{"id":11423,"date":"2021-11-08T12:11:09","date_gmt":"2021-11-08T11:11:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=11423"},"modified":"2021-11-08T12:11:09","modified_gmt":"2021-11-08T11:11:09","slug":"deutschland-prozess-raz-rl-radikal-prozessberichte-vom-19-und-20-verhandlungstag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=11423","title":{"rendered":"[Deutschland] Prozess, RAZ, RL, Radikal \u2013 Prozessberichte vom 19. und 20. Verhandlungstag"},"content":{"rendered":"<p>quelle: <a href=\"http:\/\/panopticon.blogsport.eu\/prozess-raz-rl-radikal\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">soligruppe f\u00fcr gefangene<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=11033\" rel=\"attachment wp-att-11033\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-11033\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/radikal_transpi-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>Vorab, der angesetzte Termin vom 21.10. wurde aufgehoben, das hei\u00dft der n\u00e4chste Prozesstermin ist am Donnerstag, den 28.10.2021.<\/p>\n<p>Mit etwas Versp\u00e4tung begann am 19.10. um 9:35 Uhr der 19. Verhandlungstag im Prozess gegen unseren Freund und Gef\u00e4hrten, wobei acht solidarische Beobachterinnen und Beobachter sowie ein Pressevertreter anwesend waren. Zu Beginn wurde vom vorsitzenden Richter festgestellt, dass die Richterschaft und Sch\u00f6ffen die Urkunden des Selbstleseverfahrens zur Kenntnis genommen und allen anderen Prozessbeteiligten dies ebenfalls m\u00f6glich war.<span id=\"more-2024\"><\/span><\/p>\n<p>Danach folgte eine ganze Reihe von Inaugenscheinnahmen und Verlesungen von Urkunden. Zun\u00e4chst wurde eine Lichtbildmappe bez\u00fcglich des Anschlags auf das Jobcenter in Augenschein genommen, danach Fotos vom Bundeshaus und dann nochmal dieselben Fotos in besserer Qualit\u00e4t. Im Anschluss wurden der Reihe nach die Ausgaben 161 (Sommer 2009), 163 (Sommer 2010) und 164 (Sommer 2011) der Zeitschrift <i>radikal<\/i> in Augenschein genommen, wobei laut dem Gericht das Augenmerk auf das Schriftbild und die Bilder und Zeichen gerichtete werden sollte, dennoch lie\u00dfen sich die Sch\u00f6ffen und Verteidiger Zeit beim Durchgehen der Zeitschriften, w\u00e4hrend der Staatsanwalt gelangweilt auf seinen Laptop starrte und den Anschein erweckte jeden Moment einzunicken.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Daraufhin verlas das Gericht die von KHK (Kriminalhauptkommissar) Buchholz verfasste Strafanzeige bez\u00fcglich des Brandanschlags auf das Bundeshaus vom 18.11.2010. Die Anzeige lautete auf schwere Brandstiftung, der Schaden wurde (vermutlich vorl\u00e4ufig) auf einen Euro festgesetzt. Dann wurde der Brandortbericht zur selben Sache, der auch vom selben Beamten verfasst worden war, verlesen und erneut Fotos dazu, zum Augenschein verteilt, teilweise dieselben wie schon zuvor.<\/p>\n<p>Nun fragte das Gericht, ob es Bedenken gegen das Verlesen des Vermerks des KOK (Kriminaloberkommissar) Leibniz im Brandbericht zum Anschlag auf das Amtsgericht Wedding gebe. Nachdem weder Staatsanwalt noch Verteidigung etwas dagegen einzuwenden hatten, berief das Gericht eine dreimin\u00fctige Unterbrechung ein und verlie\u00df mit den Sch\u00f6ffen den Saal. Nach seiner R\u00fcckkehr gab das Gericht den Beschluss bekannt, dass der Vermerk des KOK Leibniz verlesen werden soll. Laut diesem Vermerk habe sich die Schadenssumme nach der Aussage des BIM (Berliner Immobilien Management) auf 28.919,85 Euro belaufen.