{"id":11200,"date":"2021-07-31T14:03:24","date_gmt":"2021-07-31T12:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=11200"},"modified":"2021-07-31T14:03:24","modified_gmt":"2021-07-31T12:03:24","slug":"deutschland-prozess-raz-rl-radikal-prozessberichte-vom-vierten-bis-siebten-verhandlungstag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=11200","title":{"rendered":"[Deutschland] Prozess, RAZ, RL, Radikal \u2013 Prozessberichte vom vierten bis siebten Verhandlungstag"},"content":{"rendered":"<p>quelle: <a href=\"http:\/\/panopticon.blogsport.eu\/prozess-raz-rl-radikal\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">soligruppe f\u00fcr gefangene<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=11033\" rel=\"attachment wp-att-11033\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-11033\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/radikal_transpi-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>Vorab, der Termin vom <b>17.08.21<\/b> f\u00e4llt aus. Wir werden im August nochmals daran erinnern.<\/p>\n<h3 class=\"entry-title\">Prozessbericht vom vierten Verhandlungstag<\/h3>\n<p>Am Donnerstag, den 01. Juli 2021, begann der vierte Verhandlungstag des RAZ-RL-radikal Prozesses mit einer deutlichen Versp\u00e4tung erst um 11:30 Uhr, Beginn w\u00e4re um 09:00 Uhr gewesen, weil irgendwer \u2013 es ist nicht klar ob Sch\u00f6ffe, Richter, oder jemand anderes \u2013 nicht anwesend war.<\/p>\n<p>Schon gleich zu Beginn stellte die Verteidigung einen Antrag bez\u00fcglich der Sicherungsanordnung in Bezug auf die Anzahl der Besucher und Besucherinnen, weil diese den Zutritt der \u00d6ffentlichkeit beschr\u00e4nkt. Die Verteidigung begr\u00fcndete dies unter anderem hinsichtlich der niedrigen Inzidenzzahlen, weil das Gericht beruft sich auf die Pandemie, als den haupts\u00e4chlichen Grund die Besucherzahl zu drosseln, denn dies w\u00e4re eine gesundheitliche Gefahr. Auch war der Gerichtssaal kleiner als wie zu Beginn des Prozesses und mehrere Personen konnten nicht reinkommen.<span id=\"more-1949\"><\/span><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>W\u00e4hrend dadurch die Anzahl der Besucher und Besucherinnen auf ein Drittel gesenkt wird \u2013 vorhanden sind 36 Pl\u00e4tze, nur zehn werden zugelassen \u2013 wird bei Journalisten nur die H\u00e4lfte der Gesamtzahl der Pl\u00e4tze reduziert, von zehn auf f\u00fcnf.<\/p>\n<p>Der Richter wies den Antrag zur\u00fcck, weil immer noch ein Abstand von 1.5 Metern zu wahren und eine vierte Welle zu erwarten sei, au\u00dfer Besucher und Besucherinnen, die geimpft sind, w\u00fcrden mit dem Impfpass kommen und dann k\u00f6nnten evtl. mehr Personen in den Saal, dennoch wird sich das Gericht mit anderen Kollegen austauschen um die Sache zu besprechen, wie es den bei anderen Verfahren so ist. Der Richter beriet sich und die erste von vielen Pausen trat ein.<\/p>\n<p>F\u00fcnf Minuten sp\u00e4ter, verk\u00fcndete der Richter seine Entscheidung gegen den Antrag, weil der Verlauf und die Entwicklung der Pandemie nicht absehbar ist und weil man sich f\u00fcr Gesundheit aller im Raum verantwortlich f\u00fchlen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Gleich danach wurde der erste Zeuge vorgeladen. Es handelte sich um einen Bullen aus Berlin der zur Brandstiftung am 27. April 2011 am Geb\u00e4ude der Senatsverwaltung f\u00fcr Stadtentwicklung aussagte. Der Zeuge konnte sich an nichts mehr erinnern, bereitete sich aber mittels der Lekt\u00fcre, der von ihm verfassten Strafanzeige, vor und aufgrund dessen erinnerte er sich etwas vage daran. Ihm wurde die Strafanzeige vom Gericht zugestellt. Denn weder die Zeugen noch deren Dienststellen scheinen die Unterlagen, Akten, Strafanzeigen, oder andere Dokumente zum Fall noch zu haben, weil diese nach zehn Jahren vernichtet werden.<\/p>\n<p>Zu der Tat selbst war es der Objektschutz der t\u00fcrkischen Botschaft, der als erstes diese wahrgenommenen hatte und die Bullen verst\u00e4ndigte. Derselbe Objektschutz soll ein Motorrad mit zwei Personen gesehen haben, einen Mann und eine Frau, von denen es eine Videoaufnahme durch die \u00dcberwachungskameras der Botschaft geben soll. Das Video wurde aber nicht vom Zeugen gesehen, es wurde einer anderen polizeilichen Beh\u00f6rde \u00fcbergeben, die dieses sichtete, vermutlich das BKA. Als der Zeuge beim Tatort ankam, war die Feuerwehr schon anwesend und diese teilten dem Zeugen mit, dass es nach Kraftstoff riechen w\u00fcrde, was der Zeuge auch gerochen haben will. Vorgefunden wurde eine ausgebrannte Getr\u00e4nkekiste voller Flaschen vor der Holzt\u00fcr des Senatsgeb\u00e4udes, die das Feuer an der Holzt\u00fcr verursacht haben soll. Der Zeuge \u00e4u\u00dferte sich noch zu seiner Wahrnehmung, was der Schaden sein k\u00f6nnte, denn er ist kein Brandgutachter.<\/p>\n<p>Er wurde befragt, ob er sich an einen Schriftzug links von der T\u00fcr erinnern k\u00f6nne und was auf dort stand, er bejahte \u2013 hatte ja seine eigene Anzeige gelesen \u2013 und sagte, dass dort RAZ gestanden habe.<\/p>\n<p>Daraufhin wurden dem Zeugen mehrere Lichtbilder vorgezeigt um seine Erinnerung aufzufrischen, was aber nicht der Fall war, denn er beschrieb nur die Bilder und die Verteidigung machte den Richter darauf aufmerksam, dass dies von jedem gemacht werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Es wurden Fragen zum Verlauf der Ermittlung gestellt und wiederholt sagte der Zeuge, dass er sich an nichts erinnern kann, er konnte nur das Standardprozedere der Bullen wiedergeben.<\/p>\n<p>Danach kam der n\u00e4chste Zeuge, dieses mal ein pensionierter Bulle, der auch in diesem Fall ermittelte und sich an nichts erinnern kann, au\u00dfer dass es irgendwie eine Verbindung zur t\u00fcrkischen Botschaft gab. Der Zeuge war nicht mal beim Tatort, hat sich aber das Video angeschaut, an welches er sich selbst nicht erinnern kann. \u201eDie trugen wahrscheinlich ein Helm\u201c. Wie wir sehen k\u00f6nnen, sehr pr\u00e4zis.