{"id":8651,"date":"2020-02-03T20:02:41","date_gmt":"2020-02-03T19:02:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-wien.net\/?p=8651"},"modified":"2020-02-03T20:30:30","modified_gmt":"2020-02-03T19:30:30","slug":"deutschland-die-drei-von-der-parkbank-20-1-2020-4-prozesstag-observationen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=8651","title":{"rendered":"[Deutschland] die drei von der Parkbank: 20.1.2020 &#8211; 4. Prozesstag-Observationen"},"content":{"rendered":"\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/parkbankprozess.blackblogs.org\/2020\/01\/31\/montag-20-1-2020-4-prozesstag-observationen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"parkbank prozess (opens in a new tab)\">parkbank prozess<\/a><\/p>\n\n\n<div class=\"entry-content\">\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=8644\" rel=\"attachment wp-att-8644\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-8644\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/parkbank-150x150.png\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>Circa 40 Minuten vor Prozessbeginn um 13 Uhr warte ich eine \u00fcberschaubare Dauer von ca.20 Minuten in der Schlange zu den Sicherheitskontrollen beim Einlass am Seiteneingang. Das \u00dcbliche: einzeln in die Eingangsschleuse quetschen, die automatisch schlie\u00dft und immer wieder blockiert \u2013 wieder raus, wieder rein. <span id=\"more-86\"><\/span>Drinnen die Schuhe aus, die Jacke aus, alles durch das Durchleuchtungsger\u00e4t fahren, wie am Flughafen. Heute f\u00fchlt sich der Bulle dazu motiviert, Anweisungen zu geben, als g\u00e4be er Hilfestellungen. Bei einer Kontrolle, die alles andere als freiwillig ist. Dann durch die Schranke gehen, in den Raum mit den Schlie\u00dff\u00e4chern.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Auch hier kann sich die diensthabende Bullin nicht verkneifen, die Mitnahme einer M\u00fctze mit den Worten \u201eDie M\u00fctze bleibt da. Vor Gericht sind keine Kopfbedeckungen erlaubt!\u201c zu untersagen. Drei Treppenabs\u00e4tze durchs Bullenspalier nach oben. Heute stehen sie in kleinen Gruppen zusammen, besonders die Stelle, an der man vom Treppenhaus in den Gang zum Sicherheitssaal einbiegt, ist unangenehm. Verwinkelt, eng, vollgestopft mit Bullen, die \u2013 wie um ihr Volumen zus\u00e4tzlich zu vergr\u00f6\u00dfern \u2013 ihre Helme vor ihrem Bauch schaukeln und die Vorbeigehenden im Chor mit \u201eMoin!\u201c bel\u00e4stigen. Als ob jemand mit denen reden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Heute sind wir im Saal erst weniger Leute, ca. 30, kurz vor 13 Uhr. Aber w\u00e4hrend die Verhandlung langsam beginnt, f\u00fcllen sich die Reihen sicher nochmal um rund 20 Zuschauer*innen.<\/p>\n<p>Die Beschuldigten werden beim Eintreten wie immer mit Applaus und Rufen begr\u00fc\u00dft, allerdings etwas verhaltener als an den Vortagen. Vielleicht, da zun\u00e4chst weniger Leute im Saal sind, vielleicht auch, weil sich schon das Gef\u00fchl von Routine einstellt.<\/p>\n<p>Die Richterin steigt gleich ein mit der Frage danach, ob der Zeuge vor der T\u00fcre warte, was best\u00e4tigt wird, um dann damit anzuschlie\u00dfen, dass der Antrag der Verteidigung vom vergangenen Freitag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt wird. Der Antrag war mit massiver Einwirkung auf die \u00d6ffentlichkeit und einer Vorverurteilung der Beschuldigten durch die Medien begr\u00fcndet, wodurch ein faires Verfahren nicht gew\u00e4hrleistet sei. Aber laut der Richterin sei eine \u201e\u00f6ffentliche Vorverurteilung\u201c nicht begr\u00fcndet und ein Prozesshindernis liege somit nicht vor. Die Richterin liest ihre Begr\u00fcndung schnell und recht monoton vor, darin sind Verweise auf Rechtslagen, andere Urteile sowie Fachliteratur, enthalten- f\u00fcr eine Person, die nicht im Paragrafensalat steckt, ist es gar nicht so leicht zu folgen.