zeuge, um zu erklären wie diese einerseits zu diesen Daten gekommen waren und andererseits ob die erwähnten Nachrichten Roaming-SMS seien oder nicht. Das wird am nächsten Verhandlungstag, dem 28. April, der Fall sein.
Zum Abschluss wurde ein, in Berlin abgeschickter, Brief an eine der Kameradinnen vorgelesen, zusammen mit einem Plakat von einem Vortrag über den historischen Bezug der Anarchisten mit der Enteignung. Außerdem wurden Bekennerschreiben von, sich in der letzten Woche in Deutschland ereignenden, Aktionen in Solidarität mit unseren eingesperrten Kameradinnen verlesen.
Die nächste Sitzung findet also am 28. April um 9:00 morgens statt.
Anlässlich des Internationalen Aufrufs für dezentraliserte Aktionen in Solidarität mit den Gefährt_innen, die wegen Bankraub in Aachen angeklagt sind, schicken wir vom ABC Solifest Grüße an die Gefangenen!
Weder schuldig noch unschuldig! Solidarität mit den AnarchistInnen, angeklagt wegen Bankraub! (A)
In der Sitzung vom 13. März war die Zeugenaussage eines Polizisten (dem Subinspektor der Informationsbrigade mit Sitz in Sabadell) der Mossos d’Esquadra (Katalanische Autonomiepolizei) bezüglich der Ermittlungen im spanischen Staat vorgesehen. Das bedeutet einerseits die Beschaffung der DNA unserer Kameraden und andererseits alles was mit den polizeilichen „Theorien“ zur Finanzierung einer terroristischen Organisation zu tun hat. (mehr …)
In der Sitzung vom 9. März sagten zwei Arbeiter der Bank aus, sowie ein Polizist, der zur Bank fuhr als der Notruf einige Minuten nach dem Überfall in der Zentrale eingegangen war.
Die erste Zeugin sagte aus, dass es ihrer Meinung nach keine Frau bei dem Überfall gab, obwohl sie sich manchmal auf „die Frau“ bezog, subjektiviert durch die anderen Zeugen. Sie erinnerte sich an eine unbestimmte Anzahl von Angreifern; fünf, sechs oder sieben. Alle waren sie kleingewachsen und von der Hautfarbe her allgemein eher Richtung dunkler gehend. Sie erinnerte sich an zumindest eine dunkle und eine blonde Perücke. Der Rest trug Sturmhauben. Sie sagte aus, dass sie beim Überfall nur eine Pistole gesehen hatte und, dass die Angreifer sie schnell dazu zwangen sich auf den Bauch zu legen, wodurch sie fast nichts gesehen hatte. Die Person, welche sich an sie gewendet hatte und von ihr den Schlüssel des Tresors haben wollte, tat dies in korrektem Deutsch, jedoch (sie ist sich nicht sicher) mit einem osteuropäischen Akzent. Sie kam zum Schluss, dass es sich um eine sehr professionelle Bande handeln müsse und, dass es nicht deren erster Überfall gewesen war. Und, dass sie die Raumaufteilung der Bank kannten. Sie erkannte niemanden im Saal wieder. (mehr …)
(gefunden auf: contrainfo.espiv.net)
17. – 23. April 2017
Internationaler Aufruf für dezentraliserte Aktionen in Solidarität mit den Gefährt_innen, die wegen Bankraub in Aachen angeklagt sind.
2015 wurde eine Gefährtin aus Amsterdam verhaftet. Ihr wurde vorgeworfen an einem Bankraub beteiligt gewesen zu sein, welcher sich 2013 in Aaachen ereignete. Nach einigen Monaten in Untersuchungshaft und mehreren Wochen vor Gericht, wurde sie letztendlich freigesprochen und wieder auf freien Fuss gesetzt. Es ist allerdings davon aus zu gehen, dass die Staatsanwaltschaft Aachen gegen diesen Freispruch in Revision gehen wird.
Im April und Juni 2016 wurden zwei weitere Gefährt_innen, diesmal aus Barcelona, festgenommen und vom spanischen Staat in den Knast gesteckt, da sie in Deutschland beschuldigt sind an einem weiteren Bankraub teilgenommen zu haben. Es folgte die Auslieferung der Beiden nach Deutschland, wo sie seitdem in Untersuchungshaft sitzen. Seit Januar 2017 läuft der Prozess gegen die Beiden, welcher vorraussichtlich am 22. Mai 2017 in Aachen sein Ende finden wird.
