[Schweiz] Prozessauftakt Effi29

quelle: barrikade.info

Heute, 31. Mai 2021, hat vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland der Prozess aufgrund der Räumung des besetzten Hauses an der Effingerstrasse 29 (Effy 29) vom 22. Februar 2017 begonnen. Die Effy 29 war das einzige besetzte Haus in Bern in den letzten Jahrzehnten, bei dessen Räumung es zu militanter Gegenwehr kam.

Vor Gericht stehen nun 16 Personen, welche im Zuge der Räumung verhaftet wurden und denen „Hausfriedensbruch“ und „Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte“ vorgeworfen wird. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen reichen von einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen bedingt, hin zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten; insgesamt drohen vier Personen unbedingte Freiheitsstrafen. Keiner der beschuldigten Personen wird dabei konkret vorgeworfen, spezifische Gegenstände geworfen oder bestimmte Personen verletzt zu haben. Ihre Festnahme im Gebäude allein dient als Begründung dafür, dass sie passiv – und in einem Fall aktiv – an einer Zusammenrottung teilgenommen haben, welche gemeinschaftlich die Einsatzkräfte angegriffen haben soll.

Einzelne Stimmen aus der Verteidigung der Beschuldigten kritisierten denn auch gleich zu Beginn des Prozesses, dass das Verfahren dementsprechend aus prozessualen Gründen problematisch sei, was die Gerichtspräsidentin zumindest in einem Punkt direkt abschmetterte. Der Rest des Auftakttages war danach hauptsächlich den Aussagen von beteiligten Polizisten gewidmet. Zwei davon traten als Zeugen auf und bestätigten Personenkontrollen, welche in den Tagen und Wochen vor der Räumung in der Nähe der Effy29 stattgefunden hatten, die restlichen waren als Privatkläger vor Ort. Sie alle beschrieben und betonten das Ausmass der angewendeten Gewalt seitens der Hausbesetzer*innen, welches unisono als einmalig bezeichnet wurde. Untermauert wurden diese Aussagen von einem ehemaligen Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr Bern. Im Gegensatz dazu waren die Polizeibeamten bei Fragen zu ihrer Rolle und der Durchführung des Räumungsbefehls oft deutlich zurückhaltender und verwiesen regelmässig auf die Einsatzleitung oder konnten sich an, teils wichtige, Details nicht mehr erinnern.

Zwei Polizisten und der Feuerwehrmann bescheinigten, dass sie in Folge dieser Aktion, aufgrund explodierender Feuerwerkskörper, unter einem bleibenden Tinitus leiden. Die Prellung des letzten Polizisten hingegen ist mittlerweile verheilt.

In den nächsten Tagen folgen die Einvernahmen der beschuldigten Personen, bevor am Freitag 04. Juni 2021 die Plädoyers, zuerst der Anklageseite und ab nächster Woche diejenigen der Verteidigung, beginnen werden.

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