{"id":2052,"date":"2015-04-15T12:48:53","date_gmt":"2015-04-15T10:48:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-wien.net\/?p=2052"},"modified":"2015-04-16T12:51:51","modified_gmt":"2015-04-16T10:51:51","slug":"freiburgs-gefangnis-verliert-vor-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=2052","title":{"rendered":"Freiburgs Gef\u00e4ngnis verliert vor Gericht"},"content":{"rendered":"<p>(gefunden auf: <a href=\"http:\/\/political-prisoners.net\/item\/3478-freiburgs-gefaengnis-verliert-vor-gericht.html\" target=\"_blank\">political-prisoners.net<\/a>)<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\" alignleft\" src=\"https:\/\/political-prisoners.net\/cache\/thomas1429046689_thumb_other250_170.jpg\" alt=\"thomas\" \/>Immer wieder gilt es aus dem Gef\u00e4ngnisalltag zu berichten, auch im Zusammenhang mit gerichtlichen Streitigkeiten, denn Inhaftierte verf\u00fcgen<br \/>\n\u00fcber wenige Handlungsm\u00f6glichkeiten, wenn sie auf Missst\u00e4nde hinweisen wollen. Es bleibt ihnen, in existentiellen Fragen, der Hungerstreik, sie<br \/>\nk\u00f6nnen resignieren, wie es all zu viele tun, sie k\u00f6nnen hoffen, dass durch Unterst\u00fctzung von FreundInnen oder Familie die jeweilige<br \/>\nHaftanstalt (vielleicht) einlenkt \u2013 und \u00fcber all hinaus bleibt ihnen lediglich der Gerichtsweg.<\/p>\n<p>A.) zu hohe Stromtarife<\/p>\n<p>Manchmal handeln Rechtsstreitigkeiten nur von ein paar Cent, die jedoch, angesichts der angespannten \u00f6konomischen Situation von Inhaftierten (qua<br \/>\nGesetz verdienen diese 9 % des Durchschnittslohns) f\u00fcr diese erhebliche Bedeutung haben. Nachdem das baden-w\u00fcrttembergische Justizministerium<br \/>\n2014 die Stromkostenbeteiligung erheblich erh\u00f6hte, f\u00fcr einen Wasserkocher (500W) fielen nun 2,50 Euro\/Monat und f\u00fcr einen K\u00fchlschrank<br \/>\n4,86 Euro\/Monat an, stellte ich Antrag auf gerichtliche Entscheidung (\u00a7 109 Strafvollzugsgesetz), denn das Gesetz in Baden-W\u00fcrttemberg (vgl. \u00a7<br \/>\n52 BW-JVollzGB-5) gestattet lediglich eine Stromkostenbeteiligung, mit Betonung auf Beteiligung. Nachdem ich im ersten Durchgang verlor, denn<br \/>\ndas Landgericht Freiburg war der Ansicht, an der H\u00f6he der Beteiligung sei nichts zu beanstanden, hob das Oberlandesgericht Karlsruhe<br \/>\n(20.08.2014, Az.: 2 Ws 277\/14) den Beschluss auf. Die JVA m\u00fcsse nachweisen, dass die ihr tats\u00e4chlich entstandenen Stromkosten f\u00fcr meine<br \/>\nGer\u00e4tschaften \u00fcber den von mir gezahlten Beitr\u00e4gen liege. Es sei nicht zul\u00e4ssig, von Inhaftierten mehr Gelder zu vereinnahmen, als tats\u00e4chlich<br \/>\nan Kosten entstanden seien. Vielmehr m\u00fcsse der von den Gefangenen erhobene Betrag unter den realen Kosten liegen, da das Gesetz eben<br \/>\nlediglich eine Kosten-Beteiligung und keine (vollst\u00e4ndige) Kosten\u00fcbernahme vorsehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Und nunmehr hat das Landgericht Freiburg diese Entscheidung nachvollzogen (30.03.2015, Az.: 13 StVK 47\/14) und beanstandete die<br \/>\neingangs erw\u00e4hnten Beitr\u00e4ge. Im Rahmen des Verfahrens stellte sich heraus, dass die Anstalt keineswegs 0,299 Euro\/kwh an den<br \/>\nEnergieversorger zahlt, sondern lediglich 0,189 Euro\/kwh, so dass f\u00fcr den Wasserkocher maximal 1,70 Euro, bzw. f\u00fcr den K\u00fchlschrank 3,06 Euro<br \/>\nanzusetzen seien.