{"id":11342,"date":"2021-09-29T13:16:57","date_gmt":"2021-09-29T11:16:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=11342"},"modified":"2021-09-29T13:16:57","modified_gmt":"2021-09-29T11:16:57","slug":"deutschland-prozess-raz-rl-radikal-prozessberichte-vom-12-16-verhandlungstag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=11342","title":{"rendered":"[Deutschland] Prozess, RAZ, RL, Radikal \u2013 Prozessberichte vom 12. &#8211; 16. Verhandlungstag"},"content":{"rendered":"<p>quelle: <a href=\"http:\/\/panopticon.blogsport.eu\/prozess-raz-rl-radikal\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">soligruppe f\u00fcr gefangene<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=11033\" rel=\"attachment wp-att-11033\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-11033\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/radikal_transpi-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>Der zw\u00f6lfte Verhandlungstag im Prozess gegen unseren Gef\u00e4hrten begann am 09.09.21 p\u00fcnktlich um 9:00 Uhr, im Verlauf des Tages waren sieben solidarische Personen anwesend. Als erster Zeuge war ein Beamter vom Verfassungsschutz geladen, der wie auch schon seine Kollegen zuvor unter Arbeitsnamen und mit Per\u00fccke und falschem Bart verkleidet vor Gericht erschien, angeblich 47 Jahre alt und in Berlin besch\u00e4ftigt. Der Zeuge war an der Observation des Angeklagten beteiligt, hat aber nach eigener Aussage keine Erinnerung mehr daran, weder konkret noch allgemein an den Einsatz. Weder der Name unseres Gef\u00e4hrten noch RAZ sage ihm irgendetwas. Zur Vorbereitung habe er das Beh\u00f6rdenzeugnis und den Observationsbericht gelesen, was aber keine neuen Erinnerungen in ihm wachgerufen habe. Auf Nachfrage des Richters best\u00e4tigte er, am 12.07.21 an einer Besprechung seiner Beh\u00f6rde teilgenommen zu haben, bei der er und seine Kollegen darauf vorbereitet worden w\u00e4ren, was vor Gericht auf sie zukomme, was die Aussagegenehmigung bedeute und was sie zu beachten h\u00e4tten. Auf die weitere Frage des Richters, ob er sich mit Kollegen \u00fcber den damaligen Einsatz gesprochen habe, gab der Zeuge an mit niemandem dar\u00fcber gesprochen zu haben, er sei gerade erst aus dem Urlaub zur\u00fcckgekehrt.<span id=\"more-1983\"><\/span><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nun wollte die Verteidigung wissen wo die Besprechung stattgefunden habe, was der Zeuge zun\u00e4chst mit Hinweis auf seine beschr\u00e4nkte Aussagegenehmigung nicht beantwortete, auf die weitere Frage, ob er denn wenigstens die Stadt nennen k\u00f6nne, in der die Besprechung stattgefunden habe, antwortete er mit Berlin. Auch seien alle Teilnehmer dieser Besprechung aus Berlin gewesen, niemand sei aus K\u00f6ln angereist. Er erinnere sich auch, dass er grunds\u00e4tzlich an Observationen in Berlin teilgenommen habe, ob er speziell dazu ausgebildet worden sei, also als Observateur, dazu wollte er wieder mit Verweis auf seine beschr\u00e4nkte Aussagegenehmigung nichts sagen. Daraufhin wurde der Zeuge entlassen.<\/p>\n<p>Dann teilte der vorsitzende Richter noch mit, dass die f\u00fcr 13:30 Uhr geladene Zeugin, die auch schon an einem fr\u00fcheren Termin nicht erschienen war, heute wieder aufgrund eines R\u00fcckenleidens, welches sie sowohl am Stehen wie auch am Sitzen hindere, nicht kommen k\u00f6nne. Der Richter betonte die Wichtigkeit der Ladung der Zeugin und meinte, dass man daf\u00fcr Sorge trage k\u00f6nne, dass die Zeugin zu einem anderen Termin auch liegend vor Gericht erscheinen kann. Des Weiteren habe der vorsitzende Richter noch ein Fax vom 24.08.21 erhalten, in welchem ihm auf seine Frage bez\u00fcglich der Erinnerungen der zu ladenden Zeugin Immendorf geantwortet worden sei. Es sei mit der Zeugin telefoniert worden und sie k\u00f6nne sich nicht an die Observation erinnern, noch was der Gegenstand dieser gewesen war. Allerdings sei wohl ein Zeuge beim Verfassungsschutz noch nicht f\u00fcndig geworden, man w\u00fcsste nur seinen Decknamen. Dann wurden noch weitere Termine mit den Verhandlungsteilnehmern abgesprochen, da die bisher angesetzten Verhandlungstage nicht ausreichend seien (Wir haben die neuen Termine ans Ende des Berichts gesetzt). Es wurde vom Richter festgestellt, dass die am 19.08. ausgegebenen Urkunden zur Kenntnis genommen werden konnten und deshalb nicht mehr verlesen werden. Im Anschluss teilte das Gericht noch mit, welche Urkunden es vorhabe zu verlesen beziehungsweise in Augenschein genommen werden sollen. Auch sei dem Gericht mitgeteilt worden, das Frau Durbach vom Verfassungsschutz nicht so gerne kommen m\u00f6chte, das Gericht habe aber darauf bestanden und folglich werde sie wahrscheinlich am 14.09. oder am 21.09. vor Gericht erscheinen. Um 9:25 Uhr wurde dann eine Pause bis um 11:00 Uhr einberufen.<\/p>\n<p>Nach der Pause erschien ein pensionierter Bulle vom BKA, der die Razzia bei unserem Gef\u00e4hrten geleitet hatte, vor Gericht. Er wisse worum es geht, k\u00f6nne sich anhand der Unterlagen, die er im Vorfeld gelesen habe, erinnern. Er habe in der hier zu verhandelnden Sache nur die Durchsuchung geleitet und eine kleine Auswertung vorgenommen. Auf eine diesbez\u00fcgliche Frage des Richters, teilte der Zeuge mit, dass durch entsprechende Ma\u00dfnahmen der tats\u00e4chliche Wohnort des Beschuldigten versucht wurde herauszufinden, wo dann auch die Razzia durchgef\u00fchrt wurde, da diese nicht mit der Meldeadresse \u00fcbereinstimmte. Er k\u00f6nne sich noch ungef\u00e4hr an die Wohnung erinnern, ihre Gr\u00f6\u00dfe, dass alle R\u00e4ume unverschlossen waren, der Mitbewohner nicht anwesend war, Cem sich aber in der Wohnung befunden habe. Diese habe er \u00fcber seine Rechte belehrt. Zum Ablauf teilte er mit, dass um 6:00 Uhr das SEK in die Wohnung eingedrungen w\u00e4re, da davon ausgegangen worden sei, dass sich in der Wohnung eventuell Waffen und Sprengstoff befinden k\u00f6nnten. Dann sei der Zeuge mit den anderen Bullen in die Wohnung, wo er Cem gefesselt vorgefunden habe. Nachdem dieser versichert habe, die Durchsuchung nicht zu st\u00f6ren, seien ihm die Fesseln abgenommen worden und er sei \u00fcber das laufende Ermittlungsverfahren und den Durchsuchungsbeschluss aufgekl\u00e4rt sowie \u00fcber seine Rechte belehrt worden. Auf die Frage des Richters, was der Beschuldigte darauf gesagt habe, teilte der Zeuge mit, dass dieser einen Rechtsanwalt kontaktieren wollte, was zun\u00e4chst nicht funktioniert habe, da niemand bei der Telefonnummer die ausgeh\u00e4ndigt wurde, um den Anwalt zu kontaktieren, abgenommen habe, jedoch \u00fcber eine Notfallnummer schlie\u00dflich doch geklappt habe. Ebenso habe er um einen Durchsuchungszeugen gebeten, wozu jemand im Haus gefunden wurde, der der Razzia bis zu ihrem Ende um 12:00 Uhr beiwohnte. Zur Sache habe Cem keine Aussagen machen wollen. Sp\u00e4ter sei dann auch der kontaktierte Rechtsanwalt erschienen und habe mit Cem gesprochen, auch der Zeuge habe mit dem Anwalt wegen der Hausdurchsuchung und der folgenden ED-Behandlung des Beschuldigten gesprochen. Bei der Razzia sei, wie gesagt, nach Sprengstoff und Waffen gesucht worden, weshalb unter anderem mit Sp\u00fcrhunden die Wohnung und die Kellerr\u00e4ume durchsucht wurden. Cem habe dem Zeugen zwar mitgeteilt, dass er die Kellerr\u00e4ume nicht nutze und dementsprechend auch \u00fcber keine Schl\u00fcssel zu diesen verf\u00fcge und auch der Mitbewohner, den die Bullen diesbez\u00fcglich angerufen haben, best\u00e4tigte, dass Cem den Keller nicht nutze, dennoch wurde die T\u00fcr f\u00fcr die Kellerr\u00e4ume aufgebrochen und diese dann durchsucht. Nachdem der Keller, der aus zwei R\u00e4umen bestand, ge\u00f6ffnet worden war, stellte die Bullen fest, dass, so wie es ihnen zuvor vom Mitbewohner mitgeteilt worden war, der vordere Raum vom Mitbewohner genutzt wurde und der hintere Raum von einer weiteren Person ohne festen Wohnsitz, die in keinem Zusammenhang mit dem Verfahren stehe. Es habe sich kein Hinweis auf eine Nutzung der Kellerr\u00e4umlichkeiten durch Cem finden lassen.<\/p>\n<p>In der Wohnung habe sich die Zuordnung des Zimmers zum Angeklagten dadurch ergeben, dass dieser dort geschlafen habe und der Zeuge gehe auch davon aus, dass man dort pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde von Cem gefunden habe. Im Verlauf der Hausdurchsuchung wurde ein Rechner und weitere Datenspeicher beschlagnahmt, was dort aufgefunden wurde, wusste der Zeuge nicht. Ansonsten sagte der Zeuge noch, dass Cem nichts unterschrieben habe und erl\u00e4uterte dann noch den Ablauf Asservierung, dass sich die Asservatennummer aus jeweils einer Nummer f\u00fcr die Person, des Hauses, der Etage und des Raumes ergebe. In der Wohnung belege er \u00fcblicherweise die Zimmer mit einzelnen Nummern, die er an die T\u00fcren klebe, so dass die Kollegen diese nachvollziehen und die Asservaten entsprechend zuordnen k\u00f6nnen. Auf die Frage, ob sich viele schriftliche Unterlagen und B\u00fccher in dem Zimmer befunden haben, antwortete der Zeuge, dass es schon B\u00fccher gegeben habe, aber ob das besonders viele gewesen seien, k\u00f6nne er jetzt nicht mehr sagen. Der Zeuge habe Cem noch zur ED-Untersuchung gebracht, an der Auswertung der Asservate sei dieser nicht beteiligt gewesen. Er habe noch zwei Vermerke zur Telekommunikations\u00fcberwachung vom 05. und 06.03.2013 bez\u00fcglich des Anschlussinhabers einer Telefonnummer und eines E-Mail-Accounts angefertigt, aber er denke, da habe es nichts Belastendes gegeben, ansonsten w\u00e4re ihm das in Erinnerung geblieben. Wie der E-Mail-Account dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte, das wisse er nicht.<\/p>\n<p>Nun fragte die Verteidigung den Zeugen, ob er bez\u00fcglich der Nutzung der Zimmer auf die Angaben des SEK vertraut habe, woraufhin dieser angab, dass er Cem gefragt habe, welche R\u00e4ume er nutze und sich diese Angabe nach \u00dcberpr\u00fcfung best\u00e4tigt h\u00e4tte. Der Rechtsanwalt wollte nun wissen, zu welchem Zeitpunkt er sich denn zur Raumnutzung ge\u00e4u\u00dfert habe. Sehr fr\u00fch, so die Antwort des Exbullen, nach der Belehrung als der Angeklagte nicht mehr gefesselt gewesen sei, aber noch vor dem Telefonat mit dem Rechtsanwalt. Die Frage, ob er dies f\u00fcr relevant halte, bejahte der Zeuge, warum er dies dann nicht in den Bericht geschrieben habe, lie\u00df er unbeantwortet. Auch die weitere Frage der Verteidigung, warum laut Bericht, 13 Minuten zwischen dem erfolglosen Anruf auf der Festnetznummer des Rechtsanwalts und dem erfolgreichen auf der Mobilfunknummer konnte nicht gekl\u00e4rt werden. Die weiteren Fragen bezogen sich auf die Telekommunikations\u00fcberwachung. So glaube der Zeuge nicht, dass sich daraus irgendwelche Hinweise auf ein konspiratives Verhalten des Beschuldigten ergeben habe und er habe auch keine Erinnerung an ein Zeitungsprojekt auch nicht eines mit dem Namen \u201eStrike\u201c. Die Verteidigung wies darauf hin, dass bei den abgeh\u00f6rten Gespr\u00e4chen zwischen Cem und Oliver Rast (der auch beschuldigt war) um ein \u00f6fters als \u201eBl\u00e4ttchen\u201c bezeichnetes Zeitungsprojekt ging, wobei es sich immer, so der Bullenbericht, um die Zeitschrift \u201eStrike\u201c gehandelt habe. Eine Verbindung zur RAZ habe sich laut dem Zeugen aus Telekommunikations\u00fcberwachung auch nicht ergeben. Daraufhin wurde der Zeuge entlassen, jedoch nicht ohne sich die Anreise aus einem Kaff in der N\u00e4he von Bonn und eine \u00dcbernachtung in Berlin vom Gericht entsch\u00e4digen zu lassen.