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Ende Juni 2016: Update “Vollzugslockerungen”

Mittwoch, Juni 29th, 2016

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

freiheitfuermarco-245x300Nach meiner Versetzung im November 2015 von Bostadel nach Saxerriet in das “Geschlossene Übergangs Abteil” (GÜA) fand am 10. Dezember 2015 eine “Übertrittssitzung” mit der Direktion Saxerriet, dem Fallverantwortlichen Amt für Justizvollzug Zürich und meinem Rechtsvertreter statt, wo die folgenden nun schon stattgefundenen “Schritte” enschieden und anschliessend verfügt wurden:

– Januar 2016 interne Versetzung von der “GÜA” in ein “offenes Abteil”

– Februar 2016 2x Ausgang (je 5h) in Begleitung von Anstaltspersonal
– März 2016 2x Ausgang (je 5h) in Begleitung einer “die Verantwortung übernehmenden Bezugsperson”
– April 2016 2x Ausgang (1x 5h, 1x 12h) in Begleitung einer “die Verantwortung übernehmenden Bezugsperson”
– Mai 2016 2x Ausgang je 12h in Begleitung einer “die Verantwortung übernehmenden Bezugsperson”
– 18. Mai eine weitere “Vollzugskoordinationssitzung”

An dieser Sitzung wurde nun entschieden (schrifliche Verfügung ist Mitte Juni erfolgt) Juni und Juli je ein 12 h-Ausgang + je 1 Wochenendurlaub von 24h bzw. 36h und im August 2 Wochenendurlaube von 24h bzw. 36h zu gewähren; somit werde ich nach einer im August vorgesehenen weiteren “Vollzugskoordinationssitzung” und entsprechender Verfügung etwa 3 Monate früher als erwartet, bzw. im September 2016 ein 6monatiges Arbeitsexternat (tagsüber draussen arbeiten, Abend/Nacht im Knast, an Wochenenden meistens Urlaub) beginnen können. Der dazu notwendige min. 50%-Arbeitsvertrag und Vollzugsplatz in einer entsprechenden Anstalt im Raum Zürich sollte soweit gesichert sein.

I.d.F. könnte es zu einigen Monaten Arbeits- und Wohnexternat (draussen arbeiten, draussen wohnen) und spätestens Anfangs 2018 zur bedingten Entlassung kommen.

Meine Kapazitäten zur persönlichen/politischen Beziehungspflege (vor allem Schreibarbeit) wurden schon in den letzten Jahren vor allem durch die ständigen Versetzungen und damit durch die wiederholten Neu-Organisierungen dieser Arbeit stark beeinträchtigt. In dieser langen Übergangsphase “zwischen drinnen und draussen” sind diese Kapazitäten in einer so spannenden wie auch sehr fordernden Neueinrichtung meiner Rest-Lebensumstände ausserhalb der Knastmauern dieser Knast-Gesellschaft noch reduzierter (oft auch einfach “Null”) oder einfach anderweitig beantsprucht. Und diese Anstrengungen müssen alle direkt solidarisch sich einsetzenden Compas und FreundInnen und ich in “Freiräumen” zu bewältigen versuchen, die manchmal noch enger und reduzierter und sicher unwägbarer sind als die hinter Knastmauern.

Es ist daher auch keinesfalls ein politisch/persönliches Desinteresse, Abwenden und Entsolidarisieren wenn ich jetzt und in Zukunft etliche Korrespondenz nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr zu führen in der Lage bin/sein werde.

Doch könnte sich die Lage schon in der Arbeitsexternat-Periode wegen den etwas erweiterten “Freiräumen” ansatzweise zu entspannen beginnen und damit auch die Neueinrichtung und -ausrichtung einer solidarischen persönlichen/politischen Restexistenz und Kommunikation.

Mit einer ev. baldigen Adressänderung (schon wieder…) werde ich auch den Beginn der obg. Periode mitteilen.

Sempre resistendo, sempre contribuendo, sempre solidale,

marco camenisch, 26.06.2016, Knast Saxerriet, Salez, CH

Schweiz: Update Marco Camenisch

Donnerstag, November 19th, 2015

(gefunden auf: de.contrainfo.espiv.net)

von: RH Dresden

Marco ist im offenen Vollzug in Saxerriet. Seine neue Adresse ist:

Marco Camenisch
PF 1
CH – 9465 Salez
(Schweiz)

Marco Libero!

