{"id":10529,"date":"2021-03-06T18:18:29","date_gmt":"2021-03-06T17:18:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=10529"},"modified":"2021-03-06T18:18:29","modified_gmt":"2021-03-06T17:18:29","slug":"deutschland-thomas-meyer-falk-ueber-einige-petitionen-an-den-landtag-baden-wuerttemberg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-wien.net\/?p=10529","title":{"rendered":"[Deutschland] Thomas Meyer-Falk: \u00dcber einige Petitionen an den Landtag Baden-W\u00fcrttemberg"},"content":{"rendered":"<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/freedomforthomas.wordpress.com\/2021\/02\/28\/uber-einige-petitionen-an-den-landtag-baden-wurttemberg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">freedomforthomas.wordpress.com<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/?attachment_id=3721\" rel=\"attachment wp-att-3721\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-3721\" src=\"https:\/\/www.abc-wien.net\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/foto-thomas-200x280-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\"\/><\/a>In allen Landtagen, sowie dem Bundestag gibt es sogenannte Petitionsaussch\u00fcsse, welche sich mit Eingaben der B\u00fcrgerInnen besch\u00e4ftigen. Grundlage ist Artikel 17 Grundgesetz, das sogenannte Petitionsrecht. Im Folgenden soll es erst um eine Petition gegen den Polizeieinsatz anl\u00e4sslich einer Corona-Demonstration in Freiburg gehen und in einem zweiten Teil um solche aus dem Bereich des baden-w\u00fcrttembergischen Justizvollzug. Im Schlussteil m\u00f6chte ich die Sinnhaftigkeit von Petitionen diskutieren.<\/p>\n<p><strong>I. Corona-Demonstration am 22.10.2020 in Freiburg<\/strong><\/p>\n<p>Wie die Badische Zeitung im Oktober 2020 berichtete, hatten sich am 22.10. hunderte GegnerInnen der Corona-Ma\u00dfnahmen in der Altstadt von Freiburg eingefunden, wobei sie im Regelfall sich weder an den Mindestabstand noch an die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehalten hatten.<br \/>\nDie Polizei soll all dies hingenommen haben ohne einzuschreiten oder die Versammlung aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>Wie der Landtag (Landtagsdrucksache 16\/9745, dort: Ziffer 3) nach Einholung einer Stellungnahme des Innenministeriums mitteilt, sei dies rechtm\u00e4\u00dfig verlaufen. Insbesondere habe die Polizei Kontrollen durchgef\u00fchrt, zur Einhaltung der Auflagen aufgerufen und sogar gegen einige wenige DemonstrantInnen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.<\/p>\n<p>Die detaillierten Ausf\u00fchrungen k\u00f6nnen auf der Webseite des Landtages (<a href=\"https:\/\/www.landtag-bw.de\">https:\/\/www.landtag-bw.de<\/a>) nachgelesen werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>II. Justizvollzug<\/strong><\/p>\n<p>Der Landtag hat sich mit ganz unterschiedlichen Fragen zu befassen. Sie reichen von der Kleidung, die ein Insasse bei der Ausf\u00fchrung in die Stadt tragen m\u00f6chte (1.), den Einsatz von Auszubildenden im Bereich der Sicherungsverwahrung (2.), etwaige Zwangsversetzungen von Bediensteten (3.), oder einen m\u00f6glichen Therapeutenwechsel (4.).<\/p>\n<p><strong>II.1. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Kleidung<\/strong><br \/>\n&nbsp;&nbsp; &nbsp;<\/p>\n<p>Ich selbst trage seit einigen Jahren gerne sogenannte arabische Gew\u00e4nder, freilich ohne einen etwaigen religi\u00f6sen Hintergrund. Sie sind schlicht bequem und schlicht. Die Justizvollzugsanstalt Freiburg hatte mir vergangenes Jahr verboten, solche Gew\u00e4nder bei den vier Mal im Jahr stattfindenden und von Bediensteten bewachten Spazierg\u00e4ngen in der Innenstadt zu tragen. Sollte ich auf das Tragen weiterhin bestehen, d\u00fcrfe ich nur noch \u201ein den Wald\u201c gehen.