<\/p>\n<p>Direkt nach diesem trockenen Vortrag folgt eine Ablehnungsbegr\u00fcndung auf den am vergangenen Freitag erfolgten Antrag darauf, sich eventuell im Zuschauerraum befindliche Bullen, Staats- und Verfassungssch\u00fctzer dazu aufzufordern, den Saal zu verlassen. Der Antrag der Verteidigung war damit begr\u00fcndet worden, dass diese eventuell Zeugen sein k\u00f6nnten. Die Richterin weist den Antrag salopp damit zur\u00fcck, dass es f\u00fcr diese Vermutung keine Anhaltspunkte g\u00e4be und geht damit dem Argument der Staatsanwaltschaft nach. Manche m\u00f6gen sich noch an ihre schon am Freitag vorgebrachte Begr\u00fcndung erinnern, dass nicht damit zu rechnen sei, dass sich Bullen und Staatssch\u00fctzer*innen \u00fcberhaupt zu erkennen g\u00e4ben. Auch der Antrag auf die namentliche Nennung anwesender Journalist*innen wird abgelehnt.<\/p>\n<p>Die Journalist*innenrige wird am heutigen Tage zun\u00e4chst von zwei-, dann von drei besetzt; eine davon geh\u00f6rt zur Taz, die anderen beiden: unklar.<\/p>\n<p>Die Stimmung im Saal ist solidarisch-gespannt, ernsthaft hat wohl niemand mit einer Einstellung gerechnet, aber die Hoffnung, die Lieben einfach an diesem Tage wieder in die Arme schlie\u00dfen zu k\u00f6nnen, mag doch in der einen oder dem anderen gekeimt haben. Die Ablehnungen durch die Richterin m\u00fcssen erst mal verdaut werden.<\/p>\n<p>Die Richterin m\u00f6chte schon zur Tagesordnung \u00fcbergehen, aber zwei Verteidigerinnen melden sich mit einer Antragsstellung zu Wort: Sie stellen einen Antrag auf \u201eVerwertungswiderspruch\u201c, dem sich alle anderen vier Verteidiger*innen anschlie\u00dfen. Dieser Verwertungswiderspruch richtet sich dagegen, die gegen einen der Beschuldigten erfolgten Observationen in dem Verfahren verwenden zu d\u00fcrfen. Es folgt die ausf\u00fchrliche Begr\u00fcndung. Die heimlichen Observationen an der Hausanschrift, LIZ, Schwarzmarkt und GPS \u00dcberwachung seien 2018 durch den Bullenpr\u00e4sidenten angeordnet und in 2019 verl\u00e4ngert worden als Ma\u00dfnahmen der sogenannten \u201eGefahrenabwehr\u201c. Ihre Verwendung im laufenden Verfahren sei rechtswidrig, da sie aufgrund des gravierenden Eingriffs in die Privatsph\u00e4re des Angeklagten Gef\u00e4hrten von einem Gericht und nicht nur polizeilich anzuordnen seien. Die richterliche Best\u00e4tigung der polizeilichen Anordnung, die drei Tage sp\u00e4ter zu erfolgen habe, fehle jedoch in der Akte. Die Verfassungswidrigkeit der erfolgten Observationen sei verfahrensrelevant, da sie die Grundlage des Verfahrens bildeten. Auch in der juristischen Fach\u00f6ffentlichkeit seien Diskussionen anhand des Prozesses entstanden, ob hier eine \u201ewillk\u00fcrliche Umgehung des Richtervorbehalts\u201c vorliege. Au\u00dferdem h\u00e4tte die erste Anordnung der Observationen auf 3 Monate beschr\u00e4nkt sein m\u00fcssen, in der Akte fehlen die Gr\u00fcnde f\u00fcr die erfolgte Verl\u00e4ngerung. Es handle sich hier um eine \u201erepressive Ma\u00dfnahme im Gewand der Gefahrenabwehr\u201c. Au\u00dferdem sei zu pr\u00fcfen, ob die Eingriffe ins Leben des Betroffenen nicht schwerer wiegen, als das Ermittlungsinteresse, insbesondere in Hinblick auf Dauer und Umfang der Ma\u00dfnahme.<\/p>\n<p>Im Erstantrag vom 6.11.2018 wurde die Anordnung der Observation zudem nur mit fadenscheinigen Gr\u00fcnden erteilt, die von den Anw\u00e4lt*innen nochmals durch Zitieren hervorgestellt wurden. Allgemeine Erg\u00fcsse aus dem Verfassungsschutzbericht von 2017 \u00fcber \u201eLinksradikale\u201c w\u00fcrden in der Anordnung durch \u201eErkenntnisse\u201c \u00fcber den Betroffenen erg\u00e4nzt. Dieser Vorstand eines eingetragenen Vereins des LIZ sei, einen Schl\u00fcssel zum Schwarzmarkt habe und \u201einternational bestens vernetzt\u201c sei, was angeblich die