{"id":11497,"date":"2021-12-02T14:13:11","date_gmt":"2021-12-02T13:13:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=11497"},"modified":"2021-12-02T14:13:11","modified_gmt":"2021-12-02T13:13:11","slug":"deutschland-prozess-raz-rl-radikal-prozessbericht-vom-21-verhandlungstag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=11497","title":{"rendered":"[Deutschland] Prozess, RAZ, RL, Radikal &#8211; Prozessbericht vom 21. Verhandlungstag"},"content":{"rendered":"<p>quelle: <a href=\"http:\/\/panopticon.blogsport.eu\/2021\/11\/22\/prozessbericht-vom-21-verhandlungstag-raz-rl-radikal-prozess\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">soligruppe f\u00fcr gefangene<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=11033\" rel=\"attachment wp-att-11033\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-11033\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/radikal_transpi-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>Der 21. Verhandlungstag im Prozess gegen unseren Freund und Gef\u00e4hrten begann am 17.11.21 um 9:05 Uhr. Am Mittwoch waren zw\u00f6lf solidarische Personen im Gericht anwesend, ob im Verlauf des Verhandlungstages weitere Personen noch vor dem Gericht waren, wissen wir nicht.<\/p>\n<p>Bevor die Schlussreden der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gehalten wurden, fragte die Richterschaft die Verteidigung, ob noch weitere Erkl\u00e4rungen oder Antr\u00e4ge zu ver\u00f6ffentlichen, bzw. noch zu beantragen w\u00e4ren. Die Frage wurde verneint, ebenso verneinte der Mandant die Frage, ob er noch etwas zu sagen habe. Da keine Beweisantr\u00e4ge offen seien und es kein Verst\u00e4ndigungsgespr\u00e4ch gegeben hatte, ging es zum Pl\u00e4doyer \u00fcber.<span id=\"more-2082\"><\/span><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft begann. Sie sei aufgrund der Beweise davon \u00fcberzeugt, dass die RAZ \u2013 eine sozialrevolution\u00e4re, antiimperialistische, kommunistische, marxistisch-leninistische Gruppe \u2013 durch den Klassenkampf und gewaltt\u00e4tige Aktionen die BRD st\u00fcrzen wollen w\u00fcrde, damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung, mit dem Ziel eine klassenlose und staatenlose Gesellschaft aufzubauen. Diese habe sich zu ihren Taten bekannt und diese auch mit dem Namen fr\u00fcherer Revolution\u00e4rer unterschrieben, was auf ihre historische Bezugnahme hindeuten sollte. Die Aktionen waren Anschl\u00e4ge gegen ein Jobcenter, das Haus der Wirtschaft und das Bundeshaus, das Versenden von Patronen an mehrere Personen, die Verschickung der Kommuniqu\u00e9s in Form von Mails \u2013 wo der Staatsanwalt nat\u00fcrlich nochmal erinnern musste, dass darin stand, dass in Zukunft die n\u00e4chsten Patronen per Express verschickt werden w\u00fcrden \u2013, Anschl\u00e4ge auf die Senatsverwaltung sowie das Amtsgericht Wedding und dass dem Angeklagten eine Mitwirkung bei drei Aktionen vorgeworfen wird.