Quelle: Soligruppe für Gefangene
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Wir haben die Gerichtserklärung, die der Anarchist Alfredo Cospito am 14. März bei der Anhörung zur Haftprüfung wegen der „Operation Sibilla“ verlesen hat, bekommen und wollen sie so weit wie möglich verbreiten. Wir erinnern daran, dass (wie wir einige Tage später erfuhren) das Untersuchungsgericht von Perugia zum zweiten Mal die Anordnung der Untersuchungshaft gegen Alfredo und fünf weitere Gefährten aufgehoben hat, die der Anstiftung zu Straftaten mit dem erschwerenden Umstand des Terrorismus im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der anarchistischen Zeitung „Vetriolo“ und anderer Artikel und Beiträge angeklagt waren. Die „Operation Sibilla“ (im Zuge dessen der Staatsanwalt ursprünglich acht Haftbefehle gemäß Artikel 270bis StGB und 414 StGB mit terroristischem Hintergrund beantragt hatte, die später in sechs einstweilige Anordnungen umgewandelt wurden, wobei ein Haftbefehl für Alfredo erlassen wurde) ist zusammen mit dem Scripta-Manent-Verfahren eine der beiden „Grundsäulen“, auf denen die 41 bis-Haftanordnung für den Gefährten beruht.