Grundlage f\u00fcr Militanz bieten w\u00fcrde bleiben ohne Quellen. Es bleibt unklar, woher diese Informationen kommen sollen. Das LIZ wird in Zusammenhang mit der Organisierung f\u00fcr eine militante Aktion gebracht, wobei in den Unterlagen sogar w\u00f6rtlich steht, dass gegen den Observierten \u201ekein konkreter Tatverdacht\u201c bestehe. \u00dcber allerlei Mutma\u00dfungen \u00fcber \u201evertraute feste internationale anarchistische Kontakte\u201c wird dem Observierten eine \u201eSchl\u00fcsselrolle\u201c zugeschrieben. Wie fadenscheinig diese ganze Begr\u00fcndung ist, zeige sich hier nur allzu deutlich, so die Anw\u00e4lt*innen. Zudem fehlten die Protokolle \u00fcber Observationen, die kurzfristig erfolgt sein m\u00fcssen und auf die Stellen in der Akte verweisen wie \u201ebetritt die Rote Flora\u201c oder \u201ebenutzte eine unklare Anzahl an R\u00e4dern\u201c. Die Anw\u00e4lt*innen fordern auf dieser Grundlage ein umfassendes Beweis- und Erhebungsverbot. Sie verweisen darauf, dass offensichtlich Observationsergebnisse in der Akte fehlen wie bspw. Fotos etc. und Observationsberichte. Diese seien der Verteidigung zuzustellen. Aus diesem Grund beantragen die Anw\u00e4lt*innen die Aussetzung des Verfahrens. Um zum einen die fehlenden Protokolle zu erhalten, und zum anderen diese auch durcharbeiten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Staatsanwalt Schakau reagiert \u2013 wie bereits durch die vergangenen Prozesstage gewohnt \u2013 prompt, aufbrausend und patzig. Ohne den ausf\u00fchrlich begr\u00fcndeten Antrag der Anw\u00e4lt*innen noch einmal lesen zu wollen, ist er sich ganz sicher, dass die Verwertbarkeit der erfolgten Observationen von der Kammer anzuerkennen sei. Die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der Observationen spiele \u201ehier im Ergebnis keine Rolle\u201c. Die Absurdit\u00e4t dieser Aussage wird mit Lachen aus dem Publikum kommentiert. Wie immer f\u00fchlt sich Schakau angegriffen, bedroht und glaubt durch autorit\u00e4res Gebaren als Giftzwerg hart durchgreifen zu k\u00f6nnen: \u201eJetzt ist aber Schlu\u00df!\u201c um dann fortzufahren. Die \u201eAnordnungen entsprechen materiell geltendem Recht\u201c \u2013 was meint er wohl damit? Was ist denn immaterielles Recht? Gleichzeitig gesteht Schakau, \u201ekein Experte\u201c zu sein, findet das aber auch egal. Au\u00dferdem \u201eselbst wenn die Observationen rechtswidrig w\u00e4ren, gilt es mit dem Verfolgungsinteresse abzuw\u00e4gen\u201c. Schakau versucht noch eins draufzusetzen, indem er jetzt das gro\u00dfe Staatsverfolgungsinteresse, das seiner Meinung nach die Frage nach Rechtswidrigkeit ausheble, mit der angeblichen Planung mit Anschl\u00e4gen unter anderem auf ein Wohnhaus, was angeblich Gef\u00e4hrdung von Leib und Leben beinhalte, begr\u00fcndet. Jetzt hakt auch Generalstaatsanwalt Bornemann ein, um seinem Kollegen zur Seite zu springen. Die beiden Herren f\u00fchlen sich offensichtlich durch das solidarisch kommentierende Publikum auf ihre wei\u00dfen Schlipse getreten und Bornemann ermahnt die Richterin, dass sie den Saal ermahnen solle, um gegen Zwischenrufe u.a. vorzugehen. Die Richterin reagiert nicht unmittelbar auf diese Aufforderung, zun\u00e4chst kommt eine der Anw\u00e4lt*innen zu Wort, die Schakau auf seine mangelnde Professionalit\u00e4t aufmerksam macht: \u201eHerr Schakau, Sie machen es sich zu einfach\u201c und bittet ihn um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Antrag. Ein weiterer Verteidiger erg\u00e4nzt, dass die Aussage Schakaus \u201eIch habe es nicht gepr\u00fcft, darauf kommt es auch nicht an\u201c, \u201eB\u00e4nde spreche\u201c. Durchaus seien \u00dcberwachungen ohne Richtervorbehalt verfassungswidrig. Bez\u00fcglich des der Verteidigung vorliegenden Standes der Akte liege \u201eobjektive Willk\u00fcr\u201c vor. Jetzt st\u00fctzt die Richterin die Aussage des Generalstaatsanw\u00e4lte, dass es ihm ja auf die Frage der jetzigen Verwertbarkeit ank\u00e4me.