<\/p>\n<p>Kurz vor Ende des Prozesstages erkl\u00e4rten sich alle Verhandlungsteilnehmer damit einverstanden, dass auf die Ladung der zuvor schon erw\u00e4hnten Zeugin Immendorf vom Verfassungsschutz verzichtet werden kann.<\/p>\n<p>Damit endete der Verhandlungstag um 11:40Uhr.<\/p>\n<p>Die neuen zus\u00e4tzlich angesetzten Termine sind am 28.10., 16.11., 01.12., 13.12., und am 12.01. jeweils um 9:00 Uhr.<\/p>\n<p><b>Der n\u00e4chste Prozesstermin ist am 14. September um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstra\u00dfe 91, Eingang Wilsnacker Str. <\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<h2 class=\"entry-title\">Prozessbericht vom 13. Verhandlungstag<\/h2>\n<p>Heute am 14.09.21 fand um neun Uhr morgens der 13. Verhandlungstag gegen Cem statt. Im Laufe des Tages waren f\u00fcnf solidarische Menschen anwesend.<\/p>\n<p>Die Richterschaft rief als ersten Zeugen einen Beamten des BKA auf, einen gewissen Andy Milach, evtl. Vilach, 55 Jahre alt. Er war an der Durchsuchung in der Wohnung von der damaligen Lebensgef\u00e4hrtin (wir haben uns entschieden sie anonym zu lassen) von Oliver Rast beteiligt. Dieser befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Knast. Er selbst nahm an der Ermittlung in der Sache RAZ-RL-radikal ab Dezember 2012 teil. Dass es sich um die Wohnung von der Lebensgef\u00e4hrtin handelte, bzw. dass sie auch damals ein Paar waren, war bekannt, so der Zeuge.<span id=\"more-1990\"><\/span><\/p>\n<p>Bei der Hausdurchsuchung, die um 06:00 Uhr morgens durchgef\u00fchrt wurde, der Keller wurde auch durchsucht, nahmen vier Beamte des LKA, zwei vom BKA, sowie 2 Diensthundef\u00fchrer \u2013 es handelte sich um Sprengstoffsp\u00fcrhunde \u2013 teil. Die Wohnung wurde mit dem Beschluss f\u00fcr die Hausdurchsuchung betreten, ein Einsatz des SEK wurde als nicht notwendig empfunden.<\/p>\n<p>Gleich darauf fragte die Richterschaft nach der Wohnung, wie diese aussah, wo diese gewesen sei und der Zeuge beschrieb diese, wie auch die Umgebung.<\/p>\n<p>Zeitgleich wurde auch die Zelle von Oliver Rast im Knast durchsucht. Auf die Frage, ob dieser in der Wohnung seiner Lebensgef\u00e4hrtin wohnen w\u00fcrde, denn Oliver genoss damals schon einige Male Hafturlaub, bejahte der Zeuge dies, denn in der Wohnung seien viele linke und antiquarische B\u00fccher vorhanden gewesen und es war bekannt, dass Oliver Rast viel Umgang mit antiquarischen B\u00fcchern pflegte. Der Zeuge konnte sich heute nicht mehr daran erinnern, ob die Lebensgef\u00e4hrtin sich zu der Wohnsituation von Oliver \u00e4u\u00dferte. Gesucht wurde nach Sprengstoff, Schusswaffen, Datentr\u00e4gern, Schriftst\u00fccken und allem, was in Zusammenhang mit krimineller Organisation in Verbindung stehen konnte.<\/p>\n<p>Es wurden vier Gegenst\u00e4nde beschlagnahmt, dabei handelte es sich um einen Laptop, zwei USB-Sticks und einen Zettel mit handschriftlichen Notizen, die von einer Postille und der Besch\u00e4ftigung mit einen Projekt handelten. Zu dem Laptop soll sich die Lebensgef\u00e4hrtin von Oliver so ge\u00e4u\u00dfert haben, dass dieser ihm geh\u00f6rt habe, dass sie nicht w\u00fcsste, wem die USB-Sticks geh\u00f6ren und dass bei dem Zettel, sie nicht w\u00fcsste, ob dieser von Oliver w\u00e4re, da sie die Handschrift nicht erkannte. Der Zeuge \u00e4u\u00dferte noch, dass sich ab einen gewissen Zeitpunkt im Wohnzimmer alle Bullen befanden, um die B\u00fccher zu durchk\u00e4mmen, da es sich um viele handelte.<\/p>\n<p>Abgesehen von der Hausdurchsuchung hatte der Zeuge noch einige TK\u00dc-Ma\u00dfnahmen betreut, wusste aber nicht genau, was er da gemacht hat bzw. worum sich dabei handelte. Der Staatsanwalt fragte bez\u00fcglich dieser Ma\u00dfnahmen nach und wollte wissen, ob sich aus der TK\u00dc zum E-Mailverkehr von Oliver Rast Erkenntnisse ergeben h\u00e4tten. Bei diesen gab es keine Hinweise, es ginge haupts\u00e4chlich um B\u00fccher (sein Job), aus den E-Mails war auch ersichtlich, dass er und Cem sich kannten (insgesamt handelte es sich um 14 Mails). Bei einer dieser E-Mails ging es um einen \u201eproletarischen\u201c Comic, den Cem Oliver gezeigt hatte, der Zeuge wusste aber nicht mehr genau, ob dieser im Gefangenen Info, oder in der Zeitschrift \u201eStrike\u201c der IWW, ver\u00f6ffentlicht werden sollte. In diesem Comic soll eine Person mit Flugblatt abgebildet gewesen sein, auf dem Flugblatt soll ein f\u00fcnfzackiger Stern und die Aufschrift <i>Klasse gegen Klasse<\/i> gestanden haben. Anfangs konnte der Zeuge das nicht zuordnen, aber sp\u00e4ter wurde er darauf hingewiesen, dass sich dieses Logo und der Schriftzug auch einige Male in der <i>radikal<\/i> 163 bis 165 zu finden seien. Auf die Frage, ob es eine Recherche im Internet zu dem Namen <i>Klasse gegen Klasse<\/i> gab, verneinte der Zeuge dies, er w\u00fcsste nicht, was zus\u00e4tzlich mit diesem Begriff in Verbindung gesetzt werden kann. Er sagte dazu, dass dies wahrscheinlich kein Alleinstellungsmerkmal sei.<\/p>\n<p>Auf die Frage ob er noch spontane Erinnerungen habe, antwortete der Zeuge, dass es ruhig und sachlich ablief. Was aber beschlagnahmt wurde, daran konnte er sich erst beim Lesen des Verzeichnisses der Asservaten erinnern, eigene Erinnerungen waren da nicht mehr vorhanden.<\/p>\n<p>Die Verteidigung befragte den Zeugen, ob die Ermittlungsgruppe, in der er t\u00e4tig war, sich mehrmals getroffen habe und ob es bei diesen Treffen auch ungew\u00f6hnliche Ermittlungsvorschl\u00e4ge gegeben habe, wie z.B., sogenannte <i>Honeypots<\/i> zur Provokation von Antworten, oder gef\u00e4lschte E-Mailanh\u00e4nge. Nein, dies soll nicht der Fall gewesen sein, so der Zeuge, und er sei auch nicht an der Ermittlung gegen die <i>Militante Gruppe<\/i> beteiligt gewesen.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend h\u00e4ndigte der Richter den Zettel, der bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurde, zur in Augenscheinnahme aus. Danach entlie\u00df der Richter den Zeugen ohne weitere Fragen.<\/p>\n<p>Die Verhandlung wurde f\u00fcr eine halbe Stunde unterbrochen, weil der n\u00e4chste Zeuge noch nicht anwesend war.<\/p>\n<p>Nach der Unterbrechung wurde der n\u00e4chste Zeuge kurz rausgeschickt, weil die Verteidigung bei der Aussage des Zeugen, kl\u00e4ren wollte, dass dieser sich nur zu seinen eigenen Ermittlungen und Erinnerungen \u00e4u\u00dfern sollte und deutlich machen sollte, wenn Erkenntnisse von anderen Stellen, Beh\u00f6rden oder vom H\u00f6rensagen stammen.<\/p>\n<p>Aufgrund dessen wurde die Verhandlung ein weiteres Mal f\u00fcr zehn Minuten unterbrochen.<\/p>\n<p>Erst jetzt konnte der n\u00e4chste Zeuge verh\u00f6rt werden, es handelte sich hier um Kriminalhauptkommissar Oliver Damm, oder evtl. Dammen, 50 Jahre alt, vom BKA. Der Richter wies ihn darauf hin, dass er deutlich machen solle, ob Erkenntnisse, die er dem Gericht mitteilt von ihm selbst oder von dritten stammen. Der Zeuge hat von Anfang an in diesem Verfahren ermittelt, auch schon gegen die <i>Militante Gruppe<\/i>. Auf die Frage des Richters, was er zur Zeitschrift <i>radikal<\/i> sagen k\u00f6nne, erw\u00e4hnte der Zeuge, dass es sich um ein \u201ealtehrw\u00fcrdiges militantes Blatt\u201c handele, aber dass er sich nur mit den Nummern 161-165 besch\u00e4ftigt habe. Als die Nummer 161 erschien, sei das Projekt <i>radikal<\/i> eigentlich schon eingestellt gewesen und mit dieser Nummer 161 im Sommer 2009 \u201ewieder auf dem Markt erschienen\u201c. Als Herausgeber habe sich die RL (Revolution\u00e4re Linke) bzw. die <i>radikal<\/i> Redaktion bekannt. Die RL tritt mit dieser Ausgabe zum ersten Mal in Erscheinung und in der Nr. 162 reklamiert sie die neue Auflage der <i>radikal <\/i>f\u00fcr sich. Interessant, so der Zeuge, sei an der Ausgabe ein Interview mit der <i>Militanten Gruppe<\/i>, es geht dabei um ihre Aufl\u00f6sung bzw. die Ank\u00fcndigung eines militanten Projektes auf einer anderen Stufe, mit einem neuen Namen. Es handelt sich dabei, laut den Bullen, um die RL und die RAZ, diese beiden Gruppen seien die Nachfolgeorganisationen der <i>Militanten Gruppe<\/i>, diese Erkenntnis der Bullen und des BfV sei der Grund f\u00fcr die Ermittlungen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem sei noch zu den Anschl\u00e4gen der RAZ ermittelt worden, der Zeuge erw\u00e4hnt Brandanschl\u00e4ge und das Verschicken von Patronen sowie auch verschiedene Texte, bzw., Kommuniqu\u00e9s die von RAZ (hier handelt es sich um 15 Texte) und von der RL (hier handelt es sich um 35 oder 37 Texte) in der <i>radikal<\/i> ver\u00f6ffentlicht wurden.<\/p>\n<p>Die Richterschaft fragte, woher die Erkenntnis oder Vermutung stamme, dass es sich bei den beiden Gruppen um Nachfolgeorganisationen der <i>MG<\/i> handele. Der Zeuge antwortete, es g\u00e4be viele Hinweise, wie das \u00e4hnliche bzw., identische Begriffe verwendet wurden, dies soll die Verbindung gewesen sein. Der Zeuge fuhr fort und sagte, dass es innerhalb dieser Gruppen keine festgelegte Struktur gegeben haben soll. Die Redaktion der <i>radikal<\/i> war die RL, die RAZ h\u00e4tte mehrere Zellen, bzw. \u201eklandestine Kerne\u201c, innerhalb dieser seien mehrere Mitglieder aktiv, wer aber genau in welcher Zelle aktiv war und auch wie viele, konnte nicht festgestellt werden. Es gab dazu keine n\u00e4here Zuordnung.<\/p>\n<p>Auf die Frage wie gro\u00df diese Zellen gewesen sein h\u00e4tten k\u00f6nnen und wie viele es davon gegeben haben soll, war die Antwort, es h\u00e4tte vier bis f\u00fcnf Zellen gegeben, in denen von einer bis zu vier oder f\u00fcnf Personen aktiv h\u00e4tten sein k\u00f6nnen. Wie viele Mitglieder denn nun die RL-RAZ h\u00e4tte haben k\u00f6nnen, ist unbekannt. Zu den damaligen Beschuldigten habe es Hinweise zu einer Mitgliedschaft gegeben, ob es zus\u00e4tzlich mehr Mitglieder gab, ist unbekannt, ebenso wie viele Personen in der Redaktion der Zeitschrift <i>radikal<\/i> beteiligt waren, ob es unterschiedliche waren, etc., auch dazu gab es keine Erkenntnisse. Eine weitere Erkenntnis soll gewesen sein, dass zeitgleich zu der Ver\u00f6ffentlichung eines Textes auf Indymedia und Linksunten, Cem und Oli sich in einem Internetcaf\u00e9 befanden. Aber auch dazu, gibt es keine genaueren Erkenntnisse, was diese dort gemacht haben sollen. Ob es au\u00dfer den beiden noch weitere Verd\u00e4chtige gegeben haben soll? Evtl., ja, aber keine konkreten Angaben.<\/p>\n<p>Dann erl\u00e4uterte der Zeuge auf eine entsprechende Frage des Richters, die Erscheinungsdaten der einzelnen Ausgaben der <i>radikal<\/i> von 2009 bis 2012. Mit einem gewissen Stolz erw\u00e4hnte er auch, dass er eine \u00dcbersicht dar\u00fcber erstellt hatte, in welcher Ausgabe welche Texte der beiden Gruppen erschienen sind und welche im Internet ver\u00f6ffentlicht, oder per Post verschickt worden sind. Dabei wurden die Ausgaben der <i>radikal<\/i> auch als Druckexemplare analysiert. Die Ausgabe 162 wurde am 04.02.2010 bei dem Anschlag auf das Haus der Wirtschaft unter einem Auto gefunden. Die RAZ selbst sagte, laut dem Zeugen, dass sie sie dort hinterlegt h\u00e4tten. Diese Ausgabe sei vor dem Anschlag noch nicht in Umlauf gewesen, was sich aus eigenen Erkenntnissen des BKA und Erkenntnissen des BfV ergeben habe.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der Kommuniqu\u00e9s die f\u00fcr die Anschl\u00e4ge beim Amtsgericht und der Senatsverwaltung mit per Mail verschickt wurden, gab es einen Vermerk des Zeugen im Bericht, dass diese an verschiedene Medien \u00fcber unterschiedliche Wege verschickt wurden. Adressiert waren der Berliner Kurier, die BZ und die Internetseite <i>direct action<\/i>, glaubte der Zeuge sich zu erinnern. Zu den Ermittlungen zwecks des Ausgangspunktes der Mails gab es keine Erkenntnisse. Eine weitere Mail zu der Verschickung von drei Patronen, angeblich wurden vier verschickt, drei kamen angeblich an, an den Bundesinnenminister und zwei Politologen, die sich mit der Extremismusforschung besch\u00e4ftigten, wurde angesprochen, diese seien auch auf unterschiedlicher Art verschickt worden.