<\/p>\n<p>Das Einzige, was der Zeuge erkennen konnte: erstens ein Ausdruck von einem Stadtplan und sein farbigen Markierungen und zweitens seine Unterschrift bei den eigenen Notizen, an die er sich nicht erinnern konnte.<\/p>\n<p>Auf Nachfrage der Anw\u00e4lte stellte sich auch hier ein weiteres Mal heraus, dass die Zeugen ihre Unterlagen, Berichte, Akten direkt vom Gericht erhalten.<\/p>\n<p>Nach der Mittagspause war der dritte Zeuge ein Bulle aus Magdeburg, der die Observation vom 26. und 27.04.2011 im Auftrag des BKAs leitete und den Bericht dazu unterschrieb. Der Zeuge schrieb nicht den Bericht und nahm an der Observation selbst nicht direkt teil, er h\u00f6rte sich die Schilderungen seiner Kollegen an, kann sich aber auch nicht daran erinnern, bzw. ob er sich Notizen dazu gemacht hatte. Zu dem Vorgang erkl\u00e4rte der Zeuge, dass nach einer Observation alles besprochen wird, auch abweichende Erinnerungen, abweichende Wahrnehmungen, wie dies protokolliert wird usw., und aus dem wird dann ein Bericht erstellt, dieser wurde vom Zeugen unterschrieben, aber er kann sich an nichts erinnern. Genauso wenig kann er sich daran erinnern, wer den Bericht schrieb, wie viele daran beteiligt waren \u2013 nach einer Nachfrage der Verteidigung sagte er, es w\u00fcrde sich um mindestens f\u00fcnf Bullen handeln \u2013 , wer was sagte usw.<\/p>\n<p>Zu der Identifikation der Zielperson, ZP, h\u00e4ndigte das BKA mehrere Fotos aus und die Observationsziele wurden ausgekundschaftet, falls die ZP \u00fcber Umwege aus diesen sich entfernen w\u00fcrde. Denn bei einem Observationsbericht wurde die ZP nicht auffindbar gemacht und tauchte sp\u00e4ter woanders auf. Der Zeuge kann sich nicht erinnern, wie es dazu kommen konnte.<\/p>\n<p>In einer anderen Situation wurde die ZP in der S-Bahn mit A4-Bl\u00e4tter gesehen, es sei aber nicht klar, wer alles an der Observation teilnahm. Dass der Bulle, der als n\u00e4chster Zeuge geladen werden sollte und einen Vermerk bez\u00fcglich der Observation verfasst hatte, beteiligt war, wusste der Zeuge erst nach einem Gespr\u00e4ch mit diesem. Die beiden fuhren ja auch gemeinsam nach Berlin.<\/p>\n<p>Die Verteidigung fragte den Zeugen, wie viele sich am Erstellen des Berichts beteiligten \u2013 wie schon oben erw\u00e4hnt mindestens f\u00fcnf \u2013 er konnte sich aber an keine Details mehr erinnern. Da aus den Akten hervorging, war die ZP als ZP-1 gekennzeichnet, was die Frage aufwarf, ob es mehrere Zielpersonen gab. Der Zeuge antwortete, dass wenn nur eine Person observiert wird, diese nur als ZP bezeichnet wird, und dass er in diesem Falle nicht mehr w\u00fcsste, ob es noch mehrere Zielpersonen gab. Die n\u00e4chste Frage bezog sich auf die zur Verf\u00fcgungstellung des Observationsberichts. Es stellte sich heraus, dass die Zeugen sich untereinander die Berichte ausgeh\u00e4ndigt hatten.<\/p>\n<p>Der Vermerk des Kollegen des Zeugen erw\u00e4hnte, dass die ZP in die S-Bahn stieg, davor Zettel zerriss und in den M\u00fcll warf. Die Verteidigung fragte nun, ob und wie viele Bullen bei der Observation in einem solchen Fall in der Bahn mitfahren w\u00fcrden. Hierzu wollte der Zeuge sich nicht \u00e4u\u00dfern, da man die Taktik der Bullen nicht preisgeben kann. Begr\u00fcndet wurde dies mit der eingeschr\u00e4nkte Aussagegenehmigung. Daraus folgte ein juristischer Streit, ob dies zul\u00e4ssig sei oder nicht.<\/p>\n<p>Die Zuschauer und Zuschauerinnen mussten daraufhin den Gerichtssaal verlassen, weil die Verteidigung einen Antrag verschriftlichen musste, um dagegen vorzugehen. Insgesamt verz\u00f6gerte sich alles mit einigen Intervallen um 25 Minuten. Am Ende entschied das Gericht, dass sich der Zeuge nicht \u00e4u\u00dfern muss und die Einschr\u00e4nkung der Aussagegenehmigung rechtm\u00e4\u00dfig sei. Der Zeuge wurde entlassen und der Bulle, der den Vermerk verfasst hatte, wurde reingelassen.<\/p>\n<p>Hierbei handelte es sich um einen weiteren Bullen aus Magdeburg, der im Gegensatz zu seinen Kollegen die Unterlagen zur eingeschr\u00e4nkten Aussagegenehmigung dabei hatte.<\/p>\n<p>Auch er konnte sich an nichts erinnern, au\u00dfer dass der Angeklagte Zettel zerriss und in den M\u00fcll in einer S-Bahn Haltestelle warf, dennoch konnte er nicht sagen, ob er dies wirklich gesehen hatte. Der Zeuge nahm aus dem M\u00fcll die zerrissenen Zettel, verpackte diese in einem M\u00fcllbeutel und \u00fcbergab diese dem Einsatzleiter. Er w\u00fcsste aber nicht was auf den besagten Zettel st\u00fcnde.<\/p>\n<p>Wie alle anderen Zeugen bereitete er sich auf seine Aussage vor, indem er die Akten, Unterlagen, usw. durchlas. An den Angeklagten k\u00f6nne er sich aber doch erinnern, er bezeichnete ihn auch als \u201eLockenkopf\u201c, \u201eschm\u00e4chtig\u201c, usw. aber andere wichtige Details, wie welche Kleidung er trug, oder ob er wirklich Zettel zerrissen hatte und wegwarf, bzw. ob er den Beschuldigten davor oder danach observiert hatte, an all dass konnte er sich nicht erinnern.<\/p>\n<p>Seine Erinnerungen an die Haltestelle waren auch sehr d\u00fcrftig, denn ob diese \u00dcberdacht, mit einem Bistro, mit Sitzb\u00e4nken, usw. ausgestattet war, konnte er sich auch nicht mehr erinnern. Um seine Erinnerung nochmals aufzufrischen, zeichnete der Zeuge eine Skizze von der besagten Haltestelle, er hatte sie vorher auf einer Karte im Internet angeschaut, aber in welche Richtung die S-Bahn fuhr, nach Berlin, oder sonst wo, dass wusste er auch nicht mehr. Ebenso war ihm der g\u00e4nzliche Ablauf des Observationstages, wie z.B., er dorthin gelang, ob er alleine war, ob er an der Fu\u00dfg\u00e4ngerbr\u00fccke stand, etc. nicht mehr erinnerlich.<\/p>\n<p>Nach der Entlassung des Zeugen merkte die Verteidigung an, dass dieser dem Gericht glauben machen wolle, dass ihm das Wegwerfen und der Angeklagte in Erinnerung geblieben ist, er wusste worauf es als Zeuge ankommt, er h\u00e4tte dabei seine Rolle gespielt, denn wenn er sich an nichts erinnern kann, wie kann er sich an den Angeklagten erinnern, au\u00dfer dass er dies aus dem Vermerk und den Akten w\u00fcsste.