<\/p>\n<p>Und dann steigt die Richterin auf den Antrag der GstA ein, f\u00fcr Ruhe im Saal zu sorgen. Das ist das erste Mal, das die Richterin der Aufforderung der GStA nachkommt. Dabei f\u00fchrt sie das ganze Arsenal an m\u00f6glichen repressiven Ma\u00dfnahmen auf: Saal r\u00e4umen, Personalienfeststellung, Ordnungsgelder, Ordnungshaft. Allerdings erg\u00e4nzt sie, dass sie auch dem Antrag der Verteidigung nachkommen wolle, f\u00fcr Ruhe zu sorgen, egal ob es sich um Zuschauende oder Beamt*innen handle. Und \u2013 eine Absicherung gegen\u00fcber der Staatsanwaltschaft? \u2013 sie erg\u00e4nzt, dass sie mit Mahnungen und Sanktionen reagieren w\u00fcrde, wenn sie \u201eZeit habe\u201c.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend k\u00fcndigt die Richterin 15 Minuten Pause an, um den eben erfolgten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zu pr\u00fcfen. Die beiden in Haft befindlichen Gef\u00e4hrten werden auch f\u00fcr diese kurze Zeit wieder in Zellen verbracht und weggesperrt, ein kleiner Abschied, dann, nach der Pause, ein kleines Wiedersehen. Als erstes nach der Pause entl\u00e4sst die Richterin den Zeugen, da die Zeit nicht gereicht habe diesen zu Verh\u00f6ren. Um den Antrag zu pr\u00fcfen, werde die Verhandlung erst in der kommenden Woche fortgesetzt. Es werden \u201eorganisatorische\u201c Dinge gekl\u00e4rt, Termine: Der Termin am 27.1. entf\u00e4llt. Stattdessen wird es einen sogenannten \u201eKurztermin\u201c am 25.3. um 8.15 Uhr geben, allerdings ohne die Verteidigung eines der Angeklagten, die Terminlich verhindert ist, es sollen dann laut Richterin irgendwelche Gutachten, die nicht diesen Angeklagten betreffen, durchgegangen werden. Es kommen noch weitere nicht funktionierende Dinge zur Sprache wie, dass die Ladungsverf\u00fcgungen f\u00fcr die Zeug*innen noch immer nicht bei der Verteidigung vorliegen. Einer der Anw\u00e4lte bringt nochmal zur Sprache, dass laut Schakau \u201eDie Beschuldigte [die sich drau\u00dfen befindet] die ganze Zeit beobachtet worden\u201c sei \u2013 der Anwalt macht deutlich, dass also klar ist, dass Aktenteile fehlen. Seine Ausf\u00fchrungen mit Bezugnahme auf den Duden (\u201eganz bedeutet \u201agesamt, vollst\u00e4ndig\u2018\u201c) sorgen im Publikum f\u00fcr Belustigung, da sie Schakau auf erbauliche Art vorf\u00fchren. Zudem, so der Anwalt, zeige diese Aussage, dass es auf den genauen Wortlaut des Generalstaatsanwaltes ankomme und nimmt damit Bezug auf den bereits abgelehnten Antrag der Verteidigung, die Worte des Generalstaatsanwaltes seien wortw\u00f6rtlich zu protokollieren. Der Anwalt hebt nochmals hervor, dass zu pr\u00fcfen sei, welche Aktenteile fehlen.<\/p>\n<p>Die Verhandlung wird am Montag, 20.01.2020 um ca. 15 Uhr beendet. Wie immer ein trauriger Moment, den Gefangenen zu zuwinken, w\u00e4hrend sie unter Aufsicht der Schlie\u00dfer wieder in den Knast abgef\u00fchrt werden, aber auch ein Abschied in Solidarit\u00e4t und gemeinsamer St\u00e4rke gegen die Repression: \u201eBis bald!\u201c<\/p>\n<p>weitere Termine: 27.1. entf\u00e4llt, 28.\/29.1 sind von 10 bis 15 Uhr angesetzt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=8653\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">N\u00e4chster Prozesstag am 22.1.2020<\/a><\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Quelle: parkbank prozess Circa 40 Minuten vor Prozessbeginn um 13 Uhr warte ich eine \u00fcberschaubare Dauer von ca.20 Minuten in der Schlange zu den Sicherheitskontrollen beim Einlass am Seiteneingang. Das \u00dcbliche: einzeln in die Eingangsschleuse quetschen, die automatisch schlie\u00dft und immer wieder blockiert \u2013 wieder raus, wieder rein. 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