Es überrascht uns nicht, dass diejenigen welche sich gegen die Misere dieses unterdrückenden Systems wehren und dagegen kämpfen angegriffen, verfolgt und bestraft werden. Über Unschuld oder Schuld zu sprechen interessiert uns nicht, es ist die Sprache unserer Feinde und wir verweigern diese. Unsere Feinde sind jene, welche eine Logik befolgen, Individuen zu teilen und zu kategorisieren, um dann die Möglichkeit zu haben, die Ungewollten weg zu sperren. Wir teilen mit unseren Angeklagten Gefährt_innen die Abscheu gegen dieses System. Die Abscheu gegenüber Knästen, welche die Aufteilung in gute Bürgerinnen und jene die Bestrafungen verdienen, aufrecht erhalten.
Wir hassen all diese repressive Infrastrukturen aller Staaten genauso, wie jede Verbindungen zur Kirche und deren lange Tradition von Unterdrückung. Für uns stellt die Kiche einen weiteren Teil im System des Staates dar, welches direkt verbunden ist mit Banken und zusammen die Kontrolle aufrecht erhält, welche wir jeden Tag erfahren.
Riesige Schritte in der Entwicklung und der Rolle der Repression in unseren täglichen Leben sind unternommen worden. Neue Technologien und Entwicklungren zur Entschlüsselung von DNA, biometrische Analysen, Kameras,…. all dies sind Instrumente welche zum Studieren, Analysieren und Kontrollieren benutzt werden. Und sie stellen einen Teil der Struktur dar, einen Teil unseres Feindes, gegen den wir uns positionieren und den wir zerstören wollen.
Zusammenarbeit von Polizeien, Richter_innen und Ermittler_innen verschiedener Staaten ist eine alte Strategie, welche in Europa und darüber hinaus nur neu überarbeitet wurde und zu einem schnelleren, offensichtlichen und reinerem Kapitalismus beiträgt, welcher gleichzeitig grausamer ist.
Mit unseren mit Wut, Stärke und Courage gefüllten Adern, erobern wir die Straßen zurück. Gestärkt von jeden repressiven Schlag, stehen wir an der Seite unserer Gefährt*innen. Wir zeigen ihnen durch unsere Solidarität unsere Leidenschaft an der Zerstörung eines Systems, welches wir nicht wollen oder brauchen und führen unseren Kampf fort.
Dies ist ein internationaler Aufruf zur Solidarität mit den Gefährt_innen die Aachen wegen Bankraub angeklagt sind. Es ist ein Aufruf um die Verknüpfungen zwischen Rebell_innen und Unterdrückten, in welchen Teil oder aus welcher Ecke dieser Welt auch immer, zu schaffen .
Wir nutzen unsere Werkzeuge, um zu sabotieren und anzugreifen und somit die Struktur der Macht zu zerstören. Wir nutzen unsere Vorstellungskraft, um unseren Hass in allen Variationen zu zeigen und nutzen unsere Leidenschaft um unsere Kämpfe fortzuführen.
Wir rufen daher für die Woche vom 17. bis 23. April auf, Solidarität mit den Angeklagten zu zeigen.
Nichts ist zu Ende, unsere Kämpfe gehen weiter! Bis alle frei sind!
Solidarität mit den Gefährtinnen, die Aachen in angeklagt sind.
Freiheit für sie! Freiheit für Alle!
Für die Revolte! Für die Anarchie!
Updates & Infos: solidariteit.noblogs.org / solidaritatrebel.noblogs.org
Februar 2017, irgendwo in dieser Welt.
(gefunden auf: solidariteit.noblogs.org)
In den letzten Tagen haben die Sitzungen Nummer drei und vier des Prozesses gegen die zwei anarchistischen Kameradinnen aus Barcelona stattgefunden, die beschuldigt werden eine Filiale der katholischen Bank in Aachen enteignet zu haben.
Der dritte Verhandlungstag stand im Zeichen der (sehr technischen) Aussage des DNA-Experten des Landeskriminalamts, der die Proben analysierte, welche auf einigen Kleidungsstücken und Werkzeugen gefunden worden waren, und der Methoden zur Bestimmung der Übereinstimmung mit jenen Proben, die (illegaler Weise, wie der Anwalt der Verteidigung anprangerte) von unseren Kameradinnen während einer falschen Alkoholkontrolle bzw. von einer Bierdose genommen worden waren.
Das Gericht und auch die Anwälte stellten ihm verschiedene Fragen und der Experte musste „zugeben“, dass es nicht möglich sei zu bestimmen wie lange eine DNA-Spur sich bereits auf einem Objekt befindet und, dass die Qualität der Probe sich u.a. abhängig vom Material (rauem oder glattem Metall, Kleidung, porösem Material, etc.) oder den hygienischen Bedingungen unterscheiden kann. Außerdem wurden die Bilder der drei Überwachungskameras im Keller der Bank gezeigt (wo sich der Tresor befindet), jedoch ohne weiteren Kommentar.