<\/p>\n<p>Am Ende des Prozesstages wurden Lichtbilder der vermeintlichen zerrissenen Zettel gezeigt, sowie von dem Brandanschlag gegen das Senatsgeb\u00e4ude f\u00fcr Stadtentwicklung. Damit endete der vierte Prozesstag.<\/p>\n<p>Wir wollen nochmals drauf hinweisen, dass die Beschr\u00e4nkung der Anzahl an Besucher und Besucherinnen nicht aufgrund gesundheitlicher Bedenken gemacht wird, denn alle Fenster sind offen, alle Personen tragen Maske, etc., sondern um die Solidarit\u00e4t mit dem Beschuldigten einzuschr\u00e4nken und zu erschweren.<\/p>\n<hr \/>\n<h3 class=\"entry-title\">Prozessbericht vom f\u00fcnften Verhandlungstag<\/h3>\n<p>Am Donnerstag, den 08.07.21, begann der f\u00fcnfte Verhandlungstag des RAZ-RL-radikal Prozesses p\u00fcnktlich um 13:00 Uhr. Es waren um die zehn solidarischen Personen anwesend.<\/p>\n<p>Gleich zu Beginn stellte die Verteidigung einen Antrag in Bezug auf den Zutritt der \u00d6ffentlichkeit zum Prozess. Daher verlangte die Verteidigung den Beschluss des vorherigen Prozesstermins in schriftlicher Form. Der Richter will an der Entscheidung des vorherigen Verhandlungstages nichts \u00e4ndern, die Begr\u00fcndung daf\u00fcr ist die rasante Verbreitung der Delta Variante des Coronavirus, er h\u00e4tte sich mit seinen Kollegen bei anderen Verhandlungen besprochen und es g\u00e4be unterschiedliche Meinungen dazu, letzten Endes w\u00e4re die Begr\u00fcndung man m\u00fcsse die Sicherheit aller Anwesenden gew\u00e4hren. Auch wenn die Inzidenzrate in der BRD niedrig ist und in vielen Bundesl\u00e4ndern die Coronama\u00dfnahmen gelockert werden, wie in L\u00e4den, oder dass in \u00f6ffentlichen R\u00e4umen (nicht \u00fcberall) auch nicht mehr Masken getragen werden m\u00fcssen, ergibt es f\u00fcr diesen Verfahren keinen Sinn, dass die Ma\u00dfnahmen sehr akribisch eingehalten werden und dies dazu f\u00fchrt, dass der Zutritt der \u00d6ffentlichkeit (solidarischen Personen) eingeschr\u00e4nkt wird, so die Verteidigung. Der Richter will nicht mehr an jedem Verhandlungstag dar\u00fcber debattieren und schl\u00e4gt vor, dass ein Antrag gestellt wird. Dazu fragte die Verteidigung um die konkrete Gef\u00e4hrdungslage, was mit geimpften Personen w\u00e4re, was mit negativ getesteten Personen w\u00e4re, wenn z.B. keine Pressevertreter anwesend w\u00e4ren. Bei diesem Punkt willigte der Richte auf einmal ein, denn dies seien doch zu beachtende Umst\u00e4nde, auch wenn er nicht w\u00fcsste, wie all dies \u00fcberhaupt kontrolliert werden sollte. Da die Kontrollen f\u00fcr den Eintritt in den Gerichtsaal sehr penibel und streng sind, so die Verteidigung, w\u00e4re dies keine viel gr\u00f6\u00dferer Aufwand als bis jetzt, aber es k\u00f6nnten doch auf einmal f\u00fcnf weitere Personen in den Saal rein, wenn die Pressevertreter nicht anwesend w\u00e4ren, was in diesem Falle die Zuschauerzahl, wieder auf 15 Personen erh\u00f6hen w\u00fcrde.<span id=\"more-1957\"><\/span><\/p>\n<p>Der erste Zeuge des Tages war ein pensionierter Bulle, der nur durch die Vorladung wusste, dass es sich um Brandanschl\u00e4ge bei der Senatsverwaltung f\u00fcr Stadtentwicklung handeln w\u00fcrde, ansonsten habe er nur dunkle bis gar keine Erinnerungen an die Geschehnisse. Um seine Erinnerungen zu erfrischen hatte der Ex-Bulle Zugang zu dem Bericht \u00fcber die Straftat, in diesem wurde aber ein weiterer Brandanschlag erw\u00e4hnt, der am Amtsgericht in Wedding stattfand, daran k\u00f6nne er sich aber nicht mehr erinnern. Um das Erinnerungsverm\u00f6gen wieder zu erfrischen wurden Fotos des Tatorts in Wedding ausgeh\u00e4ndigt. Der Ex-Bulle konnte best\u00e4tigen, dass er am Tatort gewesen sei, er k\u00f6nne sich grob an die Sch\u00e4den erinnern, was aber genau dort war, daran k\u00f6nne er sich nicht mehr erinnern, es seien ja \u00fcber 10 Jahre vergangen.<\/p>\n<p>Zum Brandanschlag beim Amtsgericht h\u00e4tte er keine Erinnerungen mehr und k\u00f6nnte daher nichts sagen. Ob die Taten miteinander verglichen wurden, daran kann er sich nicht erinnern, auch wenn dies das \u00fcbliche Prozedere sei. Denn an beiden Orten sollen \u00e4hnliche blaue, aus Kunststoff wie \u00fcblich, Getr\u00e4nkekisten gefunden worden sein, in denen die Brands\u00e4tze deponiert gewesen sein sollen. Im Bericht selbst steht dieser Vermerk. Was der Ex-Bulle zu der Tat selbst geschrieben hat, darin k\u00f6nne sich dieser auch nicht mehr erinnern.<\/p>\n<p>Zwischendurch bemerkte der Ex-Bulle, dass ihm nur bekannt gewesen w\u00e4re, dass die T\u00e4ter lange als unbekannt galten.<\/p>\n<p>Gleich darauf wurden auch die Fotos des Tatortes bei der Senatsverwaltung ausgeh\u00e4ndigt. Aufgrund dieser kann sich der Ex-Bulle an die Graffitis erinnern und dass er dar war. Auch das f\u00fcr den Brandanschlag mit einer gr\u00f6\u00dferen Menge an Brandfl\u00fcssigkeit verwendet wurde, k\u00f6nne man aus den Sch\u00e4den sehen und der Ex-Bulle h\u00e4tte auch eine 25j\u00e4hrige Erfahrung mit Brandanschl\u00e4gen. Das Vorgehen mit Getr\u00e4nkekiste sei ihm schon damals aufgefallen, weil dies nicht \u00fcblich gewesen sei und ein Jahr sp\u00e4ter nach den Brandanschl\u00e4gen um die es sich handelte, fand ein weiterer statt, n\u00e4mlich am Platz der Luftbr\u00fccke gegen ein Geb\u00e4ude der Ex-Bullen. Der Richter fragte, ob es sich um das Haus handeln w\u00fcrde, wo das LKA stationiert ist, der Ex-Bulle bejahte.<\/p>\n<p>Der Ex-Bulle wiederholte noch einmal dass die Anschl\u00e4ge gegen das Amtgericht und gegen das Senatsgeb\u00e4ude am selben Tag gewesen seien und dass sie augenscheinlich sehr \u00e4hnlich gewesen seien. Mit wem er vor Ort geredet h\u00e4tte, anderen Bullenkollegen, Feuerwehr, etc., daran k\u00f6nne er sich nicht mehr erinnern.<\/p>\n<p>Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob sich Personen in den Geb\u00e4uden w\u00e4hrend der Taten befanden, darauf konnte der Ex-Bulle nicht antworten, weil er sich daran nicht erinnere. Die Frage ob die Holzt\u00fcr, an der die Brands\u00e4tze platziert wurden, ab einem gewissen Punkt durch das Einwirken des Feuers von alleine brannte, bejahte der Ex-Bulle.