<\/p>\n<p>Zu dem ersten Anklagepunkt, es geht um den Anschlag auf das Haus der Wirtschaft, sehe die Staatsanwaltschaft keine Beteiligung des Angeklagten im strafrechtlichen Sinne. Dennoch gehe er davon aus, dass der Angeklagte die Kommuniqu\u00e9s verschickt habe, trotz der Beweisw\u00fcrdigung und trotz seiner Verweigerung sich zu \u00e4u\u00dfern, w\u00fcrde es Beweise durch die Polizeiermittlung geben, die dies beweisen w\u00fcrden, so der Staatsanwalt. Er habe n\u00e4mlich mit Aufmerksamkeit die Medien \u00fcbers Internet verfolgt, als ein Aktion stattgefunden hatte und er die Kommuniqu\u00e9s verschickt haben soll. Auch wenn dies nicht bewiesen werden konnte und auch die Beweise des BfV vernichtet worden sind, die anscheinend nach zehn Jahren die eigenen Akten vernichten, sowie es unklar sei, ob er sich zum Zeitpunkt der Aktionen \u00fcberhaupt zu Hause befand bzw. ob er dort allein war, ob er nun im Copyshop gewesen sei und dort Kopien gemacht h\u00e4tte, all dies lie\u00dfe sich nicht mehr feststellen. Daher w\u00fcrde der Staatsanwalt in diesem Fall die Anklage fallen lassen.<\/p>\n<p>Zu den Anklagepunkten II;III (die Anschl\u00e4ge auf ein Geb\u00e4ude der Senatsverwaltung f\u00fcr Stadtentwicklung in Berlin-Mitte und auf das Amtsgericht Wedding), was das Zerrei\u00dfen von Papierfetzen in der S-Bahnhaltestelle von Alt-Glienicke gewesen w\u00e4re, so ergebe sich Cems Schuld laut dem Staatsanwalt durch das glaubhafte Wiedererkennen des Beamten der Cem an diesem Tag observiert hatte, au\u00dferdem sei mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schrift auf den Papierfetzen urheberidentisch mit der von Cem. Da auf den Zetteln auch die exakte gleiche Anordnung von E-Mailadressen von Zeitungen und Journalisten drauf stand, wie sie sp\u00e4ter auch in dieser Reihenfolge von einer E-Mail aus mit einem Kommuniqu\u00e9 versendet wurden, w\u00e4re doch klar festzustellen, dass Cem von den Taten mindestens informiert sein musste. Es sei gedanklich m\u00f6glich, aber h\u00f6chst unwahrscheinlich, dass er erst nach der Tat dar\u00fcber informiert worden sei.<\/p>\n<p>Nicht dass er informiert war, sondern auch zum inneren Kreis geh\u00f6ren musste. Dies sei auch der Fall bei dem Verschicken der Patronen, die er verschickt haben muss. So seien die Selbstbezichtungsschreiben von Cem per Mail verschickt worden, da diese laut des Providers \u00fcber das WLAN der Eisdiele \u201eEis36\u201c am Kottbusser Tor verschickt wurden und Cem sich, laut der Aussage des Bullenzeugen von vor ein paar Wochen, genau dort zur selben Zeit aufgehalten habe. Daraus w\u00e4re zu schlussfolgern dass Cem eine f\u00fchrende Stellung hatte, er habe vor der Ausf\u00fchrung der Tat den Versand des Selbstbezichtigungsschreibens zugesagt. Aus der rechtlichen W\u00fcrdigung lie\u00dfe sich zwar keine Straftat beweisen, aber er habe sich bei der Beihilfe zu schweren Brandstiftungen strafbar gemacht, da keine unmittelbare Teilnahme nachweisbar sei. Auch w\u00e4ren strafmildernde Umst\u00e4nde zu ber\u00fccksichtigen, wie dass die Taten vor \u00fcber zehn Jahren stattgefunden haben und sich Cem in der ganzen Zeit nicht strafbar gemacht hat. Deswegen w\u00fcrde der Staatsanwalt eine Strafe in der H\u00f6he von einem Jahr und elf Monaten, mit vier Jahre zur Bew\u00e4hrung, beantragen.<\/p>\n<p>Weiterhin begr\u00fcndete der Staatsanwalt dies auch damit, dass die RAZ und die RL in den letzten zehn Jahren keine Aktion mehr gemacht h\u00e4tten, worunter zu verstehen w\u00e4re, dass diese nicht mehr existieren w\u00fcrden und von Cem keine Gefahr mehr ausgehe.