{"id":7197,"date":"2019-04-24T18:06:42","date_gmt":"2019-04-24T16:06:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-wien.net\/?p=7197"},"modified":"2019-04-24T18:06:42","modified_gmt":"2019-04-24T16:06:42","slug":"deutschland-g20-zwischenbericht-zum-elbchaussee-prozess-die-anklage-wackelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=7197","title":{"rendered":"[Deutschland] G20: Zwischenbericht zum Elbchaussee-Prozess \/\/ Die Anklage wackelt"},"content":{"rendered":"<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/unitedwestand.blackblogs.org\/zwischenbericht-zum-elbchaussee-prozess-die-anklage-wackelt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">united we stand<\/a><\/p>\n<div class=\"entry-content\">\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=4796\" rel=\"attachment wp-att-4796\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-4796 size-thumbnail\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/images.duckduckgo.com_-8-500x290-150x150.jpeg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>Seit mittlerweile 19 Verhandlungstagen l\u00e4uft der erste Prozess gegen mutma\u00dfliche Teilnehmer an den Protesten gegen den G20-Gipfel auf der Elbchaussee. In dem Prozess versucht die Staatsanwaltschaft eine neue Rechtsprechung auf Demonstrationen anzuwenden, die die Versammlungsfreiheit einzuschr\u00e4nken droht, sollte sich die Rechtsauffassung auch in h\u00f6heren Instanzen durchsetzen. Trotz der m\u00f6glicherweise weitreichenden Folgen dieses Urteils wird die Beweisaufnahme unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit verhandelt. Das Gericht begr\u00fcndete den Geheimprozess u.a. mit Beifall und lautstarken Jubelst\u00fcrmen aus dem vollbesetzten Zuschauer*innenraum f\u00fcr die Angeklagten an den ersten beiden Prozesstagen. Doch auch die Anklage hatte bei ihrer d\u00fcrftigen Beweislage allen Grund kritische Prozessbeobachter*innen auszuschlie\u00dfen, wie der bisherige Prozessverlauf zeigt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Anklage: G20-Protest als unpolitischer Hooliganismus<\/strong><\/p>\n<p>Die Anklage will nachweisen, dass sich die f\u00fcnf Angeklagten allein durch die Teilnahme an der Demonstration, aus der heraus zahlreiche Autos und Gesch\u00e4fte angegriffen wurden, des schweren Landfriedensbruchs strafbar gemacht haben. Vier der f\u00fcnf Angeklagten wird keine eigenh\u00e4ndige Straftat vorgeworfen. Mit ihrer Anklage st\u00fctzt sich die Staatsanwaltschaft auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Mai 2017, das sich jedoch explizit auf Auseinandersetzungen zwischen Fu\u00dfball-Hooligans bezog. Das Gericht wertete das \u201eostentative Mitmarschieren\u201c, also ein bewusst herausforderndes Mitlaufen in einer Gruppe, als psychische Beihilfe f\u00fcr die gewaltt\u00e4tigen Hooligans. Der BGH schloss in seinem Urteil eine Anwendung auf Demonstrationen allerdings ausdr\u00fccklich aus.<\/p>\n<p>In der Beweisaufnahmen will und muss die Staatsanwaltschaft Hamburg den Angeklagten nachweisen, dass die Sch\u00e4den an der Elbchaussee mit dem Wissen und Wollen aller Teilnehmenden der Demonstration verursacht wurden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer gemeinsamen Planung und Organisation aus. Die Teilnehmenden h\u00e4tten sich vorab im Donners Park getroffen, gemeinsam in schwarze Kleidung umgezogen und seien dann losmarschiert. In der Anklage st\u00fctzt sich die Staatsanwaltschaft dabei auf vermeintliche Zeug*innenaussagen wie diese: \u201eEtwa eine halbe Stunde sp\u00e4ter ging das Drama los. Pl\u00f6tzlich waren sie alle schwarz gekleidet und formierten sich zu einem schwarzen Block\u201c. Allein bestritten mehrere Zeug*innen in der Hauptverhandlung, dies gegen\u00fcber der Polizei so gesagt zu haben. Das h\u00e4tten sie gar nicht gekonnt, da sie es nur im Vorbeilaufen wahrgenommen haben, gar keine Sicht darauf hatten oder \u00e4hnliches. Wie die Polizei auf solche Aussagen kam? Sie m\u00fcsse sie falsch verstanden haben. Diese und \u00e4hnliche Vorf\u00e4lle gab es mehrmals im Prozessverlauf. Die mehrmonatige Arbeit der SOKO Schwarzer Block scheint wohl auch darin bestanden zu haben, sich Aussagen auszudenken, die zu ihrer Sicht des Geschehens passten.