<\/p>\n<p>Die Verteidigung begann die Befragung des Ex-Bullen mit der Frage, woher er die Berichte erhalten habe, dieser sagte, er h\u00e4tte sie \u00fcber die Dienststelle erhalten. Dies sei der \u00fcbliche Vorgang, evtl. auch weil der Zeuge im Ruhestand sei. Seine ehemaligen Kollegen fragten ihn, ob er sich an den Fall erinnern k\u00f6nnte. Bevor er selbst den Bericht las, hatte er keine Erinnerungen an irgendetwas.<\/p>\n<p>Daraufhin fing ein Rechtsstreit an, weil der Staatsanwalt der Meinung war, dass die Verteidigung schon zuvor gestellte Fragen wiederholte und dies nicht zul\u00e4ssig sei. Der Richter musste kurz einschreiten um die Gem\u00fcter zu bes\u00e4nftigen. Die Verteidigung erwiderte, dass bei konkreteren Fragen der Zeuge andere Antworten als davor geben w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Befragung ging weiter \u00fcber das Erinnerungsverm\u00f6gen des Zeugen und an was sich dieser noch wirklich erinnern k\u00f6nne. Als Antwort erw\u00e4hnte der Ex-Bulle die verbrannten Eingangst\u00fcren. An die blauen Getr\u00e4nkekisten und welche Kollegen was dazu gesehen und gesagt haben, kann er sich nicht erinnern. Er kann sich eigentlich nur anhand der Fotografien an die Kisten erinnern, weil auch bis dahin (sic!) solche Kisten nicht aufgefallen waren.<\/p>\n<p>Der Ex-Bulle war selbst nicht als erster beim Tatort, er kann aber sagen, dass er bei der Senatsverwaltung der erste gewesen sei, der die Kisten wahrgenommen hatte, in Wedding kann er sich nicht erinnern, wer, zuerst die Kisten sah.<\/p>\n<p>Auch die Frage ob sich der Ex-Bulle daran erinnern k\u00f6nnte Fotos bei den Tatorten geschossen zu haben, kann dieser nichts sagen. Ob er eine eingeschr\u00e4nkte Vermutung oder Erinnerung daran haben k\u00f6nnte? Dazu h\u00e4tte er keine Erinnerung. Der Zeuge sei alleine unterwegs gewesen, was \u00fcblich sei, ein Fotograf wird, falls n\u00f6tig, bestellt und fotografiert dass was man in anordnet.<\/p>\n<p>Aus dem Bericht wird entnommen, dass der Ex-Bulle doch selbst Fotos in Wedding geschossen haben soll, aber bei der Senatsverwaltung ein Fotograf anwesend war und dies tat. Dies sei so gewesen um das Vorgehen zu beschleunigen, kam als Antwort.<\/p>\n<p>Auf die Frage wie lange er bei den Tatorten gewesen sei, antwortete der Ex-Bulle so um die 1,5 \u2013 2 Stunden. Aus dem Bericht geht hervor, dass er 45 Minuten dort war.<\/p>\n<p>Der zweite Zeuge an diesem Verhandlungstag war ein Bulle der weiterhin im Dienst ist. Dieser k\u00f6nne sich noch grob daran erinnern, worum es gehen w\u00fcrde und anhand der Vorbereitung auf die Befragung w\u00fcsste er wieder, dass es um Brandstiftung geht. Vorgefunden wurden Getr\u00e4nkekisten, auf einmal ist auch die Rede von einem Joghurtbecher, aber erst durch das Durchlesen des Berichts konnte er sich an mehr erinnern. Er h\u00e4tte Ausz\u00fcge zu den Akten mehrfach gelesen. Darauf folgte die Frage des Richters, ob \u00fcberhaupt irgendwelche Erinnerungen auftraten, der Zeuge bejahte dies.<\/p>\n<p>Auch diesem Zeugen werden die Fotografien ausgeh\u00e4ndigt, da er zuvor keinen Zugriff auf diese gehabt hatte. Die Fotografien, die er nun anschaute, k\u00f6nnen ihm nicht weiterhelfen, weil es nicht jene waren die er damals vor Ort selbst geschossen hatte, auch weil sie damals Nachts geschossen wurden. Daran, dass er selbst die Fotos geschossen haben soll, kann sich der Bulle nicht erinnern. Zu den Fotografien die Nachts geschossen wurden kann er nichts sagen, weil diese keine Erinnerungen bei ihm wachrufen, dann reichte der Richter ihm einen Bericht und fragte den Bullen ob dies seine Unterschrift sei, diese erkannte er.<\/p>\n<p>Zu seinem Zugriff auf die Berichte, antwortet der Zeuge, dass ihm die Berichte zu den Taten per Post nach Hause geschickt wurden.<\/p>\n<p>Am Ende ging es nochmal um die Getr\u00e4nkekisten und deren Standort. Der Zeuge konnte sich daran teilweise erinnern. Als er beim Tatort ankam, wurde seinen Kollegen und ihm dar\u00fcber berichtet. Ob er mit anderen Personen vor Ort \u2013 Feuerwehr, Kollegen, Zeugen vor Ort \u2013 sich unterhalten h\u00e4tte, daran kann er sich auch nicht erinnern. Der Getr\u00e4nkekasten befand sich auch woanders als an der Stelle, wo dieser bei der Tat stand, in welcher Entfernung w\u00fcsste er nicht mehr.<\/p>\n<p>Der letzte Zeuge des f\u00fcnften Verhandlungstages, war ein Augenzeuge, der damals die Bullen benachrichtigte, dass es irgendwo brennt. Dieser konnte sich an die Geschehnisse selbst nicht mehr erinnern, als er die Vorladung bekam, aber nach einem Telefonat mit dem Gericht sind ihm ein paar wenige Sachen wieder eingefallen. Wie er selbst schilderte, feierte er mit ein paar Freunden aus der WG am Park vor dem Gericht. Das erste, was ihm auffiel, war der Geruch nach Verbranntem, ob er die Bullen oder die Feuerwehr anrief, daran k\u00f6nne er sich nicht mehr erinnern.<\/p>\n<p>Es habe an einer T\u00fcr an einem Haus gebrannt, an die genaue Zeit wann dies geschah, k\u00f6nne er sich auch nicht mehr erinnern, ebenso wenig ob er \u00fcberhaupt Feuer bzw. Flammenschein gesehen habe. An einen Kasten oder an eine Kiste k\u00f6nne er sich auch nicht erinnern, genauso wenig wie an das Eintreffen der Polizei. Er denkt, dass er sich am n\u00e4chsten Tag wahrscheinlich den Tatort angeschaut habe, aber genau w\u00fcsste er dies auch nicht mehr. An sp\u00e4tere Gespr\u00e4che, Vorladungen der Bullen (BKA z.B.) kann er sich auch nicht erinnern. Vor Gericht sprach der Zeuge immer in der ersten Person Plural, aber in den Bullenberichten sprach er immer in der ersten Person Singular.<\/p>\n<p>Aus dem Bericht kam auch hervor, dass der Zeuge in einer Kneipe war (Barrikade), er selbst sagte, dass zu der Zeit als er im Wedding wohnte, er jeden Abend im Park oder in der Kneipe war. Auch ist im Bericht die Rede von einem Selterskasten (Sprudelwasser) und wo dieser stand, aber an seine eigene Aussage, kann sich der Zeuge auch nicht erinnern.