{"id":7008,"date":"2019-03-22T15:22:15","date_gmt":"2019-03-22T14:22:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-wien.net\/?p=7008"},"modified":"2019-03-22T15:22:15","modified_gmt":"2019-03-22T14:22:15","slug":"deutschland-berlin-freispruch-nach-reggae-fieber-beim-lka","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=7008","title":{"rendered":"[Deutschland] Berlin: Freispruch nach Reggae-Fieber beim LKA"},"content":{"rendered":"<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/de.indymedia.org\/node\/30263\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">indymedia<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=7009\" rel=\"attachment wp-att-7009\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-7009\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/37884-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>Der Prozesstag beginnt mit einem schon erwarteten Saalwechsel in einen Sicherheitssaal, jedoch ohne Ausweisscan und besondere Vorkontrollen. Zun\u00e4chst dauert es eine ganze Weile, bis alle Beteiligten eingelassen werden und der Prozess beginnen kann. Die Zeugin M\u00fcnstermann wird belehrt und geht wieder raus, um auf ihren Auftritt zu warten. Der Zeuge KOK (Kriminaloberkommissar) Goebel hingegen bleibt verschollen, platzt dann w\u00e4hrend der Anklageverlesung rein, holt sich die erste R\u00fcge der Richterin ab und verschwindet nach seiner Belehrung erneut.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Anwalt des Angeklagten beantragt eine Beiordnung aufgrund des hohen Strafma\u00dfes, was zu einer kurzen Unterbrechung f\u00fchrt. Die Richterin neigt schon da dazu das Verfahren einzustellen, da sie den Tatbestand der Verleumdung nicht gegeben sieht und es nur um eine versuchte Sachbesch\u00e4digung gehe. Siesagt, dass so einPlakat unter Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit f\u00e4llt, da sie vor kurzem ein \u00e4hnliches Verfahren hatte, in dem sie so entschieden hat und dies h\u00f6chstrichterlich, also durch das Bundesverfassungsgericht, best\u00e4tigt wurde. Oberstaatsanwalt Fenner lehnt den Vorschlag einzustellen ab und so stellt sich die Frage einer Einlassung gar nicht erst.<\/p>\n<p>Die Zuschauer*innen werden wieder eingelassen und die Vernehmung der ersten Zeugin beginnt. Frau M\u00fcnstermann wohnt mittlerweile nicht mehr in Berlin, sondern ist extra aus B\u00fcren bei Paderborn angereist, um ihre Aussage zu machen. Sie war in der Tatnacht im Dienst der Sicherheit des Axel-Springer-Geb\u00e4udes unterwegs und hat die Straftat ganz genau beobachtet, w\u00e4hrend sie vor der T\u00fcr eine Zigarette rauchte. Sie hat einen kleinen Mann mit kurzen dunklen Haaren und einen gro\u00dfen Mann mit langen blonden Haaren dabei gesehen, wie sie ein Plakat an das Geb\u00e4ude anbrachten. Als sie die beiden ansprach, pikierte sie sich etwas, da ihr kein Respekt entgegengebracht wurde und die beiden erst reagierten, als sie via Funk Verst\u00e4rkung anforderte. Daraufhin kamen Beamte des Abschnitt 53 und sie machte ihre Aussage. Sie hat sehr vorbildlich ein Foto des Plakats dabei, welches direkt sichergestellt und als Beweis an den Abschnitt \u00fcbergeben wurde.<\/p>\n<p>Die Richterin interessiert sich vor allem f\u00fcr die Befragung durch Goebel, die laut Aussage der Zeugin Wochen sp\u00e4ter stattfand. Dort wurden ihr Lichtbilder von diversen Person sowohl am PC, als auch auf Ausdrucken vorgelegt und sie war laut eigener Aussage gut eine Stunde mit der Identifizierung besch\u00e4ftigt. Obwohl sie sagte, dass sie die kleinere Person nicht wiedererkennen k\u00f6nne, wurden ihr Bilder von beiden gezeigt. Sie konnte auf den Frontalaufnahmen den T\u00e4ter nicht identifizieren und forderte Profilbilder von 3-4 Personen, die sie potenziell f\u00fcr den T\u00e4ter hielt. Daraufhin wurden ihr Bilder vom Angeklagten vorgelegt, den sie jedoch ohne Brille auch nicht wiedererkannte. Erst bei einem Ganzk\u00f6rperfoto meinte sie, den Angeklagten an seinem \u201eselbstsicheren, leicht ver\u00e4chtlichen Grinsen\u201c wiedererkannt zu haben. Die Richterin bittet sie, am Pult erneut die Wahllichtbildvorlagen in Anschauung zu nehmen und zu sagen, welche 3-4 Personen sie eventuell wiedererkannt hat. Niemanden. Daraufhin gibt die Richterin zu Protokoll, dass die Zeugin den Angeklagten auf eben dieser Vorlage nicht erkannt hat, sie selbst hingegen schon. Frau M\u00fcnstermann beharrt darauf, die Bilder besten Gewissens ausgew\u00e4hlt zu haben, ganz sicher ist sie sich jedoch nicht.<\/p>\n<p>Der Anwalt erkundigt sich in seiner anschlie\u00dfenden Befragung nach Kameraaufnahmen der Situation. Die Zeugin erl\u00e4utert, dass immer jemand in der Zentrale sitzt und die Bildschirme im Blick hat. Die Kameras zeichnen nur auf, wenn diese Person etwas sieht und auf einen Knopf dr\u00fcckt. Mit dieser Aussage wird die Zeugin entlassen und darf den weiten Heimweg antreten.