November 2015: Update „Vollzugslockerungen“ Marco Camenisch

Mittwoch, November 11th, 2015

freiheitfuermarco-245x300November 2015: Update „Vollzugslockerungen“ In der letzten Oktoberwoche 2015 ist der Bericht der Fachkommission eingetroffen, wo erstaunlicherweise alle Punkte der vom AJV ZH vorgeschlagenen Vollzugslockerungsschritte befürwortet werden. Diese Befürwortung heisst auch, dass vor den Übergängen zu den verschiedenen Lockerungsstufen wie z.B. von den begleiteten zu den unbegleiteten Urlauben oder von den Letzten ins Arbeitsexternat die Fachkommission keine erneute Überprüfung ihrerseits fordert. Das ist insofern positiv, als das die entsprechenden Verzögerungen im Lockerungsverlauf entfallen und derselbe, wenn auch im vorgesehenen Rahmen, „flexibler“ gestaltet werden könnte. Ende letzter Oktoberwoche fand auch eine weitere Anhörung mit dem „Fallverantwortlichen“ statt, in der im Wesentlichen die Versetzung nach Saxerriet im Laufe dieses Monats bestätigt wurde. Infos/News werden weiter folgen.

marco camenisch, 01.11.2015, Knast Bostadel. Menzingen, CH

[Schweiz] 28. September 2015: 7. Update Nichtfreilassung Marco Camenisch

Donnerstag, Oktober 15th, 2015

(gefunden auf: de.contrainfo.espiv.net)

freiheitfuermarco-245x300Nach dem x-ten Wechsel des „Fallverantwortlichen“ fand im Rahmen der „Vollzugskoordinationssitzung III“ am 27. Juli 2015 die Anhörung des Unterzeichnenden statt. Anwesend waren: der „Fallverantwortliche“ und eine Protokollführerin vom Amt für Justizvollzug (AJV) ZH; der Sozialarbeiter, seine Praktikantin und die Vollzugsverantwortliche (in etwa Vizedirektorin) vom Knast Bostadel; mein Anwalt. Ich nahm teil, weil meine Voraussetzungen, bzw. Vorschläge zu realen „Öffnungsschritten“ abgesehen von den irren „ROS-Empfehlungen“ des forensisch-psychiatrischen Dienstes des AJV soweit erfüllt schienen. Tatsächlich hatte das AJV den „halboffenen“ Knast Saxerriet im Kanton Sankt Gallen angefragt, ob man mich für „Vollzugsöffnungen“ aufnehmen wolle und mir wurde die Kopie der ± positiven Antwort vom Saxerriet präsentiert.

Substantieller Vorbehalt vom Saxerriet war die noch nicht stattgefundene Konsultation der „Fachkommission des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats“ (FAKO). Es gibt in der CH deren vier bzw. eine für jedes der vier Strafvollzugskonkordate, die jeweils einige territorial zusammenhängende Kantone der CH vereinen. Die „FAKOs“ wurden in den letzten Jahrzehnten im Zuge der massiven Justiz- und Justizvollzugsverschärfungen eingeführt und sind aus KnastdirektorInnen, StaatsanwältInnen, PsychiaterInnen, PsychologInnen usw. zusammengesetzt. Sie tagen periodisch zur Beurteilung der von den AJVs vorgesehenen „Vollzugsöffnungen“ und „bedingten Entlassungen“ für Gefangene mit dem Stigma der „Gemeingefährlichkeit“ und geben dann ihre „Empfehlungen“ heraus, die oft und gerne negativ ausfallen und, obwohl nicht verbindlich, von den AJVs meistens befolgt werden.

Besagte FAKO sollte Anfang Oktober 2015 tagen um dann vielleicht schon im selben Monat ihre „Empfehlungen“ mitzuteilen.

Mit Schreiben vom 24. August ersucht das AJV-ZH nun die FAKO um

„…Stellungnahme zur Frage, ob beim obengenannten Insassen die anlässlich der Vollzugskoordinationssitzung III vom 27. Juli 2015 in Aussicht genommenen Vollzugsöffnungen

♦ Versetzung in die geschlossene Übergangsabteilung der Strafanstalt Saxerriet

♦ Übertritt auf die offene Abteilung der Strafanstalt Saxerriet

♦ Aus der offenen Abteilung der Strafanstalt Saxerriet:
– mehrere begleitete Beziehungsurlaube
– unbegleitete Beziehungsurlaube

♦ Arbeitsexternat

♦ Wohn- und Arbeitsexternat

♦ Bedingte Entlassung (1. Quartal 2018) (!!!)

aus ihrer Sicht unter dem Aspekt der Gemeingefährlichkeit vertretbar sind.