<\/p>\n<p>Die Verteidigung fragte den Zeugen nach seinem Alkoholkonsum an besagtem Abend, was diesen sichtlich \u00e4rgerte, daraufhin antwortete er, dass er, wegen der Elektrolyte, Bier abwechselnd mit Wasser trinkt und dass daher sein Erinnerungsverm\u00f6gen vollkommen okay w\u00e4re.<\/p>\n<p>Als letztes verlas der Richter die Strafanzeige und den Tatortbericht zu dem Anschlag bei der Senatsverwaltung.<\/p>\n<p>Kurz vor der Beendigung des Verhandlungstages machte der Richter die Verteidigung darauf aufmerksam, dass in der n\u00e4chsten Sitzung Zeugen vom Verfassungsschutz erscheinen werden, dass diese evtl. \u2013 was anscheinend auch un\u00fcblich ist \u2013 aus einem Dokument, wegen der eingeschr\u00e4nkten Aussage, vorlesen werden und bei Unklarkeiten bei ihrer VS-Stelle anrufen w\u00fcrden, um sich zu erkundigen, wor\u00fcber sie vor Gericht reden d\u00fcrfen.<\/p>\n<hr \/>\n<h3 class=\"entry-title\">Prozessbericht vom sechsten und siebten Verhandlungstag<\/h3>\n<p><b>Sechster Verhandlungstag<\/b><\/p>\n<p>Am<b> <\/b>13.07.21 begann der sechste Verhandlungstag im Prozess gegen unseren Gef\u00e4hrten p\u00fcnktlich um 9:00 Uhr. Neben den etwa 10 Besucherinnen und Besuchern, denen an diesem Tag im Gegensatz zu den vorherigen Terminen, der Besuch der Toiletten vor Prozessbeginn von den Schlie\u00dfern verweigert wurde, waren auch Vertreterinnen der Presse anwesend.<span id=\"more-1963\"><\/span><\/p>\n<p>Als erster Zeuge war ein Bulle der Berliner Kripo geladen, der zum Brandanschlag auf das Amtsgericht am 27.04. 2011 aussagen sollte. Da er sich ja einlesen konnte, wusste er auch worum es geht, vor dem Lesen seines Berichtes habe er nur eine sehr oberfl\u00e4chliche Erinnerung gehabt, weil sich der Brandanschlag in der N\u00e4he seiner Dienststelle ereignete. Nach dem Lesen kam ihm auch wieder ein Getr\u00e4nkekasten in Erinnerung und dass dieser nicht explodiert ist, ob es noch gebrannt hat, als er ankam, k\u00f6nne er aus dem Ged\u00e4chtnis aber nicht mehr sagen. F\u00fcr die Spurensicherung war ein Kollege zust\u00e4ndig, der Zeuge hatte den Bericht verfasst und Fotos angefertigt. Bez\u00fcglich der Spurensicherung erw\u00e4hnte er, dass keine Fingerabdr\u00fccke gesichert wurden, da dies bei verbranntem Material unsinnig sei, sondern nur nach DNA-Spuren gesucht worden war. Den Getr\u00e4nkekasten mit zw\u00f6lf hellblauen Plastikflaschen, der im Bericht erw\u00e4hnt wird, habe die Feuerwehr bereits wegger\u00e4umt, er befand sich also beim Eintreffen des Zeugen am Tatort nicht mehr an seiner urspr\u00fcnglichen Position. Dieser Kasten sei dann vom Zeugen und seinem Kollegen mitgenommen und von der Folgedienststelle untersucht worden. Weiters gehe er davon aus, dass vor seinem Eintreffen bereits ein Funkwagen vor Ort gewesen sei. Danach ging es um die Frage, wie der Zeuge denn festgestellt habe, dass sich in den Flaschen Benzin befand. Dies habe er am Geruch erkannt, war die Antwort. Befragungen der am Tatort anwesenden Personen habe wahrscheinlich der Kollege durchgef\u00fchrt, da der Zeuge ja fotografiert hatte.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend wurden Fotos vom Tatort in Augenschein genommen, was die Erinnerung des Bullen aber nicht weiter auffrischte, auch an einen Joghurtbecher k\u00f6nne er sich nicht mehr erinnern. Der Staatsanwalt wollte dann noch wissen, welche Unterlagen er zur Vorbereitung erhalten habe und woher diese kamen, was der Zeuge dahingehend beantwortete, dass er den Spurenbericht und den Bericht des Kollegen unaufgefordert vom Gericht erhalten habe.<\/p>\n<p>Die Verteidigung fragte, ob der Zeuge mit der Feuerwehr am Tatort gesprochen habe und ob es sich um eine Schlussfolgerung handele, dass die Getr\u00e4nkekasten von der Feuerwehr vor seinem Eintreffen bereits weggezogen worden sein. Der Zeuge sagte aus, dass er der Befragung nur zugeh\u00f6rt habe und dass es sich um eine Schlussfolgerung handele, da die Feuerwehr dies grunds\u00e4tzlich tue, ob dass in diesem konkreten Fall auch geschehen sei, also der Getr\u00e4nkekasten tats\u00e4chlich weggezogen worden war, kann er nicht sagen. Daraufhin wurde der Zeuge entlassen.<\/p>\n<p>Die n\u00e4chste Zeugin war eine Bullenfrau aus Berlin, die ebenfalls zum besagten Brandanschlag auf das Amtsgericht Wedding befragt wurde. Sie konnte sich vor dem Lesen des ihr zur Verf\u00fcgung gestellten Berichts noch daran erinnern, dass sie zu einem Brand an einem Seitengeb\u00e4ude des Amtsgerichts gerufen wurde und dass bei ihrem Eintreffen eine T\u00fcr bereits in Flammen stand, drinnen alles schwarz war und sich vor der T\u00fcr ein Getr\u00e4nkekasten befand, der nach Benzin gerochen habe und von der sp\u00e4ter eingetroffenen Kripo mitgenommen worden war. Als sie mit ihrem Kollegen am Tatort ankam, war die Feuerwehr noch nicht vor Ort. Der Getr\u00e4nkekasten stand rechts von der brennenden T\u00fcr, zur genauen Entfernung konnte sie nichts mehr sagen, nur dass sich auf dem Kasten nichts befunden habe, sie sich diesem aber aufgrund des Geruchs auch nicht sonderlich gen\u00e4hert habe, aus Angst, dass da noch was hochgeht. \u00dcber den Pappbecher und dass dieser von einem Kollegen zertreten worden sei, habe sie im Bericht gelesen, hat aber keine Erinnerung mehr daran. Mit diesem Kollegen, der inzwischen ihr Gatte ist, habe sie vor kurzem \u00fcber die Tat gesprochen, er k\u00f6nne sich noch weniger als sie daran erinnern. Die Strafanzeige habe sie zusammen mit der Ladung per Fax erhalten. Des Weiteren wusste sie nicht mehr, ob sie damals Spuren gesichert oder irgendetwas der Feuerwehr \u00fcbergeben habe. Am Getr\u00e4nkekasten direkt habe sie jedenfalls nichts brennen sehen und an Gespr\u00e4che am Tatort k\u00f6nne sie sich nicht mehr erinnern.