<\/p>\n<p>Die E-Mail wurde unter dem Namen <i>Georg von Rauch<\/i> am 18.11.10 eingerichtet, der Zeuge erw\u00e4hnt kurz die Geschichte von <i>Georg von Rauch<\/i>, dass er von Bullen 1972 erschossen wurde, dass auch dieser mit der <i>Bewegung 2. Juni<\/i> in Verbindung stand. Der Provider war Vodafone, auf Anfrage \u00fcber IP-Adresse, konnte Vodafone nicht helfen, weil die Daten schon gel\u00f6scht waren. Zwei E-Mails sollen von einem Caf\u00e9 verschickt worden sein, in dem sich Cem zu diesem Zeitpunkt aufgehalten haben soll, wie durch die Observation des MEK Sachsen-Anhalt festgestellt worden sei.<\/p>\n<p>Der Zeuge selbst hat die Erkenntnisse zusammengefasst, nahm aber nicht an der Observation teil, er hat das entsprechende Caf\u00e9 nie besucht.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich des Brandanschlages gegen das Bundeshaus gibt es einen Vermerk \u00fcber die Auswertung einer Video\u00fcberwachung, der Zeuge kann sich an diesen Vermerk jedoch nicht erinnern. Es handelt sich darum, ob Cem eine Wohnung betritt.<\/p>\n<p>Zu der TK\u00dc stellt die Richterschaft die Frage, wie bei einer DSL-Auswertung die Beh\u00f6rde vorgeht, welcher Beamte was macht? Wie konnten bestimmte Aktivit\u00e4ten Cem zugeordnet werden? Wie wurde all dies festgestellt? Ob der Zeuge mit all dem was zu tun gehabt haben soll? Der Zeuge antwortet, dass dies alles zu lange her sei und er sich nicht mehr daran erinnern k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Unterbrechung bis 11:10 Uhr, die Verteidigung w\u00fcnscht eine interne Besprechung.<\/p>\n<p>Die Verteidigung stellt dem Zeugen die Frage, wie die Beh\u00f6rden zu der Erkenntnis kommen, dass es eine Beziehung zwischen RL und RAZ gibt, diese als vermutliche Nachfolgeorganisation der MG einzuordnen sei und dass es sich hier um denselben Personenkreis handeln w\u00fcrde. Darauf weist dieser wieder auf die \u00c4hnlichkeit der jeweiligen Texten hin, dass identische Begrifflichkeiten verwendet worden seien, dass die Parolen \u00e4hnlich gewesen seien, dass es einen Bezug auf die <i>MG<\/i> gegeben habe, dass die Texte zeitgleich erschienen seien\u2026 ergo, es muss, so der Zeuge, eine Absprache gegeben haben und in der <i>radikal<\/i> gab es fast nur Texte der RL und der RAZ. All dies weise auf jeden Fall auf eine enge Verflechtung, auf einen engen Austausch hin.<\/p>\n<p>Die Verteidigung fragt darauf, wo denn konkret all dies auf bestimmte Personen zur\u00fcckzuf\u00fchren sei, bei wem ein solcher Verdacht vorhanden w\u00e4re, ob es Erkenntnisse des BKA dazu gibt? Der Zeuge habe kein Beispiel vor Augen, der Herr Arens w\u00fcsste mehr davon (Wir gehen davon aus, dass der Herr Arens, wom\u00f6glich auch vom BKA ist und uns bald mit seiner Anwesenheit erfreuen wird.).<\/p>\n<p>Auf die Frage, ob die Zellen, denn diese tauchen in den Berichten auf, ob diese autonom agieren w\u00fcrden, oder einer \u00fcbergeordneten Struktur\/Organisation, die \u201eBefehle\u201c gab, untergeordnet waren, also wusste zwangsl\u00e4ufig die Zelle A, was die Zelle B machte und was die Zelle C \u2026 dazu, wieder einmal der Zeuge, h\u00e4tte er keine konkreten Erkenntnisse in Erinnerung.<\/p>\n<p>Im Bezug auf die identischen Begrifflichkeiten, war die Frage ob diese exklusiv der RAZ-RL zuzuordnen seien, oder ob diese auch von anderen militanten Gruppen verwendet wurden. Die \u00c4hnlichkeit soll gro\u00df gewesen, so der BKAler, die RAZ \u00fcbernahm Parolen der <i>MG<\/i> und erweiterte sie. Auch gab es eine vermeintliche \u00dcbereinstimmung in der Fortsetzung von Debatten, so dass von einem Austausch ausgegangen werden m\u00fcsse, aber wie dieser konkret stattfand, bleibe spekulativ.<\/p>\n<p>Danach ging es um die Ausgabe 162, die beim Anschlag auf das Haus der Wirtschaft unter einem Auto abgelegt worden sei und deren Verbreitung. Ab wann setzt das BKA fest, wann eine neue Ausgabe der <i>radikal<\/i> erscheint? Dies ergebe sich durch Ermittlungen des BfV und des LKA. Wann sei mit dem LKA ein Gespr\u00e4ch \u00fcber die Nummer 162 gef\u00fchrt worden? Und wurde so ein Gespr\u00e4ch \u00fcberhaupt gef\u00fchrt? Der Zeuge bejaht die Frage, k\u00f6nne sich an den konkreten Inhalt des Gespr\u00e4chs jedoch nicht erinnern. \u00dcber den Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung konnte dieser auch nichts sagen. Nun fragte die Verteidigung, wie die <i>radikal<\/i> verbreitet wurde. Der Zeuge antwortet, dass es nach Eigenaussage ein Verteilernetz gegeben habe und die Zeitschrift in verschiedenen L\u00e4den und Buchl\u00e4den gefunden werden konnte, dass diese auch einen Tarnumschlag habe, damit sie nicht sofort erkannt wird. Des Weiteren sei vermeintlich ein solcher \u00dcbergabevorgang unter Beteiligung von Cem und einer weiteren Person erfolgt. Die <i>radikal<\/i> soll leicht in linken Szeneobjekten zu finden gewesen sein, man konnte aber nicht feststellen, wo sie gedruckt wurde. All dies seien Merkmale eines konspirativen Netzwerkes.<\/p>\n<p>Wenn die Ver\u00f6ffentlichung und Verteilung der Publikation grunds\u00e4tzlich konspirativer Natur war, wie konnte das BKA dann wissen, dass diese Ausgabe bereits in Umlauf war? Dazu hatte der Zeuge keine Erkenntnis, er bezog sich auf das BfV und das LKA Berlin. Bez\u00fcglich der Arbeitsweise dieser Beh\u00f6rden habe er keine Aussagegenehmigung, er k\u00f6nne \u00fcber deren Vorgehen nur spekulieren. Wie diese Ausgabe konkret ersichtet worden sei, wusste er auch nicht, er k\u00f6nne auch dazu nur spekulieren.<\/p>\n<p>Zu der Struktur der RAZ und der RL Zellen, fuhr die Verteidigung fort, wie haben diese agiert? Waren sie abgeschottet, oder haben diese kollektiv gehandelt? Der Zeuge antwortete dazu, es m\u00fcsse eine \u00fcbergeordnete Struktur gegeben haben, die alles koordinierte, konkrete Erkenntnisse dazu gibt es aber nicht. Ob es sich um eine Struktur handeln k\u00f6nne, wo die Beteiligten nur das notwendige w\u00fcssten? Das Konzept des \u201eneed to know\u201c wird von der Verteidigung als Beispiel erw\u00e4hnt. Der Zeuge sagte, dass die Ermittlungsergebnisse nicht zu aufhellend gewesen seien, er glaubt, dass es Erkenntnisse aus Schriftst\u00fccken gab, wo anderen St\u00e4dten Auftr\u00e4ge erteilt worden seien. Gleich darauf fragte die Verteidigung, ob au\u00dferhalb von Berlin irgendwelche Anschl\u00e4ge stattgefunden h\u00e4tten? Dies verneint der Zeuge, nur die Verschickung der Patronen war \u00fcberregional, sie wurden aber aus Berlin verschickt. H\u00e4tten die Zellen an au\u00dfenstehende Personen Auftr\u00e4ge weiterleiten k\u00f6nnen, wie z.B., das Verschicken der Kommuniqu\u00e9s? Nein, dies w\u00e4re eher ausgeschlossen, weil eben das Risiko daran liege mit au\u00dfenstehenden zu handeln, aber dazu gibt es keine Erkenntnisse, es w\u00e4re dennoch theoretisch denkbar. Ob dem Zeugen das leninistische Dreiecksprinzip gel\u00e4ufig w\u00e4re, fragte als n\u00e4chstes die Verteidigung. Diesem ist dieses Prinzip bekannt, der Sinn ist die Sicherheit der eigenen Organisation\/Struktur zu gew\u00e4hrleisten. Um prinzipiell wenig voneinander zu wissen, um vor Repression zu sch\u00fctzen, fragte die Verteidigung? Ja, beantwortete der Zeuge.<\/p>\n<p>Nun fragte der vorsitzende Richter noch einmal wegen der Telekommunikations\u00fcberwachung nach und wollte wissen, was es mit dem \u201eUser-Agent\u201c auf sich habe, der in den Dokumenten auftaucht, wobei es darum ging, dass eine Indymedia-Seite aufgerufen wurde. Der Zeuge sagte, dass dieser \u201eUser-Agent\u201c bei der Auswertung mitgelockt werde und Infos zum Betriebssystem usw. enthalte, es sei quasi ein Fingerabdruck des Rechners. Auf die Frage, wie dieser \u201eUser-Agent\u201c festgestellt werde, antwortete er, dass das in der Software, die von der Beh\u00f6rde genutzt werde, mitgelockt werde. Ob er versucht habe zu recherchieren, wie dieser zugeordnet wurde, wusste der Zeuge nicht mehr konkret, \u00fcblicherweise gehe das in Kombination mit Observation vonstatten. Hierdurch sei es m\u00f6glich, bei einer WG festzustellen, wer welche Aktivit\u00e4ten im Internet mache.<\/p>\n<p>Zur \u00dcberraschung aller kam der Staatsanwalt auch mal zu Wort und fragte den Zeugen, ob die RAZ und die RL gemeinsam Texte unterschrieben h\u00e4tten, oder ob dies nur eine Schlussfolgerung des Zeugen sei. Dieser \u00e4u\u00dferte sich, er k\u00f6nne sich daran erinnern, dass es bei einem Text hei\u00dfe, welchen konnte er aber nicht sagen, dass \u201edie RAZ die klandestine Flanke der RL\u201c w\u00e4re. Es habe auch eine Gegenver\u00f6ffentlichung gegeben in der die Einheit von RAZ und RL und deren Nachfolgeschaft der <i>MG<\/i>, was angeblich in der linken Szene behauptet worden sei, dementiert wurde. Diese sei in der Kommentarspalte von Indymedia und linksunten ver\u00f6ffentlicht worden, so der Zeuge auf die entsprechende Frage des Staatsanwalts. Urspr\u00fcnglich sei die Militanzdebatte in der <i>Interim <\/i>gef\u00fchrt worden, dann \u00fcber RAZ und RL in der <i>radikal<\/i>, die aber schwer zu kontaktieren war, wodurch schlie\u00dflich auch dort keine Debatte mehr m\u00f6glich gewesen sei. Auch ob die RAZ als ein Teil der revolution\u00e4ren Linken, als Str\u00f6mung und nicht als eine spezifische Organisation, verstanden werden k\u00f6nnte, dem stimmte der Zeuge zu, es sei auch m\u00f6glich es so zu verstehen.<\/p>\n<p>In Bezug auf die Sicherstellung der zerrissenen Papierschnipsel in der S-Bahnhaltestelle Alt-Glienicke, war ein Vermerk vom 06.06. datiert, bei der der Zeuge anf\u00e4nglich von Oliver Rast spricht und dass dieser die Papierschnipsel in den M\u00fcll geworfen habe. Dies korrigierte er im Verlauf seiner Aussage, als er nun sagte, es handelte sich um Cem, da auch ein Brief vom Jobcenter, mit Angaben des Sachbearbeiters von Cem vorhanden waren. Genauso wie ein Umschlag einer linken Publikation (wir sind uns nicht mehr sicher, ob die Rede von der <i>Interim<\/i> oder der <i>radikal<\/i> war, zweite ist eher wahrscheinlicher), in dem Bezug auf eine Hausdurchsuchung genommen wird, die an einer linken Buchhandlung stattfand, zu welcher sich die RL \u00e4u\u00dferte. Und zwar soll sich die RL dazu in einem sogenannten <i>radikal Vierseiter<\/i> ge\u00e4u\u00dfert haben, bei dem auch das Kommuniqu\u00e9 zu der Versendung der Patronen zu finden sei. Diese Vierseiter der <i>radikal<\/i> sollen in der Zwischenzeit, zwischen den Ver\u00f6ffentlichungen der <i>radikal <\/i>erschienen sein, um die Zeit zwischen diesen zu verk\u00fcrzen, so der Zeuge. Des weiteren wurde auch ein Computerausdruck mit Adressen, Post und E-Mail, diverser Berliner Zeitungen gefunden, unter denen vier auch angeschrieben worden seien, bez\u00fcglich der Versendung der Patronen. Der Text und das Schriftbild seien identisch mit denen, die als Adressaufklebern auf den Briefumschl\u00e4ge, die sp\u00e4ter beschlagnahmt wurden, waren. Auch seien Notizen mit Anweisungen, wie bei postalischen Versand vorzugehen sei, so wurden sie von den Bullen interpretiert, aufgefunden. Der Staatsanwalt f\u00fchrte seine Fragen fort und fragte als n\u00e4chstes, welches der Sachverhalt bei der Verschickung der Patronen gewesen sei, an wen waren diese adressiert. Der BKA Beamte sagte, dass bis zu diesem Datum es Brandanschl\u00e4ge gegeben hatte, aber das am 17.03. das BKA die Nachricht erhielt, das Patronen verschickt worden seien, zu dem sich die RAZ mit einem Schreiben bekannte, in welchem ein f\u00fcnfzackiger Stern als Logo auftauchte. Am 18.03. erfuhr das BKA \u00fcber die S\u00fcddeutsche Zeitung, dass ebenfalls andere Personen Patronen per Post erhalten hatten. Letztere waren an zwei Politologen adressiert, die wie wir schon erw\u00e4hnten, sich mit der Extremismusforschung\/ -debatte auseinandersetzten. Das BKA vermutete nach dieser Aktion, dass Waffengebrauch bevorstehen w\u00fcrde, da die RAZ formuliert haben soll, dass die n\u00e4chsten Patronen per Expressversand ankommen w\u00fcrden. Das Bekennerschreiben erschien in der Nummer 164 der <i>radikal.