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Überzogene Telefonkosten in Gefängnissen?

Samstag, Januar 31st, 2015

(gefunden auf: linksunten.indymedia.org)

KnastSo sehr die Telefonie in Freiheit verbreitet ist (insbesondere mittels Handy/Smartphone), so sehr hinken die Gefängnisse hinterher – gemäß § 32 StVollzG-Bund „kann“ Gefangenen gestattet werden, zu telefonieren; am restriktivsten dürfte Bayern sein, da dort nur „in dringenden Fällen“ vgl. Art. 35 Abs. 1 BayStVollzG) Telefonate gestattet werden können. Für den Bereich der Sicherungsverwahrung besteht im Regelfall für die Betroffenen ein Rechtsanspruch auf Telefonate exempl. § 30 Abs.1 JVollzGB-5 Baden-Württemberg).

In jedem Fall jedoch, außer es liegt Bedürftigkeit vor, haben die Inhaftierten die Kosten zu tragen. Diese liegen jedoch oftmals weit über den Tarifen in Freiheit. Dort gibt es schon Flatrates von 9,95 Euro/Monat für Handies oder um die 20 – 30 Euro für Festnetzanschlüsse, inkl. Internetanschluss.

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