[Belarus] Mutter eines geflohenen Anarchisten wegen Störung der sozialen Ordnung verurteilt

Quelle: anarchist federation, übersetzung abc wien

Ein Gericht in Minsk hat die Mutter eines flüchtigen belarussischen Anarchisten zu drei Jahren offener Haft verurteilt, weil sie an nicht genehmigten Kundgebungen gegen das Regime des autoritären Machthabers Aljaksandr Lukaschenka teilgenommen hat.

Das Bezirksgericht Frunze in der belarussischen Hauptstadt verurteilte die 57-jährige Hayane Akhtiyan am 12. April, nachdem es sie für schuldig befunden hatte, an Aktionen teilgenommen zu haben, die die soziale Ordnung stören, so das in Minsk ansässige Menschenrechtszentrum Vyasna (Spring). Das System des offenen Strafvollzugs ist in der ehemaligen Sowjetunion unter dem Namen „khimiya“ (chemistry) bekannt, ein Name, der auf die späten 1940er Jahre zurückgeht, als Verurteilte zur Arbeit in gefährliche Anlagen, hauptsächlich chemische Fabriken, geschickt wurden und in speziellen Schlafsälen lebten, anstatt in Zuchthäusern eingesperrt zu werden.
Heutzutage bedeutet eine „khimiya“-Verurteilung, dass ein*e Verurteilte*r in einem Wohnheim in der Nähe des ständigen Wohnsitzes untergebracht wird und entweder wie üblich am Arbeitsplatz oder in einer vom Strafvollzugsdienst bestimmten staatlichen Einrichtung arbeitet. Akhtiyan wurde im November verhaftet, nachdem die Polizei ihre Wohnung durchsucht hatte. Daraufhin wurde sie wegen Ungehorsams gegenüber der Polizei zu 10 Tagen Haft verurteilt. Nach Verbüßung der 10-tägigen Haftstrafe wurde sie nicht freigelassen, sondern erhielt stattdessen eine neue Anklage wegen Teilnahme an Aktionen, die die soziale Ordnung stören, da sie an einer nicht genehmigten regierungsfeindlichen Kundgebung teilgenommen hatte.

Damals zeigten regierungsfreundliche Telegram-Kanäle, wie Akhtiyan vor Polizeibeamten auf den Knien lag und sich schuldig bekannte. In einer Bildunterschrift zu den Beiträgen hieß es: „Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich“. Der Sohn von Akhtiyan, der bekannte Anarchist Raman Khalilau, verließ Weißrussland 2019 aus Angst um seine Sicherheit. Die belarussischen Behörden leiteten im vergangenen Jahr zwei Ermittlungsverfahren gegen ihn und mehrere andere Anarchist*innen ein, die sie des Extremismus beschuldigten.

Die Strafverfahren standen im Zusammenhang mit den Aktionen von Khalilau und seinen Gefährt*innen im Ausland, die Lukaschenka und seiner Regierung kritisch gegenüberstanden.

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