<\/i> Auf die Frage des Richters best\u00e4tigte der Zeuge, dass es Spurensicherungen bei den verschickten Dokumenten gegeben habe, diese allerdings zu keinen Ergebnissen gef\u00fchrt h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Nun befragte die Verteidigung erneut den Zeugen und wollte zun\u00e4chst zwecks des <i>radikalen Vierseiters<\/i> wissen, wodurch das BKA Kenntnis \u00fcber diesen erhalten habe. Durch das BfV war die Antwort, laut einem Vermerk hatte das Bundesamt das BKA schon dar\u00fcber informiert, bevor dieses den <i>radikalen Vierseiter<\/i> zu Kenntnis genommen habe. Dann fragte die Verteidigung bez\u00fcglich des Verh\u00e4ltnisses zwischen RAZ und RL, ob die Formulierung, dass die RAZ die militante Flanke der RL sei, von den RAZ selbst stamme oder von woanders her komme. Der Zeuge konnte dies nicht wirklich beantworten, glaube aber, dass sie aus dem eigenen Autorenkreis der RAZ stamme. Militante Flanke hei\u00dfe nicht zwingend der gleiche Personenkreis, aber deute auf eine gemeinsame Organisierung hin, wobei die RAZ praktisch und die RL theoretisch arbeiten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die n\u00e4chste Frage der Verteidigung war, wie sich die RL geschrieben habe, ob mit gro\u00dfem R oder kleinem r. Gro\u00df und mit Hammer und Sichel, was auch auf Parallelen mit der <i>MG<\/i> verweisen w\u00fcrde, war die Antwort. Dazu wies die Verteidigung darauf hin, dass fast jede kommunistische Gruppierung weltweit Hammer und Sichel verwendet. Weiters bedeute dies, dass revolution\u00e4re Linke sich nicht auf die Gruppe bezieht, sondern auf etwas diffuseres, was der Zeuge best\u00e4tigte. Ob der aufgefundene Zettel mit den Notizen, die als Anweisungen interpretiert wurden, nicht die vorhergehende These der Verteidigung best\u00e4tige, dass Auftr\u00e4ge an au\u00dfenstehende Personen gegeben worden sein k\u00f6nnen, war die n\u00e4chste Frage. Der Zeuge meinte, das spreche weder daf\u00fcr noch dagegen, das sei alles Spekulation. Die Verteidigung lie\u00df sich nun noch vom Zeugen best\u00e4tigen, dass dieser bis M\u00e4rz 2013 Ermittlungsf\u00fchrer war und danach Frau Arndt diesen Job \u00fcbernommen habe. Daraufhin wurde der Zeuge entlassen.<\/p>\n<p>Die Verteidigung gab eine Erkl\u00e4rung zur Vernehmung des Zeugen ab, dass dieser zur internen Struktur der Gruppierungen nur Spekulatives beitragen konnte, die Rolle des Angeklagten wie sie von der Staatsanwaltschaft in der Anklage dargestellt werde, k\u00f6nne nicht best\u00e4tigt werden, vieles k\u00f6nne sein, nichts muss. Das Gericht teilte mit, dass auf die Vernehmung von zwei Zeugen des VS verzichtet werde. Mittagspause bis 13:15.<\/p>\n<p>Um 13:20 ging der Prozess mit dem n\u00e4chsten Zeugen weiter, n\u00e4mlich dem Kriminalhauptkommissar Sebastian Jonas, 39 Jahre alt, Dienststelle Bielefeld. Gleich als erstes wurde auf einen Vermerk hingewiesen, der mit dem Datum vom 12.02.13 datiert war. Hier ging es um ein Rechtshilfeersuchen an die Vereinigte Staaten von Amerika wegen eines E-Mailaccounts bei Yahoo. Dar\u00fcber hinaus musste sich der Zeuge noch mal reinh\u00e4ngen, was seine Erinnerungen angeht, aber er w\u00fcsste noch, dass es um Brandanschl\u00e4ge in Berlin gehe und er das Selbstbezichtigungsschreiben der RAZ an die BZ technisch ausgewertet habe. Bei dieser Auswertung habe er \u00fcber den Header versucht eine IP-Adresse herauszufinden und sei dabei auf die Zwiebelfreunde Dresden gesto\u00dfen, einen Tor-Provider. Daraufhin habe er eine Anfrage an Yahoo in Deutschland gestellt, dort wurde mitgeteilt, dass die Adresse zu dem amerikanischen Unternehmen geh\u00f6rt. Danach wurde \u00fcber die Bundesstaatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt auf Beschlagnahmung des E-Mail-Accounts. Dazu gab es eine Antwort, eine CD mit Dateien wurde verschickt, aus dem war das Postfach ersichtlich mit den verschickten Mails an den Berliner Kurier und die Berliner Zeitung sowie elf weitere Adresse, die sich im BCC befanden. Dazu befand sich dort auch noch eine Begr\u00fc\u00dfungsmail von Yahoo zur Einrichtung des Accounts. Da diese Begr\u00fc\u00dfungsmail f\u00fcnf Minuten vor der Verschickung der anderen Mails eintraf, sei davon auszugehen, dass der Account ausschlie\u00dflich zur Verschickung der Bekennerschreiben eingerichtet worden sei. Die Angaben des E-Mail-Accounts ergaben sich als Fake und eine weitere Mail mit dem Kommuniqu\u00e9 auf Englisch an sieben weiter Adressen wurde gefunden. Zu der \u00dcbersetzung konnte der Zeuge nichts sagen. Die Reihenfolge der Adressen im BCC sei die gleiche gewesen wie auf dem Zettel, der im Rahmen einer Observation beschlagnahmt wurde. Der Zeuge erinnert sich nicht im Detail, um welche Adressen bzw. Zeitungen es sich handeln w\u00fcrde. Sonst seien ihm keine Erkenntnisse erinnerlich. Der Richter fragte nach den Zwiebelfreunden Dresden, woraufhin der Zeuge erkl\u00e4rte, dass es da Ermittlungen gegeben habe, aber daraus h\u00e4tten sich keine Erkenntnisse ergeben, au\u00dfer das diese einen Tor-Node betrieben h\u00e4tten. Nun wollte das Gericht wissen, ob eine IP-Adresse dauerhaft oder ver\u00e4nderlich sei, der Zeuge wusste nicht, wie das damals war, heutzutage k\u00f6nne sie sich nach einem Tag oder mehreren Stunden ver\u00e4ndern. Wie es denn in einer WG, wo mehreren Personen einen Router benutzen, erkennbar sei, welches Ger\u00e4t was im Internet aufruft, war die Antwort, dass dies nur \u00fcber den Router m\u00f6glich w\u00e4re, da dieser alles protokolliert. Die Richterschaft fragte wegen dem bereits erw\u00e4hnten \u201eUser-Agent\u201c, ob dieser als Fingerabdruck zu verstehen sei. Dies wurde vom Zeugen verneint, was dazu f\u00fchrte, dass einer der Sch\u00f6ffen nochmal nachhakte: Wenn mehrere \u00fcber denselben Router im Netz sind, aber das gleiche System haben, dann was, Pech? Der Zeuge best\u00e4tigte dies. Die Verteidigung wollte wissen, wenn man \u00fcber Tor eine E-Mail versendet, ist dann \u00fcber die Verbindung feststellbar, zu welcher Uhrzeit sie stattfand; ist es von au\u00dfen m\u00f6glich festzustellen, auf welcher Seite ich bin, wenn ich mich \u00fcber Tor mit dem Internet verbinde? Die erste Frage verstand der Zeuge nicht und die zweite wusste er nicht. Die letzte Frage der Verteidigung war, ob man im Rahmen einer TK\u00dc eine Person, die \u00fcber Tor im Netz ist, \u00fcberwachen kann. Dies konnte der Zeuge nicht beantworten, er verwies auf andere Techniker, die sich damit besser auskennen. Der Zeuge wurde entlassen.<\/p>\n<p>Das Gericht k\u00fcndigte an, dass zum n\u00e4chsten Termin zwei Sachverst\u00e4ndige erscheinen werden. Die Verteidigung beantragte die Unterst\u00fctzung durch einen eigenen Sachverst\u00e4ndigen (f\u00fcr Kopierangelegenheiten, Kopiermaschinen, etc.). Nach einem kurzen hin und her willigte die Richterschaft mit Bedenken ein, dass diese Person hoffentlich nicht den Prozessfluss st\u00f6ren werde und neben der Verteidigung Platz nehmen darf. Der Prozess endete um 13:50 Uhr.<\/p>\n<p><b>Der n\u00e4chste Prozesstermin ist am <\/b><b>16<\/b><b>. September um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstra\u00dfe 91, Eingang Wilsnacker Str. <\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"entry-title\">Prozessbericht vom 14. Verhandlungstag<\/h2>\n<p>Am 16. September begann um 09:00 Uhr morgens der 14. Verhandlungstag. Es waren drei solidarische Personen im Publikum anwesend. Die Verhandlung begann mit dem Verh\u00f6r eines Sachverst\u00e4ndigen, Dieter H\u00e4rtlein, f\u00fcr Kopiertechnik und sonstiges was mit Kopierern zu tun hat. Er hat sich eine Asservate angeschaut, es handelt sich um eine Kopie, ein DINA4-Blatt (Bekennerschreiben), welches nach der Untersuchung ein gewisses einzigartige Merkmale vorgewiesen haben soll. Von der Ermittlern bekam er mehrere Vergleichskopien, die aus zwei Kopierl\u00e4den stammten. Da das Tonermaterial entweder magnetisiert oder nicht magnetisiert \u00fcbertragen wird, konnte einer der Kopierl\u00e4den ausgeschlossen werden. Der Zeuge f\u00fchrte dann noch weiter aus, wie so ein Fotokopierger\u00e4t funktioniert, was wir hier leider nicht im Detail wiedergeben k\u00f6nnen, weil die technischen Einzelheiten zu viele waren, um sie auf die Schnelle mitzuschreiben. Jedenfalls konnten spezielle Merkmale festgestellt werden, beim Schriftbild fand man zwei Punkte, die sich wiederholten. Diese entstehen durch einen Defekt auf der Fotoleitertrommel, so ein Merkmal ist individuell, durch solche Merkmale kann man Asservaten mit dem Kopierer vergleichen. Gleich darauf wurde das Beweisst\u00fcck (Bekennerschreiben) von den Sch\u00f6ffen, der Verteidigung und dem Staatsanwalt in Augenschein genommen. Der Zeuge wies darauf hin, dass der Zeitabstand zwischen dem Vergleich und dem Beweisst\u00fcck zwischen sechs und acht Wochen lag, das bedeutet, dass eine gewisse Anzahl von Verf\u00e4lschungen von Merkmalen immer hinzukommt. Der Richter fragte, ob das Beweisst\u00fcck, was der Zeuge vorbrachte, nicht auch Defekte haben k\u00f6nnte und deshalb nicht verwendet werden k\u00f6nnte.<span id=\"more-1993\"><\/span><\/p>\n<p>Daraufhin wurde eine 15 min\u00fctige Pause einberufen, um Kopien anzufertigen, es handelt sich hier um das Beweisst\u00fcck, was der Zeuge mitgebracht hatte, diese Kopie war Teil der Auswertungsunterlagen.