<\/p>\n<p>Als ich deswegen eine Petition an den Landtag richtete, \u00e4nderte die Anstalt ihre Entscheidung und gestattete weiterhin das Tragen der Gew\u00e4nder auch bei Betreten der Innenstadt (Landtagsdrucksache 16\/9427, dort: Ziffer 2).<\/p>\n<p><strong>II.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einsatz von Azubis in der Sicherungsverwahrung<\/strong><\/p>\n<p>Immer wieder setzt die Anstalt auf den vier Stationen der SV-Anstalt Azubis des uniformierten Dienstes ein. Langj\u00e4hrige Besch\u00e4ftigte kritisieren dies, aber auch Insassen. Denn im Alltag wirken die Azubis mitunter \u00fcberfordert. Zum anderen sieht das Justizvollzugsgesetz eigentlich vor, dass in der SV nur erfahrene Bedienstete arbeiten d\u00fcrfen, die zudem besonders geschult sind. Nicht zu vergessen, dass Justiz und Politik immer wieder betonen, in der SV s\u00e4\u00dfen die \u201eGef\u00e4hrlichsten der Gef\u00e4hrlichen\u201c, so dass es pittoresk anmutet, wenn dort Azubis zum Einsatz kommen.<\/p>\n<p>Der Landtag stellt sich aber hinter die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt (Landtagsdrucksache 16\/9740, dort: Ziffer 5). Der Einsatz der Azubis sei notwendig, denn die Alternative best\u00fcnde dann nur darin, dass man die Zellen erst gar nicht \u00f6ffnet. Im \u00dcbrigen w\u00fcrden so die Azubis auch wertvolle Erfahrungen in einem Teilbereich des Justizvollzuges sammeln k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>II.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zwangsversetzungen von Bediensteten<\/strong><\/p>\n<p>Immer wieder werden aus dem Bereich der SV langj\u00e4hrige Bedienstete wegversetzt in den Bereich der Strafhaft. Da viele Insassen kaum \u00fcber Au\u00dfenkontakte verf\u00fcgen und dann im Verlauf der Jahre Bedienstete zu wichtigen Ansprechpartnern werden, bedeutet dies dann einen Beziehungsverlust. Mal davon abgesehen, dass im Alltag sich nicht wenige Bedienstete bei Insassen dar\u00fcber beklagen, wie prek\u00e4r ihr Arbeitsplatz sei, dass sie bei Ungehorsam gegen\u00fcber den Vorgesetzten, oder wenn sie zu oft krankgeschrieben seien, mit der Wegversetzung rechnen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>Es macht auch von den Arbeitsbedingungen einen Unterschied, ob jemand auf einer Station der SV mit maximal 16 Insassen Dienst schiebt, oder im Bereich der Strafhaft mit doppelt oder drei Mal so vielen Menschen. Nicht zu vergessen, f\u00fcr die Arbeit in der SV gibt es eine eigene Stellenzulage!<\/p>\n<p>Der Landtag stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass jede Versetzung erforderlich sei, und wer eben oftmals krank sei, der sei vielleicht schlicht \u00fcberfordert von der anspruchsvollen T\u00e4tigkeit in der SV, so dass schon aus Gr\u00fcnden der F\u00fcrsorgepflicht f\u00fcr das Personal eine Versetzung angebracht sei (Landtagsdrucksache 16\/9740, dort: Ziffer 3).