<\/p>\n<p>Da es um Beihilfe gehen w\u00fcrde, wiederholte der Staatsanwalt noch einmal, verlange er eine Strafe von einem Jahr und elf Monaten zu vier Jahren auf Bew\u00e4hrung. Somit beendete die Staatsanwaltschaft im Namen des Volkes ihr Pl\u00e4doyer.<\/p>\n<p>Als n\u00e4chstes war die Verteidigung an der Reihe. Da sich die beiden Anw\u00e4lten das Pl\u00e4doyer aufteilten, baten sie zun\u00e4chst um Verzeihung, dass sich einige evtl. Wiederholungen in den jeweiligen Pl\u00e4doyers nicht vermeiden lie\u00dfen.<\/p>\n<p>Dieses Verfahren sei doch nur aufgrund des BfV ins Rollen gekommen, diese Beh\u00f6rde habe eine tragende und orchestrierende Rolle gespielt, aber im Verlauf des Verfahrens nichts beigetragen. Es h\u00e4tte sich nur um Spekulationen und Schlussfolgerungen gehandelt und als das BKA die Ermittlung \u00fcbernahm konnten keine Beweise ermittelt werden. Die Beweisaufnahme habe nur die Aktenlage best\u00e4tigt. Eine sportliche Anklage, die ja auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft zusammengedampft sei. Das BfV habe versucht die orchestrierende Rolle beizubehalten durch falsche Tatsachenbehauptungen, was Linksradikale alles getan haben sollen, was f\u00fcr eine Gefahr diese w\u00e4ren, ohne Beweise daf\u00fcr geliefert zu haben. Die Prozessbeobachtung wurde aufgebauscht, aus der oberfl\u00e4chlichen Beschreibung der verkleideten Mitarbeiter wurde eine abstrakte Gefahrenlage konstruiert. Auch der Zirkus aufgrund der Gefahr, der sie angeblich ausgesetzt waren und sich wegen einer m\u00f6glichen Wiedererkennung verkleiden mussten, sei der Versuch Stimmung gegen die \u00d6ffentlichkeit und ihren Mandanten zu machen. Die genaue Funktion der Zeugen des BfV konnte auch der Vorsitzende Richter nicht sagen, und auch der Versuch ausschlie\u00dflich dem Gericht einen Bericht vorzulegen, verdeutliche das Verhalten dieser Beh\u00f6rde in diesem Prozess. Die Zeugen haben auch unisono behauptet, an Observationen teilgenommen zu haben, bei denen sie sich an nichts erinnern konnten, sie sollen aber daran dennoch teilgenommen haben. Auffallend war auch ihr nerv\u00f6ses Auftreten, denn die Verteidigung habe \u00fcber die Jahre mehrmals Angeh\u00f6rige des BfV, des BKA und der LKAs verh\u00f6rt, die Undercover-Observationen gemacht haben und da traf man Personen an, die resolut und sich ihrer selbst sicher waren. Denn aufgrund ihres Berufes m\u00fcssen sie auch schnell wichtige Entscheidungen treffen k\u00f6nnen, um eben nicht aufzufallen und damit deren Observation nicht gef\u00e4hrdet ist. Dies alles alles aber bei den Zeugen des BfV nicht der Fall gewesen. Ob es sich bei den Zeugen nicht um Innendienstmitarbeiter gehandelt habe w\u00fcrde man niemals erfahren, aber es deute darauf hin. Als aber der BfV Tacheles reden sollte, als es darum ging unter Whrheitspflicht etwas zu sagen, lie\u00df dieser die Staatsanwaltschaft im Regen stehen, aus dieser Beh\u00f6rde kam nichts mehr. Der Zeuge, der sich als Experte des Leninismus pr\u00e4sentierte \u2013 wir wiesen darauf hin, dass sein Wissen nicht f\u00fcr einen Lehrstuhl beim Institut f\u00fcr Marxismus-Leninismus gereicht h\u00e4tte \u2013 , habe selber zu konkreten Fragen nur ger\u00e4tselt, spekuliert und Zirkelschl\u00fcsse vorgetragen. Ein Beispiel: Die Verd\u00e4chtigen kannten sich ja, weil sie sich des \u00f6fteren trafen und zueinander im Kontakt standen. Wie dies in Bezug zu einem konspirativen Verhalten stand, oder stehen k\u00f6nnte, konnte der Zeuge selbst nicht beantworten.