<br \/>\nSoweit ersichtlich, haben nur sehr wenige Insassen gegen die Neuregelung 2014 Klage erhoben, die Bereitschaft des Landes, zu viel vereinnahmte<br \/>\nBetr\u00e4ge an die Gefangenen zur\u00fcck zu zahlen, d\u00fcrfte nicht sonderlich ausgepr\u00e4gt sein. F\u00fcr das Land handelt es sich lediglich um einige<br \/>\ntausend Euro (pro Monat), die es zu viel vereinnahmt. F\u00fcr Gefangene, insbesondere jene, die lediglich die rund 35 Euro Taschengeld erhalten,<br \/>\nmachen die zu Unrecht erhobenen Beitr\u00e4ge jedoch einen wesentlichen Teil ihrer Ausgaben aus.<\/p>\n<p>B.) Fesselung wie bei \u201eHannibal Lector\u201c?<\/p>\n<p>Herr M\u00fcller, wie er an dieser Stelle hei\u00dfen soll, verb\u00fc\u00dft seit mehreren Jahren in der JVA Freiburg Sicherungsverwahrung; er darf mehrmals im<br \/>\nJahr die Anstalt ungefesselt verlassen, um, bewacht von zwei Beamten in Zivil, die Umgebung zu erkunden und einkaufen zu gehen. Als vergangenes<br \/>\nJahr ein Facharzttermin erforderlich wurde, in Folge einer Entz\u00fcndung der Bauchspeicheldr\u00fcse, war Herr M\u00fcller ebenso erstaunt wie emp\u00f6rt, als<br \/>\ner in Hand- und Fu\u00dfketten gelegt, zus\u00e4tzlich mit einer Kette an einen der W\u00e4rter gefesselt, dem Arzt in Freiburgs Innenstadt vorgef\u00fchrt wurde.<br \/>\nGegen diese Art und Weise der Fesselung zog Herr M\u00fcller vor Gericht.<br \/>\nHerr Oberregierungsrat R. (der schon an anderer Stelle kreativ ein Pepperoni-Verbot in der Anstalt verteidigte, vgl.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/linksunten.indymedia.org\/de\/node\/129385\">https:\/\/linksunten.indymedia.org\/de\/node\/129385<\/a>) nahm f\u00fcr die JVA ausf\u00fchrlich Stellung zu der Klage des Herrn M\u00fcller und spekulierte, dass<br \/>\nman nie wissen k\u00f6nne, wer in einer Arztpraxis anzutreffen sei, es also auch und gerade um die Sicherheit des Herrn M\u00fcller gehe, wenn man ihn<br \/>\ngefesselt ausf\u00fchre.<br \/>\nDas Landgericht lie\u00df sich nicht \u00fcberzeugen, es entschied, die Fesselung sei rechtswidrig gewesen (LG Freiburg, 30.03.2015, Az.: 13 StVK 548\/14)<br \/>\nund zwar schon aus formalen Gr\u00fcnen, denn Oberregierungsrat R. habe es unterlassen, die Verf\u00fcgung \u00fcber die Anordnung der Fesselung substantiell<br \/>\nzu begr\u00fcnden.<br \/>\nIm \u00fcbrigen sei es unzul\u00e4ssig, erst im gerichtlichen Verfahren irgendwelche Gr\u00fcnde nach zu schieben.<\/p>\n<p>C.) Verz\u00f6gerte Postaush\u00e4ndigung<\/p>\n<p>Das Justizvollzugsgesetzbuch (\u00a7 28 Abs. 2 JVollzGB-5) in Baden-W\u00fcrttemberg, bzw. die bundesgesetzliche Regelung (\u00a7 30<br \/>\nStrVollzG-Bund) sehen vor, dass die Haftanstalten eingehende wie ausgehende Briefe \u201eunverz\u00fcglich\u201c weiter zu leiten haben.<br \/>\nAls ein an einem Freitag, morgens um 9:01 Uhr der Anstalt zugestellter Brief, erst am darauf folgenden Dienstag, morgens um 7:14 Uhr<br \/>\nausgeh\u00e4ndigt wurde \u2013 es handelte sich um ein zuzustellendes Schriftst\u00fcck des Verwaltungsgerichts, wandte ich mich an das Landgericht. Denn<br \/>\nregelm\u00e4\u00dfig werden solche Briefe erst nach Tagen ausgeh\u00e4ndigt, und das obwohl sie nicht inhaltlich \u00fcberwacht werden.