<\/p>\n<p><strong>II.4&nbsp;&nbsp;&nbsp; Therapeutenwechsel im Bereich SV<\/strong><\/p>\n<p>Auf den vier Stationen der SV sind drei m\u00e4nnliche Therapeuten und eine weibliche Therapeutin t\u00e4tig. Auff\u00e4llig war, dass eine Therapeutin seit acht Jahren speziell mit zwei Insassen intensiv arbeitete und diesen dann auch erhebliche Therapiefortschritte attestierte, unterst\u00fctzt von externen Gutachtern. Im Haftalltag fielen aber gerade diese beiden Vorzeigeklienten immer durch ein Verhalten auf, das von w\u00fcsten Beleidigungen bis hin zu massiven Bedrohungen reichte. Also einem Verhalten, das zumindest aus Sicht von Laien, im Gegensatz zu den bescheinigten Fortschritten zu stehen schien. So dass beim Petitionsausschuss um Unterst\u00fctzung f\u00fcr die \u00dcberlegung gesucht wurde, in F\u00e4llen sehr langer therapeutischer Beziehungen, zumal zu einer weiblichen Therapeutin, wenn die Klienten wegen zahlreichen Vergewaltigungen und in einem Fall auch wegen eines T\u00f6tungsdelikts zum Nachteil einer Frau einsitzen, intermittierend einen m\u00e4nnlichen Therapeuten einzusetzen oder \u00fcberhaupt den Therapeuten mal zu wechseln, um die beglaubigten \u201eFortschritte\u201c einem Realit\u00e4tstest zu unterziehen.<\/p>\n<p>Dem vermochte sich der Petitionsausschuss des Landtages nicht anzuschlie\u00dfen (Landtagsdrucksache 17\/9740, dort: Ziffer 2), insbesondere sei nicht zu bef\u00fcrchten, dass bei langj\u00e4hriger therapeutischer Beziehung \u201eblinde Flecken\u201c entst\u00fcnden, die zu Fehlbeurteilungen f\u00fchren, denn die TherapeutInnen seien eingebettet in ein multidisziplin\u00e4res Team, und zudem k\u00e4men auch externe GutachterInnen zum Einsatz.<\/p>\n<p><strong>III. Zur Sinnhaftigkeit von Petitionen<\/strong><\/p>\n<p>In wenigen F\u00e4llen sind Petitionen erfolgreich, im Sinne einer \u00c4nderung der in der Petition beanstandeten Praxis. Aber immer wieder reagieren Verwaltungen dennoch, wenn pl\u00f6tzlich eine Petition eingereicht wird, und die Beh\u00f6rde ihr Vorgehen nicht nur gegen\u00fcber dem vorgesetzten Ministerium, sondern auch dem Landtag rechtfertigen muss (beispielhaft sei hier auf das oben geschilderte Beispiel der Bekleidung bei der Ausf\u00fchrung verwiesen).<\/p>\n<p>Freilich verbleibt eine Petition zwangsl\u00e4ufig immer im engen Korsett der bestehenden Normen, denn es kann wenig anderes ger\u00fcgt werden, als dass eine bestehende Praxis, aus Sicht der Beschwerdef\u00fchrenden nicht den bestehenden Normen entspricht. Zwar kann auch angeregt werden, bestehende Gesetze oder Verwaltungsvorschriften zu \u00e4ndern, aber diese Form von Kritik bleibt ebenfalls systemimmanent und letztlich ohne viel emanzipatorisches Potential.<\/p>\n<p>Wenn wir die Perspektive von inhaftierten Menschen einnehmen, die zudem vielfach \u00fcber wenig Unterst\u00fctzung von au\u00dferhalb der Mauern erfahren, denen als Protestm\u00f6glichkeit neben Hungerstreik und Gewalt nur wenige Handlungsm\u00f6glichkeiten verbleiben, sich gegen aus ihrer Sicht als ungerecht oder unrechtm\u00e4\u00dfig empfundenen Zust\u00e4nde zu wehren, kann die Petition als niederschwellige Form der Kritik helfen, das Gef\u00fchl der eigenen Hilflosigkeit wenn schon nicht zu \u00fcberwinden, so doch zumindest zu mindern.<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br \/>\nThomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg<br \/>\n<a href=\"https:\/\/freedomforthomas.wordpress.com\">https:\/\/freedomforthomas.wordpress.com<\/a><br \/>\nArchiv: <a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\">http:\/\/www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Quelle: freedomforthomas.wordpress.com In allen Landtagen, sowie dem Bundestag gibt es sogenannte Petitionsaussch\u00fcsse, welche sich mit Eingaben der B\u00fcrgerInnen besch\u00e4ftigen. Grundlage ist Artikel 17 Grundgesetz, das sogenannte Petitionsrecht. 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