<\/p>\n<p>Zu den Anklagepunkte II; III, sprich zu der Versendung Selbstbezichtigungsschreiben zu den Patronenverschickungen aus der Eisdiele \u201eEis36\u201c: Zu der besagten Zeit war die Eisdiele geschlossen. Es gibt ein Bericht, welcher feststellt, dass sich Cem im \u201eEis36\u201c aufgehalten haben soll, der Leiter der damaligen Observation \u00e4u\u00dferte sich dazu und sprach \u00fcber einen Lokal, was sich in einem ersten Stock am Kottbusser Tor hinter einer Balustrade befinde, die Eisdiele \u201eEis36\u201c befand sich aber im Erdgeschoss. Weiter zu den Anklagepunkte II; III: Das angebliche konspirative Verhalten, die Rolle, die Cem als Helfershelfer eingenommen haben soll, ergibt keinen Sinn, weil eben solche Helfershelfer nach einer Tat eingeweiht werden. Sollten solche Helfershelfer davor in Kenntnis gesetzt werden, k\u00f6nnten sie ja die Tat, die noch nicht stattgefunden hat, gef\u00e4hrden. Daher sei dies eine Behauptung und eine Spekulation, auch dass Cem nach der Tat \u00fcber diese ermittelt, geforscht haben soll. Au\u00dferdem wohnte er zu dem besagten Zeitpunkt nicht alleine und es l\u00e4sst sich nicht feststellen, ob er derjenige war der via Internet danach gesucht hat.<\/p>\n<p>Zu der Urheberschaft der Aktionen selbst spr\u00fchte die RAZ ihren Name vor Ort und bekannte sich damit sofort f\u00fcr die Aktion. Die psychologische Beihilfe an der Cem durch weiteres Versenden von Bekennerschreiben teilgenommen haben soll, ist daher nicht gegeben, da dies keine weitere Best\u00e4rkung in der Tat darstelle. Es gab im Jahr 2010 einen \u00e4hnlichen Fall als Verena Becker, ehemaliges Mitglied der Roten Armee Fraktion, aufgrund des Mordes an Buback, oder der Feststellung wer nun Buback erschoss, in Beugehaft eingesperrt wurde, sp\u00e4ter wurde sie wieder rausgelassen, weil eine Fluchtgefahr nicht mehr bef\u00fcrchtet wurde, weil Speichelspuren von ihr an einem Brief gefunden wurden. Die psychische Beihilfe soll darin gelegen haben, dass sie bei einigen Treffen der RAF vor der Aktion der Aktion zugestimmt haben soll. Der Speichel am Brief beweist, so entschied sich das Gericht 2010, nur eine sp\u00e4tere Mitwisserschaft, weil andersrum habe ihr Mitwissen diese Aktion in Gefahr bringen k\u00f6nnen. Um die psychologische Beihilfe zu begr\u00fcnden, wurde nur auf das Best\u00e4rken der Aktion auf den vorangegangen Treffen rekurriert. Als letztes forderte der erste Anwalt der Verteidigung, dass Cem in allen Anklagepunkten freigesprochen werden muss.