<\/p>\n<p>Auch die Aussagen der geladenen Mitglieder der SOKO blieben so unergiebig, ungenau und an der Sache vorbei, dass selbst die Kammer vorerst auf die Ladung weiterer Beamter verzichten will. Der \u201eFallf\u00fchrer Elbchaussee\u201c konnte auch unter Vorhaltung ihrer Aussagen nicht erkl\u00e4ren, wie Innensenator Grote, Polizeipr\u00e4sident Meyer, der G20-Einsatzleiter Dudde oder SOKO-Leiter Hieber auf ihre Aussagen im Sonderausschuss des Senats kamen. Die SOKO versuchte alle Teilnehmenden der Demonstration an der Elbchaussee zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft machte die Ermittlungsvorgabe, dass der Aufzug von Anfang an gewaltt\u00e4tig gewesen w\u00e4re. Durch den unfriedlichen Verlauf h\u00e4tte es sich demnach nie um eine Versammlung gehandelt. Bis heute wurde jedoch nicht ermittelt, wann und wo sich der Zug denn gebildet hat.<\/p>\n<p>Die Anklage beruft weitgehend auf Ermittlungshypothesen, die sich auf \u201eAnalyse und Lageeinsch\u00e4tzung\u201c st\u00fctzen. Die SOKO interpretierte also Videos, Luftbilder und anderes Bildmaterial und versuchte R\u00fcckschl\u00fcsse zu ziehen. Belastbare Beweise, mit denen beispielsweise eine gemeinsame Planung belegt werden k\u00f6nnte, bietet an Tatsachen arme Anklage kaum. So lie\u00df sich das Konstrukt des Verfassungsschutzes nicht best\u00e4tigen, dass die italienische \u201aAutonomia Diffusa\u2018 f\u00fcr die die Straftaten verantwortlich w\u00e4re, obwohl es von der SOKO lange als Arbeitshypothese verfolgt wurde. Ein Staatsschutzbeamter, der die SOKO beriet, bekundete trotzdem, dass diese Taten eher zu aus dem Ausland angereisten Klientel passen w\u00fcrden. Straftaten von deutschen Autonomen w\u00e4ren eher \u201einstitutionalisiert\u201c und sie seien darauf bedacht, dass Gewalt \u201evermittelbar\u201c sei. Diese Erkenntnis h\u00e4tte er seiner Lekt\u00fcre von u.a. \u201aAutonome in Bewegung\u2018 oder \u201aDer kommende Aufstand\u2018 zu verdanken.<\/p>\n<p>Trotz des gro\u00dfen Verfolgungswillens und politischem Druck, den die Staatsanwaltschaft durch einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und zahlreiche Beschwerden beim Oberlandesgericht zeigte, erh\u00e4rtete die Verhandlung die Anklage bislang nicht. Dies und eigene Einlassungen bewirkten, dass zwischenzeitlich zwei weitere Angeklagte die U-Haft verlassen durften. Die Haftbefehle gegen die vier teils minderj\u00e4hrigen Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet wurden aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft zog ihren angek\u00fcndigten Widerspruch dagegen mittlerweile zur\u00fcck. In ihren Einlassungen gaben vier Angeklagte an, an der Demonstration auf der Elbchaussee teilgenommen, sie aber vorzeitig verlassen zu haben. Das Konstrukt der Anklage eines homogenen gewaltt\u00e4tigen Blocks bekam dadurch zus\u00e4tzliche Risse. Zudem gaben die Angeklagten an, dass sie mit dem Verlauf nicht gerechnet und ihn so nicht gewollt h\u00e4tten.<br \/>\nDas Verfahren wird mindestens bis zum 20. September fortgesetzt. Trotz der Verl\u00e4ngerung des Prozesses muss damit gerechnet werden, dass bis zum Abschluss des Verfahrens noch weitere Termine n\u00f6tig sind.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Quelle: united we stand Seit mittlerweile 19 Verhandlungstagen l\u00e4uft der erste Prozess gegen mutma\u00dfliche Teilnehmer an den Protesten gegen den G20-Gipfel auf der Elbchaussee. In dem Prozess versucht die Staatsanwaltschaft eine neue Rechtsprechung auf Demonstrationen anzuwenden, die die Versammlungsfreiheit einzuschr\u00e4nken droht, sollte sich die Rechtsauffassung auch in h\u00f6heren Instanzen durchsetzen. 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