[USA] Amazon nutzt Polizei als Vertriebspartner für Überwachungstechnik

Quelle: netzpolitik

Das Amazon-Unternehmen Ring baut in den USA in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Überwachungsinfrastruktur aus, die sich die Menschen selbst an ihren Häusern und Grundstücken installieren. Dem Staat gelingt dadurch der Zugriff in die Vorgärten der Bürgerinnen und Bürger.

Der Versand-Riese Amazon bietet über seine Tochterfirma „Ring“ Überwachungstechnik für den Heimgebrauch an. Kernprodukt ist eine kombinierte Gegensprechanlage mit Bewegungsmelder, Klingel und Videokamera, die mit dem Internet verbunden ist. Über eine App namens „Neighbor“ können die Nutzer:innen sich gegenseitig „Verdächtiges“ in der Nachbarschaft melden.

Um die Produktreihe zu vertreiben, ging Amazon nun mit dutzenden Polizeidienststellen in den USA eine Partnerschaft ein. Den Polizeirevieren wurde einerseits Ring-Technologie kostenlos zum Verteilen gegeben und zum anderen versprochen, dass sie über ein spezielles Portal auf die Videoaufnahmen der Ring-Kunden zugreifen könnten. Das berichtet Motherboard mit Verweis auf interne Dokumente.

Mit Angst-Marketing zur Selbstüberwachung gedrängt

Eine unterzeichnete Absichtserklärung zwischen „Ring“ und der Polizei von Lakeland, Florida, und E-Mails, die über eine Informationsfreiheitsanfrage herauskamen, zeigt, dass „Ring“ die lokale Polizei als eine Art Werbe- und Vertriebsagentur einsetzte. Die Polizei ist laut den Dokumenten vertraglich verpflichtet, Menschen in Lakeland für die Hardware und den Einsatz seiner Neighborhood-Watch-App „Neighbors“ zu ermutigen. Der Vertrag ist an ein Partner-Programm gekoppelt: Je mehr Nachbarn die App herunterladen, desto mehr Gratis-Geräte von Ring erhält die Polizei zum Verteilen in der Gemeinde.

In einem Portal kann die Polizei das Geschehen in ihrem Einzugsbereich in Echtzeit beobachten.

Menschen werden über diese Form des „Angst-Marketings“ zur Selbstüberwachung ermutigt, die Polizei profitiert durch privilegierten Zugriff auf die private Überwachungsinfrastruktur. Hierfür hat Ring ein Portal für Polizeidienststellen eingerichtet, wie The Intercept im Februar 2019 berichtete.

Die Polizei kann über dieses Portal Ring-Kunden anfragen, ob sie Überwachungsvideos zur Verfügung stellen. Kunden von Ring können dann entscheiden, ob sie der Polizei Zugriff auf die Kameras im Vorgarten und an der Haustüre gestatten. In der Realität dürfte eine Anfrage der Polizei allerdings erheblichen Druck auf die Nutzer:innen ausüben: „Viele Leute werden nicht das Gefühl haben, dass sie eine Wahl haben, wenn die Strafverfolgungsbehörden um Zugang zu ihrem Filmmaterial bitten“, sagt Matt Cagle von der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) gegenüber The Intercept. Für die Polizei ist der von Amazons Ring angebotene Weg praktisch, umgeht sie damit doch einen sonst notwendigen richterlichen Beschluss, um an die Aufzeichnungen zu gelangen.

Ansicht aus dem Polizei-Webportal, wenn eine Anfrage nach einem Video versendet wird.

 

„Was die Menschen grundsätzlich missverstehen, ist, dass die Selbstüberwachung potenziell eine Form der staatlichen Überwachung ist“, sagte Andrew Ferguson, Professor an der University of the District of Columbia School of Law gegenüber Motherboard. Für die Zukunft verspricht Ring Gesichtserkennung und eine automatische Erkennung möglicherweise verdächtiger Handlungen vor der Haustüre.

Private Überwachungstechnik für staatliche Zwecke

Auch in Deutschland wird versucht, private Überwachungstechnik zunehmend für staatliche Zwecke zu nutzen. Das „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ hat den Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen deutlich erleichtert.

Dafür schränkte das sogenannte „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ die bisherige datenschutzrechtliche Überprüfung ein. Früher musste eine private Einrichtung wie ein Einkaufszentrum oder eine Vergnügungsstätte, wenn sie Kameras zur Videoüberwachung auf ihrem Gelände installieren wollte, zwischen ihren Interessen und den Persönlichkeitsrechten von Betroffenen abwägen. Diese Abwägungsentscheidung ist im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehen. War die Abwägung mangelhaft, konnten Datenschutzbehörden schon mal den Abbau der Überwachungsanlage anordnen. Durch das Gesetz wird die „Sicherheitslage“ in der Abwägungsentscheidung stärker berücksichtigt als zuvor. Dadurch soll den Ermittlungsbehörden an öffentlich zugänglichen Orten, wie „Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren und Parkräume[n]“, insgesamt mehr Videomaterial zur Verfügung stehen.

-->