<\/p>\n<p>Der zweite Anwalt der Verteidigung begann, dass die dubiose Rolle des BfV in diesem Prozess erw\u00e4hnt worden sei, ebenso dass die angebliche Versendung der Kommuniqu\u00e9s keine psychologische Beihilfe sei. Im Anklagepunkt Nummer I g\u00e4be es keine ausreichende Beweislage, daher gehe es nur noch um die zwei weiteren F\u00e4llen, sprich um Teilnahme durch das Versenden von Bekennerbriefen. Dieses Verfahren wurde nach vielen Jahren, mit Bergen an Akten und Berichten der Ermittlungen \u00fcber alles m\u00f6gliche am Ende aufgerollt. Als L\u00f6we gestartet und als Bettvorleger geendet. Im September 2018, siebeneinhalb Jahre nach Begehung der Straftaten, konnte die Staatsanwaltschaft endlich eine umfangreiche Anklage erheben, nicht mehr wie am Anfang, da die vermeintliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, \u00a7129, schon ausfiel, weitere drei Jahre sp\u00e4ter fing das Verfahren am Ende doch noch an. Die Anklageschrift von 2018 verwende eine verr\u00e4terische Sprache, alles war voller Mutma\u00dfungen und Schlussfolgerung, in keinen Moment konnte aber die Beziehung zwischen der RAZ und der RL festgelegt und festgestellt werden, nur ihre N\u00e4he zu der Publikation <i>radikal<\/i>. Es handelt sich hier also um eine Konstruktion die auf Mutma\u00dfungen und nicht auf Feststellungen basiert, der Versuch zu verkleistern, dass diese Konstruktion von Unwissenheit gepr\u00e4gt ist. Der Zeuge Damm des BKA, der schon damals gegen die Militante Gruppe ermittelte, also quasi ein Experte auf diesem Gebiet, tappte am Ende immer im Dunkeln, wenn es um das interne Leben dieser Gruppe, also der RAZ und der RL, ging. Es konnte nicht festgestellt werden, genauso wenig ausgeschlossen werden, wer was wann und wie machte, ob es Au\u00dfenstehende gab, oder ob diese selbst f\u00fcr das Verschicken der Patronen, usw., verantwortlich waren. Der Versuch die RAZ und die RL gleichzustellen und das Cem eine f\u00fchrende Rolle innerhalb dieser spielte, all dies konnte nicht bewiesen werden. Der zweite Verteidiger m\u00fcsse in einem Punkt seinem Kollegen widersprechen, n\u00e4mlich bez\u00fcglich des angeblichen Wissens \u00fcber den Leninismus, den der Zeuge des BfV vorgegeben hatte zu haben. Es handele sich hier blo\u00df um die Karikatur eines Kleinb\u00fcrgers, wie sich dieser den Leninismus vorstelle. Ob nun der Leninismus eine kleinb\u00fcrgerliche Ideologie ist, werden wir in diesem Verfahren nicht mehr erfahren. Unseres Erachtens ist dem so, hat aber mit der Sache am nichts Hut.<\/p>\n<p>Zu den Anklagepunkten II; III, eine unmittelbare Beteiligung von Cem konnte zu keinen Moment nachgewiesen werden, genauso wenig wie wer daran beteiligt gewesen sein konnte. Aufgrund der Aufnahme eines \u00dcberwachungsvideos, wo man sieht wie Cem seine Wohnung betritt und erst am darauffolgenden Tag verl\u00e4sst, sei deutlich, dass er an den Taten gar nicht teilgenommen haben konnte, da er Zuhause war. Zu der Versendung der Kommuniqu\u00e9s, bzw., der zerrissenen Fetzen-Papierst\u00fccke die Cem in Alt-Glienicke an der S-Bahn Haltestelle weggeworfen haben soll: Der Zeuge konnte sich an die Observation erinnern, aber nicht an das Zerrei\u00dfen der Papiere selbst, bzw., er hatte damals gesagt, dass er dies selbst nicht gesehen hatte. Er hatte au\u00dferdem keine Erinnerungen an die Papiere,weder wie viele es waren noch welche, obwohl er den Observationsbericht nochmals gelesen hatte. Der Zeuge wollte auch nach zehn Jahren Cem wiedererkannt haben, was kaum vorstellbar sei, weil der Zeuge doch \u00fcber die Jahre an vielen Observationen teilgenommen haben wird. Was die Sicherstellung der Papierfetzen angeht, was wurde dort gefunden, ein Papier, auf welchem der Name eines Mitarbeiters des Jobcenters war, der Cem zum damaligen Punkt betreute, dann waren noch die Adressen der Zeitungen und ein m\u00f6gliches Kommuniqu\u00e9.