<\/p>\n<p>Fortgesetzt wurde mit der Verlesung des Asservatenverzeichnisses des BKA vom 22.05.2013, worin die bei der Durchsuchung bei Cem beschlagnahmten Gegenst\u00e4nde \u2013 mit Fundort und durchnummeriert \u2013 aufgelistet sind. Der Vollst\u00e4ndigkeit halber hier die Gegenst\u00e4nde: eine externe Festplatte, ein Notebook HP, ein Laserdrucker HP, ein Scanner, eine Maus, ein Mobiltelefon, zwei USB-Sticks, ein Zettel mit einer Telefonnummer und Namen, ein Passwort, eine PIN-Nummer, ein Notizbuch mit Telefonnummern, f\u00fcnf Zettel DIN-A5, ein Buch <i>Shabnam Holliday: Defining Iran<\/i>, ein Buch <i>Karl Held: Das Lebenswerk des Michael Gorbatschow<\/i>, ein Buch <i>Walter Ulbricht: Zur Geschichte der Arbeiterbewegung<\/i>, ein Buch <i>Lenin: \u00dcber Krieg, Armee und Milit\u00e4rwissenschaft<\/i>, ein Thinkpad, zwei Zettel DIN-A4, vier verpackte Tastaturen, eine verpackte Maus, ein Notebook von Dell. Dazu wurde noch ein Vermerk verlesen, dass eine Asservatennummer zweimal vergeben wurde und das Buch von Holliday deshalb ein neue Nummer zugewiesen bekommt.<\/p>\n<p>Weiter ging es mit der Verlesung der zwei sichergestellten DIN-A4 Bl\u00e4tter, diese wurden im Anschluss auch in Augenschein genommen. Dabei soll es sich um Notizen handeln, in denen \u00dcberlegungen zu kurz-, mittel- und langfristiger Ziele, f\u00fcr den Aufbau proletarischer Autonomie, sowie der Bezug auf andere revolution\u00e4re Bewegungen und Erfahrungen die es in der Vergangenheit gegeben hat, sowie in der Gegenwart pr\u00e4sent sind, niedergeschrieben wurden. Darin soll erw\u00e4hnt worden sein, dass dies im Zusammenhang mit einer Postille \u2013 es wird kein Name erw\u00e4hnt \u2013 \u00fcberpr\u00fcft werden soll, ob dies auch funktioniere. Danach wurden die f\u00fcnf beschlagnahmten DIN-A5 Zettel in Augenschein genommen, wobei es sich um sechs Bl\u00e4tter handelte, da es auch eine R\u00fcckseite gab.<\/p>\n<p>Das Gericht wies noch auf die Aufhebung des Termins am 21.10. und darauf, dass am 28.10. die Sachverst\u00e4ndige f\u00fcr Handschriften erwartet wird sowie dass der Termin vom 16.11. auf den 17.11. verschoben wird, hin. Daraufhin endete der Prozesstag um, 10:40 Uhr.<\/p>\n<p><b>Der<\/b> <b>n\u00e4chste Prozesstermin<\/b> <b>ist am <\/b><b>28. Oktober<\/b><b> um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstra\u00dfe 91, Eingang Wilsnacker Str<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<div class=\"entry-content\">\n<p><strong>Der 20. Verhandlungstag<\/strong><\/p>\n<p>Der 20. Verhandlungstag im Prozess gegen unseren Freund und Gef\u00e4hrten begann am 28.10.21 um 9:15 Uhr. Im Laufe des Tages waren sechs solidarische Menschen anwesend.<\/p>\n<p>Geladen war die 64-j\u00e4hrige Sachverst\u00e4ndige f\u00fcr Handschriften, die bereits zum 14. Prozesstag am 16. September vor Gericht erschienen war. Das Gericht teilte mit, dass inzwischen die Dokumentationsunterlagen eingetroffen seien, bestehend aus vier Konvoluten: zwei Listen, Vergleichsschriften und Befundmaterial. Die entsprechenden handschriftlichen Notizen und exemplarisch herausgenommenen Buchstaben wurden w\u00e4hrend der Vernehmung per Beamer auf eine Leinwand projiziert. Zun\u00e4chst erl\u00e4uterte die Sachverst\u00e4ndige, dass ihre Aufgabe darin bestand, die Asservaten zu vergleichen und zwar einerseits dahingehend, ob sie sich untereinander gleichen, d.h. ob es sich um denselben Urheber handelt, und andererseits wurden sie mit handschriftlichen Notizen von Oliver Rast verglichen, wobei es vor allem um zwei Asservate ging, einmal linierte Bl\u00e4tter mit Namen und Telefonnummern sowie die Kopie eines zerrissenen Zettels.