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Maßnahmenvollzug heißt totale Entrechtung!

Montag, April 18th, 2016

imageEin Häftling in der Justizanstalt (JA) Graz-Karlau, Aktivist und Mitbegründer der GG/BO in Österreich, protestierte in den letzten Monaten unter anderem gegen die Bedingungen im Maßnahmenvollzug. Er trat dafür in den Hungerstreik, ob er diesen jetzt noch immer führt, ist aus der aktuellen Informationslage unklar. Seine Anliegen wurden unter anderem von der Initiative „Selbstvertretung Maßnahmenvollzug – Informationen zum österreichischen Maßnahmenvollzug für Betroffene, Angehörige und Interessierte“ veröffentlicht. Der kämpferische Häftling, der gemäß des Paragraphen für „geistig abnorme Rechtsbrecher“ inhaftiert ist, schildert die Zustände in der JA.

Eingestuft als „geistig abnormer Rechtsbrecher“ und generell im Maßnahmenvollzug wird den Häftlingen jedes Recht auf ein Strafurteil und Strafausmaß genommen: die Personen sind von den Einschätzungen und Gutachten der Ärzte, Psychiater, Sachverständige usw… angewiesen, damit sie jemals wieder rausgelassen werden können. Da sie als „geistig abnorm“ eingestuft sind, wird ihnen die Möglichkeit genommen, „resozialisierbar“ zu sein. Aktuell sitzen in Österreich ca. 750 Personen im „Maßnahmenvollzug“. Unter 5 Jahren kommt eigentlich niemand aus den Anstalten wieder heraus. In einem von ihm verfassten Bericht nennt er ein Beispiel von einem Untergebrachten, der nach 17 Jahren Maßnahme freigelassen werden sollte. Sein Antrag auf Entlassung wurde mit einer Stellungnahme des Vollzugsleiters an das Gericht abgewiesen, in der gesagt wird, dass der Häftling erst am Anfang der therapeutischen Entwicklung steht – und das nach 17 Jahren! Weiters schreibt er von „Begutachtungsstellen“, die noch nie positive Begutachtungen verfasst haben, sondern nur erklären warum die Maßnahme noch länger notwendig sei. Dies genügt um weitere Jahre der „Freiheit“ beraubt zu werden. (mehr …)