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All my friends are bad kids! – über ein (mittlerweile eingestelltes) §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen

Mittwoch, Februar 1st, 2023
Dieser Text ist zwar schon am 10.10.2022 erschienen aber wir finden ihn sehr wichtig und wollen ihn deshalb jetzt doch noch auf unserer Website teilen.
quelle: parkbanksolidarity.blackblogs.org

Im Folgenden wollen wir euch über ein Verfahren nach §129 in Hamburg und Bremen informieren, den kollektiven Umgang damit beschreiben sowie individuellen Stimmen betroffener Menschen Platz geben.

Im Sommer öffneten einige Menschen in Hamburg und Bremen ihre Briefkästen und da waren sie wieder: Briefe vom Oberstaatsanwalt Schakau der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Vom 26.05.2020 bis 25.07.2022 haben Ermittlungen verschiedener Behörden in einem §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen stattgefunden. Es ging um ein Vereinigungs-Konstrukt, dem direkte Aktionen, hauptsächlich in Hamburg, über einen längeren Zeitraum zugeordnet werden sollten. Drei der fünf Menschen gegen die die Ermittlungen hauptsächlich gerichtet waren, wurden bereits 2020 im sogenannten Parkbank-Verfahren verurteilt und waren die drei offiziell Beschuldigten in diesem Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei weitere Menschen als potenzielle Mitglieder der konstruierten Vereinigung ausgewählt, gegen die ähnlich ermittelt wurde.
Alles fängt (für uns) mit einem Bericht des BKA an die Generalbundesanwaltschaft an, in dem ein Verfahren nach §129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) gegen die drei Beschuldigten angeregt wird. Dieses wird jedoch von der Generalbundesanwältin Geilhorn abgelehnt, ebenso wie ein Verfahren nach §129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) auf Bundesebene.
Einen Tag später beginnt ein Verfahren nach §129 in Hamburg, geführt von Oberstaatsanwalt Schakau. Im Zuge dieser Ermittlungen werden gegen alle fünf der Mitgliedschaft Verdächtigten Maßnahmen eingeleitet; diese laufen von Anfang Mai bis Anfang August 2021 und beinhalten Observationen mit Foto- und Videoaufnahmen, Telekommunikationsüberwachung (abhören von Telefon-Gesprächen und Mitlesen von SMS), den Einsatz von IMSI-Catchern und stillen SMS sowie Internet-Überwachung (vor allem das Auslesen aller bekannten und erreichbaren E-Mail-Postfächer).

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Update: Zum §129 Verfahren in Berlin und Athen

Donnerstag, September 30th, 2021

quelle: kontrapolis.info

Bisher zum Verfahren veröffentlicht:

Hardfacts: Zu den Durchsuchungen im §129 Verfahren

Zum Wanzen Fund

Erklärung aus Athen

Erklärung zur Durchsuchung des Kalabalik

Zum Kontext

Am 16. September letzten Jahres wurden die anarchistische Bibliothek Kalabalik und mehrere Wohnungen in Berlin und Athen durchsucht. Den sieben Personen, die in dem Verfahren beschuldigt sind, wird dabei vorgeworfen, mindestens seit 2016 eine vermeintliche linksextremistische kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen dabei der G20-Gipfel in Hamburg und im Besonderen die Krawalle an der Elbchaussee, welche die Beschuldigten angeblich vorbereitet haben sollen. [1]

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[Deutschland] Erste Erkenntnisse aus über einem Jahrzehnt BKA-Verfahren

Freitag, Juli 30th, 2021

Zwar schon ein bisschen älter, aber wir wollen den Text trotzdem teilen! 🙂

quelle: gefaehrlichefreundschaften.noblogs.org

Am 27.02.2020 werden zwei Freundinnen am Flughafen und auf der Arbeit vom BKA abgefangen, um ihnen an Ort und Stelle DNA abzunehmen. Der richterliche Beschluss beschuldigt sie der Brandstiftung an Autos der Deutschen Bahn vor etwa zehn Jahren. Danach werden den zwei Betroffenen zehntausende Seiten Akten zugesandt. Diese umfassen Ermittlungsverfahren aus über 15 Jahren, davon sind einige eingestellt. Die hier geschilderten Inhalte beruhen ausschließlich auf den uns vorliegenden Akten. Gegen die Beschuldigten und ihr Umfeld wird jahrelang ermittelt. Sie werden in immer neuen Bezugsrahmen zu Verdächtigen, Beschuldigten, und zu “geistigen Brandstifterinnen”.
Das BKA versuchte ein §129-Verfahren zu eröffnen (“Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung”), was nach Kenntnisstand der Akteneinsicht im April 2020 von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Trotz zehntausender Seiten gibt es große Lücken.