<span id=\"more-2046\"><\/span><\/p>\n<p>Hierzu seien zun\u00e4chst die Gro\u00dfbuchstaben und dann die Kleinbuchstaben miteinander verglichen worden, allerdings m\u00fcsse man nicht immer zwingend in dieser Reihenfolge vorgehen. Auf dem Befundmaterial wurden die Buchstaben entsprechend nummeriert, es werde aber nicht jeder Befund erhoben, wie die Sachverst\u00e4ndige auf Nachfrage des Richters mitteilte, f\u00fcr die Auswahl eben dieses einen konkreten A\u2019s gebe es keinen Grund, sie seien sich alle \u00e4hnlich ohne gro\u00dfe Unterschiede. Dann wurden unter Zuhilfenahme der Projektion auf der Leinwand von der Sachverst\u00e4ndigen ausgew\u00e4hlte Buchstaben verglichen (A, K, P, k und E). Dabei wies sie auf \u00c4hnlichkeiten hin, auch wenn es immer wieder Varianten gebe, an Kurrentschrift bzw. Druckschrift angelehnte. Wir erfuhren von K\u2019s mit Mittel\u00f6sen und solchen ohne, \u00fcberw\u00f6lbten Einleitungen beim P und solchen, die in einem Zug geschrieben wurden, sehr sch\u00f6ne k\u2019s, die auch in einem Zug gefertigt waren usw. Zwischendurch wies sie auch noch darauf hin, dass die Gesamterfassung, also die verschiedenen Proportionen der Buchstaben (Ober- und Unterl\u00e4ngen), einen Hinweis auf eine Urheberidentit\u00e4t geben w\u00fcrde. Es folgten auf Nachfrage des Richters noch Anmerkungen zum allgemeinen Schriftbild, es sei in diesem Fall durch viele Winkelz\u00fcge gekennzeichnet und die Art und Weise wie Buchstaben verbunden werden, sei hier betrachtet worden. Auch bei den Buchstaben m, n, und u werde untersucht ob die B\u00f6gen eher rund oder winklig sind. Von hier aus gehe man dann auf die Einzelbuchstabenuntersuchung \u00fcber. Bei dem untersuchten Material habe sich gezeigt, dass sowohl die Schriftlage als auch die Proportionen einheitlich seien, es gebe vielgliedrige \u00dcbereinstimmung und es weise eine \u201egraphische Ergiebigkeit\u201c auf. Es gebe keine nicht erkl\u00e4rbaren Diskrepanzen und zahlreiche \u00dcbereinstimmungen, daraus ergebe sich die Schlussfolgerung, dass alle Schreibleistungen mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Hand stammen. Nachdem die Sachverst\u00e4ndige diese Schlussfolgerung ge\u00e4u\u00dfert hatte, berief das Gericht eine zehnmin\u00fctige Pause ein, um sich kurz zu beraten.<\/p>\n<p>Nach der Pause fragte das Gericht die Sachverst\u00e4ndige zur Wahrscheinlichkeit, die, wie bereits schon zuvor festgestellt wurde,in diesem Fall eine subjektive Wahrscheinlichkeit ist, welche Abstufungen es da gebe und wie diese zu verstehen seien. Das Ganze folge dem Bayesschen Ansatz<a class=\"sdfootnoteanc\" href=\"http:\/\/panopticon.blogsport.eu\/2021\/10\/31\/prozessbericht-vom-20-verhandlungstag-raz-rl-radikal-prozess\/#sdfootnote1sym\" name=\"sdfootnote1anc\"><sup>1<\/sup><\/a>, so die Sachverst\u00e4ndige, es gebe eine klare Methode, eine hypothesentestende Vorgehensweise, die Merkmalserhebung f\u00fchre zu Folgerungen, die entsprechend kategorisiert werden: non liquet (bis zu 50%), leicht \u00fcberwiegende Wahrscheinlichkeit (bis zu 75%), \u00fcberwiegende Wahrscheinlichkeit (bis zu 90%), hohe Wahrscheinlichkeit (bis zu 95%), sehr hohe Wahrscheinlichkeit (bis zu 99%) , mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit (bis zu 99,99%). Die Zahlen seien aber nicht fest, sie dienen lediglich der