Dabei sind die begleiteten und unbegleiteten Beziehungsurlaube an die nachstehenden Auflagen zu knüpfen:

♦ Vorgängige Einreichung und Einhaltung eines detaillierten Urlaubsprogramms;

♦ Ständige Begleitung durch Personal der Strafanstalt Saxerriet (begleitete Beziehungsurlaube);

♦ Verfassen eines Urlaubsberichts durch Marco Camenisch;

♦ Drogen- und Alkoholkonsumverbot (inkl. Cannabis), dessen Einhaltung von der Strafanstalt
Saxerriet mittels geeigneter Kontrollen zu überprüfen ist;

♦ Einhaltung eines Waffenerwerbs-, Waffenbesitz-, Waffentrag- und Waffenmitführverbots (sic!!!)

Während der Probezeit nach der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist die Anordnung von Bewährungshilfe sowie folgender Weisungen beabsichtigt:

♦ Drogenkonsumverbot (inkl. Cannabis), dessen Einhaltung von der Bewährungshilfe des Straf-
und Massnahmevollzugs 3 mittels geeigneter Kontrollen zu überprüfen ist;

♦ Teilnahme an regelmässigen Gesprächen mit der Bewährungshilfe des Straf- und
Massnahmevollzugs 3;

♦ Einhaltung eines Waffenerwerbs-, Waffenbesitz-, Waffentrag- und Waffenmitführverbots (!!!)

…“

Man bemerke die inakzeptable Absicht einer bedingten Entlassung von lächerlichen 4 Monaten mit einer unbestimmten „Probezeit“ mit „Weisungen“, die bis drei Jahre lang verfügt werden kann. Somit laufe ich Gefahr, nach dem Strafende weitere 2 Jahre und 8 Monate unter solchen „Weisungen“ leben zu müssen und im Falle einer „Nichteinhaltung“ jederzeit erneut verhaftet zu werden, um die letzten vier Monate im Knast abzusitzen. Gegen eine bedingte „Freilassung“ gibt es keine Rechtsmittel aber vielleicht gegen Probezeiten und Weisungen. Möglicherweise muss ich nun meine Zustimmung für „Vollzugsöffnungen“ zurückziehen oder dann, im Falle einer „bedingten Freilassung“ 4 Monate vor Strafende, die beiden ersten „Weisungen“ (Cannabisverbot…, „regelmässige Gespräche mit…“) unverzüglich „nicht befolgen“ um diese letzten 4 Monate bzw. die gesamte Strafe abzusitzen, worauf keine „Probezeit“ mit den entsprechenden Schikanen und Tänzchen („Weisungen“) mehr möglich wäre.

Sicher ist also zur Zeit nur: eine evtl. Versetzung nach Saxerriet könnte an einem unbestimmten Zeitpunkt erst nach der „Antwort“ der FAKO erfolgen; der „Fallverantwortliche“ hat nichts von den widerlichen „ROS-Empfehlungen“ angedeutet; für evtl. Beziehungsurlaube hat er eine Adressliste zur (nicht näher definierten) polizeilichen Überprüfung angefordert.

Dies, und wenn im Protokoll der Sitzung unter dem Titel „Legalprognose/ Risikoeinschätzung“ einerseits „Es bestehen keine Anzeichen für erneute Delinquenz (im Sinne der Anlassdelikte) während der anstehenden Vollzugsöffnungen“ steht, andererseits unter dem Untertitel „Zukunftsperspektiven/Zielsetzungen/Massnahmen“ jedoch vage von einem „Monitoring deliktassoziierter Tätigkeiten während den anstehenden Vollzugsöffnungen“ die Rede ist, lässt erahnen, dass sie die „ROS-Empfehlungen“ am liebsten wieder durchs Fenster rein holen möchten.

marco camenisch, 28.09.2015, Knast Bostadel, Menzingen, CH

Internationale Aktionstage: Marco libero! (20. – 22. Juni 2015)