<\/p>\n<p>Daraufhin wies der vorsitzende Richter auf das allgemeine Problem der Verwendung der Passivform in Bullenberichten hin, da hierdurch nicht mehr ersichtlich sei, wer was, wann und wie wahrgenommen habe. Zum Schaden konnte die Zeugin nur sagen, dass die T\u00fcr schwarz verru\u00dft und die Flamme relativ hoch war. Die Fotos, die an die Strafanzeige angeh\u00e4ngt sind, wurden von der Zeugin gemacht, allerdings war sich die Zeugin nach der Inaugenscheinnahme eben dieser Fotos nicht mehr sicher, ob diese nicht auch vom Kollegen gemacht worden waren. Die Verteidigung wollte dann von der Zeugin wissen, ob noch mehr als nur die Strafanzeige verfasst worden sei, was die Zeugin nicht mehr wusste. Auf die Frage der Rechtsnw\u00e4lte, sagte sie noch, dass der besagte Kollege und Gatte die Strafanzeige nicht gelesen habe und sie ihm diese auch nicht vorgelesen habe. Der Richter fragte noch einmal nach dem Standort des Getr\u00e4nkekastens, woraufhin die Zeugin vermutete, dass er auf dem Foto, an der Stelle zu sehen sei, an der er sich bei ihrem Eintreffen befunden hatte. Wie schnell die Feuerwehr nach ihrem Eintreffen kam, daran konnte sie sich auch nicht mehr erinnern. Auch nicht, ob es noch eine zweite Kiste gegeben habe oder an einen Zeugen, der den Brand gesehen und gemeldet hatte. Daraufhin wurde auch diese Zeugin entlassen.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend wurde ein weiterer Berliner Bulle als Zeuge geladen, der vor der Ladung keinerlei Erinnerung an die Tat hatte. Nach dem Lesen der Anzeige, konnte er nun sagen, dass er als wachhabender Bulle nachtr\u00e4glich am Tatort erschienen sei, kein Feuer mehr gesehen habe, die Feuerwehr schon da war und er mit niemandem gesprochen habe. Er habe nur als Koordinator fungiert. Zu den Sch\u00e4den k\u00f6nne er nichts sagen, auch nicht ob es unter den Kollegen oder den Feuerwehrleuten Verletzte gegeben habe. Sp\u00e4ter habe er mit diesem Fall nichts mehr zu tun gehabt. Der Zeuge wurde um ca. 9:55 Uhr entlassen und eine Pause bis 13:00 Uhr wurde anberaumt, da die n\u00e4chste geladene Zeugin noch nicht da war.<\/p>\n<p>P\u00fcnktlich um 13:00 Uhr ging die Verhandlung weiter, die Zeugin, eine Mitarbeiterin des VS, sa\u00df bereits verkleidet mit Per\u00fccke, Maske und fetter Sonnenbrille im Gerichtssaal. Als Namen gab sie Stephan oder Stephanie an (auf jeden Fall mit ph), als Dienstort K\u00f6ln. Sie hatte ein Beh\u00f6rdenzeugnis des VS an dem mehrere Beteiligte gearbeitet hatten, dessen Inhalt Observationen sind, die am dritten; vierten; sechsten und siebten Februar 2010 stattfanden. Die Anw\u00e4lte baten die Richter, dass die Zeugin ihre Sonnenbrille abnimmt, was die Zeugin verweigerte. Nachdem der Richter dies akzeptierte, fragte die Verteidigung worin die Gefahr liege, der Richter begr\u00fcndete seine Entscheidung damit, dass aufgrund ihrer T\u00e4tigkeit, eine Gef\u00e4hrdung f\u00fcr ihre k\u00f6rperliche Unversehrtheit und weitere T\u00e4tigkeit vorliege. Daraufhin stellte die Verteidigung einen Antrag, dass die Zeugin per Gerichtsbeschluss aufgefordert wird, ihre Sonnenbrille abzunehmen habe, eine Gef\u00e4hrdung liege nicht vor, da die Zeugin mit falscher Identit\u00e4t, falschen Augenbrauen und Per\u00fccke vor Gericht erschienen ist und die M\u00f6glichkeit best\u00fcnde, dass weitere Zeugen evtl. vermummt erscheinen w\u00fcrden und dann gar nicht mehr zu sehen sind. Der Staatsanwalt schloss sich der Einsch\u00e4tzung des Richters an. Woraufhin die Rechtsanw\u00e4lte empirische Belege f\u00fcr die Gef\u00e4hrdung von Polizisten und Staatsbeamten forderten. Da dass ganze zehn Jahre zur\u00fcckliege, sei eine Gef\u00e4hrdung absurd. Es wurde eine Unterbrechung von 15 Minuten einberaumt.<\/p>\n<p>Nach der Unterbrechung gab der Richter bekannt, dass das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nicht die wahre Identit\u00e4t ihrer Mitarbeiter preisgeben muss und dem Beschluss der Richterschaft stattgegeben wird. Die Gefahrenlage leite er aus einem Dokument ab, das am 27.05.21 vom Verfassungsschutz herausgegeben wurde. Daraufhin merkte die Verteidigung an, dass sich das Gericht auf ein Schreiben, bzw. ein Pamphlet, des VS von knapp drei Seiten bezieht, dass im Nachgang des G20 ver\u00f6ffentlicht wurde. Die Behauptungen des VS seien ins Blaue hinein, von einer Beh\u00f6rde die unter Maa\u00dfen ganz klar gezeigt habe, dass diese Beh\u00f6rde gegen Links arbeitet und diese Haltung zeige sich auch in dem zitierten Schreiben. Die dort benannten Behauptungen seien nicht belegt und schlichtweg falsch. Wann und wo, habe es Brandanschl\u00e4ge gegen Wohnobjekte von Staatsbeamten in Folge des G20 in Hamburg gegeben?<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem Beschluss des Gerichts an, die Rechtsanw\u00e4lte brachten eine Gegenvorstellung ein. Nach einer kurzen Pause wurde diese Gegenvorstellung zur\u00fcckgewiesen und mit der Befragung der Zeugin von Seiten des Gerichts begonnen. Dabei stellte sich heraus, dass die Zeugin, die sichtlich nerv\u00f6s st\u00e4ndig mit dem Kugelschreiber in ihren H\u00e4nden herumspielte, keine Erinnerungen an den Einsatz hat, allerdings w\u00fcrde sie den Angeklagten wiedererkennen. Auf die Frage, wie oft sie den Angeklagten gesehen habe, sagte sie, dass sie sich nicht erinnern k\u00f6nne und auch nicht wisse, wer welche Beobachtungen gemacht hat. Die Frage wie das Beh\u00f6rdenzeugnis verfasst wurde, konnte sie nicht beantworten, davon habe sie keine Kenntnis, da es nicht in ihren Aufgabenbereich f\u00e4llt. Es stellte sich heraus, dass sie im fraglichen Einsatz Truppf\u00fchrerin war, selbst keine Observationen gemacht hat, sondern nur im Hintergrund aktiv war. Die Frage, ob es ihre Aufgabe war die Erkenntnisse zusammenzuf\u00fchren, wurde von der Zeugin bejaht. Dies habe sie im Observationsbericht getan, den es noch gibt und auf den die Zeugin Zugriff hat, der ist jedoch als Geheim eingestuft und zu weiterem k\u00f6nne sie wegen ihrer beschr\u00e4nkten Aussagegenehmigung nichts sagen. Ob im Bericht stehe, wer was