<\/p>\n<p>Beim Zettel mit den Adressen war eine Bemerkung zu lesen, wo drauf stand \u201eMails verschicken\u201c, da aber nicht festzustellen sei, wie viele Zettel weggeworfen sein sollen, k\u00f6nnen diese auch von einer anderen Person weggeworfen sein. Dass es sich dabei um eine Handlungsanweisung handele, sei ebenfalls nur eine Hypothese. Die Staatsanwaltschaft berufe sich auf das Gutachten der Handschrift, ob die handschriftliche St\u00fccke alle vom selben Urheber seien. In diesem Falle handelte es sich um eine Kopie und wie die geladene Gutachterin schon darauf hinwies, n\u00e4mlich dass aus Kopien die Urheberschaft schwierig nachzuvollziehen sei, dieses Beweisst\u00fcck nur eine geringe Rolle spielen k\u00f6nne. Hinzu komme, dass der Ersteller eines Dokumentes in der Regel das Original bei sich tr\u00e4gt und nicht eine Kopie.<\/p>\n<p>In diesem Moment machte die Richterschaft eine Sch\u00f6ffin auf ihren k\u00f6rperlichen Zustand aufmerksam, ob es ihr gut gehen w\u00fcrde. Da diese \u00e4u\u00dferte gerade Kopfschmerzen zu haben, wurde eine Pause von f\u00fcnf Minuten einberufen.<\/p>\n<p>Weiter ging es, dass eben keine Feststellungen oder Kenntnisse vorhanden w\u00e4ren, ob Cem nun die Bekennerbriefe versendet hatte oder nicht, genauso wenig ob er \u00fcberhaupt auch selbst daran geschrieben hatte. Das Gutachten der Sachverst\u00e4ndigen in Fragen Schrift halte selbst auch keiner wissenschaftlichen \u00dcberpr\u00fcfung stand, denn die Untersuchung wich von den Standard-Richtlinien, die f\u00fcr solche F\u00e4lle angewendet werden, ab. Nur ein Mikroskop, so die Gesellschaft f\u00fcr Forensische Schriftuntersuchung, reiche f\u00fcr eine Untersuchung nicht aus, es gebe weitere Verfahrensweisen, die aber damals in der Untersuchung des BKAs nicht ber\u00fccksichtigt, bzw. ausgelassen wurden. Auch waren die Feststellungen und die Darlegung des Beweismaterials der Sachverst\u00e4ndigen f\u00fcr die Verteidigung nicht nachvollziehbar, wie als es um die Buchstaben und die Form dieser ging. Die Berufserfahrung und die subjektiven Eindr\u00fccke der Zeugin reichten wohl aus, um die Urheber\u00e4hnlichkeit auf die zweith\u00f6chste Stufe zu stellen, aber wie dies zustande kam, woher die erkennbaren \u00dcbereinstimmungen kamen, alles blieb unklar. Sollte das Gericht bei dieser Frage einer anderen Meinung sein, sollte dieses der Meinung sein, dass Cem alles weggeworfen habe, dann sei es dennoch nicht feststellbar, ob er die Kommuniqu\u00e9s tats\u00e4chlich verschickte, oder ob er diese nur wegwarf.<\/p>\n<p>Zu den angeblichen Recherchen im Internet nach Informationen und Nachrichten \u00fcber die Aktionen, sei die Zielgerichtetheit der Recherche nicht bewiesen worden. Der Themenbereich der Recherche kann auch in Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit f\u00fcr das GI gestanden haben.