Donnerstag, Juni 4th, 2015

(gefunden auf: rotehilfech.noblogs.org)

marco-624x881Wir rufen für die Tage vom 20. – 22. Juni zu solidarischen Aktionen mit Marco Camenisch auf, der seit 1991 ununterbrochen in Italien oder der Schweiz im Gefängnis sitzt. Marco ist ein ungebrochener grün-anarchistischer Revolutionär mit einer politischen Geschichte, die zurück in die 1970er-Jahre reicht. Wegen Sprengstoffangriffen gegen Hochspannungsleitungen wurde er erstmals inhaftiert, ihm gelang die Flucht. Erst nach Jahren in der Illegalität wurde er 1991 in Italien bei einer Personenkontrolle verhaftet, er sass dort bis 2002 im Knast. Verurteilt wurde er unter anderem wiederum wegen militanten Aktionen gegen Hochspannungsleitungen. 2002 wurde er dann in die Schweiz ausgeliefert, wo er einerseits die Reststrafe seiner allerersten Verurteilung abzusitzen hatte, andererseits aber wegen dem Tod eines Grenzwächters verurteilt wurde. Marco hat immer wieder wiederholt, dass es nicht sein Toter ist.

In den vergangenen 24 Jahren hat Marco seine politische Identität nicht abgelegt, er kommuniziert mit zahlreichen Leuten auf der ganzen Welt, beteiligt sich an politischen Initiativen und unterstützt so den revolutionären Prozess aus dem Knast heraus. Dieser Fakt ist denjenigen, die über Schritte der Vollzugslockerungen zu entscheiden haben, ein Dorn im Auge. Immer wieder verweigern sie jeden Schritt in Richtung Freiheit, zur Begründung wird immer wieder herangezogen, dass er eine “delinquenzfördernde Weltanschauung” vertritt. Im Klartext: Er kommt nicht raus, weil er Anarchist ist und bleibt. Diese Argumentation wird sowohl vom zuständigen Amt für Justizvollzug des Kanton Zürich wie von den Gerichten stets wiederholt, wenn eine Entscheidung in seinem Fall einsteht.

Ein Faktor in dieser Auseinandersetzung ist zweifelsohne seine politische Identität an sich, das heisst der Angriff gegen Marco ist selbstverständlich in der allgemeinen politischen Auseinandersetzung anzusiedeln, wo es dem bürgerlichen Staat auch darum geht, an kämpfenden Subjekten ein Exempel zu statuieren. Sie hoffen damit abzuschrecken, gleich wie in anderen Fällen von Langzeitgefangenen (wie Mumia Abu-Jamal oder Georges Ibrahim Abdallah), die aufgrund ihrer politischen Identität nicht rauskommen.

Ein anderer Faktor, der im Zusammenhang mit Marco speziell ist, ist aber die zunehmende Rolle der forensischen Psychiatrie im Strafvollzug. Während in anderen Fällen von Langzeitgefangenen klar und offen politisch argumentiert wird, dass jemand nicht rauszulassen sei (wie im Fall von Georges Ibrahim Abdallah), bedient sich das Amt für Justizvollzug einer psychiatrischen Argumentation. Massgeblicher Verantwortlicher dafür ist Frank Urbaniok. So kleidet sich dann der politische Angriff in Begriffen der Psychiatrie, redet von Aufarbeitung und Bewältigung. Dabei ist klar: Eine politische Identität ist nichts, was sich psychiatrisch verhandeln lässt. Anarchist zu sein, ist kein psychisches Problem.

Dies hat sich auch in der jüngsten Entwicklung in Marco’s Fall gezeigt. Aufgrund eines Urteils des obersten Gerichts der Schweiz musste das zuständige Amt prüfen, ob allfällige Vollzugslockerungen möglich seien. Ein Teil dieser Untersuchung ist ein sogenannter “Risikoorientierter Sanktionenvollzugs-Bericht”, kurz ROS. Dabei wird von ausgebildeten PsychiaterInnen über mehrere Seiten hinweg evaluiert, wie gross das Risiko bei Lockerungen ist. So erhält die Psychiatrie einen massiven Stellenwert im Vollzug. Da Marco die Psychiatrisierung seiner Identität verweigert, bleibt den “Experten” wenig übrig. Auch sie argumentieren damit, dass die Legalprognose stark belastet sei, da “er sich weiterhin stark und aktiv mit seiner Ideologie auseinandersetzt und in Kontakt mit entsprechenden Genossen steht”, was “seine Aussagen wie seine Vernetzung in die Szene zeigen”. Zusammengefasst: “Es hat sich gezeigt, dass MC’s Einstellungen verfestigt sind und die Freiheitsstrafen kaum einen Veränderungsprozess anstossen konnten.”