Am vierten Verhandlungstag sagten die zwei Bankmitarbeiter aus, welche die Schlüssel zum Tresor hatten und mit den zwei Räubern in den Keller hinuntergegangen waren.
Der erste der beiden erinnerte sich an eine Frau mit einer silbernen Perücke und an drei weitere Personen, alle zwischen 20 und 30 Jahre alt. Die Objekte, die ihm vom Richter auf Fotos gezeigt wurden, erkannte er nicht wieder. Dieser Zeuge fertigte damals auf Bitte der Polizei ein Phantombild eines Mannes an und bestätigte, dass es sich dabei um das gedankliche Bild jenes Mannes handelt, der ihn bis zum Tresor begleitet hatte. Er musste außerdem zugeben, dass er die Fotos unserer Kameraden gesehen hat, die in der lokalen Presse verbreitet worden waren. Er erkannte jedoch keine der Personen im Saal als Autor der Tat wieder.
Der zweite Zeuge (Stellvertretender Filialleiter) erinnerte sich an drei oder vier Personen. Eine Frau mit einer schwarzen oder dunkelbraunen Perücke und einer Pistole. In Bezug auf die Fotos, die ihm der Richter zeigte, gab er an, dass die Tasche und die Perücke mit jenen übereinstimmen könnten, an die er sich erinnerte. Die Polizei hatte ihn nicht um ein Phantombild gebeten und ihm auch kein Video gezeigt. Auch er erkannte keine der im Saal anwesenden Personen.
Nach jeder Zeugenaussage wurden die drei Videos erneut abgespielt, um zu sehen ob sich die Zeugen an etwas erinnern könnten, was jedoch nicht der Fall war.
Wiederum konnten die Angeklagten mit dem Rückhalt der solidarischen Kameradinnen rechnen, die im Saal anwesend waren, um ihnen unsere ganze Unterstützung zu übermitteln. Die nächste Sitzung wird am Donnerstag den 16. Februar um 9:00 Uhr stattfinden.
Gefunden auf solidaritatrebel.noblogs.org
(gefunden auf: solidariteit.noblogs.org)
Heute fand der zweite Verhandlungstag im Verfahren gegen unsere zwei Kameraden statt, die eines Überfalles auf eine Filiale der Pax Bank in Aachen (Deutschland) beschuldigt werden. Drei Zeugen waren anwesend. Zwei Mitarbeiterinnen der Reinigungsfirma der Bank und eine Passantin, die sich in der Umgebung der Bank befand und Personen gesehen hätte, die sich verdächtig verhielten, und daraufhin die Polizei alarmiert hatte.
Ganz allgemein waren die Versionen der zwei Reinigungskräfte bezüglich der Tatsachen von Beginn an sehr unterschiedlich und manchmal sogar widersprüchlich: die Anzahl der Menschen, die an dem Überfall teilgenommen haben soll, variierte; die erste Zeugin gab an, dass es sich um eine Frau mit roter Perücke (welche sie nicht auf den durch den Richter präsentierten Fotos erkannte) und insgesamt drei oder vier Personen gehandelt haben soll, während die zweite Zeugin sich an eine blonde Frau (und sich nicht sicher war ob diese eine Perücke trug oder nicht) und insgesamt sechs Personen erinnerte; sie wusste außerdem nicht sicher ob es eine oder zwei Frauen waren.
Die erste Zeugin gab an, dass die Frau ihr lediglich eine Pistole zeigte ohne diese direkt auf sie zu richten; die zweite behauptete, dass sie diese auf ihren Kopf gerichtet hatte und zweifelte bei der Frage des Richters, ob man ihr gedroht hatte sie zu töten, falls sie schreien würde.
Die dritte Zeugin sagte aus, eine Gruppe von fünf oder sechs Personen gesehen zu haben, worunter zwei Frauen, eine mit langen schwarzen Haaren und die andere mit blondem Haar. Außerdem erinnerte sie sich, dass eine der sechs Personen asiatische Gesichtszüge hatte und sie alle wie Studenten aussahen.
Der Staatsanwalt und der Richter fragten alle Zeuginnen, ob sie die möglichen Beteiligten an dem Überfall unter den Anwesenden erkannten, woraufhin alle drei negativ antworteten. Im Publikum befand sich außerdem ein Zivilfahnder, der sich Notizen machte und alle außerhalb des Gerichtssaals observierte. Als der Anwalt ihn ausfragte, musste er zugeben ein Bulle des LKAs (Landeskriminalamt) zu sein; der Staatsanwalt rechtfertigte dies mit der Aussage, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handle.
