{"id":6945,"date":"2019-03-14T20:10:23","date_gmt":"2019-03-14T19:10:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-wien.net\/?p=6945"},"modified":"2019-03-14T20:10:23","modified_gmt":"2019-03-14T19:10:23","slug":"deutschland-thomas-meyer-falk-olg-rugt-verweigerung-eines-adhs-medikaments","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=6945","title":{"rendered":"[Deutschland] Thomas Meyer-Falk: &#8222;OLG r\u00fcgt Verweigerung eines ADHS-Medikaments&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/freedomforthomas.wordpress.com\/2019\/03\/11\/olg-ruegt-verweigerung-eines-adhs-medikaments\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">freedom for thomas<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=4546\" rel=\"attachment wp-att-4546\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-4546\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/thomas-150x150.png\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>Immer mal wieder habe ich \u00fcber Shortys Kampf um Cannabis berichtet; jetzt hat er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einen gerichtlichen Erfolg gegen die Justizvollzugsanstalt Freiburg errungen, die ihm n\u00e4mlich kurz und b\u00fcndig im August 2018 sein Medikament gegen sein ADHS entzogen hatte.<\/p>\n<p><strong>Die Vorgeschichte<\/strong><\/p>\n<p>Shorty ist 41 Jahre und seit 2014 sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Freiburg in Sicherungsverwahrung. Da bei ihm ADHS diagnostiziert wurde, bekam er Medikinet verordnet. Am 11.8.2018 kam es zu einem, wie es die JVA nennt, \u201eT\u00e4uschungsversuch\u201c.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>T\u00e4glich zwei Mal wurde Shorty in das Krankenrevier vorgef\u00fchrt, um dort in Anwesenheit eines Sanit\u00e4ters das Medikament einzunehmen; schon lange hatte er von fehlendem Hungergef\u00fchl berichtet und erheblich abgenommen. Offenbar eine Nebenwirkung des Medikaments (weshalb Shorty in anderen Verfahren seit Jahren um die Versorgung mit medizinischem Cannabis k\u00e4mpft und schon drei Mal vor Gericht gegen die JVA Freiburg, die sich seinem Wunsch konsequent verweigert, obsiegte). Diesmal behielt er die Tablette in der Hand anstatt sie zu schlucken. Der zur Bewachung eingesetzte Stationsbeamte L. wies den anwesenden Beamten des vollzugseigenen Sanit\u00e4tsdienstes H. darauf hin, dass Shorty augenscheinlich die Tablette nicht geschluckt habe. Was sich dann als zutreffend erwies.<\/p>\n<p>Der Hinweis von Shorty, er habe die Tablette sp\u00e4ter schlucken wollen, weil er endlich mal essen wolle und das k\u00f6nne er nicht, wenn er die Tablette jetzt schlucken m\u00fcsse, er h\u00e4tte sie selbstverst\u00e4ndlich sp\u00e4ter eingenommen, interessierte die JVA nicht.<\/p>\n<p><strong>Der Entzug des Medikaments und die erste gerichtliche Klage<\/strong><\/p>\n<p>Am 15.8.2018 teilte die Anstalt Shorty mit, ihm werde die Versorgung mit dem Medikament auf Grund dieses \u201eT\u00e4uschungsversuchs\u201c entzogen. Hiergegen klagte er dann vor dem Landgericht Freiburg.<\/p>\n<p>Dieses entschied nach Anh\u00f6rung der Anstalt, dass alles rechtm\u00e4\u00dfig verlaufen sei, denn die regelm\u00e4\u00dfige Verabreichung eines Medikaments sei eine \u00e4rztliche Entscheidung, die nur in engen Grenzen gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfbar sei. Durch den \u201eT\u00e4uschungsversuch\u201c, den Shorty einger\u00e4umt hatte, habe er sich als \u201enicht verl\u00e4sslich erwiesen\u201c (Beschluss 4.12.2018, Az.: 13 StVK 343\/18).<\/p>\n<p><strong>Das Oberlandesgericht r\u00fcgte Landgericht und Vollzugsanstalt<\/strong><\/p>\n<p>Gegen den Beschluss des Landgerichts zog Shorty mit der Rechtsbeschwerde (\u00a7 116 StrVollzG) vor das Oberlandesgericht Karlsruhe. In einem wegweisenden Beschluss vom 25.2.2019 (Az.: 2 Ws 25\/19) zerpfl\u00fccken auf sieben Seiten der Vorsitzende und die beiden Beisitzerinnen des 2. Strafsenats die Entscheidung der JVA Freiburg und des Landgerichts Freiburg.