<br \/>\nVersuche in den letzten Jahren, im Rahmen von Gespr\u00e4chen dieses Problem zu l\u00f6sen blieben erfolglos, denn Anstaltsleiter und nachgeordnete<br \/>\nBedienstete vertraten die Ansicht, sie h\u00e4tten schon immer so diese Art und Weise der (verz\u00f6gerten) Aush\u00e4ndigung praktiziert und w\u00fcrden keinen<br \/>\nGrund sehen, hiervon abzur\u00fccken.<br \/>\nDas Landgericht Freiburg (16. M\u00e4rz 2015, Az.: 13 StVK 18\/15) stellte nunmehr fest, die Aush\u00e4ndigung sei rechtswidrig verz\u00f6gert erfolgt. Die<br \/>\nAnstalt h\u00e4tte Sorge tragen m\u00fcssen, dass das morgens eingegangene Schreiben noch am selben Tag ausgeh\u00e4ndigt wird.<br \/>\nEs bestehe Wiederholungsgefahr, da konkret absehbar sei, dass die JVA auch k\u00fcnftig eingehende Post derart verz\u00f6gert weiterleiten werde.<\/p>\n<p>Zusammenfassung<\/p>\n<p>Das Spektrum an Streitigkeiten von Inhaftierten mit der jeweiligen Haftanstalt wurde hier nur ausschnittsweise dargestellt; in der<br \/>\nLiteratur vgl. Feest\/Lesting, \u201eContempt of court \u2013 zur Wiederkehr des Themas der renitenten Strafvollzugsbeh\u00f6rden\u201c in: Festschrift f\u00fcr Ulrich<br \/>\nEisenberg zum 70. Geburtstag, Seiten 675 \u2013 690) wird schon seit den 60er Jahren von einer Renitenz der Gef\u00e4ngnisverwaltungen gesprochen. Zum<br \/>\neinen hinsichtlich der Beachtung der Rechtspositionen der Inhaftierten, zum anderen auch was die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen<br \/>\nanbetrifft hier heben Feest\/Lesting, a.a.O., S. 687 die neue Rolle der Zivilgerichte hervor, da immer \u00f6fters diese den Gefangenen<br \/>\nGeldentsch\u00e4digungen zusprechen, wenn \u2013 mal wieder \u2013 eine Justizvollzugsanstalt Vorgaben der Strafvollstreckungskammer<br \/>\nmissachtet), denn immer wieder ignorieren Vollzugsanstalten gerichtliche Beschl\u00fcsse, oder versuchen sie (mehr oder minder kreativ) zu umgehen.<br \/>\nDie allerwenigsten Inhaftierten verf\u00fcgen \u00fcber die Kenntnisse, um vor Gericht zu ziehen, noch \u00fcber erforderliche finanzielle Mittel, um eine\/n<br \/>\nRechtsanw\u00e4ltin\/Rechtsanwalt zu beauftragen, so dass im Ergebnis die Vollzugsanstalten weiter machen k\u00f6nnen wie bisher.<\/p>\n<p>Es bleibt hinsichtlich des eingangs genannten Falles der \u00fcberh\u00f6hten Stromtarife nun abzuwarten, ob oder wann die JVA Freiburg die<br \/>\nrechtswidrige Praxis beendet, insbesondere, ob sie auch den hunderten Inhaftierten, die nicht vor Gericht gezogen sind, Gelder erstatten wird.<\/p>\n<p>Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg<br \/>\n<a href=\"https:\/\/freedomforthomas.wordpress.com\">https:\/\/freedomforthomas.wordpress.com<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\">http:\/\/www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(gefunden auf: political-prisoners.net) Immer wieder gilt es aus dem Gef\u00e4ngnisalltag zu berichten, auch im Zusammenhang mit gerichtlichen Streitigkeiten, denn Inhaftierte verf\u00fcgen \u00fcber wenige Handlungsm\u00f6glichkeiten, wenn sie auf Missst\u00e4nde hinweisen wollen. 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