Die nächste Sitzung findet am Montag, 13. Februar, um 9:00 statt.
Gefunden auf und übersetzt von: https://solidaritatrebel.noblogs.org/
Am 8. Dezember hat das Gericht die Kameradin aus Amsterdam, angeklagt für einen Bankraub in Aachen im Jahr 2013, freigesprochen.
Über sechzig Leute waren im Gericht anwesend, um ihre Unterstützung zu zeigen. Der Richter wies die vagen Indizien zurück, die von der Anklage argumentiert wurden, um die Anwesenheit der Kameradin in der Bank an jenem Morgen vor mehr als drei Jahren zu beweisen.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft bereits ihren Rekurs beim Bundesgerichtshof angekündigt. Das bedeutet, dass ein Richter jetzt den gesamten Gerichtsprozess überprüfen wird, um sehen ob es Verfahrensfehler oder Inkohärenzen bei der Argumentation des Richters gegeben hat. Falls dieses Gericht auf Fehler stößt, wird der Gerichtsprozess im Gericht von Aachen noch einmal durchgeführt werden müssen, jedoch unter der Leitung eines anderen Richters. Falls dieser Rekurs scheitert, werden die Anklage und das Gerichtsverfahren geschlossen.
Trotzdem befinden sich weiterhin zwei Kameraden in Untersuchungshaft unter der Anklage eines Bankraubs, der im Jahr 2014 stattfand. Deren Prozess wird Ende Januar beginnen.
Wir wollen den eingesperrten Kameraden Stärke und Mut senden, auf dass sie unsere Solidarität durch die Betonmauern und Eisenstäbe fühlen.
(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)
Der nächste Prozesstag ist am Montag, 28. November um 9.30 Uhr!
Weitere Termine sind für den
Donnerstag, 1. Dezember
Montag, 5. Dezember
Donnerstag, 8. Dezember und
Dienstag, 13. Dezember angesetzt.
Bedenkt bitte, dass es im Gericht Einlasskontrollen sowie Personalienkontrollen geben wird, seid also früh genug da! Wir empfehlen mindestens 45 Minuten vor Beginn einzutreffen.
Die Anklage soll manifestiert werden, durch eine fast beispiellose und an Verlogenheit kaum zu überbietende Medien-Kampagne. Und er dient einzig dem Zwecke, die Kraft und Tapferkeit derer für immer zu brechen, die für Freiheit und ein selbstbestimmte Leben eintreten, die in diesem System der Unterdrückung und Ausbeutung für eine solidarische Gesellschaft kämpfen.
Es ist für uns nicht von Belang, ob die Beschuldigten „schuldig“ im Sinne der Anklage oder nicht sind. Wir zeigen uns solidarisch mit unseren Mitstreiter/innen, denn es ist offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft Aachen hier als Handlanger/in dieses ekelhaften und von Profitgier triefenden Systems agiert, um Menschen und antiautoritäre Bewegungen zu kriminalisieren und anzugreifen.
Wer den Kapitalismus mit all seinen Ausgrenzungsmechanismen, mit all seinen Widerwärtigkeiten und all seiner Brutalität im Ganzen angreifen will, muss kämpfen. Wer für eine solidarische Gesellschaft kämpft, hat unsere uneingeschränkte Solidarität! Und wer nicht kämpft, hat bereits verloren.
Wir rufen alle dazu auf, sich solidarisch zu zeigen! Kommt zum Prozess am Freitag, 4. November 2016 um 9 Uhr zum Amtsgericht, wenn es euch möglich ist. Lasst uns nicht darauf ausruhen, im Herzen solidarisch zu sein. Es ist noch ruhig. Zu ruhig wie wir finden, im Verhältnis zu den brutalen Erstickungs-Versuchen durch die Herrschenden, denen wir uns – und insbesondere einige Einzelne sich zunehmend gegenübersehen. Wir rufen dazu auf anlässlich des anstehenden Schau-Prozesses, diese Ruhe zu durchbrechen und zur Offensive überzugehen.
Der Schock, den wir erlebten als wir vom Kidnapping unserer Mitstreiter/innen erfuhren, dauert nun schon zu lange.
Unzählige Solidaritäts-Bekundungen in ganz Europa innerhalb der letzten Wochen und Monate, machen eindrucksvoll klar, dass wir nicht alleine sind und unsere Starre überwinden müssen.
Lasst uns unsere Wut über die Verfolgung und Inhaftierung unserer Genoss/innen auch weiterhin und noch viel kraftvoller zeigen! Holt euch die Straßen zurück, informiert eure Freund/innen, schreibt es an alle Wände damit jede/r von unserer Wut weiss. Greift kreativ und entschlossen an, denn goldene Türme wachsen bekanntlich nicht endlos…
Ihr könnt uns tausend-fach die Knochen, doch niemals unsere Ideale brechen.
