Quelle: abc rhineland
+++ Anklagepunkte: Hausfriedensbruch, Störung öffentlicher Betriebe, Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung +++ insgesamt 17 Zeug*innen vernommen +++ ein Vertreter von RWE und innogy-Vorstand zur Klärung des Sachverhalts, ob es sich bei den Kraftwerken um für das Gemeinwohl notwendige öffentliche Betriebe handelt angehört +++ Urteil: 1 Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf 3 Jahren, 500 Sozialstunden in 6 Monaten +++ Berufung eingelegt +++