[Schweiz] Basel 18: vierter Prozesstag

Quelle: indymedia

Heute Montag endete der vierte und letzte Prozesstag gegen die „Basel 18“ vor dem Strafgericht BS. Nun wird das Gericht beraten. Wann die Urteilsverkündung angesetzt wird, ist noch unklar.

Zentrales Thema an diesem letzten Tag bildete die Verwertbarkeit und Aussagekraft von DNA-Spuren. Mehrere Beschuldigte stehen nur vor Gericht, weil die Polizei Gegenstände mit ihrer DNA im weiteren Umfeld der Demo gefunden haben will. Namentlich ging es dabei einmal um eine Mütze und einmal um eine PET-Flasche. Weiteren Beschuldigten, die in der Demo-Nacht verhaftet worden waren, werden DNA-Funde auf Jacken, Handschuhen und Anderem zugeordnet.

Darum haben sich mehrere der Verteidiger*innen in längeren Ausführungen mit der Frage der Beweiskraft von DNA-Spuren beschäftigt.

Fazit: DNA-Spuren beweisen bei genauerer Betrachtung herzlich wenig. Eine DNA-Spur am Tatort beweist noch lange nicht die Täter*innenschaft des/der Spurengeber*in.  Das gilt insbesondere auch dann, wenn die/der Spurengeber*in keine plausible Erklärung für die Spur hat. Mehrere Verteidiger*innen brachten  Beispiele dazu: Erstens ein Appelationsgerichtsurteil, wonach eine DNA-Spur an einem Stein vor einer eingeschlagenen Fensterscheibe kein ausreichender Beweis sei; Zweitens hatte das Bundesstrafgericht 2017 eine Person frei gesprochen, obwohl deren DNA am Zünderhandy einer Autobombe gefunden worden war. Und drittens entschied das Bundesgericht im September 2018, dass eine DNA-Spur an einem Tatort alleine kein Beweis sein dürfe.

Zusätzlich betonte die Verteidigung, dass die Fundorte der Gegenstände teils extrem ungenau protokolliert oder widersprüchlich seien. So sei z.B. ein Gegenstand gleichzeitig an der Spitalstrasse und im botanischen Garten gefunden worden. Ein anderer hat sogar eine Dreiteilung durchmachen müssen: Petersgraben, Spitalstrasse und Steinengraben. Einige dieser Fundorte liegen nicht an der Demoroute.

Ausserdem sei in einigen Fällen auch nicht klar, ob in der „Überforderung und Hektik“ dieses Abends Polizist*innen nicht „aus Versehen“ Kleidungsstücke vertauscht oder einfach willkürlich jemandem zugeordnet haben könnten. Die Verhafteten waren zum Teil gezwungen worden, sich Jacken, Schutzbrillen u.ä.  für Fotos anzuziehen. Dies mache nachträglich festgestellte DNA-Spuren auf diesen Gegenständen nutzlos.

Aus der Menge und Qualität der DNA-Spuren kann nicht geschlossen werden, wie lange, wann und ob überhaupt eine Person Kontakt mit dem Gegenstand hatte. Dem widersprach der Staatsanwalt: In der gängigen Praxis werde davon ausgegangen, dass ein DNA-Hauptprofil beweise, wer einen Gegenstand als letztes berührt habe.

Daneben stritten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein weiteres Mal darüber, wie eine Aussageverweigerung zu bewerten sei. Staatsanwalt Cabrera behauptete weiterhin wider jeglichen rechtsstaatlichen Grundsatzes, dass sich jemand, der/die die Aussage verweigere, verdächtig mache. Wer unschuldig sei, würde Aussagen machen, um sich zu entlasten. Wer die Aussage verweigere, habe etwas zu verbergen.

Diese Argumentation entlarvte einmal mehr, dass die Staatsanwaltschaft alles so dreht, wie es ihr passt, um die Beschuldigten zu verurteilen. Denn den beiden Angeklagten, die Aussagen gemacht hatten, wurde einfach unterstellt zu lügen, was als Beweis für ihre Schuld dargestellt wurde.

Die Verteidigung betonte dagegen immer wieder vehement, dass das Aussageverweigerungsrecht in der Bundesverfassung verankert ist, und eben gerade NICHT gegen den/die Beschuldigte*n verwendet werden darf.

Zum Schluss des Tages sorgte der Staatsanwalt für Heiterkeit, als er bei einer der Angeklagten, die erst später wegen einer DNA-Spur ins Verfahren geriet, behauptete, sie sei ja an der Demo verhaftet worden. Offenbar konnte er selber nicht glauben, dass diese PET-Flasche der einzige „Beweis“ gegen diese Person sein könne…

Die Frage des Richters, ob die Beschuldigten zum Schluss noch etwas sagen wollten, wurde mit Schweigen beantwortet.

Zum Abschluss informierte der Richter alle Anwesenden, dass vor dem Gericht noch eine Kundgebung/Demonstration statt finden werde. Ob er sich damit wohl der Mittäterschaft schuldig gemacht hat…?

Der Tag der Urteilsverkündung ist noch unbekannt.

Nach dem Prozess wurden die Angeklagten trotz miesestem Wetter von rund 80 solidarischen Personen empfangen.

Wir schliessen mit den Worten eines Verteidigers:

„Gegen einen gentechnischen Absolutismus!“

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