Für eine kämpfende und solidarische Bewegung. Für die Revolte!
Wir werden hier fortlaufend Informationen zu Soli-Aktionen und dem Prozess-Verlauf einstellen.
Weitere fortlaufend aktualisierte Informationen zu Soli-Aktionen und zu den Hintergründen sind auf http://solidariteit.noblogs.org nachzuschlagen.
Einige solidarische Anarchist/innen.
(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)
Hier noch ein paar Ergänzungen zum Artikel Wien: Solidarität & Wut vom 18.11.
Solidarische Grüße aus Wien!
Freiheit für die Gefangenen!
(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)
Es wurden mehr als zehntausend Wurfzettel im Stadtgebiet verstreut, Parolen auf Wänden hinterlassen und wir besuchten einige unserer Lieblings-Bankfilialen, um uns an ihnen etwas auszutoben.
Der Prozess gegen unsere GefährtInnen begann vor kurzem in Aachen und wir wollen den Verantwortlichen damit zeigen, dass wir es nicht einfach so hinnehmen, wenn unseren GefährtInnen der Prozess gemacht werden soll.
Ob sie „unschuldig“ oder „schuldig“ im Sinne der Anklage sind, ist uns dabei scheißegal – das sind die Kategorien von Staat und Kapital, nicht die unseren. Wir freuen uns über jede beschädigte Bank, über jedes Plakat, über jeden Bankraub!
Solidarität & Angriff gegen die Welt der Banken und Gefängnisse!
(zu finden unter: de-contrainfo.espiv.net
Einzelne Artikel: Etwas Licht in die Untersuchung, die zu Verhaftung der Gefährtin am 13. April geführt hat Am 6. Juli in Amsterdam verhaftete Kameradin frei! Kurze Zusammenfassung zur am 13. April in Barcelona verhafteten Gefährtin
solidariteit.noblogs.org Laufend Informationen auf Englisch/Deutsch/Niederländisch)
Wichtige Hintergrundinformationen bietet auch das Posting auf Linksunten
Ewas Licht in die Untersuchung, die zur Verhaftung der Gefährtin am 13. April geführt hat
Welches Verbrechen ist es eine Bank zu berauben, im Vergleich sie zu gründen. Freiheit für die Gefährtin 13 (A)
Kurze Zusammenfassung zur am 13. April in Barcelona verhafteten Kameradin
Am 30. Juni wurde die am 13. April in Barcelona verhaftete Kameradin letztendlich in eine Zelle des Gefängnisses von Köln (Nordrhein-Westfalen) überstellt, in der sie die Untersuchungshaft vor dem Gerichtsprozess absitzen wird. Laut Infos ihrer Anwältin in Deutschland ist sie gefasst und ihre Moral ungebrochen.
Die Ankunft der Kameardin auf deutschem Boden bedeutet das Ende eines Prozesses, der einen Monat gedauert hat, ab Anfang April, als die Audiència Nacional ihre definitive Auslieferung angeordnet hatte. Ein Prozess während dem sie zu jedem Zeitpunkt von den solidarischen Aktivitäten auf der Straße begleitet wurde, die ihr in verschiedensten Formen geholfen haben. In der Woche vor der Entscheidung des Gerichts fand eine Demonstration in den Straßen von Gràcia (Barcelona) gegen ihre Inhaftierung und Auslieferung statt. Einige Wochen später wurde eine lautstarke Kundgebung vor den Toren des spanischen Gefängnisses von Soto de Real durchgeführt, bei der es der Stimme der Straße mittels Pyrotechnik und Lautsprechern ermöglicht wurde die Mauern des Knasts zu durchdringen und ein Lächeln auf die Lippen unserer Gefährtin zu zaubern. Letztendlich kam es am Tag, an dem wir erfuhren, dass die Auslieferung durchgeführt wurde, zu einer Demonstration in den Straßen von Manresa, um Solidarität zu bekunden. Während diesem Zeitraum stieg die Präsenz von Postern, Transparenten und Graffitis in den Vierteln an, in denen die Freiheit für die Eingesperrte gefordert wurde und verschiedene deutsche Einrichtungen wurden als Antwort auf diese repressive Operation angegriffen. Konkret handelt es sich hierbei um eine Filiale der Deutschen Bank in Sant Andreu (Barcelona) und eine Schule für Firmen, die mit dem deutschen Staat zusammenarbeiten, im Viertel von Clot (Barcelona).