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend wird der Zeuge Goebel in den Saal gebeten, taucht jedoch nicht auf und eine Suchaktion beginnt. Die Richterin ist zwar verst\u00e4ndnisvoll, \u201edass Herr Goebel um die Ecke geht, kann es aber nicht verstehen, dass wir jetzt warten m\u00fcssen, weil er Angst hat und sich vor uns verstecken will.\u201c Sie fordert, dass er ein Ordnungsgeld zahlen muss, denn so darf niemand mit ihrer Zeit umgehen, nicht einmal die Polizei. Schlie\u00dflich betritt der Gesuchte den Saal, meidet Blickkontakt mit dem Publikum und beginnt mit seiner Aussage.<\/p>\n<p>Er hat die Anzeige gelesen und hatte aufgrund der T\u00e4terbeschreibung sofort zwei Br\u00fcder im Verdacht, zu denen er offensichtlich eine pers\u00f6nliche Beziehung aufgebaut hat. Somit stand f\u00fcr ihn fest, sich diesem Fall anzunehmen und er lud 1-2 Tage nach der Anzeige die Zeugin vor, um besagte zwei Verd\u00e4chtige zu identifizieren. Der kleinere sei schon mal wegen einer Plakatgeschichte aufgefallen, der Angeklagte allerdings nicht. Obwohl die Zeugin sagte, dass sie den kleineren nicht wiedererkennen k\u00f6nnte, wurden ihr Lichtbildvorlagen von beiden vorgelegt. Die Richterin ist irritiert, warum Bilder einer Person vorgelegt wurden, von der die Zeugin sagte, dass sie sie nicht wiedererkennen k\u00f6nne. Zudem versteht sie nicht, warum so viele Personen mit langen dunklen Haaren auf der Vorlagen auftauchen, wenn doch der gesuchte lange blonde Haare hatte. Goebel ist sichtlich verunsichert und beharrt darauf, dass sie ihn ja dann doch erkannt hat und es zuvor nur daran scheiterte, dass besondere Merkmale wie Brille und Nase auf den ersten Lichtbildvorlagen nicht oder nicht gut zu sehen waren.<\/p>\n<p>Das bleibt erst einmal so im Raum stehen und die Frage nach weiteren Ma\u00dfnahmen, die Goebel angeordnet hat, wird gestellt. Auch hier staunt die Richterin nicht schlecht, als Goebel angibt Durchsuchungsbeschl\u00fcsse f\u00fcr vier Wohnungen erwirkt zu haben, zwei davon wegen des Bruders des Angeklagten. Sie ist noch immer irritiert, was die kleinere Person weiterhin in den Ermittlungen zu suchen hat und warum es auch da Durchsuchungen gab. Das kann Goebel nicht beantworten. Er betont jedoch, dass in der \u201eantifaschistischen Bibliothek Kalabalik\u201c die gesuchten Plakate gefunden wurden. Das verwirrt die Richterin nun endg\u00fcltig. Wohnt jemand in dieser Bibliothek? Nein, die ist aber im selben Haus der Aufenthaltsadresse der kleineren Person und dessen Lebensgef\u00e4hrtin hat dort die Verantwortung und den Zugang. Was hat das mit dem Angeklagten zu tun? Na so kommt er an die Plakate.<\/p>\n<p>Die Richterin schlie\u00dft, dass man in einem solchen Kiezladen Plakate kaufen k\u00f6nne und das eben auch jede*r kann. Da muss Goebel leider zustimmen. Die Richterin gibt auf.<\/p>\n<p>Der Anwalt erfragt nun noch, ob Herrn Goebel denn die Videoaufnahmen des Axel-Spinger-Geb\u00e4udes beantragt habe, da diese ja m\u00f6glicherweise entlastend sein k\u00f6nnten. Dieser ist sich sicher, dass es keine Videokameras an diesem Geb\u00e4ude gibt. Als Gegenbeweis werden ihm Bilder von der Fassade vorgelegt und kommentiert, dass dieses Haus wohl das Flaggschiff der Medienlandschaft Berlins sei und der Eintritt einem Flughafen-Check-In gleicht. Goebel sieht ein, dass es Kameras gibt, aber nun ist es wohl zu sp\u00e4t, um die B\u00e4nder zu beantragen. Er wird nach dieser Qual entlassen, lehnt das Angebot sich zu den Zuschauer*innen zu setzen jedoch ab und verl\u00e4sst schnellen Schrittes den Raum, das Geb\u00e4ude, die Stadt?<\/p>\n<p>Oberstaatsanwalt Fenner bleibt nach dieser traurigen Vorstellung nichts anderes \u00fcbrig, als einzugestehen, dass der Angeklagte nicht sicher wiedererkannt wurde und auch keine Plakate in den beiden Wohnungen, die seinetwegen durchsucht wurden, aufgefunden werden konnten. Er fordert einen Freispruch, der Anwalt schlie\u00dft sich an und die Richterin best\u00e4tigt diesen.<\/p>\n<p>Sie erl\u00e4utert noch, dass sie eigentlich gern fr\u00fcher eingestellt h\u00e4tte, denn w\u00e4re das Plakat in der Titanic abgedruckt worden, h\u00e4tte man es auch nur f\u00fcr Satire gehalten.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/de.indymedia.org\/node\/30009\">https:\/\/de.indymedia.org\/node\/30009<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Quelle: indymedia Der Prozesstag beginnt mit einem schon erwarteten Saalwechsel in einen Sicherheitssaal, jedoch ohne Ausweisscan und besondere Vorkontrollen. Zun\u00e4chst dauert es eine ganze Weile, bis alle Beteiligten eingelassen werden und der Prozess beginnen kann. Die Zeugin M\u00fcnstermann wird belehrt und geht wieder raus, um auf ihren Auftritt zu warten. 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