beobachtet hat wisse sie nicht, ob sie das sagen darf. Daraufhin intervenierte die Verteidigung mit der Frage, wo das Problem liege, es handle sich doch um eine allgemeine Frage. Der Staatsanwalt warf ein, dass die Vereidigung nicht das Wort habe, was vom Richter wiederholt wurde, woraufhin dieser sich die Frage von Seiten der Verteidigung gefallen lassen musste, ob er der Ko-Sprecher der Staatsanwaltschaft sei. Das Gericht merkte an, dass ihnen mehrere Namen vom VS genannt worden sind und sich nun die Frage stelle, wen dieser m\u00f6glichen Zeugen sie befragen sollen, um Erkenntnisse zur Sache zu erhalten, wozu die Zeugin nichts sagen konnte. Daraufhin fragte die Staatsanwaltschaft, um welches Beh\u00f6rdenzeugnis es sich handeln w\u00fcrde. Es stellte sich heraus, dass es um das Beh\u00f6rdenzeugnis von Anfang Februar gehe, das auch dem Gericht vorliegt. Die Eigenschaft der Zeugin als Truppf\u00fchrerin bezieht sich nur auf diesen Zeitraum. Die Verteidigung verlangte eine Pause bevor sie mit der Befragung der Zeugin fortfahren w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Nach der Pause fragte die Verteidigung, ob die Zeugin sich noch auf eine andere Art als nur das Lesen des Zeugnisses und des Berichtes vorbereitet habe, dies wurde von der Zeugin verneint. Bejaht wurde von ihr hingegen, dass sie mit Mitarbeitern ihrer Beh\u00f6rde gesprochen habe, zum Inhalt des Gespr\u00e4chs habe sie jedoch keine Aussagegenehmigung auch nicht zu dessen Datum. Die Verteidigung beharrte auf der Beantwortung dieser Frage, auch das Gericht meinte, dass die Zeugin sich dazu \u00e4u\u00dfern sollte. Nach einem Schlagabtausch zwischen Staatsanwalt und der Verteidigung wie die beschr\u00e4nkte Aussagegenehmigung zu verstehen sei, wurde die Zeugin dazu aufgefordert mit ihrer Beh\u00f6rde R\u00fccksprache zu halten. Dabei sollte sie kl\u00e4ren, ob sie sich zu Beobachtungen und Wahrnehmungen \u00e4u\u00dfern darf und ob es im Rahmen zur Vorbereitung Gespr\u00e4che gab, die das Geschehen, was hier verhandelt wird, zum Inhalt hatten.<\/p>\n<p>Nach einer zehnmin\u00fctigen Unterbrechung, in der die Zeugin erfolgreich telefoniert hatte, sagte sie, dass es Gespr\u00e4che zur Vorbereitung gegeben h\u00e4tte. Thema waren Rechte und Pflichten in ihrer Rolle als Zeugin und es wurden die der Beh\u00f6rde vorliegenden Dokumente zur Vorbereitung gelesen. Teilnehmer dieses Gespr\u00e4ches waren der Referatsleiter und Personen die hier noch weiter vernommen werden k\u00f6nnen. Zu der Gesamtzahl der Personen liege hier keine Aussagegenehmigung vor. Die Verteidigung forderte, dass die Zeugin mit der Beh\u00f6rde erneut telefonieren solle, nachdem sie sich auch auf Nachfrage des Richters nicht zur ungef\u00e4hren Personenzahl \u00e4u\u00dfern wollte. Der Richter forderte von der Verteidigung, dass sie alle Fragen an die Zeugin nun skizzieren soll, damit nicht immer wieder telefoniert werden muss. Die Verteidigung merkte an, dass dies \u00e4u\u00dferst un\u00fcblich sei und weitere Fragen sich aus den Antworten der Zeugin ergeben. Der Richter befragte die Zeugin erneut zum Inhalt des Vorbereitungsgespr\u00e4ches, woraufhin die Zeugin sich \u00e4u\u00dferte, dass das Gespr\u00e4ch nur zur allgemeinen Vorbereitung auf die Vernehmung gedient habe, \u00fcber den Einsatz an sich sei nicht gesprochen worden, auch Erinnerungen seien nicht ausgetauscht worden. Auf die Frage der Verteidigung nach der Dauer der Zusammenkunft sch\u00fcttelte die Zeugin den Kopf und sagte, dazu habe sie keine Aussagegenehmigung. Auf die n\u00e4chste Frage der Verteidigung, ob bei der Zusammenkunft Fotos gezeigt wurden, sagte sie, dass der Observationsbericht Fotos enthalte, ob weitere Fotos gezeigt worden sind, k\u00f6nne sie wegen ihrer Aussagegenehmigung nicht sagen. Daraufhin sollte sie erneut telefonieren, um abzukl\u00e4ren, ob sie etwas zur Dauer des Vorbereitungsgespr\u00e4ches, der Anzahl der Teilnehmenden Personen und ob Fotos gezeigt worden sind, sagen darf.<\/p>\n<p>Nach einer Pause konnte die Zeugin mitteilen, dass das Vorbereitungsgespr\u00e4ch ca. 1 Stunde gedauert habe, keine Fotos gezeigt worden sind und dass sie zur Anzahl der Personen keine Aussage machen darf. Auf die Frage der Verteidigung nach der ungef\u00e4hren Personenanzahl sagte sie, dass es eine gr\u00f6\u00dfere Runde gewesen sei, ob es mehr als 20 oder 50 gewesen seien, dazu wollte sie sich nicht \u00e4u\u00dfern. Der Zeugin ist bekannt, dass dem Gericht eine Personenliste von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes vorliegt, die im Laufe des Prozesses befragt werden k\u00f6nnen. Die genaue Zahl der Personen ist ihr nicht bekannt. Ob die Personen bei dem Treffen dabei waren, k\u00f6nne sie aufgrund ihrer Aussagegenehmigung nicht sagen, auch nicht ob sie mit dem Beamten oder der Beamtin, die die Liste weitergegeben hat, telefoniert hat. Die Verteidigung merkte nun an, dass eine Belehrung nicht eine Stunde dauert und es unverst\u00e4ndlich sei, warum es hier ein v\u00f6lliges Mauern bez\u00fcglich der Personenanzahl g\u00e4be. Der Richter wurde gebeten, sich um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung zu k\u00fcmmern bez\u00fcglich der Anzahl der Teilnehmer, sowie deren Arbeitsnamen und die Funktion warum sie an diesen Treffen teilgenommen haben. Die Zeugin wurde befragt, wann dieses Treffen stattgefunden hat. Hierzu d\u00fcrfe sie sich nicht \u00e4u\u00dfern. Die Staatsanwaltschaft fragte, ob nach der Vorbereitung Erinnerungen aufgetaucht seien, was die Zeugin verneinte. Hiernach wurde die Zeugin entlassen.