Quelle: de.indymedia.org
Nein, wir stimmen nicht mit ein in den Chor der Panik-Pandemisten. Wir glauben auch nicht, dass das Corona-Virus einem geheimen Labor entstammt und freigesetzt wurde, um zugunsten eines weltwirtschaftlichen Schocks die ökonomischen Koordinaten neu setzen und die globalen Beziehungen neu ordnen zu könnnen.
Aber: Wir sehen deutliche Anzeichen für eine Nutzung der Panikstimmung zugunsten neuer Programme der Verhaltenslenkung in krisenhaften Ausnahmezuständen. Wann sonst lassen sich nahezu widerspruchsfrei ganze Regionen abriegeln? Es ist definitiv noch zu früh, die Akzeptanzbedingungen globaler Bevölkerungskontrolle zu analysieren. Wir wollen jedoch warnen vor der Möglichkeit von Massen-DNA-Screenings und Positionsdatenauswertungen im großen Stil.
In China entscheidet derzeit in mehr als 200 Städten die Bezahl-App des Finanzdienstleisters „Ant Financial“ (eine Tochter von Alibaba – früher AliPay) bei Polizeikontrollen und im Supermarkt, wer im öffentlichen Raum unterwegs sein darf und wer nicht. Ein persönlicher QR-Code in grün auf dem eigenen Smartphone bedeutet freies Passieren und Bezahlen. Färbt sich der eigene QR-Code dieser App gelb oder rot, muss sich die betreffende Person umgehend bei den Behörden melden und 7 bzw. 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die App des Zahlungsdienstleisters ermittelt die „soziale Corona-Virus-Last“ (in nicht nachvollziehbarer Weise) per künstlicher Intelligenz aus den individuellen Positionsdaten der Vergangenheit, aus den persönlichen Kontakten sowie aus weiteren Aspekten des Sozialverhaltens.
In Deutschland wurde ein ähnlich anmutender Vorstoß des Robert-Koch-Institus vom 5. März 2020, eine permanente Funkzellenauswertung heranzuziehen, um zu ermitteln, wer mit wem Corona-relevanten Kontakt gehabt haben könnte, zunächst zurück gewiesen. Das Bundesinnenministerium ließ verlauten, dass aus Funkzellendaten keine echten Kontakte abzulesen seien – „GPS-Daten erscheinen dazu geeigneter“. Die Kassenärztliche Vereinigung KBV teilte mit: „Der massive Eingriff in Persönlichkeitsrechte erscheint im Falle von Corona nicht gerechtfertigt. (…) Über solche Maßnahmen könnte man allenfalls nachdenken, falls es sich um eine in der Regel schwer oder tödlich verlaufende Erkrankung wie zum Beispiel Ebola handeln würde.“ Beide Reaktionen (6.3.2020) klingen nicht nach einer finalen Absage an einen derartigen Datenwunsch.
Entscheidender für viele Aktivist*innen könnte ein anderer Aspekt des Corona-basierten Bevölkerungsmanagements sein. Derzeit gibt es (noch) keinen Corona-Virustest auf Antikörper. Daher kann nicht einfach eine Antikörper-Konzentration im Blut ermittelt werden, die Aufschluss darüber gibt, ob ein Mensch infiziert ist. Stattdessen werden zwei Abstriche im Rachen- / Nasenraum genommen und zur DNA-Analyse mittels Polymerase Chain Reaction (PCR) gegeben. Die Proben sollen gemäß Vorgabe des Robert-Koch-Instituts bei entsprechendem Verdacht auch auf andere in Frage kommende Erreger von Atemwegserkrankungen untersucht werden. Die vom Patienten gewonnenen DNA-Proben sollen zentral asserviert werden(!), um im Zweifelsfall weitere Untersuchungen zu ermöglichen. Nach den Leitlinien des Robert-Koch-Instituts werden auch negative Testergebnisse asserviert (da ein negativer Test eine Infektion nicht ausschließen kann). Derzeit wird die Untersuchung in Deuschland von der Berliner Charité koordiniert (Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH). In Zukunft sollen viele Landes-Labore diese Diagnostik etablieren. Folgende Institute bieten den PCR-Test zur Diagnose von Corona-Viren mittlerweile an (aktualisierte Liste unter: https://www.g-f-v.org/node/1233 )
Kurzum: Wer (derzeit) auf Corona-Viren getestet wird, dessen
DNA-Probe wird asserviert, auch wenn das Labor sich zunächst nur für die
Viren-DNA darin interessiert.
Das sollten Aktivist*innen berücksichtigen, die sich bemühen ihre DNA nirgendwo zu hinterlassen.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testun…