Der Bericht formuliert Massnahmen, die eine Lockerung des Vollzugs wahrscheinlicher machen würden. Allerdings sind die Massnahmen nicht hinnehmbar. So wird unter anderem gefordert, dass Marco sich in Zusammenarbeit mit dem Strafvollzug ein neues soziales Umfeld aufzubauen habe – ein kompletter Bruch mit Genossinnen und Genossen wird also verlangt:
– “Kontrolle auf Hinweise für Kontakte zu gewaltbereiten Gesinnungsgenossen.”
– “Dass sich MC dazu bereit erklärt, Kontrollen bezüglich seiner Aktivitäten zuzulassen und sich mit der Justiz auf gemeinsame Ziele bezüglich der Resozialisierung einigen kann”

Marco Camenisch wird aufgrund seiner politischen Identität nicht freigelassen. 2018 steht sein Strafende bevor. Bis dorthin findet jährlich eine Überprüfung statt, ob an eine Freilassung auf Bewährung zu denken sei. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie dabei immer und immer wieder auf seine Identität zu sprechen kommen und so jede Lockerung verhindern.

Wir denken, dass es gerade jetzt wichtig ist, sich zu Marco zu verhalten. Verbinden wir unseren vielfältigen Kampf draussen mit seinem Kampf drinnen!

INTERNATIONALE AKTIONSTAGE MIT MARCO CAMENISCH – 20. – 22. JUNI 2015

Rote Hilfe Schweiz – www.rotehilfech.noblogs.org
Rote Hilfe International – www.rhi-sri.org

Mehr zu und von Marco Camenisch:
http://rotehilfech.noblogs.org/post/tag/marco-camenisch/ (en / dt)
https://www.youtube.com/watch?v=iK1isWg0r3o (fr / en / dt / it / gr)

Marco Camenisch

Donnerstag, Mai 7th, 2015

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

Marco CamenischZur aktuellen Situation – Marco hat in Bezug auf Hafterleichterungen (Ausgang, Urlaub etc.) und dem „Fernziel“ der „bedingten Entlassung“ vom Amt für Justizvollzug in Zürich (Feldstrasse) Abtlg. 3 (u.a. für schwere Gewaltdelikte) ein 24 seitiges Schreiben bekommen. Das ganze hat die Bezeichnung „Risikoorientierte Strafvollzugsabklärung“ (ROS).  Der Fallverantwortliche hat dafür auch die forensisch psychologische Abteilung desselben Amtes bemüht, die immer nah an der „deliquenzfördernde Weltanschauung“ bleibt.

Nach Willen des Amtes soll sich Marco von seinem Umfeld trennen, ein neues suchen. Es geht um klare Kontaktverbote. Auch wird eine politische Distanzierung erwartet.

Mitte Mai ist die weitere konkrete Vollzugsplanung zu erwarten.

 

Wer ist Marco Camenisch?

Marco Camenisch (geb. 1952) ist seit dem Ende der 70er in der Anti-AKW-Bewegung aktiv, wurde 1980 verhaftet und 1981 zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt, u.a. wegen Anschlägen auf Anlagen der Atomindustrie. Er floh noch im selben Jahr aus der JVA Regensdorf und „verschwand“. Als 1989 in Brusio (Graubünden) nahe des Grabes seines Vaters ein Zollbeamter erschossen wird, wurde Marco dafür verantwortlich gemacht. Marco selbst wies das stets zurück. 1991 erfolgte die erneute Verhaftung in Massa Carrara (Italien), der 12 Jahre Gefängnis in Italien folgten, wieder wegen u.a. Sabotageaktionen gegen die Atomindustrie. 2002 wurde er in die Schweiz ausgeliefert. Dort muss Marco die 8 Jahre Reststrafe absitzen und bekam zusätzlich 8 Jahre Haft wegen Mordes. 2012 wäre der 2/3 Termin* (bedingte Entlassung) gewesen. Da sich Marco nie den Repressionsbehörden beugte, wurde die bedingten Entlassung abgelehnt u.a. wegen seiner „deliquenzfördernden Weltanschauung“ und „chronifizierter Gewaltbereitschaft“, wie es in einem behördlichen Schreiben des Amtes für Justizvollzug im Kanton Zürich heißt.

