[Griechenland] Updates zum Prozess gegen Giannis Michailidis

Quelle: actforfreedom, übersetzt von abc wien

Heute, am 12. Februar 2020, fand vor dem Gericht von Piräus eine Anhörung des Berufungsgerichts statt, die sich auf einen Streit vom Dezember 2013 zwischen Gefängniswärter*innen des Gefängnisses von Mylonas und acht anarchistischen Gefährten bezog (G.Michailidis, A.Dalios, D.Politis, B.Tsilianidis, G.Sarafoudis, G.Naxakis, G.Karagiannidis und F. Harisis).

Abgesehen vom Gefährten Giannis Michailidis, der kürzlich in Agia Paraskevi in Athen festgenommen wurde, sind die anderen frei. Mehrere Aspekte der Verlegung und Inhaftierung von Giannis während des Prozesses veranlassen uns, von einer inoffiziellen Anwendung eines Notstandsregimes (régime d’exception1) zu sprechen. Aber lasst uns vorn beginnen.

Der Gefährte wird als Geisel im Gefängnis von Malandrino festgehalten. Das übliche Verfahren für Gefangene aus einem gerichtsfernen Gefängnis besteht darin, sie in das dem Gericht am nächsten gelegene Gefängnis zu verlegen und sie nach der Verhandlung in den folgenden Tagen in das eigentliche Gefängnis zurückzubringen. Im vorliegenden Fall wurde Giannis Michailidis in den Transitflügel des Petrou Ralli-Gefängnisses in Athen gebracht, wo er am Abend des 11. Februars um 20 Uhr ankam und die Nacht über eingesperrt war.

Am nächsten Tag, dem 12. Februar, wurde er aufgrund der Abwesenheit der Sekretär*innen erst um 11 Uhr morgens vor Gericht gebracht. Sein Anwalt beantragte die Aussetzung des Verfahrens, damit er mit ihm sprechen konnte, was jedoch vom Gericht abgelehnt wurde. Daraufhin beantragte er, die Verhandlung für eine halbe Stunde auszusetzen, damit sie einen einfachen Austausch vornehmen können, aber auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Schließlich stimmte das Gericht nicht einmal zu, den Prozess unter Abwesenheit der Polizist*innen durchzuführen, damit alles so „normal“ wie möglich ablaufen konnte.

Während des gesamten Prozesses war Giannis Michailidis von sechs vermummten Polizist*innen der Spezialeinheit für Überstellungen umgeben, die den anderen Angeklagten nicht erlaubten, sich vor Beginn des Prozesses der Anklagebank zu nähern. Sie verlegten sogar die Sitze der übrigen Angeklagten von ihm weg und stellten sie so, dass keiner der Gefährten neben ihm sitzen konnte. Bei jeder Prozessunterbrechung (selbst bei fünf Minuten) wurde er trotz der Proteste, die das Gericht nicht akzeptierte, von den Polizist*innen der EOM-Spezialeinheit in die Gerichtszelle gebracht. Im Allgemeinen war ihre Anwesenheit im gesamten Prozess erstickend. Am Ende des Prozesses wurde Giannis direkt zurück ins Gefängnis Maladrino gebracht.

Dieser Bericht soll über die inoffizielle Anwendung eines Notstandsregimes auf einen Anarchisten und erklärten Feind des Systems informieren, aber auch davor warnen, angesichts dieser Praktiken die eindeutig vom „Anti“-Terrordienst und dessen politischen Vorgesetzten inszeniert werden, nicht zu schweigen. Ein Notstandsregime hat die Repressionswelle der letzten Monate noch verstärkt.  Gefängnisverlegungen, die in die Zuständigkeit des Ministeriums für Bevölkerungsschutz2 fallen, die laufenden Razzien der Gefängniszellen durch Spezialeinheiten der Polizei, die Ankündigung der Schaffung von Disziplinargefängnissen (Typ C), die Verschärfung des Strafgesetzbuches, ein Gesetz zur Verschärfung der Bedingungen des Strafvollzugs usw. sind Teile des repressiven Regimes.

GEGEN DAS NOTSTANDSREGIME

SOLIDARITÄT MIT ALLEN POLITISCHEN GEFANGENEN

 

1: régime d’exception: Notstandsregime, zur Bekämpfung von inneren und äußeren Gefahren wie Aufständen und terroristischen Angriffen.

2: Bevölkerungsregime: zusammenfassende Bezeichnung aller Einrichtungen und Maßnahmen aus dem Bereich des Katastrophen- und Zivilschutzes.

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