<\/p>\n<p>Nochmals zur\u00fcck zu der Eisdiele \u201eEis36\u201c und das Versenden der Mails in Bezug auf die Patronen: Der Zeuge, damals Einsatzleiter der Observation, machte selbst keine Wahrnehmungen, sondern schrieb sich das auf, was seine Kollegen observierten und berichteten. In diesem Fall vom KK Pietsch, der mittlerweile verstorben ist, wir berichteten schon dar\u00fcber. Zus\u00e4tzlich gibt es L\u00fccken im Bericht, wodurch klar ist, dass die Bullen Cem nicht die ganze Zeit ununterbrochen sehen konnten, innerhalb einer Stunde konnte Cem nur dreimal gesehen werden. Wie viele Menschen sich nun im Lokal befanden, das wusste der Zeuge nicht mehr. Dass Cem dort Kontakt zu anderen G\u00e4sten hatte, sei nicht auszuschlie\u00dfen. Hinzu die Beschreibung der \u00d6rtlichkeit, denn das, was der Beamte beschrieben hatte, stimmte eher mit dem Cafe Kotti \u00fcberein. Genauso wenig ist belegt worden, ob Cem sich in das WLAN von \u201eEis36\u201c eingeloggt hatte, noch ob er irgendetwas verschickt hatte. Dass eine weitere Person, aus der naheliegenden Umgebung eine Mail \u00fcber das WLAN verschickt haben k\u00f6nnte, kann nicht ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Der Verteidiger wiederholte, dass die Beschreibung des Zeugen nicht der tats\u00e4chlichen damaligen Lage des \u201eEis36\u201c entspreche. Sollte das Gericht, dies anders sehen, werde die Verteidigung veranlassen, dass das Bezirksamt aufgefordert wird Auskunft \u00fcber die damalige Lage des \u201eEis36\u201c zu geben. Dies werde dem Gericht mitteilen, dass sich das \u201eEis36\u201c im Erdgeschoss befunden habe, dar\u00fcber hinter einer Balustrade das Caf\u00e9 Kotti und das Wettb\u00fcro Hattrick. Es wurde von den Bullen also nicht das \u201eEis36\u201c, sondern das Caf\u00e9 Kotti beobachtet.<\/p>\n<p>Des Weiteren habe das \u201eEis36\u201c als Eisdiele nur in der warmen Zeit ge\u00f6ffnet gehabt. Eine Anfrage beim Finanzamt werde ergeben, dass das \u201eEis36\u201c zum fraglichen Zeitpunkt, 18.03. , geschlossen war und erst am 09.04. seine T\u00fcren wieder \u00f6ffnete, daher seien die Aussagen des Zeugen nicht zutreffend. Falls das Gericht glaube, dass es hier nur die Namen verwechselt worden seien, dann beantrage die Verteidigung, das der Betreiber des Caf\u00e9 Kottis geladen werde. Dieser werde dem Gericht mitteilen k\u00f6nnen, dass er das Caf\u00e9 Kotti seit 2009 betreibt und dass das WLAN des \u201eEis36\u201c von dort nicht erreichbar war.<\/p>\n<p>Cem kann weder die Beteiligung am Erstellen noch am Versenden der Kommuniqu\u00e9s nachgewiesen werden. Daher verlangt die Verteidigung einen Freispruch in allen Anklagepunkten.<\/p>\n<p>So endete der 21. Verhandlungstag.<\/p>\n<p><b>Der<\/b> <b>letzte<\/b><b> Prozesstermin<\/b> <b>ist am <\/b><b>01<\/b><b>. <\/b><b>Dezember<\/b> <b>um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstra\u00dfe 91, Eingang Wilsnacker Str<\/b><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>quelle: soligruppe f\u00fcr gefangene Der 21. Verhandlungstag im Prozess gegen unseren Freund und Gef\u00e4hrten begann am 17.11.21 um 9:05 Uhr. Am Mittwoch waren zw\u00f6lf solidarische Personen im Gericht anwesend, ob im Verlauf des Verhandlungstages weitere Personen noch vor dem Gericht waren, wissen wir nicht. 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