{"id":6067,"date":"2018-10-30T20:55:57","date_gmt":"2018-10-30T19:55:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-wien.net\/?p=6067"},"modified":"2018-10-30T20:55:57","modified_gmt":"2018-10-30T19:55:57","slug":"schweiz-basel-18-vierter-prozesstag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=6067","title":{"rendered":"[Schweiz] Basel 18: vierter Prozesstag"},"content":{"rendered":"<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/de.indymedia.org\/node\/25555\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">indymedia<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=6025\" rel=\"attachment wp-att-6025\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-6025\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/arton1530-150x150.png\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>Heute Montag endete der vierte und letzte Prozesstag gegen die \u201eBasel 18\u201c vor dem Strafgericht BS. Nun wird das Gericht beraten. Wann die Urteilsverk\u00fcndung angesetzt wird, ist noch unklar.<\/p>\n<p>Zentrales Thema an diesem letzten Tag bildete die Verwertbarkeit und Aussagekraft von DNA-Spuren. Mehrere Beschuldigte stehen nur vor Gericht, weil die Polizei Gegenst\u00e4nde mit ihrer DNA im weiteren Umfeld der Demo gefunden haben will. Namentlich ging es dabei einmal um eine M\u00fctze und einmal um eine PET-Flasche. Weiteren Beschuldigten, die in der Demo-Nacht verhaftet worden waren, werden DNA-Funde auf Jacken, Handschuhen und Anderem zugeordnet.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Darum haben sich mehrere der Verteidiger*innen in l\u00e4ngeren Ausf\u00fchrungen mit der Frage der Beweiskraft von DNA-Spuren besch\u00e4ftigt.<\/p>\n<p>Fazit: DNA-Spuren beweisen bei genauerer Betrachtung herzlich wenig. Eine DNA-Spur am Tatort beweist noch lange nicht die T\u00e4ter*innenschaft des\/der Spurengeber*in.&nbsp; Das gilt insbesondere auch dann, wenn die\/der Spurengeber*in keine plausible Erkl\u00e4rung f\u00fcr die Spur hat. Mehrere Verteidiger*innen brachten&nbsp; Beispiele dazu: Erstens ein Appelationsgerichtsurteil, wonach eine DNA-Spur an einem Stein vor einer eingeschlagenen Fensterscheibe kein ausreichender Beweis sei; Zweitens hatte das Bundesstrafgericht 2017 eine Person frei gesprochen, obwohl deren DNA am Z\u00fcnderhandy einer Autobombe gefunden worden war. Und drittens entschied das Bundesgericht im September 2018, dass eine DNA-Spur an einem Tatort alleine kein Beweis sein d\u00fcrfe.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich betonte die Verteidigung, dass die Fundorte der Gegenst\u00e4nde teils extrem ungenau protokolliert oder widerspr\u00fcchlich seien. So sei z.B. ein Gegenstand gleichzeitig an der Spitalstrasse und im botanischen Garten gefunden worden. Ein anderer hat sogar eine Dreiteilung durchmachen m\u00fcssen: Petersgraben, Spitalstrasse und Steinengraben. Einige dieser Fundorte liegen nicht an der Demoroute.<\/p>\n<p>Ausserdem sei in einigen F\u00e4llen auch nicht klar, ob in der \u201e\u00dcberforderung und Hektik\u201c dieses Abends Polizist*innen nicht \u201eaus Versehen\u201c Kleidungsst\u00fccke vertauscht oder einfach willk\u00fcrlich jemandem zugeordnet haben k\u00f6nnten. Die Verhafteten waren zum Teil gezwungen worden, sich Jacken, Schutzbrillen u.\u00e4.&nbsp; f\u00fcr Fotos anzuziehen. Dies mache nachtr\u00e4glich festgestellte DNA-Spuren auf diesen Gegenst\u00e4nden nutzlos.<\/p>\n<p>Aus der Menge und Qualit\u00e4t der DNA-Spuren kann nicht geschlossen werden, wie lange, wann und ob \u00fcberhaupt eine Person Kontakt mit dem Gegenstand hatte. Dem widersprach der Staatsanwalt: In der g\u00e4ngigen Praxis werde davon ausgegangen, dass ein DNA-Hauptprofil beweise, wer einen Gegenstand als letztes ber\u00fchrt habe.<\/p>\n<p>Daneben stritten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein weiteres Mal dar\u00fcber, wie eine Aussageverweigerung zu bewerten sei. Staatsanwalt Cabrera behauptete weiterhin wider jeglichen rechtsstaatlichen Grundsatzes, dass sich jemand, der\/die die Aussage verweigere, verd\u00e4chtig mache. Wer unschuldig sei, w\u00fcrde Aussagen machen, um sich zu entlasten. Wer die Aussage verweigere, habe etwas zu verbergen.<\/p>\n<p>Diese Argumentation entlarvte einmal mehr, dass die Staatsanwaltschaft alles so dreht, wie es ihr passt, um die Beschuldigten zu verurteilen. Denn den beiden Angeklagten, die Aussagen gemacht hatten, wurde einfach unterstellt zu l\u00fcgen, was als Beweis f\u00fcr ihre Schuld dargestellt wurde.<\/p>\n<p>Die Verteidigung betonte dagegen immer wieder vehement, dass das Aussageverweigerungsrecht in der Bundesverfassung verankert ist, und eben gerade NICHT gegen den\/die Beschuldigte*n verwendet werden darf.<\/p>\n<p>Zum Schluss des Tages sorgte der Staatsanwalt f\u00fcr Heiterkeit, als er bei einer der Angeklagten, die erst sp\u00e4ter wegen einer DNA-Spur ins Verfahren geriet, behauptete, sie sei ja an der Demo verhaftet worden. Offenbar konnte er selber nicht glauben, dass diese PET-Flasche der einzige \u201eBeweis\u201c gegen diese Person sein k\u00f6nne\u2026<\/p>\n<p>Die Frage des Richters, ob die Beschuldigten zum Schluss noch etwas sagen wollten, wurde mit Schweigen beantwortet.<\/p>\n<p>Zum Abschluss informierte der Richter alle Anwesenden, dass vor dem Gericht noch eine Kundgebung\/Demonstration statt finden werde. Ob er sich damit wohl der Mitt\u00e4terschaft schuldig gemacht hat\u2026?<\/p>\n<p>Der Tag der Urteilsverk\u00fcndung ist noch unbekannt.<\/p>\n<p>Nach dem Prozess wurden die Angeklagten trotz miesestem Wetter von rund 80 solidarischen Personen empfangen.<\/p>\n<p>Wir schliessen mit den Worten eines Verteidigers:<\/p>\n<p>\u201eGegen einen gentechnischen Absolutismus!\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Quelle: indymedia Heute Montag endete der vierte und letzte Prozesstag gegen die \u201eBasel 18\u201c vor dem Strafgericht BS. Nun wird das Gericht beraten. Wann die Urteilsverk\u00fcndung angesetzt wird, ist noch unklar. Zentrales Thema an diesem letzten Tag bildete die Verwertbarkeit und Aussagekraft von DNA-Spuren. 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