[Österreich] Wien: 2.Prozesstag eines Gefährten bez. schwerer Sachbeschädigung: Freispruch!

Quelle: indymedia

Heute fand der zweite und letzte Prozesstag am Landesgericht Wien statt.
Die Anschuldigungen richteten sich gegen einen Freund und Gefährten, der seit langer Zeit ein widerständiger Geist, Wien´s ist.  Ihm wurde „schwere Sachbeschädigung“, sowie das Delikt der „Urkundenfälschung“, in Verbindung mit „Betrug“ vorgeworfen. An der Aktenlage war schon im Vorhinein deutlich sichtbar, dass hier nicht nur Straftaten, sondern auch Gesinnungen verhandelt werden.
Der Beschuldigte gab in seinem Statement zu, eine Videokamera übermalen zu haben, und einen Ausweis zum erschleich von öffentlichen Diesntleistungen, verwendet zu haben.

Eine detalliertere Übersicht, der Ablauf am ersten Verhandlungstag und die kämpferische Erklärung des Beschuldigten findet ihr hier https://de.indymedia.org/node/24986

Etwa 25 solidarische Menschen folgten einem Aufruf den Angeklagten zu unterstützen und warteten gegen 9.15Uhr auf den Einlaß in den zu kleinen Gerichtssaal 208.
Der Richter FARKAS zog sein Aktenwägelchen an den solidarischen Unterstützer_innen vorbei und versuchte mit einem netten unbeantwortet gebliebenen „Hallo“ Sympathie zu erheischen.

Im Gerichtssaal war wieder zu wenig Platz, wieder mussten einige solidarische Zuhörer_innen stehen.

Der zweite Zeuge – ein Arzt und Hauseigentümer – wurde in den Zeugenstand gerufen.
Er händigte der Poizei die Fotos der Überwachungskamera aus und ermöglichte somit die Öffentlichkeitsfahndung.
Der Richter befragte ihn ob er eine persönliche Wahrnehmung bezüglich der Tat hatte.
Dies mußte der Arzt verneinen.
Die Rechtsanwältin, CASPAR-BURES (Vertretung von Alexia STUEFER) befragt den Zeugen bezüglich des Ortes der Montage der Videokamera und verwies darauf das es nicht rechtens sei den Gehsteig vor einem Haus abzufilmen.
Der Arzt jammerte das in der Märzstraße 80 schon einige Male eingebrochen wurde – der Angeklagte unterbrach die Ausführungen des Zeugen mit den Worte das die Videokamera wohl keine Einbrüche verhindern wird. Der Richter ermahnte den Angeklagten die Verhandlung nicht zu stören und wies die Rechtsanwältin darauf hin das die Frage des Montageortes der Videokamera nicht Gegenstand der Verhandlung sei.

Der Richter fragte den Zeugen genauer zu dem Ausmaß der Sachbeschädigung.
Der Zeuge meinte die Graffitis an der Aussenfassade mußten in einer eintägigen Übermalung entfernt werden.
Die Reinigung der Videokamera war allerdings nicht besonders aufwändig meinte der Arzt.

Mit der Einvernahme des Beschuldigten war die Beweisführung abgeschlossen.
Im Schlußplädoyer der Rechtsanwältin verwies diese auf die politische Gesinnungsverfolgung. Konkret verwies sie darauf das nur weil der Angeklagte für ein A im Kreis an der Wand verurteilt wurde, nicht für alle A´s und anderes zur Rechenschaft gezogen werden kann. Außerdem ergibt sich durch ein A im Kreis keine „typische Handschrift“ einer Aktivistin oder eines Aktivisten – sondern ein A im Kreis ist das Symbol für widerständig agierende Individuen.

Der Richter forderte vor der Urteilsverkündung das sich alle Personen im Saal erheben sollen.
Der Angeklagte wie auch alle solidarischen Prozessbeobachter_innen im Saal weigerten sich.
Der Richter widerholte die Aufforderung noch zweimal – bevor er jene die sich weigerten dazu aufforderte den Gerichtssall zu verlassen.
Der Angeklagte nahm als einer der ersten seine Jacke und wollte gehen.
Der Richte sagte:“Bitte kommen Sie zurück“.
Der Angeklagte setzte sich zurück, und auch alle solidarischen Beobachter_innen konnten sitzend das Urteil vernehmen:

Freispruch bezüglich der schweren Sachbeschädigung!
2 Monate bedingt auf 3 Jahre Probezeit bezüglich der Urkundenfälschung.

Der Angeklagte, einige solidarische Prozessbeobachter_innen und die Rechtsanwältin zogen sich zur Beratung zurück – sie entschieden sich das Urteil vorerst nicht anzunehmen, sondern wollten Bedenkzeit – vor allem um dem Richter das unmittelbare Gefühl einer Genugtuung zu nehmen, ein sanftes Urteil gesprochen zu haben.

Freiheit für Alle!

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