*Vorzeitige Entlassung unter Auflagen

http://www.abc-berlin.net/tag/marco-camenisch

http://www.lagota.ch/?p=1009

Marcos derzeitige Adresse ist:

Marco Camenisch

PF 38
CH- 6313 Menzingen MARCO LIBERO !

‚GRENZENLOS‘ Nr. 3 (Anarchistische Zeitschrift)

Samstag, Dezember 20th, 2014

grenzenlos3Vor Kurzem ist die 3. Ausgabe der anarchistischen Zeitschrift „Grenzenlos“ erschienen. Nachfolgend das Editorial und das Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe. Die Zeitschrift kann per Mail über „grenzenlos-zeitschrift [at] riseup [.] net“ oder per Post über „Grenzenlos c/o Anarchistische Bibliothek FERMENTO, Rosengartenstr. 10, 8037 Zürich“ bestellt werden. Der Preis wären die Versandkosten plus ungefähr 1 Euro pro ausgabe.

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„Grenzenlos“, Anarchistische Zeitschrift, Ausgabe Nr. 3, Zürich, Oktober 2014

Format: 76 Seiten, A4

 

Editorial

Doch noch eine dritte Ausgabe der Grenzenlos. Es hat lange gedauert. Die Gründe dafür sind viele. Sicherlich nicht die Untätigkeit. Einer der Hauptgründe war vielmehr die Unentschlossenheit über Form und Funktion, die diese Zeitschrift annehmen soll. Der Spagat zwischen Revue und Agitationszeitung, der Versuch, einerseits eine theoretische Vertiefung der hiesigen und internationalen Debatten unter Anarchisten und andererseits aktuelle Dokumente und Informationen zu spezifischen Kämpfen sowie der sozialen Konfliktualität im Allgemeinen zusammenzutragen, zeigte sich immer schwieriger in einer einzigen Zeitschrift tragbar. Es drängte sich eine Entscheidung auf. Wie bereits in der ersten Ausgabe angemerkt, « wird diese Zeitschrift in Form, Umfang und Schwerpunkten variieren und sich ihren Platz fortwährend suchen ». Aber in welche Richtung? Bereits in der letzten Ausgabe zeigte sich die Tendenz, den Anspruch einer Dokumentation der Kämpfe und Konflikte, in ihren chronologischen Begebenheiten, zu vernachlässigen, um mehr den theoretischen Vertiefungen Platz zu geben, die daran gebunden sind. Nicht nur, weil die mangelnde Periodizität und somit Aktualität von dieser Zeitschrift den Sinn einer solchen informativen Arbeit, offensichtlicherweise, fraglich macht, sondern auch, weil wir der Ansicht sind, dass die Erfordernis, die wir um uns spüren, um voranzukommen, eine andere ist. Nicht schlicht die Information. Im Gegenteil, die Übersättigung mit Informationen, meistens knapp, verzerrt und abgeflacht, mit geringer inhaltlicher Auseinandersetzung und Kontextualisierung, wie sie in unserem Zeitalter durch die allgegenwärtigen Kommunikationstechnologien besorgt wird, trägt oft eher dazu bei, jenen grundlegenden Punkt zu überschütten, von dem es auszugehen gilt: dass es keinen äusseren Mechanismus gibt, der an unserer Stelle wirkt, den es bloss zu verfolgen und abzuwarten gilt, dass wir es sind, die ein Projekt aufbauen müssen, ohne uns in der Virtualität der Informationen oder im Rausch des Tuns zu verlieren, dass wir es sind, die eine Brücke zwischen der uns umgebenden Realität und der freiheitlichen Zukunft aufbauen müssen, die wir uns wünschen. Und dazu reicht keine blosse Informiertheit über Ereignisse und Begebenheiten, sondern brauchen wir Ideen und Analysen. Ideen, welche die Methodologie bestimmen, wie wir, als Anarchisten, in die Realität des sozialen Konfliktes intervenieren, und die nicht blosse Intuitionen bleiben können, sondern ein Fundament brauchen, um darauf bauen zu können, um sie auch einer gewissen Belastung unterstellen zu können. Analysen, die es uns erlauben, die Realität besser zu verstehen, die Bewegungen und Entwicklungen des Feindes (des Staates, des Kapitals, ihrer repressiven, produktiven und konsensbeschaffenden Strukturen) zu erkennen, und die sozialen Spannungen ausfindig zu machen, um, unsererseits, die Initiative zu ergreifen und anzugreifen. Und in diese Richtung gibt es, mit Sicherheit, noch viel Arbeit zu tun. Die verschiedenen internationalistischen Initiativen, die in den letzten Jahren aufkamen, können dazu, unserer Ansicht nach, sehr hilfreich sein.
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Schweiz: Bundesgericht lehnt Haftentlassung von Marco Camenisch ab