Heute beginnt eine neue Etappe der Entführung der am 13. April verhafteten Kameradin. In der JVA Köln befindet sie sich weiterhin in Isolationshaft, alleine in der Zelle und hat eine Stunde Hofgang (das gesetzliche Minimum). Ihre Kommunikation wird streng überwacht, ohne mit den ihr nahestehenden Personen telefonieren zu dürfen, ihr Briefverkehr wird kontrolliert und die Anzahl der erlaubten Besuche ist gering; Konditionen, die bis zu ihrem Prozess wahrscheinlich aufrechterhalten bleiben, bei dem sie für die Enteignung einer Filiale der PAX Bank (Bankunternehmen mit Verbindungen zum Vatikan) im Herbst 2014 in Aachen angeklagt werden wird.
Von hier aus wollen wir deutlich machen, dass die Tatsache, dass die Kameradin sich nicht mehr im spanischen Staat befindet nicht bedeutet, dass unsere Unterstützung abnehmen wird, sondern das Gegenteil. Umso mehr Distanz sie auch versuchen zwischen sie und der kämpfenden Bewegung zu legen, derer sie Teil ausmacht, umso mehr werden sie bemerken, dass es weder Mauern noch Kilometer gibt, die unsere Verbindung und unser gemeinsames politisches Engagement zerstören können.
Wir rufen noch einmal zur internationalen und revolutionären Solidarität auf, um sie nicht alleine in den Händen jenes Staates zu lassen, von dem sie unter der Anklage verfolgt wird, gegen eine Herrschaft zu rebellieren, die uns alle unterdrückt.
Nichts ist vorbei, alles geht weiter!
Freiheit für alle kämpfenden Gefangenen!
Am 6. Juli in Amsterdam verhaftete Kameradin frei!
Am 15. Juli wurde unsere Kameradin freigelassen! Das heißt jedoch nicht, dass das Verfahren gegen sie eingestellt wurde. Ein Richter hat entschieden, dass sie die Verhandlung über ihre Auslieferung draußen abwarten kann. Sie hat jedoch einige Auflagen zu erfüllen, sie musste ihren Pass abgeben und sich einmal pro Woche auf der Polizeistation melden.
Die Gerichtsverhandlung über ihre Auslieferung wird am 1. September 2016 stattfinden, bei der entschieden wird, ob die Niederlande der Forderung nach Auslieferung durch den deutschen Staat nachkommen, wo sie der Enteignung einer Bank angeklagt wird.
Wir fühlen uns von der Solidarität und der Unterstützung, die wir in den letzten Wochen erhalten haben, gestärkt und ermutigt. Trotz dieser kurzen Pause bleibt es weiterhin notwendig zu diskutieren, zu kämpfen und zu handeln. Lassen wir uns von der Repression nicht unsere Bedürfnisse und Wünsche diktieren, gegen diese Welt, gebaut auf Ausbeutung und Autorität, zu kämpfen.
Es gibt immer noch andere Beschuldigte in diesem Fall, die ihren Anklagen mit Würde und Stärke gegenüberstehen. Solidarität mit allen Beschuldigten in den Enteignungsfällen in Aachen!
(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)
Mit einem kurzen Pressebericht, veröffentlicht durch die Mossos d’Esquadra wurde am 13. April jene Polizeioperation [1] kundgetan, während der in Barcelona eine Gefährtin verhaftet wurde, die sich zur Zeit in einem Knast in Köln (Deutschland) befindet, angeklagt ein Bankinstitut in Aachen enteignet zu haben.
Laut diesem Bericht war diese Operation die Folge der Ausführung eines Internationalen Haftbefehls, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Aachen, die zwei Tage zuvor den Haftbefehl auf den Namen der Anarchistin aus Barcelona unterschrieben hatte. Was der Bericht nicht erklärt und was bis heute nicht veröffentlicht wurde, ist die Tatsache, dass die Verhaftung und die Durchsuchungen in den Vierteln Gràcia und Carmel nicht nur die Durchführung eines internationalen Haftbefehls bedeuteten, sondern den Höhepunkt einer langen und engen Kooperation zwischen den Polizei- und Justizapparaten des deutschen und des spanischen Staates unter Teilnahme der autonomen katalanischen Polizei. Die Einbeziehung der Mossos d’Esquadra in diesen Fall begann bereits viel früher als April und ging, wie sich herausstellte, weit über eine einfache und rein ausführende Rolle hinaus.