Veranschaulichung. Wie h\u00e4ufig denn das Ergebnis einer sehr hohen oder noch h\u00f6heren Wahrscheinlichkeit vorkomme, wollte das Gericht wissen. Die Sachverst\u00e4ndige antwortete, dass dies schon vorkomme, dazu m\u00fcsse aber das Ausgangsmaterial ideal sein, dasselbe Schreibmaterial etc. Nun wurde auf Anregung des Gerichts der Vergleich mit dem Handschriftenmaterial von Oliver Rast nachvollzogen, wobei die Sachverst\u00e4ndige darauf hinwies, dass hier schon Unterschiede zu sehen seien, so seien die Proportionen anders und einzelne Buchstabenverbindungen seien auch nicht zu finden. Es wurden die P\u2019s, die G\u2019s und die E\u2019s verglichen, die Sachverst\u00e4ndige wies auf Unterschiede hin bis das Gericht zu dem Entschluss kam, dass dies nun gen\u00fcge. Die Sachverst\u00e4ndige gab noch einmal das Ergebnis des Gutachtens bekannt, bei dem fraglichen Material gebe es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Urheberidentit\u00e4t mit dem Material von Oliver Rast. Nachdem der Staatsanwalt keine Fragen an die Sachverst\u00e4ndige hat, beginnt die Verteidigung mit der Befragung.<\/p>\n<p>Zuerst wollte die Verteidigung ganz allgemein wissen, welche Untersuchungsmethode angewendet worden sei. Es sei die wissenschaftliche Methode des Schriftvergleichs angewendet worden, so die Sachverst\u00e4ndige, dabei werde in einer Vorabpr\u00fcfung zun\u00e4chst das Material analysiert, ob es hinreichend ist in Hinsicht auf die Ergiebigkeit, danach komme es zu einer systematischen Erhebung, wobei zuerst allgemeine Merkmale und dann besondere Merkmale untersucht werden, nach dieser vollst\u00e4ndigen Erhebung folge dann die Bewertung und die Gesamtbewertung f\u00fchre zu den entsprechenden Wahrscheinlichkeiten. Ob beim Vergleich rein visuell vorgegangen worden sei oder ob maschinelle Unterst\u00fctzung herangezogen worden sei, war die n\u00e4chste Frage. Es sei ein Stereomikroskop genutzt worden, das maximal eine 40-fache Vergr\u00f6\u00dferung erm\u00f6gliche, um Feinheiten erkennen zu k\u00f6nnen. Je nach Fragestellung oder wenn der Auftraggeber darauf bestehe, werde auch weitere Technik verwendet, dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Auf die Frage, ob hier also die physikalisch-technische Untersuchung nicht angewendet worden sei, antwortete die Zeugin, dass die stereomikroskopische Untersuchung Teil der physikalisch-technischen Untersuchung sei. Der Auftraggeber sei ST 12 (Staatsschutzabteilung beim BKA) gewesen, dieser habe keine weiteren technischen Untersuchungen angefordert, warum dies so war, k\u00f6nne sie nicht sagen. Nun folgte ein kleines hin und her zwischen Richter und Verteidiger, da ersterer unterbrach und wissen wollte, wo das alles jetzt hinf\u00fchren werde, woraufhin letzterer sich beschwerte, dass seine Befragungen immer wieder vom Gericht unterbrochen werde. Schlussendlich fuhr die Verteidigung mit der Befragung fort und zitierte aus den Richtlinien der Gesellschaft f\u00fcr Schriftforensik, wobei es darum ging, dass die physikalisch-technische Untersuchung integraler Bestandteil eines jeden Schriftvergleichs zu sein habe. Auf dem Wege vieler weiterer Detailfragen zur genauen Erhebung, weist die Verteidigung darauf hin, dass das Schriftgutachten nicht nachvollziehbar sei, es bestehe nur aus sechs Seiten, Methodik und Ergebnis werden dargestellt, aber die konkreten Erhebung seien nicht enthalten. Es werde einfach etwas pr\u00e4sentiert, das k\u00f6nne man akzeptieren, aber nicht nachvollziehen. Die