<\/p>\n<p>Um 10:40 Uhr ging es weiter. Gleich darauf fragte der Richter nach den individuellen Merkmalen und wie wahrscheinlich es denn ist, dass dies zweimal vorkommen k\u00f6nnte. Denn es handelt sich hier um eine Fl\u00e4che von 28.000 mm\u00b2, ob es nicht auszuschlie\u00dfen sei, dass es ein zweites Ger\u00e4t gibt, das denselben Defekt haben k\u00f6nnte. Der Zeuge antwortete, dass dies sehr unwahrscheinlich sei, da es sich hier um zwei Punkte handeln w\u00fcrde, w\u00e4re es nur einer, dann w\u00e4re es wahrscheinlicher. Als n\u00e4chstes fragte die Richterschaft nach der Berufserfahrung des Zeugen. Dieser \u00fcbe diesen Beruf seit sehr langem aus, w\u00e4re seit \u00fcber elf Jahren Sachverst\u00e4ndiger. Ob diesem bei anderen F\u00e4llen so deutliche Merkmale untergekommen w\u00e4ren? Dies bejahte er und meinte er h\u00e4tte sogar noch deutlichere Merkmale bei anderen F\u00e4llen festgestellt. In diesem Falle handelt es sich um ein sogenanntes wanderndes Merkmal. Der Staatsanwalt fragte nochmal nach und der Zeuge erkl\u00e4rte es ihm mehrfach, mit Handzeichen und danach mit einer Zeichnung, um dieses wandernde Merkmal plastisch zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><a name=\"firstHeading\"><\/a>Die Verteidigung fragte, wozu die Infrarotspektroskopie gut sei, bzw. warum diese nicht durchgef\u00fchrt worden sei? Dieser Vorgehen weise auf den verwendeten Toner hin, da das darin enthaltene organische Material angezeigt werden kann. Dieses Vorgehen war in diesem Fall nicht notwendig, weil aufgrund der Magnetisierung das Kopierger\u00e4t bereits ausgeschlossen werden konnte (so haben wir es zumindest verstanden). Ob man erkennen k\u00f6nnte, ob es sich hier um einen Schwarzwei\u00df- oder Farbkopierer gehandelt habe, fragte die Verteidigung. Die Antwort war, dass bei Farbkopierern h\u00e4ufig Farbsprengsel zu finden sind, er sich aber nicht hundertprozentig sein kann. Ob der Sachverst\u00e4ndige denn Kenntnisse \u00fcber das konkrete Kopierger\u00e4t h\u00e4tte? Ja, es handelte sich um einen <i>Canon imageRUNNER 2530. <\/i>Aber er selbst war nicht daran beteiligt den Kopierer sicherzustellen, man untersuchte ja nicht das Modell, sondern die von den Bullen sichergestellten Kopien. K\u00f6nnte die Trommel gewechselt werden, war die n\u00e4chste Frage der Verteidigung? Ja, dies findet statt, um diese zu reinigen, zwecks Reparatur, Wechseln, usw. Wie lang war der Zeitablauf, zwischen den Vergleichskopien und dem Beweismaterial? Es vergingen sechs bis acht Wochen antwortete der Zeuge, dies sei wichtig gewesen, weil dabei auch die Trommel identifiziert wurde. Die Verteidigung fragte gleich darauf, ob es nicht von einem anderen Ger\u00e4t aus h\u00e4tte sein k\u00f6nnen? Eher nicht, weil die Trommel dann ausgetauscht worden und nicht woanders eingebaut worden w\u00e4re, wo sich dasselbe Merkmal aufgefunden h\u00e4tte. Wer wechselt die Trommel der Kopierer? Machen das nur Servicetechniker, oder auch versiertes Personal, das im Kopierladen arbeitet, fragte die Verteidigung? Sowohl als auch, war die Antwort, es wird nicht immer vom Servicetechniker gemacht, weil dies zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr die L\u00e4den sei. Da sich im Laden acht Ger\u00e4te befanden, ob die direkte Zuweisung zum Ger\u00e4t nicht ein Zufall war, denn das individuelle Merkmal k\u00f6nnte doch ein Produktionsfehler sein? Der Zeuge sagte, dass dies sein k\u00f6nnte, aber nicht das mit dem Produktionsfehler, es handelt sich um ein individuelles Merkmal, Produktionsfehler in einer Gr\u00f6\u00dfenordnung, wie es die Verteidigung meine, h\u00e4tte er noch nie gesehen. So was spricht sich unter Kollegen und auf Messen herum. Die n\u00e4chste Frage an den Zeugen war, ob er denn noch w\u00fcsste wie viele solcher Kopierer er im Jahre 2010 untersucht h\u00e4tte. Dieser wusste es nicht mehr. Ob er noch andere Merkmal au\u00dfer diesen gefunden h\u00e4tte? Ja, es sei weiteres Gesprengsel gefunden worden. Wie wird das Gesprengsel von den Defekten auf der Trommel unterschieden? Zweite wiederholen sich im selben Abstand. Wichtig sei immer der Vergleich, so der Zeuge, wenn man eine defekte Kopie kopiert, wird es schwierig herauszufinden, ob beide aus demselben Kopierer kommen. Die Verteidigung fragte, ob Kopierer ein digitales Ged\u00e4chtnis h\u00e4tten? Damals noch nicht alle, aber heutzutage schon. Ob solche Speicher heutzutage beschlagnahmt werden w\u00fcrden? Seine Antwort war, dass f\u00fcr die Ermittler, dies sogar wichtiger sei, als die Kopiermerkmale. Warum sie das Kopierger\u00e4t in diesem Fall nicht sicher gestellt haben, wei\u00df der Zeuge nicht zu sagen. Als n\u00e4chstes fragte die Verteidigung, ob der Zeuge auch die Adressaufkleber untersucht habe, die f\u00fcr die Versendung der Patronen verwendet worden sind. Ja das h\u00e4tte er, aber es seien keine Merkmale gefunden worden und daher sei es nicht festzustellen, woher diese stammen. Zeuge wird entlassen.<\/p>\n<p>Unterbrechung bis 10:55 Uhr.<\/p>\n<p>Der n\u00e4chste Zeuge nach der Pause war ein gewisser Florian Knaup, 38 Jahre alt, vom BKA. Er war bei der Hausdurchsuchung im Jahr 2013 bei der damaligen Lebensgef\u00e4hrtin von Oliver Rast dabei. Er w\u00fcsste noch grob, worum es geht, hatte damals auch nur eine unterst\u00fctzende Rolle, ist mit dem Verfahren wenig vertraut. Die Lebensgef\u00e4hrtin habe die T\u00fcr ge\u00f6ffnet und eine Bekannte als Durchsuchungszeugin sei ebenfalls anwesend gewesen. Insgesamt waren zwei BKA-Beamte, mehrere Berliner Landespolizisten sowie Diensthundef\u00fchrer mit entsprechenden Hunden beteiligt gewesen. Auf die Frage wonach gesucht wurde, antwortete der Zeuge, dass nach Datentr\u00e4gern und Schriftst\u00fccken, aber auch nach Waffen und Sprengstoff gesucht wurde. Er habe auch noch grobe Erinnerung an die Wohnung, diese sei um die 40m\u00b2. Zwei USB-Sticks, die dem Beschuldigten zugeordnet wurden, wurden von den Berliner Bullen sichergestellt sowie auch der Laptop. Genauso wurde sichergestellt, wem was genau geh\u00f6rt, der Laptop von ihr wurde kurz angemacht, um sicherzustellen, dass dieser ihr geh\u00f6re. Als n\u00e4chstes wird ein Zettel mit <i>Thesen revolution\u00e4rer Art<\/i> gefunden und beschlagnahmt. Bez\u00fcglich dieses Zettels konnte oder wollte sich die Lebensgef\u00e4hrtin nicht \u00e4u\u00dfern. Der beschlagnahmte Zettel wird per Beamer dem Gerichtsteilnehmern gezeigt, der Zeuge best\u00e4tigt, dass es sich hierbei um den fraglichen Zettel handele.<\/p>\n<p>Die Verteidigung fragte, ob und wo ein Gespr\u00e4ch mit ihr stattgefunden h\u00e4tte. Der Zeuge hat keine konkrete Erinnerung an den Ort des Gespr\u00e4chs, vermutlich das Wohnzimmer. Ob er alleine mit ihr gesprochen habe. Nein, ein weiterer Kollege des BKA, Herr Villach, habe haupts\u00e4chlich mit ihr gesprochen. Die Verteidigung fragt nach dem damaligen Aussehen der damaligen Lebensgef\u00e4hrtin und der BKAler gibt eine grobe Beschreibung. Wie er sich vorbereitet habe? Haupts\u00e4chlich durch seine Erinnerungen und das Lesen der Unterlagen, war seine Antwort. An wie vielen Hausdurchsuchungen er seitdem beteiligt war? Geringer zweistelliger Bereich, war die Antwort. Wie es denn sei, dass sich der Zeuge nach acht Jahren an diese Hausdurchsuchung erinnern k\u00f6nne? Er w\u00fcsste es nicht. Ob er sich an die darauffolgende Hausdurchsuchung erinnern k\u00f6nne? Nein, der Zeuge konnte es nicht. Ob sich dieser \u00fcberhaupt an eine desselben Jahres erinnern k\u00f6nne? Nein. Wieso dann gerade an diese? Wegen der Ladung und weil er sich an die Kunst, die auf dem Laptop der Lebensgef\u00e4hrtin zu sehen war, erinnern k\u00f6nnte. Wie viele Fenster das Wohnzimmer h\u00e4tte und in welche Richtung diese zeigten, war die n\u00e4chste Frage. Das w\u00fcsste er nicht mehr. Auch zur Einrichtung des Wohnzimmers konnte er nichts sagen, au\u00dfer dass sich dort ein Schreibtisch auffand. Auf die Frage, wo im Zimmer sich den der Tisch befand, konnte der Zeuge keine Antwort geben, nur dass es viele Unterlagen gab. Er best\u00e4tigte, dass er kein konkretes Bild mehr vom Wohnzimmer hatte, aber das Protokoll und den Durchsuchungsbericht gelesen habe. Die Verteidigung fragte, ob dort die Gr\u00f6\u00dfe der Wohnung aufgeschrieben ist. Er best\u00e4tigte dies. Ob er dies vor dem Lesen der Berichte gewusst h\u00e4tte? Der Zeuge antwortete, er h\u00e4tte es aus der Erinnerung, die er hat, gesch\u00e4tzt.<\/p>\n<p>Der Richter fragte den Zeugen nach einer Skizze, die der Zeuge von der Wohnung gemacht habe. Der Zeuge best\u00e4tigte die Urheberschaft dieser und dass diese nicht nach Ma\u00dfstab gefertigt wurde. Nachdem auf der Skizze drei Tische im Wohnzimmer zu sehen waren, konnte der Zeuge den Tisch ausmachen auf dem der Zettel mit den sogenannten <i>Thesen<\/i> sich befand. Die anderen Tische erkannte er nicht. Der Zeuge wird entlassen.<\/p>\n<p>Zum Augenschein wird eine Videoaufnahme gezeigt, bei der eine nicht identifizierbare Person zu sehen ist, alle sind sich dar\u00fcber einig, dass man nicht sagen kann, wer zu sehen ist.<\/p>\n<p>Als n\u00e4chstes gibt die Verteidigung eine Erkl\u00e4rung ab, n\u00e4mlich dass das BKA nicht in der Lage war, zur inneren Struktur der RAZ etwas zu sagen. Weder wie diese intern funktionieren, handeln, wer alles in diesen Mitglied war, noch ob es Au\u00dfenstehende gab, die einbezogen wurden, ob nach dem Dreiecksprinzip usw. Bez\u00fcglich der Erscheinungsdaten der <i>radikal<\/i> habe sich das BKA auf die Ausk\u00fcnfte von BfV und LKA Berlin verlassen. Also, alles nur Spekulation.<\/p>\n<p>Der Richter verlas als n\u00e4chstes das Pressekommuniqu\u00e9\/Mail der RAZ zur Patronenversendung, von der<i> Zelle Georg von Rauch<\/i>, am 18.03.11. (den Text kann man im Internet finden, hier ein <a href=\"https:\/\/linksunten.archive.indymedia.org\/node\/36197\/index.html\">Link<\/a>)<\/p>\n<p>Danach wird noch ein Fax von der Rechtsabteilung von GMX verlesen, das eine Tabelle zu den Bestandsdaten des E-Mail-Accounts enth\u00e4lt. Ein Schreiben von Vodafone an das BKA wird ebenfalls verlesen, wo es um das Auskunftsersuchen zu einer IP-Adresse geht, die von Vodafone nicht wiedergegeben werden kann. Auch wird die Strafanzeige des Hauptkommissars <i>Chimchak<\/i> (keine Ahnung, wie der Name richtig geschrieben wird) zu der Brandstiftung an dem Jobcenter Wedding 2009. Auch der Tatortbericht vom 08.01.2010 wird verlesen. Mittagspause bis 13 Uhr.<\/p>\n<p>Nach der Mittagspause war die n\u00e4chste Zeugin eine dipl. Psychologin und Schriftsachverst\u00e4ndige, die ein Gutachten vom 29.08. erstellt hatte. Der Richter fragte sie zun\u00e4chst nach ihrem beruflichen Werdegang. Sie habe 1976 an der Uni Mannheim Psychologie studiert und sei dort auf den Schriftpapst f\u00fcr forensische Schriftuntersuchung in Deutschland gesto\u00dfen. Ihre erste beh\u00f6rdliche Anstellung habe sie dann 1985 beim bayerischen Kriminalamt gehabt und sei dann zum BKA gewechselt, wo sie seit 2008 den Bereich der Handschriftenuntersuchung geleitet hat. Bei dem konkreten Gutachten habe es sich um einen Auftrag des BKA gehandelt, das ihr fragliches Schriftmaterial zugesandt hatte. Darunter befand sich altes Material, das sie bereits untersucht hatte, sowie neues und die Frage war, ob bei diesem Material ein oder mehrere Urheber in Betracht kommen w\u00fcrden. Das fragliche Material wurde an eine Leinwand projiziert. Der Richter fragte nach der Qualit\u00e4t des Materials, worauf die Zeugin meinte, das Material sei hinreichend auswertbar gewesen bis auf ein Dokument, das eine Kopie war, wo es immer gewisse Einschr\u00e4nkungen g\u00e4be, da Manipulationen nicht nachgewiesen und somit nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Bei einem Dokument sei ein fl\u00fcssiges Schreibmittel verwendet worden, was auch nicht so gut auswertbar war, wie beispielsweise ein Kugelschreiber. Sie geht auf Details ihres Faches ein, wobei von der Annahme ausgegangen wird, dass es keine zwei identischen Handschriften auf der Welt gibt, da ab dem Erlernen der Schulschrift jeder Mensch eigene Merkmale in seiner Schrift entwickelt. Der Richter fragte, ob desto l\u00e4nger ein Text ist, desto besser die zu erhaltende Information sei. Die Zeugin bejahte dies. Die angewendete Methodik sei wissenschaftlich anerkannt und es wird nach allgemeinen und besonderen Merkmalen in der Schrift gesucht, dabei ist Kombination aller Merkmale von Bedeutung (z.B. Schriftlage, -weite, Gr\u00f6\u00dfe und H\u00f6he der Buchstaben, usw., und die Kombination all dieser Merkmale). Am Ende werde aus den Einzelbewertungen eine Gesamtbewertung gemacht, was dann zu einem Schluss f\u00fchre, ob es sich um identische Urheber der Schriften handelt. Dieser Schluss sei immer Wiedergabe einer subjektiven Wahrscheinlichkeit eines Gutachters (empirische Wissenschaften). Der Richter fragte, nach welchen Kriterien Schlussfolgerungen gemacht werden. Die Zeugin sagte, sie schreibe das im Gutachten nie detailliert auf, aber sie habe hier exemplarisch eine Liste mit Buchstaben mitgebracht. Diese h\u00e4ndigte sie dem Gericht aus. Sie erkl\u00e4rt noch, dass Schrift nie statisch sei, sondern sie immer Varianten hat, alles andere w\u00fcrde auf F\u00e4lschung hinweisen.