[Deutschland] Hambacher Forst: Prozessbericht „Zwillenprozess“ 17. und 31. Mai

Quelle: abc rhineland

Am 17.05. und 31.05. wurden vor dem Amtsgericht Düren einige Vorwürfe gegen einen Anarchisten aus dem Hambacher Forst im Zusammenhang mit der Reulung letzten Herbst verhandelt. Die Vorwürfe gehen ins unglaubliche. Er soll, mithilfe einer Zwille, zwei kleine Dellen in einem Polizeiauto verursacht haben (Fall 1), sich zwei Tage später in einem Auto festgekettet haben, dass auf einem Waldweg nicht ganz korrekt parkte und deshalb geräumt werden sollte (Fall 2) und nach der Räumung aus dem Auto ein Circle-A und ein „Hambi lebt“ in den Gefangenentransporter geritzt haben (Fall 3).

Das hier nicht die monatelange massive physische und psychische Gewalt bis hin zu Folter von Polizei und Justiz gegen die Aktivist*innen verhandelt wird, sondern stattdessen ein kleiner Sachschaden zur „versuchten gefährlichen Körperverletzung“ hochstilisiert wird, überrascht wohl niemanden mehr. Die Polizei-Zeug*innen zu Fall 1 wurden alle am ersten Verhandlungstag vernommen und widersprachen sich wie üblich gegenseitig. Worin sie sich aber einig waren war, dass sie sich durch die Steine die das Auto getroffen haben unsicher fühlten (hm, wer in einem Polizeiauto in voller Körperpanzerung Angst vor ein paar Steinen hat die den Lack treffen, sollte vielleicht seine Jobwahl überdenken).

Zu Fall 2 sagten die Cops, dass sie da waren um etwas zu entfernen was für sie wie ein Sprengsatz aussah (es handelte sich dabei übrigens um eine Kunstinstallation). Den entschärften sie, obwohl etwas entfernt der Angeklagte im Auto festgekettet war. Danach wurde er durch die technische Einheit geräumt, wobei der Grund für die Räumung unklar war. Auch am zweiten Verhandlungstag wurden noch einige Zeug*innen zu Fall 2 vernommen, was aber keine neuen Erkenntnisse brachte.

Zu Fall 3 war lediglich ein Zeuge geladen, einen Teil seiner Aussage wollen wir hier zitieren:

„Ich erinnere mich nicht was genau da war, nur, dass da irgendwas war…. Ich habe mir den Gefangenentransporter vor der Festnahme nicht angesehen“

In Folge auf diese Aussagen wurden die Fälle 2 und 3 eingestellt.

Am Ende wurde also nur noch über einen Lackschaden verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte 10 Monate Haft ohne Bewährung für versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Die Verteidigung plädierte für eine Verurteilung zu einer Geldstrafe nicht über 50 Tagessätze für Sachbeschädigung.

Das Urteil lautete am Ende 6 Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

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