<\/p>\n<p>Zum Schluss merkte der Richter an, dass er nicht wisse ob er die Anregung zur Erweiterung der Aussagegenehmigung bis zum n\u00e4chsten Termin in die Wege geleitet haben werde. Die Staatsanwaltschaft \u00e4u\u00dferte, dass sie dazu keine Veranlassung sehe und fragte die Verteidigung, warum sie so gro\u00dfes Interesse an dem Vorbereitungstreffen der VSler h\u00e4tte. Die Rechtsanw\u00e4lte antworteten mit der Gegenfrage, ob es der Staatsanwalt nicht ungew\u00f6hnlich f\u00e4nde, dass wom\u00f6glich alle noch zu ladenden Zeugen des Verfassungsschutzes in einem Vorbereitungstreffen zusammengekommen sind. Der Richter sagte, dass der Inhalt des Treffens nur die Vorbereitung auf die Rolle als Zeuge gewesen sei. Nachdem die Verteidigung anmerkte, dass dies nicht glaubhaft sei, da dass Treffen eine Stunde gedauert hat, meinte der Richter, er w\u00fcrde dar\u00fcber nachdenken.<\/p>\n<p>Um 15:15 endete der sechste Verhandlungstag.<\/p>\n<hr \/>\n<p><b>Siebter Verhandlungstag<\/b><\/p>\n<p>Am 15.07.21 fand der siebte Verhandlungstag mit einigen Minuten Versp\u00e4tung statt. Vorgeladen war ein Zeuge des VS. Dieser wusste nur noch durch die Vorladung, worum es sich handeln w\u00fcrde, trotz der Auffrischung durch das Lesen des Oberservationsberichts von Anfang Februar 2010, kann sich der Zeuge an nichts erinnern, au\u00dfer dass ihm der Name des Beschuldigten bekannt vorkam.<\/p>\n<p>Am Montag den 12. Juli fand eine Vorbesprechung statt, an der circa 20 Personen teilgenommen hatten. Die Verteidigung fragte, ob es sich bei den bei diesem Treffen Anwesenden um Personen handelt, die den Angeklagte observiert h\u00e4tten. Der Zeuge best\u00e4tigte dies, es w\u00fcrde sich hier um Personen handeln, die an der Observation beteiligt gewesen sind, bzw. um Personen die m\u00f6glicherweise f\u00fcr diesen Prozess noch als Zeugen vorgeladen werden k\u00f6nnten, es blieb unklar, inwieweit die Anwesenden Personen auf diesem Treffen mit diesem Fall zu tun hatten, oder zumindest in welcher Rolle. Auch was die genaue Rolle des Zeugen war, wurde nicht beantwortet. Auf dem Treffen soll \u00fcber allgemeine Sachen gesprochen worden sein. Dieses soll eher einen rein informativen Charakter gehabt haben, wie das Verhalten zur Aussagegenehmigung und zum Vorgang \u00fcberhaupt sein sollte. Auf die Frage, ob der Zeuge sich mit anderen Anwesenden unterhalten hat, bejahte dieser dies, er h\u00e4tte mit einer Kollegin gesprochen, diese h\u00e4tte sich an nichts erinnern k\u00f6nnen, aber er w\u00fcrde sich nicht mehr an das Thema und an das Gespr\u00e4ch selbst erinnern. Als der Zeuge die Ladung bekam, nahm er sich bei der erstbesten Situation etwas Zeit, um sich damit zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Die Verteidigung fragte weiter nach, mit welchen Kollegen sich der Zeuge denn genau unterhalten h\u00e4tte, evtl. der Zeugin, die am Dienstag den 13.07.21 vorgeladen wurde? Dazu machte der Zeuge keine Aussage. Auf die Frage der Richterschaft wohin all dies f\u00fchren sollte, unterstrich die Verteidigung das Problem, wie und auf welcher Art die Wahrnehmung und Aussagen der Zeugen miteinander verglichen werden k\u00f6nnten, um der Wahrheit n\u00e4her kommen zu k\u00f6nnen, wenn es aber nicht mal m\u00f6glich sei, zu wissen mit wem der Zeuge des VS gesprochen h\u00e4tte, w\u00fcrde dies alles nichts bringen.<\/p>\n<p>Daraufhin sagte der Zeuge, dass er halt \u00fcber seine Kollegen keine Aussagen machen d\u00fcrfte. Die Verteidigung berief sich ein weiteres Mal auf den <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/beamtstg\/__37.html\">\u00a737 Beamtenstatusgesetz<\/a>, was, seitdem das Thema der beschr\u00e4nkten Aussagegenehmigung aufgekommen ist, immer wieder diskutiert wurde und dass diese in diesem Falle nicht zutreffend sei, dass das st\u00e4ndige Berufen darauf absurd sei, denn obwohl der Zeuge keine Namen nennen darf, sind dem Gericht mindestens zehn Namen (wahrscheinlich Legenden) von VSlern bekannt. Man k\u00f6nne die Aussagen nicht \u00fcberpr\u00fcfen, um zu sehen, wer mit wem \u00fcber was gesprochen hat.<\/p>\n<p>Um dies kl\u00e4ren zu k\u00f6nnen, wurde eine Pause einberufen, damit der Zeuge des Verfassungsschutzes bei seiner Dienststelle in K\u00f6ln anrufen k\u00f6nne, um sich zu erkundigen, ob und was er zu der konkreten Frage beantworten durfte. Nach der Pause, bzw. nach dem Telefonat durfte dieser sagen, dass er mit der Zeugin, die am Dienstag ausgesagt hat, gesprochen hatte.<\/p>\n<p>Zu den Fragen der Verteidigung wie alt der Zeuge sei, ob sein Hintergrund \u2013 in Bezug auf seine Qualifikationen \u2013 usw., richtig seien, gab dieser keine Angaben. Die Verteidigung bemerkte, dass die Geheimhaltung nur in Bezug auf den Namen gelte und nicht auf das Alter und den Beruf selbst. Der Richter versprach f\u00fcr die kommende Termine dies zu kl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die n\u00e4chsten Fragen der Verteidigung drehten sich darum, ob es in der Vorbereitung eine Belehrung zum Verhalten gegen\u00fcber der Verteidigung beim Prozess gegeben hat und ob weitere Kollegen des Zeugen im Raum oder Gerichtsgeb\u00e4ude anwesend seien? Zu all dem gab es keine Angaben seitens des Zeugen. In welcher Art und Weise die Aussagen des Zeugen das Wohle des Landes gef\u00e4hrden w\u00fcrden, stellte die Verteidigung klar und deutlich in Frage. Die Verteidigung f\u00fcgte hinzu, dass anscheinend die Aussagen des Verfassungsschutzes bei diesem Verfahren in K\u00f6ln beantwortet werden, weil ja hier niemand was sagen kann und darf.<\/p>\n<p>Weitere Zeugen vom Verfassungsschutz werden in den kommenden Terminen eingeladen, obwohl sich klar die Frage stellt, inwieweit all dies was bringen w\u00fcrde und auch einfach sein gelassen werden k\u00f6nnte, so die Verteidigung. Es werden auch Beamte des BKA erscheinen, die an der Hausdurchsuchung bei Cem beteiligt waren.<\/p>\n<p><b>D<\/b><b>er<\/b><b> n\u00e4chste Prozesstermin<\/b> <b>ist am <\/b><b>05. August <\/b><b>um 13:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstra\u00dfe 91, Eingang Wilsnacker Str.<\/b><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>quelle: soligruppe f\u00fcr gefangene Vorab, der Termin vom 17.08.21 f\u00e4llt aus. Wir werden im August nochmals daran erinnern. Prozessbericht vom vierten Verhandlungstag Am Donnerstag, den 01. 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