<\/p>\n<p>Mitten in den Ausf\u00fchrungen der Zeugin wies die Verteidigung darauf hin, dass sie \u00fcberfordert war, dass man hier Unterlagen bekommen habe, zu denen man keine vorherige Einsicht hatte und quasi wenig bis nichts verstehe. Deswegen wurde ein anderer Termin f\u00fcr diese Zeugin verlangt, so dass eine umfassende Auswertung erstellt und den Prozessbeteiligten zug\u00e4nglich gemacht werden kann. Der Richter fragte, wie lange sie f\u00fcr eine Auswertung brauchen w\u00fcrde. Die Zeugin konnte dies nicht genau beantworten und verwies auf eine Kollegin. Deren Telefonnummer wurde auf Bitten des Staatsanwalts, da auch wir im Saal sitzen, dem Richter schriftlich \u00fcberreicht, nachdem sie schon begonnen hatte ihm diese m\u00fcndlich mitzuteilen. Bevor sie entlassen wurde, teilte sie noch Zettel mit der Schrift von Oliver Rast aus. Die Einvernahme der Zeugin wurde unterbrochen, um diese zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt fortzusetzen. Der Verhandlungstag endete um 13:45 Uhr.<\/p>\n<p><b>Der n\u00e4chste Prozesstermin ist am 21. September um 10:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstra\u00dfe 91, Eingang Wilsnacker Str. <\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"entry-title\">Prozessbericht vom 15. Verhandlungstag<\/h2>\n<div class=\"entry-content\">\n<p>Vorab, der n\u00e4chste Prozesstag, also am 23.09.21 f\u00e4ngt nicht um 09:00 Uhr, sondern um 10:00 Uhr an.<\/p>\n<p>Heute am 21.09.21 fand der 15. Prozesstag im Fall RAZ-RL-radikal statt. Im Verlauf des Tages waren f\u00fcnf solidarische Personen anwesend.<\/p>\n<p>Um 09:05 Uhr fing die Sitzung an und der erste Zeuge des Tages war ein Matthias (evtl. Mates, aber Namen sind hier vermutlich noch st\u00e4rker als ohnehin schon nur Schall und Rauch) Kassel, 45 Jahre alt, Verwaltungsbeamter, Dienststelle Wei\u00dfenfels (Sachsen-Anhalt). Ein ehemaliger Angestellter des BfV, jetzt in der Bundeswehr t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Die Richterschaft begann den Zeugen zu befragen. Dem Zeugen war es bekannt, worum es in diesem Prozess ging und dass er an einer Observation teilgenommen hatte. Er h\u00e4tte aber keine Erinnerungen mehr, was diese angeht, es sei zu lange her. Er habe an einem Treffen teilgenommen, wo er auf die Abl\u00e4ufe vor Gericht vorbereitet worden sei. Des Weiteren seien ihm die Zusammenh\u00e4nge im Fall nicht mehr bekannt, diese w\u00fcrden ihm nichts mehr sagen. Er habe auch einen Bericht \u00fcber die Abl\u00e4ufe erhalten. An die Observation von 2010 selbst habe er keine Erinnerungen mehr, er habe an mehreren Observationen teilgenommen. Dass ein Teleshop und ein Coffeeshop \u00fcberwacht worden seien, daran k\u00f6nne er sich auch nicht mehr erinnern. Die Richterschaft fragte auch, ob er an anderen Observationen in Berlin teilgenommen habe, dazu machte der Zeuge keine Aussage, weil ihm keine Aussagegenehmigung vorliege. In dem Bericht, den er erhalten hatte, gehe es nur um das Verhalten vor Gericht und das Gespr\u00e4chzur Vorbereitung sei ein Einzelgespr\u00e4ch gewesen mit Kollegen habe er auch nicht \u00fcber den Fall gesprochen.<\/p>\n<p>Die Verteidigung fragte den Zeugen, ob dieser noch im BfV t\u00e4tig sei, was dieser verneinte, denn er sei jetzt in der Bundeswehr. Warum der Zeuge, im Gegensatz zu seinen ehemaligen Kollegen, nicht verkleidet war, darauf durfte dieser keine Angaben machen. Ob das Gespr\u00e4ch, was er hatte, m\u00fcndlich, also von Angesicht zu Angesicht, gewesen sei, bejahte dieser. Ob dieses Gespr\u00e4ch mit Mitarbeitern des BfV gewesen sei, dazu machte der Zeuge keine Aussage. Warum er dies denn nicht machen w\u00fcrde, sprich eine Aussage, dazu antwortete dieser, es liege im keine Aussagegenehmigung vor. Wie sei die Vorbereitung der Abl\u00e4ufe gewesen, fragte die Verteidigung als n\u00e4chstes. Es seien nur f\u00f6rmliche Sachen gewesen. Welche diese denn gewesen w\u00e4ren, war die n\u00e4chste Frage. Wie das Verhalten vor Gericht sein sollte, wo er sitze werde, antwortete er. Wie lange habe dieses Treffen gedauert? Dazu machte der Zeuge keine Aussage wieder mit Verweis auf seine Aussagegenehmigung. Die Verteidigung bemerkte als n\u00e4chstes, dass normale Zeugen ja eigentlich nicht geschult werde. Dazu meinte der Richter, dass Polizeibeamte schon geschult werden w\u00fcrden und der Staatsanwalt \u00e4u\u00dferte, dass dies nichts mit der Sache zu tun h\u00e4tte. Daraufhin fragte die Verteidigung den Zeugen, ob dieser denn \u00fcberhaupt vorbereitet werden wollte. Dieser verneinte die Frage, denn es gehe ja eigentlich um die eigenen Erinnerungen, die er selbst zum Fall habe. Nachdem der Zeuge die Frage, ob das, gemeint ist die Einladung zum Vorbereitungsgespr\u00e4ch, also von den uns unbekannten Personen, mit denen das Gespr\u00e4ch gef\u00fchrt wurde, komme, erneut nicht beantworten wollte, wegen seiner Aussagegenehmigung, wollte die Verteidigung als n\u00e4chstes wissen, ob der Zeuge die Aussagegenehmigung dabei habe, denn die Verteidigung h\u00e4tte sich diese gerne mal angeschaut. Der Zeuge antwortete, dies sei nur nach einer R\u00fccksprache m\u00f6glich (wir denken, er meinte wohl mit seiner ehemaligen Dienststelle). Daraufhin merkte er der Richter an, dass die Aussagegenehmigung dem Gericht ja vorliege und \u00fcberreichte diese der Verteidigung. Die Verteidigung fragte ob, dieser nicht gesagt haben sollte, dass er das Beh\u00f6rdenzeugnis nicht zur Verf\u00fcgung gehabt habe, in der Aussagegenehmigung stehe etwas anderes. Dazu keine Antwort. Ob dem Zeugen diese \u00fcberhaupt gegeben wurde? Keine Antwort. Sollte diese der Fall sein, so die Verteidigung, w\u00fcrde die Aussagegenehmigung nicht stimmen, auch gebe es keine Unterschrift und es sei nicht ersichtlich, welche Beh\u00f6rde diese Genehmigung ausgestellt habe, auf welcher Rechtsgrundlage k\u00f6nne man dies rechtfertigen? Keine Aussage. Wie lange das Gespr\u00e4ch gedauert haben sollte? Der Richter intervenierte und sagte diese Frage sei schon gestellt worden. Die Verteidigung beendet die Vernehmung des Zeugen mit dem Satz, \u201ebeenden wir diese Farce\u201c. Der Richter entl\u00e4sst den Zeugen.<\/p>\n<p>Die Verteidigung fragte, ob dies der letzte Zeuge der Observation gewesen sei. Dies wurde von der Richterschaft best\u00e4tigt. Darauf w\u00fcnschte die Verteidigung eine Erkl\u00e4rung abzugeben. N\u00e4mlich, dass zehn Zeugen unisono keine Erinnerungen h\u00e4tten, diese kollektive Totalamnesie sei vom BfV orchestriert, warum dies so sei, dar\u00fcber will die Verteidigung nicht spekulieren. Der ans Paranoide grenzende Ton habe sich versch\u00e4rft, auch nachdem grobe Beschreibungen von Beamten des BfV im Netz aufgetaucht sind, die, auch wenn das BfV anderes behauptet hat, nicht zu der Identifizierung dieser beitragen w\u00fcrden. Die Verteidigung kenne das Verhalten der Mitarbeiter von Beh\u00f6rden wie BKA, LKA, BfV, weil sie diese auch ihrerseits des \u00f6fteren vernommen gehabt habe. Normalerweise haben die Zeugen die verdeckt ermitteln, Observationen durchf\u00fchren, ein souver\u00e4nes Verhalten, denn in ihrem Job m\u00fcssen sie schnelle Entscheidungen treffen, sich unbemerkt bewegen k\u00f6nnen. Doch alle Zeugen, bis auf einen, die vorgeladen wurden, waren paranoid, \u00e4ngstlich, haben nerv\u00f6ses Verhalten vor Gericht gezeigt. Diese Mitarbeiter seien doch eher vom Innen- als vom Au\u00dfendienst. Diese Zeugen sind jetzt und waren auch damals, keine die an Observationen teilgenommen haben. Warum dies so ist, l\u00e4sst sich nicht erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p align=\"left\">Weiter fragte die Verteidigung, ob nicht alle Aussagen die aus Erkenntnisse des BfV stammen, seien diese direkt oder indirekt, ignoriert werden m\u00fcssten, da diese nur mutma\u00dflicher Art seien. Die Richterschaft fragt die Verteidigung, was damit konkret gemeint wird? Dazu antwortete die Verteidigung, die Vergleichskopien (zur Feststellung aus welchen Kopierer angeblich Kopien stammen) seien gemeint, wie es denn dazu gekommen sei, denn die n\u00e4chste Zeugin Frau Alice werde dazu evtl. ausholen und vermutlich nicht nur aus ihren eigenen Ermittlungen sprechen, sondern auch von Informationen, die man beim BKA vom BfV erhalten h\u00e4tte. Dazu \u00e4u\u00dferte sich auch der Staatsanwalt, dass diese Rechtssicherheitsargumentation nicht nachvollziehbar sei, da die kommende Zeugin ihre Erinnerungen schildern w\u00fcrde. Die Verteidigung bezog sich auf einen Bericht der Zeugin Frau Alice. Die Richterschaft erkl\u00e4rte, dass es noch zu kl\u00e4ren sei, woher denn die Erkenntnisse kommen w\u00fcrden und es noch Fragen gebe, wozu die Zeugin alles aussagen m\u00fcsse. Danach wurde die Sitzung unterbrochen.<\/p>\n<p>Pause bis 13:00<\/p>\n<p>Nach der Pause verlas der Richter eine Mail vom 11.08.21 einer Frau Kunckel. Dabei handelte es sich um einen Vermerk, dass das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Baden-W\u00fcrttemberg ein striktes L\u00f6schverfahren mit kurzen L\u00f6schfristen habe, das auch f\u00fcr Dokumente gelte, die an andere Landes\u00e4mter weitergegeben werden. Daher lasse sich aus den Dokumenten nicht mehr rekonstruieren, wer mal an welcher Ma\u00dfnahme beteiligt war. Es k\u00f6nne nur ein Beh\u00f6rdenzeugnis ausgestellt werden<\/p>\n<p>Die Zeugin Ulrike Alice wurde dann aufgerufen, 53 Jahre alt, Dienststelle Meckenheim, BKA, sie w\u00fcsste worum es geht. Sie h\u00e4tte viele Vermerke w\u00e4hrend der Ermittlung gemacht, so der Richter und diese w\u00e4ren jetzt von Bedeutung, so weit sie nur aus ihren eigenen Erinnerungen erz\u00e4hlt und sich nicht auf die damaligen Informationen des BfV st\u00fctzen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Nun am 23.03.10 ging die Zeugin Alice mit einem Kollegen, den Herrn Nollte, in zwei Copyshops, um Vergleichskopien anzufertigen. Sie hatten die Infos dazu am Vortag vom VS erhalten und fertigten diese Vergleichskopien an. Zun\u00e4chst Leerkopien, d.h. ohne ein Blatt einzulegen, dann mit Kopiervorlagen, also ein wei\u00dfes Blatt wurde kopiert und schlie\u00dflich wurde ein Blatt mit Text kopiert. Auf die Frage, um was f\u00fcr einen Text es sich gehandelt h\u00e4tte, da hatte sie keine Erinnerung mehr. Sie war also nun in den L\u00e4den mit dem Kollegen, in einem war nur ein Kopierer vorhanden (Kaffeeladen) und im Kopierladen (Copyshop) waren acht Kopierer vorhanden, nummeriert und man bekommt einen zugewiesen. In beiden F\u00e4llen handelte es sich um Gesch\u00e4fte, die in der Wrangelstra\u00dfe in Berlin-Kreuzberg sind. Bei der Nachfrage wie viele Kopierer im Laden vorhanden seien, meinte die Zeugin es h\u00e4tte sich aber auch um neun St\u00fcck handeln k\u00f6nnen, sie w\u00fcsste es aus der Erinnerung nicht mehr wirklich. Der Richter liest aus dem Bericht vor, dass es sich um acht gehandelt habe. Das Anfertigen der Vergleichskopien und das Verhalten in den jeweiligen L\u00e4den sollte so unauff\u00e4llig wie m\u00f6glich sein, da man verdeckt arbeitete, nicht auffallen wollte, da es ja sein k\u00f6nnte, das Angestellte der L\u00e4den die verd\u00e4chtige\/zu observierende Person kennt usw. Im Kopierladen wurden die Kopien nur an einem Kopierer gemacht, man wurde ja zugewiesen. Die Richterschaft fragte darauf, ob dann der Erfolg der Recherche nicht davon abh\u00e4nge, an welchem Kopierger\u00e4t man die Vergleichskopie anfertige? Ja, sie h\u00e4tten das vom Ergebnis des Gutachtens abh\u00e4ngig gemacht. Und was w\u00e4re bei einem negativen Ergebnis passiert, ob dann aus den anderen Kopierern Vergleichskopien gefertigt worden w\u00e4ren? Ja, vermutlich h\u00e4tte man dann gegebenenfalls bei den anderen Kopierern Vergleichskopien gemacht. Die n\u00e4chste Frage der Richterschaft zielte auf die Ergebnisse des Gutachtens ab, worauf die Zeugin antwortete, dass sich aus den Vergleichskopien habe feststellen lassen, dass sie genau an dem Ger\u00e4t gemacht worden w\u00e4re. Die Richterschaft fragte auch nach dem Hersteller der Ger\u00e4te, die im Kopierladen vorhanden waren, es handelte sich ausschlie\u00dflich um Kopierer der Firma Canon, so die Zeugin.