<\/p>\n<p>Der Senat bem\u00e4ngelt schon die Darstellung der Entscheidungsgr\u00fcnde des Landgerichts, d.h. einfachste handwerkliche Fehler werden dem Landgericht vorgehalten. Aber auch inhaltlich beanstandet der Senat die Entscheidungen. Zwar tr\u00e4fe es zu, dass Sicherungsverwahrte keine freie Arztwahl h\u00e4tten, aber hieraus folge eine besondere Pflicht f\u00fcr die Gerichte, Ma\u00dfnahmen in diesem Bereich sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen. Auch wenn in erster Linie dem Anstaltsarzt die Beantwortung von Fragen der Wahl der richtigen Behandlungsmethode und des medizinisch Erforderlichen obliegen w\u00fcrden, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb wegen eines \u201eT\u00e4uschungsversuchs\u201c die medizinische Versorgung mit einem zuvor f\u00fcr notwendig erachteten Medikament eingestellt werde.<\/p>\n<p>Der Senat verpflichtete die Anstalt, neu zu entscheiden. F\u00fcr interessierte Leserinnen und Leser hier der Hinweis, dass auf der Internetseite des OLG Karlsruhe die Entscheidung in ein paar Wochen anonymisiert ver\u00f6ffentlicht werden wird.<\/p>\n<p><strong>Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Warum \u00fcberhaupt ein \u201eT\u00e4uschungsversuch\u201c? Weil die Haftanstalt nur zu zwei von ihr zuvor genau festgelegten Zeitpunkten die Einnahme des Medikaments zugelassen hat. Es gibt hier morgens um 8 Uhr und mittags um 13 Uhr die sogenannte \u201eSani-Sprechstunde\u201c und dort muss man die verordneten Medikamente, die nicht im Haftraum aufbewahrt werden d\u00fcrfen, einnehmen; es gibt keinerlei Flexibilit\u00e4t. Man muss sich das mal vor Augen f\u00fchren, seit August 2018 wird Shorty die eigentlich f\u00fcr notwendig gehaltene medikament\u00f6se Versorgung verweigert. Erst vor dem Oberlandesgericht, also nach einem sechs Monate dauernden Rechtsstreit erzielte er diesen Erfolg.<\/p>\n<p>Wie hier mit Menschen umgegangen wird, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4.5.2011, in NJW 2011, 1933 ff) ein \u2013 Zitat \u2013 \u201eSonderopfer\u201c f\u00fcr die Gesellschaft erbringen, weil ihnen n\u00e4mlich aus rein pr\u00e4ventiven Gr\u00fcnden die Freiheit entzogen wird, das ist schon frappierend. Weder aus der JVA Freiburg, noch aus den \u00fcbrigen Haftanstalten, die die Sicherungsverwahrung vollstrecken, ist besseres zu berichten \u2013 und letztlich gilt das auch f\u00fcr Kn\u00e4ste an sich.<\/p>\n<p>Der gefangene Mensch, sein K\u00f6rper, ist dem Personal der jeweiligen Haftanstalt ausgeliefert: der K\u00f6rper wird vermessen, eingesperrt, kontrolliert und diszipliniert. So erfreulich dann im Einzelfall auch ist, wenn ein Senat eines Gerichts der unteren Instanz und der Vollzugsanstalt attestieren, es nicht so genau genommen zu haben mit \u201eRecht und Gesetz\u201c, substantiell \u00e4ndern wird das nichts. Wird der Anstaltsarzt Dr. S., der die medikament\u00f6se Versorgung absetzte zur Rechenschaft gezogen werden? Muss der Jurist der Anstalt oder der Richter des Landgerichts, die die Entscheidung rechtfertigten, mit Konsequenzen rechnen? Nein, und nochmals nein.<\/p>\n<p>Das ist der Vollzugsalltag 2019!<\/p>\n<p>Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/freedomforthomas.wordpress.com\/\">https:\/\/freedomforthomas.wordpress.com<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\/\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Quelle: freedom for thomas Immer mal wieder habe ich \u00fcber Shortys Kampf um Cannabis berichtet; jetzt hat er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einen gerichtlichen Erfolg gegen die Justizvollzugsanstalt Freiburg errungen, die ihm n\u00e4mlich kurz und b\u00fcndig im August 2018 sein Medikament gegen sein ADHS entzogen hatte. 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