Weil die Einlasskontrolle wieder länger dauerte – es waren einige Leute mehr da als gewöhnlich zuvor – beginnt der Prozesstag etwas verspätet. Richter Halbach betritt den Raum und beginnt sogleich das Urteil in großer Geschwindigkeit zu verlesen.
Er erklärt alle vier der gefährlicher Körperverletzung in 10 Fällen, Widerstand, Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung für schuldig. Je Person ist die Strafe leicht unterschiedlich:
- 1 Jahr 5 Monate
- 1 Jahr 2 Monate
- 1 Jahr 3 Monate
- 1 Jahr 4 Monate
Alle Strafen werden 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat.
Bewährungsbeschluss und Begründung sind für alle gleich und werden darum von Halbach jeweils nur einmal für alle verlesen.
Die Bewährungszeit ist 3 Jahre unter Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers. Auflagen sind, die Vorladungen zu befolgen, Änderung der Wohnanschrift mitzuteilen und die Anweisungen des Bewährungshelfers zu befolgen.
Die Bewährung kann widerrufen werden wenn
a. eine Straftat begangen wird
b. unverständlich vorgetragen
c. gegen Auflagen verstoßen wird
Die Kammer kann die Bewährungszeit verlängern.
Das Urteil wird wie folgt begründet:
Es war bekannt, dass das Haus zu Spekulationszwecken leer stand. Die Besetzung fand im Rahmen der Squattingdays statt. Sie war geplant und generalstabsmäßig vorbereitet. Es wurde verbarrikadiert und Verteidigungsmittel ins Haus geschafft wie Feuerlöscher, Farbe und Böller.
Die Angeklagten befanden sich im Haus und entschlossen sich gemeinschaftlich zum Bewurf. Durch die Würfe wurde in Kauf genommen dass Verletzungen oder Beschädigungen auftreten.
Es besteht keine Annahme des versuchten Totschlags.
Die Polizei versuchte durch die Tür zu kommen in Schutzkleidung und mit Schildern geschützt. Dabei wurden sie beworfen mit Böllern beworfen, Farbe überschüttet und ein Feuerlöscher wurde gesprüht. Türen und ein Ofen sind auf dem Gehweg gelandet, die aber niemanden gefährdet haben.
Zu Gunsten der Angeklagten geht das Gericht hier davon aus, dass geguckt wurde dass keiner in der Nähe ist.
Eine unbekannte Person hat einen Kanister mit brennbarer Flüssigkeit ins Treppenhaus gekippt wobei das Gericht davon ausgeht dass das zur Abschreckung war. Als die Polizei im Haus war, waren die Besetzer_innen bereits draußen.
10 Polizisten wurden durch Böller leicht verletzt, zwei leiden bis heute an Tinnitus, es entstand nicht unerheblicher Sachschaden.
Zur Beweiswürdigung:
Die Angeklagten haben sich nicht eingelassen, der schon Verurteilte hatte sich eingelassen, allerdings nur zu sich. Die Angeklagten wurden durch Beweisaufnahme überführt.
Die Geschädigten haben ihre Verletzungen glaubhaft dargestellt. Die Angeklagten sind zweifelsohne identifiziert. Sie wurden unmittelbar nach verlassen des Hauses hinter dem Haus fest genommen, ihre DNA wurde auf Kleidung, die hinter dem Haus lag, gefunden. Es ist nicht ersichtlich warum sie sonst dort hätten sein sollen. Außerdem seien sie deutlich auf den Videos erkennbar.
Das Gericht hat überhaupt keine Zweifel. Das habe die Kammer in einer Vielzahl von Beweisanträgen festgestellt.
Zur rechtlichen Würdigung:
Es gab keinen Exzess einzelner darum sind die Vorwürfe allen zuzuordnen. Beim Vorwurf der „Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ sei nur kleinst Feuerwerk ausgenommen und somit hier anzuwenden.
Rechtsfolgen:
Es wird Jugendstrafrecht angewendet, wegen der „Schwere der Schuld“ eine Jugendstrafe. Mit der Überschreitung der Grenze von friedlicher Besetzung zu militantem Verteidigen wurde Selbstjustiz ausgeübt.
Einen rechtswidriger Leerstand kann nicht rechtswidrig behoben werden.
Eine Jugendstrafe ist erzieherisch geboten, als scharfen Appell daran dass das Gewaltmonopol des Staates die Grundlage der friedlichen Gesellschaft ist.
Dann geht er auf die einzelnen Betroffenen ein.
Neben Details aus ihrem Leben, die er beim Urteilsspruch berücksichtigt haben will, erwähnt er immer auch, dass die Tat zwei Jahre zurück liegt und wie lange die Betroffenen in diesem Zusammenhang in U-Haft oder Gewahrsam saßen.
Strafschärfend nennt er die hohe Gefährlichkeit, dass es Vorbereitet war, Selbstjustiz und dass zwei Polizisten davon anhaltenden Tinnitus haben wollen. Polizeibeamte müssen stehen bleiben, auch wenn es eine unangenehme Arbeit ist.
Die Unterschiede in der Strafhöhe begründet er daraus ob die Betroffenen vorher schon Kontakt mit der Justiz hatten und die Dauer der U-Haft bzw. des Gewahrsam.
Rechtsmittel:
Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden, die innerhalb eines Monats nach Erhalt des schriftlichen Urteils begründet werden muss.
weitere Berichte zu dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und weitere Infos findet ihr unter: https://breitesoli.noblogs.org
Blog der (ehemaligen) Besetzung:
https://idlhofgasse9.noblogs.org/