Ein normaler Morgen in Aachen
Am Morgen des 14. November 2014 betritt eine Gruppe von bewaffneten Personen die Filiale der Pax Bank im westfälischen Ort Aachen, im Westen des Landes. Nach dem Leeren des Tresors und dem Fesseln der Angestellten der Bank, wird die Filiale, ohne Verletzte oder persönliche Schäden zu hinterlassen, verlassen. In den darauffolgenden Tagen verknüpft die mit der Untersuchung beauftragte Polizeibehörde, das Landeskriminalamt von Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), diese Bankenteignung mit zwei anderen Überfällen, die in den Jahren zuvor in der gleichen Stadt stattgefunden hatten [2] und setzt eine ernsthafte – und erfolglose – mediale Kampagne der Denunziation in Bewegung, veröffentlicht die Details der Überfälle und bietet Belohnungen von tausenden Euros für jene an, die irgendwelche Informationen zu den fluchtverdächtigen Personen geben können. Das LKA ging sogar so weit mit dieser Strategie, dass es entschied für seine Kampagne ein berühmtes und erbärmliches Fernsehprogramm zu verwenden, das auf allen wichtigen Kanälen des Landes ausgestrahlt wird: Aktenzeichen XY… Ungelöst. Es handelt sich um eine Reality Show, der offensichtlich para-polizeilichen Art, bei der in morbider Art und Weise Fälle preisgegeben werden, welche die Polizei unfähig war selbst zu schließen. In diesem Programm wurden Bilder der Sicherheitskameras, am „Tatort“ gefundene Kleidung, Phantombilder und dramatisierte Rekonstruktionen des Sachverhalts gezeigt, um die zuschauende Masse zu beeindrucken und anzustiften, den staatlichen Behörden zu helfen und andere Personen zu denunzieren.
Die Perücke, der Handschuh und die Dose
Vier Monate nach der Aktion, im März 2015, schlägt die Untersuchung eine neue Richtung ein indem die katalanische Polizei die Bühne betritt. Diese schickt eine Nachricht als Antwort auf das Gesuch, welches das LKA im Januar auf internationalem Level gemacht und dabei die genetischen Profile, die aus den vermeintlich am Tatort gefundenen DNA-Spuren [3] gewonnen wurden, in Umlauf gebracht hatte, auf der Suche nach möglichen Übereinstimmungen in den DNA-Datenbanken anderer Staaten. Den Mossos zufolge stimmt das Profil, das aus einer Spur auf einer, nahe der Pax Bank von Aachen gefundenen, Perücke gewonnen wurde mit einem Eintrag in deren DNA-Datenbank überein, einer Spur, von einem Handschuh, der auf der Straße nach einer direkten Aktion mit politischem Charakter im Viertel von Sants in Barcelona im Juni 2009 gefunden wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine gemeinsame Untersuchung, bei der die Polizeibehörden beider Staaten Informationen austauschen und intensive Nachforschungen innerhalb der, wie es die deutsche Presse nennt, “Besetzerbewegung der extremen Linken von Barcelona” angestellt werden. Den in den Medien durch die Staatsanwaltschaft und Polizei von Aachen dargestellten Thesen zufolge war diese der Hauptschauplatz der Untersuchung.
Im Rahmen dieser Untersuchung, immer der Version der Polizei zufolge, sammelten Beamte der Informationseinheit der Mossos Ende Juni heimlich eine leere Bierdose der beschuldigten Gefährtin auf der Straße auf. Auf dieser Bierdose konnten sie DNA-Spuren sichern, mit dem Zweck einen direkten Abgleich mit den Spuren des genetischen Materials durchzuführen, die nahe der Pax Bank nach der Enteignung gefunden worden waren. Vier Monate später, Ende Oktober, bestätigte ein Gutachten des biologischen Laboratoriums der Mossos die Übereinstimmung der beiden Proben. Dennoch dauerte es fast sechs Monate, bis am 12. April dieses Jahres ein europäischer Haftbefehl aus Aachen gegen sie ausgestellt wird und sie letztendlich am folgenden Tag in ihrer Wohnung im Viertel von Carmel verhaftet wird.
Repression und soziale Kontrolle: die DNA der Staaten
Das Polizeiverfahren, das in die Verhaftung der Gefährtin mündete, bestätigt uns also das, was viele schon vermuteten, nämlich, dass die Mossos d’Esquadra seit Jahren massiv und systematisch biologische Proben sammeln, während Aktionen, Demonstrationen, Durchsuchungen und Protesten, zur Anfertigung einer genetischen Datenbank, um die Kontrolle über die antagonistischen Bewegungen zu erhöhen. Was ursprünglich als außerordentliche Maßnahme eingeführt wurde, argumentiert mit der Notwendigkeit sich gegen Wiederholungstäter und wiederholende Fälle zu schützen, wird als weitere repressive Technologie implementiert und normalisiert, zur Verfolgung von politisch kämpfenden Personen.