<\/p>\n<p>Nun setzte die Verteidigung mit der Befragung an die Zeugin fort und wollte wissen, woher die Information an das BKA gekommen sei, auf welchem Wege. Das BfV h\u00e4tte telefonisch Kontakt mit dem BKA aufgenommen. Wann dies gewesen sei? An das Datum konnte sich die Zeugin nicht erinnern. Wie lange der Zeitabstand zwischen Telefonat und \u00dcberpr\u00fcfung gewesen sei? Daran konnte sich die Zeugin nicht erinnern. Ob Informationen \u00fcber die L\u00e4den gesammelt wurden, bei denen die Vergleichskopien gemacht wurde, wurden diese aufgekl\u00e4rt? Sie w\u00fcsste nichts davon, ob dies stattgefunden habe. Gebe es daf\u00fcr spezielle Gr\u00fcnde? Warum wurde denn nicht vorher aufgekl\u00e4rt, wie viele Kopierer es im Laden gab? Das wisse sie nicht. Hatte sie Informationen, an welchem Kopierger\u00e4t die Vergleichskopien anzufertigen seien? Nein, das glaube sie nicht, das h\u00e4tte sie dann aufgeschrieben. Auch in Bezug auf eventuelle weitere Kopien, alles m\u00f6gliche h\u00e4tte passieren k\u00f6nnen, schon aufgrund des Wartens auf die Ergebnisse des Gutachtens. Warum wurde denn solange gewartet? Die Zeugin hatte dazu keine Antwort. Seien denn \u00f6rtliche Kollegen vom BKA mit dem Anfertigen weiterer Kopien oder anderen Aufgaben beauftragt worden, sei das erwogen worden? Sie w\u00fcsste es nicht mehr, antwortete sie. Ob die Zeugin \u00fcberrascht gewesen sei, so viele Kopierer im Laden vorzufinden, auch daran k\u00f6nnte sie sich nicht mehr erinnern. Da sie ja Ermittlungsf\u00fchrerin gewesen sei, ob das Anfertigen von den Kopien im Team besprochen w\u00e4re? Wei\u00df ich nicht mehr, war die Antwort.<\/p>\n<p>Sie w\u00e4re doch im Ermittlungsteam im Falle der <i>MG <\/i>(Militanten Gruppe) gewesen. Ja, das sei richtig. Ob es auch in diesen Ermittlungen eine Undercoveruntersuchung gegeben h\u00e4tte? Der Staatsanwalt intervenierte und sagte, dass dies nichts mit dem Prozess zu tun habe. Die Verteidigung k\u00f6nnte dies erl\u00e4utern, wenn die Zeugin den Saal verlasse und erinnerte an den Antrag des ersten Prozesstages. Um dies zu kl\u00e4ren unterbricht der Richter die Verhandlung.<\/p>\n<p>Nach ca. 20 Minuten ging die Verhandlung um 13:40 Uhr weiter.<\/p>\n<p>Die Verteidigung fragte die Zeugin, ob es w\u00e4hrend der Ermittlungen im MG-Verfahren auch Undercoveroperation des BKA gegeben habe. Sie w\u00fcsste nicht, was damit gemeint sei, antwortete die Zeugein. Ob es Akten gegeben habe, die nur f\u00fcr das BKA waren, also Akten, die nicht in den Gerichtsakten auftauchten. Die Zeugin schweigt dazu. Die Erststellung eines Beitrages zur Militanzdebatte in der <i>Interim<\/i>, bekannt als <i>die zwei aus der Muppetshow<\/i>, stammte doch vom BKA. Wenn sie das als Undercoveroperation bezeichnen, ja dann stimme dies, so die Zeugin. Eine detaillierte Aussage w\u00e4re gut, da nicht alle im Saal Anwesenden mit dem MG-Verfahren vertraut sind. Es habe sich dabei um einen Beitrag zur Militanzdebatte gehandelt, der von Mitarbeitern des BKA erstellt wurde und als Verfasser seien die <i>zwei aus der Muppetshow<\/i> angegeben worden. Ob dies auch so in den Akten vermerkt worden sei? Wahrscheinlich nicht, antwortete die Zeugin. Hatten sie Kenntnisse \u00fcber diese Operation, fragte die Verteidigung. Ja, sie habe irgendwann welche dazu erlangt. Ob es dazu auch im BKA Besprechungen gegeben habe. Sie bejahte dies. Ob es dazu Besprechungen gab, wo es darum ging ob all dies in den Akten auftauchen sollte? Dies w\u00fcsste sie nicht mehr. Ob dies damals gang und g\u00e4be gewesen sei, das Akten manipuliert wurden, da sie sich gar nicht mehr erinnern k\u00f6nne? Dies sei der Zeugin nicht kundig. Also es w\u00fcrde sich hier um ein Unikat handeln, fragte die Verteidigung. Die Zeugin ging davon aus.<\/p>\n<p>Wie sei es danach gewesen, als dies aufflog? Keine Antwort. Weil ja damals Herr Damm als Zeuge aussagte, dass zwei Akten gef\u00fchrt wurden, wodurch diese Doppelaktenf\u00fchrung herauskam und publik wurde.<\/p>\n<p>Die Richterschaft fragte, ob es nur diese Ma\u00dfnahme gegeben habe, oder ob es sich hier um mehrere handelt. Die Verteidigung antwortete, es seien mehrere gewesen, weil das BKA interne Akten gef\u00fchrt habe und die, die sie der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft damals gaben andere waren. Die Frage des Richters, ob sie das noch wisse, verneinte die Zeugin. Die Verteidigung fragte weiter, ob sie nicht mehr wisse, dass Kollegen von ihr, diesen Beitrag bewertet und analysiert haben, dahingehend ob dieser authentisch sei. Die Zeugin antwortete, nein, das w\u00fcsste sie nicht mehr und in dem Referat in dem sie t\u00e4tig war, seien solche Dinge nicht ihre Aufgabe gewesen, man habe sich mit anderen Dingen befasst. Wurde denn dar\u00fcber in und von ihrem Referat dazu ermittelt? Die Zeugin antwortete sie sei Ermittlungsf\u00fchrerin zu der Ermittlung gegen Personen gewesen. Ob all dies Folgen nach sich gezogen habe, fragte die Verteidigung, ob es in diesem Verfahren \u00e4hnliche Vorg\u00e4nge gegeben hatte? Ob es eine Genehmigung von der Bundesanwaltschaft dazu gegeben habe? Die Zeugin wusste dies nicht. Ob es in diesem Verfahren \u00e4hnlichere Vorg\u00e4nge gegeben h\u00e4tte, Ermittlungen die nicht in den Akten auftauchen? Dies wusste die Zeugin nicht. G\u00e4be es denn Sicherheitshinweise, Sicherheitsma\u00dfnahmen, die so etwas verhindern w\u00fcrden? Der Zeugin w\u00e4re dies nicht bekannt. Ob es denn Anweisungen an das Ermittlerteam gab, damit so etwas nicht mehr passieren w\u00fcrde? Keine Ahnung, aber sicherlich wurde so etwas besprochen, was konkret w\u00fcsste die Zeugin nicht.<\/p>\n<p>Der Staatsanwalt fragte noch, ob die Zeugin noch konkret etwas in den Ermittlungen get\u00e4tigt h\u00e4tte, was noch nicht zur Sprache gekommen sei, au\u00dfer dass sie Berichte zusammengefasst habe. Die Antwort darauf war nein, alles was mit der Zeugin direkt zu tun hatte, w\u00e4re schon berichtet worden. Die Richterschaft entlie\u00df die Zeugin.<\/p>\n<p>Daraufhin fragte die Richterschaft ob noch Erkl\u00e4rungen abgegeben werden sollten? Die Verteidigung bejahte dies, n\u00e4mlich zwecks der Produktionseinheit des Canon Kopierers, des BfV, der Schrift, der Erkennung von Personen auf dem Video \u2013 die Kammer hat sich diesbez\u00fcglich noch nicht entschieden. Zu dem Handschriftengutachten erkl\u00e4rte das Gericht, dass es die Mitteilung bekommen habe, dass es bis zum 20.10. dauern werde, bis das Gutachten angefertigt ist, dann m\u00fcsse die entsprechende Zeugin erneut geladen werde. Auf die Frage der Verteidigung, ob das Gericht eine Zwischenmitteilung\/-fazit abgeben werde, erkl\u00e4rte der Richter, dass die Kammer vorhabe nach der Zeugenvernehmung am 5.10. zusammenzutreten, um zu kl\u00e4ren wo sie stehen und das auch transparent machen werde, vermutlich dann am 19.10.<\/p>\n<p>Der Richter beendet die Sitzung um 14:00.<\/p>\n<p><b>Der n\u00e4chste Prozesstermin ist am 23. September um 10:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstra\u00dfe 91, Eingang Wilsnacker Str. <\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"entry-title\">Prozessbericht vom 16. Verhandlungstag<\/h2>\n<div class=\"entry-content\">\n<p>Um 10:05 Uhr begann der 16. Verhandlungstag am Donnerstag den 23. September 2021. An diesem Tag zeigten sechs Personen ihre Solidarit\u00e4t mit dem Beschuldigten durch ihre Anwesenheit im Gericht.<\/p>\n<p>Als erster wurde der Zeuge Steffen Binder vorgeladen. Dieser ist ein Polizist aus Magdeburg, vom LKA Sachsen-Anhalt und 50 Jahre alt. Als die Richterschaft ihn nach dem Grund f\u00fcr seine Einladung fragte, antwortete dieser, dass er w\u00fcsste worum es gehe, dass er auch den Observationsbericht, um den sich im Laufe des Tages noch vieles drehen wird, unterschrieben h\u00e4tte und dass es um eine Observation in Berlin gehe. Zur Frage, ob er sich an den Einsatz erinnern w\u00fcrde, sagte dieser, dass er dies t\u00e4te, wenn auch nicht in G\u00e4nze, dass er auch nochmals zu dem Fall was gelesen hatte. Die Richterschaft sagte auch, sie habe mit dem Zeugen telefoniert und dieser f\u00fcgte hinzu, dass teils teils durch die Akten, aber auch durch das Telefont, Erinnerungen aufgetaucht seien.<span id=\"more-2002\"><\/span><\/p>\n<p>Um zu beleuchten, worum es geht, begann der Zeuge mit seiner Schilderung von den zwei Ereignissen, die sich ihm nach eigener Aussage eingepr\u00e4gt h\u00e4tten. In der Nacht vom 17. auf den 18. M\u00e4rz 2011 oder vom 16. auf den 17. M\u00e4rz, der Zeuge war sich nicht mehr ganz sicher, soll Cem angeblich mehrere Briefumschl\u00e4ge eingeworfen haben. Dies soll in der N\u00e4he der Frankfurter Alle passiert sein. Das Format der Umschl\u00e4ge sei A4 gewesen, vermutlich beinhalteten sie Zeitschriften. Die observierenden Beamten h\u00e4tten diese Umschl\u00e4ge markiert und etwas nachgeworfen, wodurch sie am n\u00e4chsten Tag, die entsprechenden Umschl\u00e4ge identifizieren wollten, als sie sie rausholten. Ob der Zeuge dies mit seinen eigenen Augen gesehen habe, fragte die Richterschaft als n\u00e4chstes. Dies sei nicht so gewesen, er habe es \u00fcber den Funk mitgeh\u00f6rt. Als n\u00e4chstes wurde gefragt, ob der Zeuge die Observation koordiniert habe. Dies sei der Fall gewesen, so die Antwort, er sei die ganze Zeit in unmittelbarer N\u00e4he gewesen und k\u00f6nne auch noch den Namen des Kollegen nennen, der den Vorgang beobachten haben will. Die Richterschaft wollte wissen, soweit es die Aussagegenehmigung erlauben w\u00fcrde, ob der Zeuge doch bitte schildern k\u00f6nne, wie so eine Observation von statten gehe und was dieser geh\u00f6rt haben soll. Der observierende Kollege schildere \u00fcber Funk, was dieser sehe. Und was h\u00e4tte dann der Zeuge gemacht, fragte die Richterschaft? Dieser w\u00fcrde taktische \u00dcberlegungen, bzw. Entscheidungen treffen, wie weiter vorzugehen sei. Ob der Zeuge Notizen gemacht h\u00e4tte? Die Verteidigung intervenierte darauf und sagte dass der Vorgang von \u00dcberwachungen im Allgemeinen bekannt seien. Die Richterschaft will diese Fragen aber dennoch stellen, wer habe dies nun gesehen, fragte sie weiter. Ein Florian Karacheck (oder Karasek). Arbeitet dieser noch in der Beh\u00f6rde? Ja, antwortete der Zeuge. Was sich dem Zeugen denn ansonsten noch von der Observation eingepr\u00e4gt h\u00e4tte? Er wisse nicht mehr genau an welchem Tag, es sei auf jeden Fall nachts und am Kottbusser Tor in Kreuzberg gewesen, der Angeklagte sei in ein Internetcaf\u00e9 reingegangen und habe sich mit seinem Notebook in das dortige WLAN eingeloggt. Der Zeuge k\u00f6nne sich daran erinnern, weil aus den Ermittlungen des BKA herausgekommen sei, dass \u00fcber dieses WLAN-Netz ein Kommuniqu\u00e9 verschickt worden sei. Wie viele Tage sp\u00e4ter habe er dies vom BKA erfahren, fragte die Richterschaft. Einen Tag sp\u00e4ter. Ob an dem Tag auch \u00fcber Funk kommuniziert worden sei. Ja und er w\u00fcsste noch, welcher Kollege die Observation durchgef\u00fchrt habe, dieser sei aber inzwischen verstorben. Nahmen andere Kollegen an der Observation direkt teil? Der Zeuge sagt, er k\u00f6nne sich nur an diesen erinnern. Im Bericht seien ja Vermerke vorhanden, sagte die Richterschaft. Ja, dies w\u00e4re richtig, die w\u00e4ren im Nachhinein gemacht worden. Woher der Zeuge denn w\u00fcsste, dass der Angeklagte