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[Deutschland] Infos und Chronik über das §129-Verfahren um Lina E. und weiteren Beschuldigten

Donnerstag, Juli 29th, 2021

quelle: enough is enough14

Folgender Text soll einen Überblick über das §129- Verfahren geben in Folge dessen Lina nun in U-Haft sitzt und es in den letzten anderthalb Jahren zahlreiche Hausdurchsuchungen in Leipzig, Berlin und Weimar gab. Dabei soll mit diesem Text vor allem eine Informationsgabe erfolgen, welche nicht auf den Medien, irgendwelchen Fascho-Webseiten oder auf Pressemitteilungen der stattlichen Behörden beruhen. Somit wollen wir ein Stück der Informationshoheit zurückgewinnen: Wir werden eine kleine Chronik der Geschehnisse vorstellen. Zusätzlich wollen wir einige Methoden und Arbeitsweisen der Bullen darstellen, auf Nazis eingehen, welche in das Verfahren verwickelt sind und die Rolle des Generalbundesanwaltes thematisieren.

Ursprünglich veröffentlicht von Indymedia DE (Tor-Adresse).

Bereits Anfang 2020 leitete das sächsische LKA ein Verfahren nach dem als „Schnüffelparagraphen“ bekanntem §129 – „Gründung einer kriminellen Vereinigung“ ein. Seit Sommer 2020 wird dieses vom Generalbundesanwalt geführt. Zum aktuellem Zeitpunkt sind 10 Personen beschuldigt, Mitglieder jener Gruppe zu sein, welche unter den Ermittlungen dargestellt wird. Gegen die ersten vier Personen wurde jetzt Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden erhoben, unter ihnen befindet sich auch Lina. Sie sitzt mittlerweile seit 8 Monaten in Untersuchungshaft. Den vier Angeklagten wird durch den GBA vorgeworfen „Mitglieder einer kriminellen Vereinigung“ zu sein (§ 129 Abs. 1 StGB)“, sowie sieben weitere Tatkomplexe, welche als vermeintliche Vereinigungstaten benannt werden. Aufgrund derer ergeben sich unterschiedliche Anklagepunkte: Von gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch, über räuberischen Diebstahl, Sachbeschädigung bis hin zur Urkundenfälschung. Welche Taten die Bullen in den fortlaufenden Ermittlungen den anderen Beschuldigten vorwerfen, ist nicht abzusehen. Aber wir kennen ja schon den Konstruktionseifer, den die sächsischen Bullen an den Tag legen.

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[Deutschland] Auf der Mauer auf der Lauer sitzt ‘ne kleine… – Wanze (in Auto gefunden)

Freitag, November 13th, 2020

Quelle: Kontrapolis

(Anm. abc wien: Bereits im Originalartikel haben die Nummern bei den Bildern zu den Bildbeschreibungen gefehlt, wir haben es trotzdem so übernommen)

Wie im Artikel „HardFacts zu den Durchsuchungen in Berlin/Athen im §129 Verfahren“ bekannt wurde, wurden kurz vor den Razzien ein GPS Sender und ein Abhörgerät in einem Fahrzeug gefunden.

Einer zeitnahen Veröffentlichung kamen die Bullen leider zuvor, sodass dies jetzt nachgeholt werden soll.

Die Geräte wurden offensichtlich vom Bundeskriminalamt eingebaut, um im vorliegenden §129 Verfahren Erkenntnisse über die Beschuldigten zu gewinnen. Generell ist es sehr wichtig, solche Dinge nicht für sich zu behalten, sondern diese verdeckten Methoden ans Licht zu bringen.

Nach aktuellem Kenntnisstand wurde im August 2019 der GPS Sender und ab September 2019 das Audiogerät zur „Innenraumüberwachung im KFZ“ eingebaut.

Beide Geräte waren getrennt voneinander, jeweils in den Kopfstützen der Frontsitze verbaut.

Die Kopfstützen wurden offensichtlich auseinander gebrochen und nach Einbau der Wanzen wieder neu verklebt.

Beide Gerätschaften waren mit einem Akku (2) ausgestattet.

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