Samstag, Dezember 20th, 2014

downloadNach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung von Marco abgelehnt. Dabei stützt sich das Bundesgericht (wie die vorhergehenden Ämter) auf eine politische Begründung: Marco distanziere sich nicht von seiner politischen Position, folglich sei ihm die bedingte Entlassung zu verweigern. Damit unterstreicht auch das oberste Gericht der Schweiz die politische Motivation, Marco nicht aus dem Gefängnis zu entlassen.

Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte der Gesuche zur bedingten Haftentlassung von Marco:

Seit Mai 2012 könnte Marco bedingt entlassen werden, da er zwei Drittel seiner Haftzeit abgesessen hat. Ein Antrag an das Amt für Justizvollzug in Zürich wird am 13. April 2012 abgelehnt, dagegen wird Rekurs eingelegt. Dieser wird zuerst von der Direktion der Justiz und des Innern des Kt. Zürich abgelehnt, bevor das kantonale Verwaltungsgericht den Rekurs gutheisst und die Sache zurück an das Amt für Justizvollzug an der Feldstrasse in Zürich gibt. Es kommt erneut zu einer Anhörung von Marco, die bedingte Entlassung wird ihm aber im Februar 2013 weiterhin verwehrt. Die Begründung dafür liefert nachwievor seine „chronifizierte Gewaltbereitschaft und delinquenzfördernde Weltanschauung“ – eine Begründung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss, und die die politische Motivation zur Nicht-Freilassung von Marco unterstreicht. Genausogut (noch dazu kürzer) hätten die Ämter einfach hinschreiben können, dass Marco nachwievor revolutionärer Anarchist ist.

In der Formulierung des Bundesgerichts zur Haftentlassung heisst es nun anders, inhaltlich ist es dasselbe: Grund dafür, Marco nicht zu entlassen, ist, dass „eine glaubhafte Lossagung von der früheren Gewaltbereitschaft und eine klare Distanzierung von Gewaltandwendung als Mittel politischer Auseinandersetzung“ fehlt. Nun, gegeben der globalen Realität, die von scharfer Krise und Kriegstendenz gezeichnet ist, ist es entweder unglaubliche Naivität so zu tun, als sei Gewalt nie Mittel der Politik, oder aber eben politisch motiviert. Da wir davon ausgehen, dass am Bundesgericht nicht nur naive RichterInnen sitzen, bleibt nur die politische Begründung übrig. Marco soll nicht rauskommen, weil er ungebrochen eine Position vertritt, die sich gegen die Gewalt der Herrschenden richtet. Klar, gefällt dies der Klassenjustiz nicht, klar, wollen sie ihn hinter Gitter sehen.

In einem Punkt aber zeigt sich ein Widerspruch zwischen dem für den Haftvollzug zuständigen Amt in Zürich und dem Kontrollinstanz der bürgerlichen Justiz in Lausanne, nämlich in Bezug auf Hafterleichterungen, die gemäss Bundesgericht ab sofort zu gewähren sind. So schreibt das Bundesgericht, dass spätestens im Mai 2018 mit einer Freilassung zu rechnen sei. Dies würde dem Ende der vollen Haftstrafe von Marco entsprechen, ein nicht sonderlich dezenter Hinweis darauf, was das Gericht von einer vorzeitigen bedingten Entlassung hält. Da nun das „Vollzugsziel“ in der Schweiz lautet, dass jede/-r Gefangene/-r nach Haftende fähig sein soll, straffrei zu leben, und dies ein schrittweises (Wieder-)Heranführen an das Leben ausserhalb des Knastes beinhaltet, schreibt das Gericht, dass „entsprechende Lockerungsschritte nunmehr ernsthaft zu prüfen sind.“ Das zuständige Amt für Justizvollzug hat bis anhin ernsthaft jede Lockerung verhindert, es wird sich weisen, was dieses Urteil für die Haftbedingungen von Marco bedeutet.

Marco libero!

Rote Hilfe Schweiz
11.12.2014

Post:
Marco Camenisch
PF 38
6313 Menzingen