derselbe von damals sei? Dieser antwortete, er w\u00fcrde ihn wiedererkennen, da er ihn zwei Wochen lang observiert habe und w\u00e4hrend der Observation habe er ihn auch selbst gesehen. Ob er sich an irgendwelche Details erinnern k\u00f6nne? Er soll diesen, den Angeklagten, in der U-Bahn, zu Fu\u00df gesehen haben, so allt\u00e4gliche Sachen halt. Die Richterschaft wollte wissen, ob der Zeuge gesehen habe, dass sich der Angeklagte mit dem Notebook im Internetcaf\u00e9 in das WLAN eingeloggt hat. Nein, er habe dies nicht gesehen. Also w\u00e4re dies nur eine Schlussfolgerung, fragte die Richterschaft als n\u00e4chstes. Ja, dies sei eine Schlussfolgerung. Ob er den Observationsbericht kennen w\u00fcrde? Ja, dies tat er. Wann wird so ein Bericht gefertigt? Normalerweise gleich, so der Zeuge, kann aber ein paar Tage gedauert haben, er w\u00fcsste es nicht mehr. Dieser beginne n\u00e4mlich am 16.03.11 von 14:30 Uhr bis 22:00 Uhr setze sich am 17.03.11 von 13:45 Uhr bis 03:01 Uhr fort sowie am 18.03.11 von 14:13 Uhr bis 01:05 Uhr und zuletzt von 18:00 Uhr am 19.03.11 bis 02:30 Uhr am n\u00e4chsten Tag. Ob der Bericht dann am 19.03.11 fertig gestellt worden sei, wie w\u00fcrde so etwas gemacht werden? Die Berichte w\u00fcrden jeden Tag verschriftlicht werden, wenn drinnen steh,t dass dieser mit dem 19.03 datiert ist, dann wurde es auch an diesem Tag gemacht. Die Richterschaft sagte, dass ihr bekannt sei, dass es auch interne Berichte gebe. Dies w\u00e4re richtig, antwortete der Bulle, aber diese sind wahrscheinlich schon vernichtet worden. Andere Zeugen, die an Observationen teilgenommen haben, f\u00fcgte die Richterschaft hinzu, haben \u00e4hnliches erz\u00e4hlt. Der Zeuge soll doch bitte was vom verstorbenen Kollegen erz\u00e4hlen, Herr Pitsch, ob dieser ein versierter und erfahrener Ermittler gewesen war. Dieser sei damals schon seit f\u00fcnf Jahren dabei gewesen und soll ein guter Ermittler gewesen sein, lautete die Antwort.<\/p>\n<p>Zwecks des Verschriften der Berichte, wie w\u00fcrde dies gemacht werden, mache er sich Notizen w\u00e4hrend des Funkverkehrs? Unterschiedlich, der Zeuge habe ein Aufnahmeger\u00e4t dabei gehabt und am Abend die Erkenntnisse verschriftet. Die Richterschaft w\u00fcsste von anderen Verfahren, dass nach so einem Einsatz, die Kollegen in Berlin sich in der Regel zusammen hinsetzen und diesen besprechen w\u00fcrden, wegen eventueller Unklarheiten. Normalerweise, antwortete der LKA Beamte aus Sachsen-Anhalt, w\u00fcrden Unklarheiten w\u00e4hrend der Observation gekl\u00e4rt werden. Aber auch sp\u00e4ter mit den Kollegen.<\/p>\n<p>Nochmals zur\u00fcck zum Caf\u00e9 und den Erinnerungen daran, was w\u00fcrde der Zeuge unter einen Internetcaf\u00e9 verstehen, fragte die Verteidigung nun. Eine Bar mit Internet, wo man was trinken und auch arbeiten kann. Es gebe ja auch solche, wo schon Ger\u00e4te vorhanden sind und solche, wo man die eigenen mitbringen kann, sagte die Verteidigung als n\u00e4chstes.. Der Zeuge w\u00fcsste dies nicht mehr, wie das dort gewesen sei. K\u00f6nne es sich auch um eine normale Kneipe gehandelt haben? Ja, k\u00f6nne es. Welcher denn der Name sei? Es w\u00fcsste es nicht mehr. Wie denn nun die Kommunikation zwischen dem Zeugen und den Kollegen gewesen sei? Gab es eine Standleitung? Der Zeuge antwortete, dass diese m\u00f6glich war und er habe die Mitteilungen des Kollegen vollst\u00e4ndig in den Bericht geschrieben. In dem Observationsbericht seien drei Sequenzen verfasst worden, ob diese vom Kollegen stammen? Der Zeuge geht davon aus. Ob er es denn nicht mehr w\u00fcsste, wollte die Verteidigung wissen. Da es zehn Jahre her war, k\u00f6nne er sich nicht mehr daran erinnern. Ob es eine l\u00e4ngere Fassung geben w\u00fcrde? Nein, es gebe nur eine weitere mit der jeweiligen Zuordnung der unterschiedlichen Observatoren. Wie sei es mit den Aussagen von Herrn Pitsch? Diese wurden aufgenommen. Die Observation vom Caf\u00e9 habe \u00fcber eine Stunde lang gedauert, wieso st\u00fcnde dann so wenig im Bericht dar\u00fcber, wenn doch alles vollst\u00e4ndig darin aufgenommen worden sei? Es sei nicht mehr gesehen worden als dort niedergeschrieben wurde. Weil verdeckt ermittelt wurde und man halt nicht auffliegen will, f\u00fcgte er auf Nachfrage der Verteidigung hinzu. Ob die konkrete Basis f\u00fcr die Behauptung des Zeugen eine Erinnerung oder eine Vermutung sei, wollte die Verteidigung als n\u00e4chstes wissen. Eine konkrete Erinnerung habe er nicht. Warum der Zeuge das denn dann hier berichten w\u00fcrde, wenn es sich nur um Vermutungen handele. Nun sollte der Zeuge aus der Erinnerung berichten, ob es bei der Observation Unterbrechungen der Wahrnehmungsm\u00f6glichkeiten des Kollegen gegeben habe. Dies sei auszuschlie\u00dfen, so der Zeuge, man habe den Angeklagten immer gesehen, w\u00e4re dies n\u00e4mlich der Fall gewesen, sei dies vermerkt worden sein. Der Kollege soll aber im Bericht geschrieben haben, dass eine ununterbrochene \u00dcberwachung nicht m\u00f6glich gewesen sein soll, sagte die Verteidigung. Das sei m\u00f6glich, Herrn Pitsch habe dies zwei Tage nach dem Bericht als Vermerk aufgeschrieben, antwortete der Zeuge. Ob Herr Pitsch dem Zeugen von Unterbrechungen in der Beobachtung erz\u00e4hlt habe? Daran konnte sich der Zeugen nicht erinnern. Wie lange denn diese Unterbrechung gedauert haben soll? Der Zeuge w\u00fcsste es nicht mehr. Im Bericht stehen nur drei Uhrzeiten, kann es sein, dass nur zu diesen Uhrzeiten Wahrnehmungen gemacht wurden? Dies sei nicht m\u00f6glich, aber er habe dazu keine konkreten Erinnerungen. Wenn er doch keine konkreten Erinnerungen habe, wie k\u00f6nne dann der Zeuge dies sagen, wollte die Verteidigung wissen? Dieser antwortete, wenn es eine Zeitl\u00fccke gebe oder stattfinde, dies vermerkt werden w\u00fcrde. Also habe der Kollege in bestimmten Momenten keine \u00dcberwachung machen k\u00f6nnen, fragte die Verteidigung. Dies sei m\u00f6glich war die Antwort. Wie viele Menschen sich im Caf\u00e9 aufgehalten h\u00e4tten? Der Zeuge wusste es nicht mehr. Wie gro\u00df dieses sei? Nicht gro\u00df, es soll Platz f\u00fcr um die 20 Personen gehabt haben. Wie viele Menschen sollen in dem besagten Zeitraum drinnen gewesen sein? Er k\u00f6nne sich nicht mehr erinnern, dass der Kollege Pitsch sagen konnte, wie viele Leute im Caf\u00e9 waren, aber er erinnere sich, dass da etwa zwei bis drei Leute drin gewesen sind. Wieso der Zeuge jetzt auf einmal eine Erinnerung daran habe, fragte die Verteidigung und f\u00e4hrt fort, dass im Bericht die Rede von mehreren Personen sei. Dies w\u00fcrde doch nach mehr als nur zwei bis drei Personen klingen. Waren Rechner vorhanden? Konnte man diese sehen? Der Zeuge k\u00f6nne dies nicht ausschlie\u00dfen. Wenn dann, m\u00fcsste es Herr Pietsch gesehen haben. Wie es mit dem WLAN anderer Bars w\u00e4re? Ob dies untersucht wurde? Es soll in der N\u00e4he Imbissl\u00e4den gegeben haben, der Zeuge w\u00fcsste es nicht mehr. Ob dem Zeuge der Name Caf\u00e9 Kotti was sagen w\u00fcrde, wollte die Verteidigung wissen. Der Name w\u00fcrde ihm was sagen, aber k\u00f6nne das jetzt nicht einordnen. Ob der Zeuge irgendwelche Erinnerungen an die Umgebung habe? Ob es sich hier um ein singul\u00e4res Haus handeln w\u00fcrde? Der Zeuge meinte, dass es diese mittels Google Maps zeigen k\u00f6nnte. Daraufhin antwortete die Verteidigung, dass man dazu alleine im Stande w\u00e4re. Der Zeuge gibt eine grobe Erkl\u00e4rung vom Kottbusser Tor ab, das Geb\u00e4ude, in dem sich das Caf\u00e9 befand, gehe um den Platz herum, zum Caf\u00e9 musste man eine Treppe rauf auf eine Balustrade, es sei quasi im 1. Obergeschoss gewesen. W\u00fcrde es sich hier um einen Hochhaus handeln? Ob viele Wohnungen vorhanden waren? Neubau, Altbau? Der Zeuge antwortete dass die Bauart aus den 70ern; 80ern stammen w\u00fcrde, es w\u00e4re kein \u201eZwanziggeschosser\u201c, kein niedriges Haus. Ob Clubs in der Umgebung seien? Der Zeuge habe dazu keine Erinnerung, Imbissl\u00e4den soll es gegeben haben.<\/p>\n<p>Wenn also im ersten Stock eine Balustrade war, muss dies doch die Observation erschwert haben, gab es denn mehrere Zug\u00e4nge dorthin? Eine Treppe im Au\u00dfenbereich, es k\u00f6nnte sein, dass es mehrere Treppen gab, es sei ein weitl\u00e4ufiges Haus. Ob es auch mehrere Eing\u00e4nge zum Internetcaf\u00e9 gab? Der Zeuge antwortete, dass er sich nur einen Eingang erinnere. Hatte der Kollege dies \u00fcberpr\u00fcft, fragte die Verteidigung? Dem Zeugen sei dies nicht bekannt.<\/p>\n<p>Im Observationsbericht ist die Rede von drei Zeiten und man habe sich ja nicht neben den Beschuldigten hingesetzt, hatte es ausgereicht den Eingang zu \u00fcberwachen? Der Zeuge sagte, dass dies prinzipiell so gewesen sei, der Laden habe zus\u00e4tzlich auch gro\u00dfe Fenster. Von wo wurde \u00fcberwacht, wenn der Laden am ersten Stock gewesen sei? Die \u00dcberwachung soll im Au\u00dfenbereich stattgefunden haben, von dort aus konnte man alles sehen. Auch den Angeklagten? Ja, auch ihn, antwortete der Zeuge. W\u00fcrde es denn nicht auffallen, wenn eine Person, eine Stunde lang auf der Balustrade stehen w\u00fcrde, um diese Uhrzeit? Der Zeuge antwortete, dass das Kottbusser Tor ein belebter Ort sei und dort viel los sei, ob aber auf der Balustrade auch noch viel Betrieb war, k\u00f6nne er nicht mehr sagen. Aus dem Bericht k\u00f6nne man lesen, dass der Angeklagte rein ging und dann sp\u00e4ter raus ging, ansonsten nur eine Bemerkung, wieso? Er habe alles aufgeschrieben, was ihm der Kollege gemeldet hatte. Gab es denn evtl. nur eine Information und nur diese, weil es ansonsten nichts gab wor\u00fcber man berichten konnte, fragte die Verteidigung. Dies k\u00f6nnte der Fall sein, vielleicht hatte der Kollege noch Beil\u00e4ufiges gesagt, was der Zeuge nicht aufgeschrieben habe, so die Antwort. Irgendwelche konkreten Erinnerungen dazu? Er habe dazu keine, so der Zeuge.<\/p>\n<p>Fast zuletzt fragte noch ein Sch\u00f6ffe, ob das Betreten des Internetcaf\u00e9s erst nach der Information des BKA von Relevanz gewesen sei und somit in den Bericht aufgenommen wurde? Der Zeuge bejaht die Frage.<\/p>\n<p>Die Befragung ist vorbei und die Richterschaft entl\u00e4sst den Zeugen.<\/p>\n<p>Eine f\u00fcnfmin\u00fctige Unterbrechung wird ausgerufen.<\/p>\n<p>Die Richterschaft, die an dem Ableben des Beamten Pitsch keinen Zweifel hegt, liest daher dessen Bericht vor. Dass n\u00e4mlich Cem, am 18.03.11 um 00:15 in einer Bar, mit dem R\u00fccken zur Wand sa\u00df und nicht gesagt werden kann, was er machte und ob jemand anderes Zugriff auf das Notebook hatte.<\/p>\n<p>Die Verteidigung weist auf den Vermerk und sagt, dass es keine ununterbrochene Beobachtung gab, dass diese offensichtlich nur zu den drei im Bericht vermerkten Zeitpunkten m\u00f6glich gewesen sei. Die Richterschaft nimmt es zu Protokoll und vermerkt dies. Die Verteidigung f\u00fcgt hinzu, dass das, was vom Zeugen beschrieben wurde, nicht das vermeintliche Lokal war, wo sich Cem aufhielt, denn dieses, mittlerweile geschlossen, befand sich im Erdgeschoss. Die Richterschaft will dies \u00fcberpr\u00fcfen lassen.<\/p>\n<p>Der Richter beendet die Sitzung um 11:07.<\/p>\n<p><b>Der n\u00e4chste Prozesstermin ist am 05.Oktober um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstra\u00dfe 91, Eingang Wilsnacker Str.<\/b><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>quelle: soligruppe f\u00fcr gefangene Der zw\u00f6lfte Verhandlungstag im Prozess gegen unseren Gef\u00e4hrten begann am 09.09.21 p\u00fcnktlich um 9:00 Uhr, im Verlauf des Tages waren sieben solidarische Personen anwesend. 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