weiteren Fragen der Verteidigung zielen auf die genaue Vorgehensweise ab und die Wissenschaftlichkeit der T\u00e4tigkeit des Schriftvergleichs: spiele es eine Rolle wie h\u00e4ufig bestimmte Merkmale in der Gesamtpopulation auftauchen, ob es eine Mindestanzahl an Worten\/Buchstaben gebe, um Aussagen \u00fcber eine \u00dcbereinstimmung abgeben zu k\u00f6nnen, so wie es bei der Stimmanalyse ist, wo es eine Mindestzeit gebe. Die Sachverst\u00e4ndige teilt mit, dass es keine Mindestanzahl an Buchstaben gebe, es komme auf die Wertst\u00e4rke eines Merkmals an, es habe viel mit Erfahrung zu tun, die allgemeine Verbreitung spiele keine Rolle, es gebe keine festen Kriterien, f\u00fcr die Aussagekr\u00e4ftigkeit von Merkmalen, es werde nicht nach Unterschieden gesucht. Die Verteidigung verwies darauf, dass es beim Internvergleich doch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Buchstaben gebe, was die Sachverst\u00e4ndige leugnete und meinte, dass sie \u00c4hnlichkeiten sehe. Die Frage ,woran man denn festmache, welche Merkmale von Relevanz seien und welche nicht, wird von der Sachverst\u00e4ndigen nicht klar beantwortet. Danach geht es um die Ziffer 3, die im Material immer wieder anders ausgef\u00fchrt erscheint, worauf die Sachverst\u00e4ndige meinte, dass diese keine systematische Unterschiedlichkeit aufweisen w\u00fcrden. Die Frage, ob die von der Sachverst\u00e4ndigen zur Nummerierung der Zeilen geschriebene Ziffer 3 auf dem Material einen systematischen Unterschied zu den anderen 3en aufweise, konnte sie nicht beantworten. Um 12:30 Uhr wurde die Sachverst\u00e4ndige entlassen und es folgte die Mittagspause bis 13:20 Uhr.<\/p>\n<p>Nach der Pause wurde dann der Internvergleich des Schriftmaterial offiziell nochmal in Augenschein genommen sowie der Vergleich von Internvergleich mit Vergleichsschriftmaterial. Danach wurde der Verfahrensgang festgestellt: Das Gericht verlas chronologisch die Dokumente beginnend mit dem Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses vom 06.05.2013 bis zum Beschluss der Er\u00f6ffnung der Hauptverhandlung und der Versendung der Ladungen.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend wurde darauf hingewiesen, das beim n\u00e4chsten Termin die Pl\u00e4doyers zu erwarten sind, was bedeutet, dass es beim \u00fcbern\u00e4chsten Termin h\u00f6chstwahrscheinlich zur Urteilsverk\u00fcndung kommen wird.<\/p>\n<p>Um 14:15 endete der Verhandlungstag.<\/p>\n<p><b>Der<\/b> <b>n\u00e4chste Prozesstermin<\/b> <b>ist am <\/b><b>17<\/b><b>. <\/b><b>November<\/b> <b>um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstra\u00dfe 91, Eingang Wilsnacker Str<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"sdfootnote1\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" href=\"http:\/\/panopticon.blogsport.eu\/2021\/10\/31\/prozessbericht-vom-20-verhandlungstag-raz-rl-radikal-prozess\/#sdfootnote1anc\" name=\"sdfootnote1sym\">1<\/a>Der Bayessche Wahrscheinlichkeitsbegriff interpretiert Wahrscheinlichkeit als Grad pers\u00f6nlicher \u00dcberzeugung, d.h. als Sicherheit in der pers\u00f6nlichen Einsch\u00e4tzung eines Sachverhalts, und nicht als relative H\u00e4ufigkeit wie das andere Wahrscheinlichkeitsbegriffe tun.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>quelle: soligruppe f\u00fcr gefangene Vorab, der angesetzte Termin vom 21.10. wurde aufgehoben, das hei\u00dft der n\u00e4chste Prozesstermin ist am Donnerstag, den 28.10.2021. 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