Im spanischen Staat ist dieser modus operandi seit langer Zeit üblich, erprobt durch die autonome baskische Polizei (Ertzaintza) in der Repression gegen die baskische Linke und die Kämpfe in Euskal Herria. Wie die Zeitung Gara bereits im Jahr 2007 anprangert [4], begann die Ertzaintza auf Anhieb genetische Datenbanken durch das Sammeln von Zigarettenstummeln und Gläsern während den Festen, Zahnbürsten bei Durchsuchungen, oder Plastikmundstücken bei falschen Alkoholkontrollen anzulegen. Die Probleme der Zuverlässigkeit und Beweisgültigkeit, die diesen Methoden durch Experten auf dem Feld von DNA-Techniken zugeschrieben werden, hielt die autonome baskische Polizei nicht davon ab Gerichtsprozesse, basierend auf genetischen Profilen als einzigem Beweis, zu beginnen. Prozesse, die mit der unschätzbaren Hilfe der Außerordentlichen Gerichte der spanischen Audiència Nacional oft in langen Haftstrafen für die Angeklagten endeten.
Auf europäischem Niveau hat die Verwendung von genetischen Technologien im polizeilichen und gerichtlichen Umfeld nicht aufgehört an Boden zu gewinnen, seit Interpol Ende der 80er Jahre die Strategie der Vereinigten Staaten importierte, Datenbanken anzulegen zur Identifizierung von Personen durch ein genetisches Profil. Trotz den örtlichen Unterschieden in Bezug auf den soziopolitischen und juridischen Kontext, ist die Tendenz auf internationalem Niveau der exponentielle Zuwachs der, in diesen Datenbanken verzeichneten, persönlichen Informationen und die fortschreitende Eliminierung der gesetzlichen Beschränkungen, welche die Einführung und Verarbeitung von neuen Proben limitieren. Die polizeiliche Verwendung der genetischen Technologien ist überall in der europäischen Union drastisch angestiegen und die Kriterien für die Zulassung ihrer Anwendung werden immer lockerer. Wir finden uns deshalb in einem ungemeinen, qualitativen Sprung wieder, nicht nur in Bezug auf die repressiven Methoden, abzielend auf Bereiche minoritärer Dissidenten, sondern auch in Bezug auf die Fähigkeit der Staaten die gesamte Bevölkerung ganz allgemein einer sozialen Kontrolle zu unterwerfen. Vor dieser Herausforderung müssen die Feinde des status quo wählen zwischen uns einschüchtern lassen durch die Kontrollmechanismen der Macht oder geeignete politische und praktische Strategien zu entwickeln, um diese zu bekämpfen, wissend, dass die Hypothese einer vollkommen kontrollierten Gesellschaft nur das ist; die dunkle undenkbare Phantasie einer Logik der Beherrschung, die immer Widerstand finden wird.
Fußnoten:
[1] https://directa.cat/loperacio-dels-mossos-finalitza-amb-una-detencio-dot… (Katalanisch)
[2] Vergessen wir nicht, dass vor kurzem eine Gefährtin in Amsterdam wiederum verhaftete wurde, die beschuldigt wird an einer dieser Enteignungen – konkret jener, die im Juli 2013 statt gefunden hat – teilgenommen zu haben. Die verhaftete Gefährtin wurde am 15. Juli in Abwartung des Prozesses über ihre Auslieferung nach Deutschland am 1. September 2016 wieder freigelassen. Mehr Infos unter solidariteit.noblogs.org
[3] Die Desoxyribonukleinsäure (DNA) ist ein chemischer Bestandteil der Nuklearzelle, welcher die genetische Information enthält, die durch Erbgang in den lebenden Organismus übertragen wird. Diese Säure kommt in allen tierischen Zellen – menschlich oder nicht –, Pflanzen und anderen Organismen vor, außer in den roten Blutkörperchen. Die DNA wird bei verschiedenen Methoden (Biogenetik, Nanotechnologie, Bioinformatik etc.) angewandt, jene die uns jedoch in diesem Text interessiert ist die berühmte «forensische», die in polizeilichen, juridischen und strafrechtlichen Zusammenhängen verwendet wird. In diesen Fällen wird die DNA verwendet, die aus der Haut, dem Speichel oder dem Blut extrahiert wird, mit dem Ergebnis, dass sich daraus der genetische Fingerabdruck oder das «DNA-Profil» gewinnen lässt. Die Variationen der Sequenz dieses Fingerabdrucks oder Profils erlauben es Personen zu unterscheiden, als ob es sich um einen „menschlichen Barcode handelt“.
[4] http://gara.naiz.eus/paperezkoa/20070319/8895/es/Analisis/ADN/para/dicta… (Spanisch)